In Sachen deutsche Einheit: die anwaltliche Erwiderung auf einen etwas voreilig gestellten Scheidungsantrag.
Meinungskommentar von Jens Baumanns

In der Ehesache Westen ./. Osten
Ihr Schreiben vom 30. August 2026 – „Dann scheiden wir uns eben“
Sehr geehrter Westen,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teile ich mit, dass mich Ihre Ehefrau, der Osten, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Auf die beigefügte Vollmacht wird verzichtet, meine Mandantin ist Ihnen seit 1990 hinreichend bekannt.
Ihre Scheidungsabsicht und die vorsorglich beigefügte Forderung über rund 1,9 Billionen Euro haben wir zur Kenntnis genommen. Die Forