Wenn freie Wahlen nur so lange willkommen sind, wie uns ihr Ergebnis gefällt – Eine deutsch-deutsche Scheidungsabrechnung.
Meinungskommentar von Jens Baumanns

Lieber Osten,
wir müssen reden.
Fast 36 Jahre sind es jetzt. Ich dachte eigentlich, es liefe ganz ordentlich zwischen uns. Natürlich gab es Schwierigkeiten: unterschiedliche Biografien, unterschiedliche Vermögensverhältnisse, ein gewisser Dauerstreit über die Haushaltsführung. So etwas kommt in den besten Ehen vor.
Wir im Westen haben uns bemüht. Wir haben Straßen gebaut, Städte saniert, Behörden verlegt, Rentensysteme zusammengeführt, Betriebe abgewickelt, andere aufgebaut, Milliarden überwiesen und am Ende sogar zugelassen, dass Berlin wieder Hauptstadt wird. Für einen Rheinländer ist das eine emotionale Konzession von historischem Ausmaß.
Jetzt aber das: Du wählst immer noch nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In der ARD-Erhebung vom 26. August, elf Tage vor der Wahl, kommt die AfD dort auf 42 Prozent, die CDU auf 22. 2021 waren es für die AfD 20,8 Prozent. Eine Verdopplung innerhalb einer einzigen Wahlperiode. Wenige Wochen später wählt Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD mit 36 Prozent ebenfalls vorne liegt.
Das ist ärgerlich und so haben wir uns die Wiedervereinigung nämlich nicht gedacht.
Wir haben wirklich alles versucht
Niemand soll behaupten, wir hätten Euch nicht erklärt, wie Demokratie funktioniert.
Seit Jahren weisen Politiker, Journalisten, Verbände, Künstler, Schauspieler, Kirchenvertreter und sonstige Träger eines besonders ausgeprägten Sendungsbewusstseins darauf hin, dass man die AfD nicht wählt. Wir haben demonstriert, gewarnt, eingeordnet, abgegrenzt, Brandmauern errichtet, Resolutionen verabschiedet und vermutlich genug „Gesprächskreise gegen rechts“ gegründet, um damit die komplette ehemalige innerdeutsche Grenze personell wieder zu besetzen.
Der Osten bleibt trotzdem bemerkenswert beratungsresistent.
Vielleicht müssen wir also einsehen, dass diese Beziehung keine Zukunft hat.
Eine Ehe funktioniert schließlich nur, wenn beide Seiten dieselbe Vorstellung vom Zusammenleben haben. Unsere lautet derzeit ungefähr so: Der Osten darf selbstverständlich frei wählen, solange er das Richtige wählt.
Das ist Demokratie. Jedenfalls in jener besonders zeitgemäßen Variante, in der das Volk seine politische Mündigkeit in regelmäßigen Abständen dadurch nachweist, dass es den Erwartungen derjenigen entspricht, die ihm diese Mündigkeit zuvor bescheinigt haben.
Trennen wir uns also.
Zugewinnausgleich Ost
Eine Scheidung nach 36 Jahren wird teuer. Beginnen wir daher mit dem Unangenehmen: Geld.
Eine Bilanz der Bundeszentrale für politische Bildung kommt für die Zeit bis 2016 auf rund 1,72 Billionen Euro Nettotransfers in die neuen Länder; samt besonderer einigungsbedingter Kosten werden daraus etwa 1,9 Billionen. Der Bundestag nennt für Währungsunion, Privatisierung, Infrastruktur und soziale Absicherung ebenfalls eine Größenordnung von 1,5 bis 2 Billionen Euro.
Als beleidigter Westdeutscher schreibe ich diese 1,9 Billionen Euro selbstverständlich zuerst auf die Scheidungsrechnung. Bitte binnen 14 Tagen überweisen.
Bei Scheidungen sitzt allerdings auch irgendwann ein Anwalt mit am Tisch. Der könnte darauf hinweisen, dass dieselbe Bilanz auch Steuern, Sozialbeiträge ostdeutscher Arbeitnehmer im Westen und zusätzliche Einnahmen westdeutscher Unternehmen berücksichtigt und diese Gegenwirkungen auf rund 1,4 Billionen Euro schätzt.
Damit sieht die Geschichte von der jahrzehntelangen mildtätigen westdeutschen Alimentierung schon deutlich weniger beeindruckend aus.
Das ist bei Scheidungen häufig so. Solange man nur erzählt, was man selbst eingebracht hat, ist man der großzügige Teil. Sobald der andere seine Kontoauszüge mitbringt, wird die Erinnerung kompliziert.
Straßen können wir ohnehin schlecht zurückfordern: Die A2 müsste dann hinter Helmstedt enden. Auch bei sanierten Altstädten wäre die Rückabwicklung unpraktisch: Dresden wieder abzudunkeln, weil die Fassaden anteilig westdeutsch finanziert wurden, dürfte selbst dem Bundesrechnungshof zu weit gehen.
Einigen wir uns also auf einen Vergleich. Der Osten behält Leipzig, Dresden, Erfurt, Rostock, Potsdam und den größten Teil seiner Autobahnen, wir verzichten großzügig auf die Herausgabe sämtlicher seit 1990 verlegter Pflastersteine.
Dafür reden wir über die Schulden.
Natürlich nehmt Ihr Eure Schulden mit
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leben nach den neuesten verfügbaren Destatis-Zahlen zusammen rund 12,35 Millionen Menschen, knapp 14,8 Prozent der deutschen Bevölkerung. Der Bund war Ende 2025 mit rund 1,84 Billionen Euro verschuldet.
Aufgeteilt nach Bevölkerungsanteil ergibt das:
1,84 Billionen Euro × 14,8 Prozent = rund 272 Milliarden Euro.
Die neue Ostrepublik bekäme also nicht nur ihre frisch erworbene Souveränität, sondern als Starterpaket rund 272 Milliarden Euro Anteil an den Bundesschulden. Deutsche Gründlichkeit muss schließlich auch bei einer Staatsauflösung gewahrt bleiben.
Damit steht ein hübscher Scheidungsstreitwert im Raum:
- Historische Einheitsrechnung: rund 1,9 Billionen Euro
- Rechnerischer ostdeutscher Anteil an den heutigen Bundesschulden: rund 272 Milliarden Euro
- Zwischensumme der politischen Scheidungsfolgen: rund 2,17 Billionen Euro
Bevor irgendein Volkswirt Schnappatmung bekommt: Diese Addition ist ökonomisch ungefähr so seriös wie die ganze Idee der Scheidung. Die 1,9 Billionen sind längst geflossene historische Transfers, keine offene Forderung. Die 272 Milliarden wären bei einer tatsächlichen staatlichen Auseinandersetzung nur eine von vielen denkbaren Aufteilungsgrößen. Vermögen, Infrastruktur, Bundesunternehmen, Rentenansprüche und unzählige weitere Positionen müssten gegengerechnet werden.
Ich erwähne das nur, weil man bei Satire vorsichtig sein muss. Am Ende hält noch jemand die deutsche Verwaltung für fähig, eine Staatsauflösung in einer Excel-Tabelle abzuwickeln.
Bonn nimmt uns bestimmt zurück
Als Nächstes wäre die gemeinsame Wohnung zu klären.
Berlin gehört zur Einheit ja irgendwie dazu. Das Berlin/Bonn-Gesetz bestimmt Berlin ausdrücklich zum Sitz von Bundestag und Bundesregierung, Bonn blieb Bundesstadt und zweiter Regierungssitz. Bei unserer Scheidung ist das Problem folglich schnell gelöst: Wir Westdeutschen ziehen einfach zurück.
Das Kanzleramt käme wieder an den Rhein, der Bundestag gleich hinterher. Bonn wäre vermutlich der einzige Ort in Deutschland, an dem ein AfD-Wahlsieg im Osten Hoffnungen auf einen Immobilienboom weckt.
Ein paar Ministerien sind ohnehin noch da. Man müsste das Ganze nur entstauben, zusätzliche Schreibtische bestellen und den Bonnern erklären, dass das Provisorium nach gut einem Vierteljahrhundert Pause doch wieder gebraucht wird.
Schwieriger wird Berlin.
Wer wirklich zurück in den Zustand vor der Einheit will, kann schließlich nicht einfach ganz Berlin beim Westen behalten. Dann müssten wir konsequenterweise wieder teilen. Checkpoint Charlie bekäme seine ursprüngliche Funktion zurück, statt Touristen mit falschen Grenzsoldaten zu unterhalten. Die Friedrichstraße würde außenpolitisch wieder interessant. Beim Reichstag müsste man klären, wer welchen Eingang benutzen darf.
Spätestens hier merkt selbst der leidenschaftlichste Verfechter der Trennung: Wiedervereinigung rückwärts ist überraschend kompliziert.
Russland würde sich bedanken
Außenpolitisch wäre die Sache jedoch noch reizvoller.
Europa versucht derzeit, angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seine Ostflanke zu sichern, seine Verteidigungsfähigkeit auszubauen und seine strategischen Abhängigkeiten zu verringern.
Unsere Antwort darauf wäre, mitten zwischen Deutschland, Polen und Tschechien einen neuen Staat mit mehr als zwölf Millionen Einwohnern zu gründen, dessen stärkste politische Kraft vermutlich eine deutlich russlandfreundlichere Außenpolitik betreiben würde.
Strategisch bestechend.
Wir würden aus Sorge vor russischem Einfluss einen Teil Deutschlands aus dem deutschen und womöglich europäischen institutionellen Gefüge herauslösen, um anschließend überrascht festzustellen, dass der Kreml diese Entwicklung nicht als geopolitischen Rückschlag betrachtet.
Blumengrüße aus Moskau dürften kommen, vielleicht auch ein Freundschaftsvertrag.
Die europäische Sicherheitsarchitektur bekäme jedenfalls einen interessanten neuen Grundriss:
Polen wäre hellauf begeistert.
Leider verbietet das Grundgesetz sogar unsere Scheidung
Dann ist da noch dieses lästige Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2016 anlässlich bayerischer Sezessionsfantasien erklärt, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien und für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder „kein Raum“ sei. Ein Austritt verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Nicht einmal Schluss machen dürfen wir also.
Deutschland ist rechtlich eher katholische Ehe als moderne Lebensabschnittspartnerschaft. Man kommt nicht heraus, nur weil einem das Wahlverhalten des anderen missfällt.
Damit bleibt uns bedauerlicherweise nur die Demokratie.
Genau hier endet der Witz
Natürlich ist die Vorstellung absurd, Sachsen-Anhalt aus Deutschland herauszulösen, weil 42 Prozent der dort Befragten derzeit AfD wählen wollen.
Ebenso absurd ist jene politische Haltung, die genau diesen Menschen seit Jahren vermittelt, ihre Stimme sei zwar formal gültig, politisch aber unanständig.
Man muss die AfD nicht mögen. Ich tue es in wesentlichen Punkten ausdrücklich nicht.
Gerade in Sachsen-Anhalt lässt sich das stärkste Gegenargument gegen jede Verharmlosung nicht wegwischen: Der Landesverfassungsschutz führt den dortigen Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und begründet das unter anderem mit Positionen, die sich gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip richten. Das ist keine Kleinigkeit und sollte auch nicht als solche behandelt werden.
Aus dieser Feststellung folgt für mich allerdings etwas anderes als für viele selbsternannte Demokratieretter.
Sie bedeutet, dass wir extremistische Positionen prüfen, benennen und mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen müssen. Sie bedeutet aber nicht, dass der Wähler seine politischen Rechte verliert, sobald er sein Kreuz an der aus unserer Sicht falschen Stelle setzt.
42 Prozent AfD wären zunächst kein Versagen der Demokratie. Vielmehr wären sie ein gewaltiges Versagen ihrer politischen Konkurrenten.
Vielleicht sollte man den Wähler einmal ernst nehmen
Wenn eine Partei innerhalb weniger Jahre von gut 20 auf über 40 Prozent steigt, gibt es zwei Erklärungen:
Man kann annehmen, dass sich innerhalb einer Legislaturperiode Hunderttausende Sachsen-Anhalter spontan radikalisiert haben. Oder man erwägt, dass sehr viele Menschen mit der Politik der übrigen Parteien so fundamental unzufrieden sind, dass ihnen sämtliche Warnungen vor der AfD inzwischen weniger wichtig sind als der Wunsch, genau diese Parteien abzustrafen.
Letzteres zu untersuchen hieße nicht, irgendeine Position der AfD zu entschuldigen. Es hieße schlicht: Politik.
Stattdessen erleben wir immer häufiger eine erstaunliche Umkehrung demokratischer Verantwortlichkeit. Nicht die Parteien müssen erklären, warum ihnen die Wähler davonlaufen; die Wähler sollen erklären, warum sie nicht mehr die Parteien wählen. Das ist ausgesprochen bequem.
Besonders eigenartig wird es, wenn ausgerechnet Menschen im Westen den Ostdeutschen erklären, sie müssten nach ihrer Erfahrung mit einer Diktatur endlich lernen, wie Demokratie funktioniert.
Man könnte auch zum umgekehrten Schluss kommen: Vielleicht hat genau diese Erfahrung eine besondere Sensibilität dafür hinterlassen, wann politische Freiheit in Bevormundung umzuschlagen beginnt.
Das Wahlergebnis muss uns nicht gefallen, um diesen Zusammenhang ernst zu nehmen.
Wehrhafte Demokratie heißt nicht betreutes Wählen
Für tatsächliche Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist unser Grundgesetz übrigens bemerkenswert gut ausgestattet.
Art. 18 GG erlaubt bei Missbrauch bestimmter Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung deren Verwirkung; darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. § 39 BVerfGG geht weiter: Das Gericht kann im entsprechenden Verfahren sogar Wahlrecht, Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen. Für verfassungswidrige Parteien hält Art. 21 GG weitere Instrumente bereit.
Das ist wehrhafte Demokratie: rechtsstaatlich, individuell, überprüfbar und an hohe Voraussetzungen gebunden.
Was das Grundgesetz dagegen nicht kennt, ist ein Artikel 18a, wonach das Wahlrecht im Osten so lange gilt, wie der politische Geschmack westdeutscher Feuilletons getroffen wird. Vielleicht wurde der Absatz bei den Einigungsverhandlungen vergessen.
Das eigentliche Problem ist unsere westdeutsche Hybris
Hier komme ich als Westdeutscher zu meiner eigenen Seite der Beziehung. Wir sprechen bis heute erstaunlich oft vom Osten, als handle es sich um ein Sonderverwaltungsgebiet mit auffälligem Wahlverhalten.
Wählen im Westen Menschen enttäuscht, wütend oder politikverdrossen, suchen wir nach gesellschaftlichen Ursachen. Wählen hingegen im Osten Menschen enttäuscht, wütend oder politikverdrossen, suchen wir nach Extremismusforschern.
Natürlich gibt es historische, soziale und politische Unterschiede. Natürlich sind manche Entwicklungen in ostdeutschen Landesverbänden der AfD problematisch. Natürlich darf eine demokratische Gesellschaft Extremismus nicht mit einem Schulterzucken beantworten.
Trotzdem muss der erwachsene Bürger irgendwann das Recht haben, eine politische Entscheidung zu treffen, die andere für grundfalsch halten. Genau darin besteht sein Wahlrecht.
Es wäre eine seltsame Demokratie, in der Freiheit nur für vernünftige Entscheidungen vorgesehen ist. Dann bräuchten wir nämlich keine Wahlen, sondern eine Prüfungskommission.
Wir bleiben also verheiratet
Die Scheidung fällt aus. Nicht nur, weil sie verfassungswidrig, wirtschaftlich grotesk und sicherheitspolitisch hirnrissig wäre, sondern weil schon ihre Prämisse falsch ist.
Der Osten schuldet dem Westen keine politische Dankbarkeit. Keine CDU-Mehrheit, keine SPD-Regierung und auch keine AfD-Prozentzahl, die niedrig genug ausfällt, damit wir uns mit der deutschen Einheit weiterhin wohlfühlen können.
1990 haben wir keine Provinzen übernommen. Wir haben einen gemeinsamen Staat wiederhergestellt, dessen Bürger politisch gleichberechtigt sind.
Damit besitzt ein Wähler in Magdeburg oder Rostock exakt dasselbe Recht wie einer in Hamburg, Köln oder München: bei einer freien Wahl eine Entscheidung zu treffen, die andere für klug, töricht, verantwortungsvoll, gefährlich oder vollkommen daneben halten.
Wer verfassungsfeindlich handelt, muss mit der ganzen Konsequenz des Rechtsstaates rechnen. Wer dagegen lediglich eine Partei wählt, die andere für die falsche halten, übt zunächst genau das Recht aus, das eine Demokratie ihm einräumt. Dieses Recht verliert seinen Wert, wenn wir es nur bei genehmen Ergebnissen respektieren.
Legen wir Westdeutschen die Scheidungsvereinbarung also wieder in die Schublade. Die 1,9 Billionen Euro verrechnen wir ein anderes Mal, Bonn wartet weiter auf sein Comeback, Checkpoint Charlie bleibt Touristenattraktion und die ehemalige Zonengrenze ein Fall für die Geschichtsbücher.
Beenden sollten wir stattdessen eine andere Gewohnheit: die Vorstellung, der Osten müsse sich seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik bei jeder Wahl aufs Neue durch politisches Wohlverhalten verdienen.
Wer den Osten nur als gleichberechtigten Teil Deutschlands akzeptiert, solange er erwartungsgemäß wählt, verteidigt keine demokratische Einheit, er macht sie von Gehorsam abhängig.
Dann bleiben wir lieber verheiratet, aber ohne Vormundschaft.
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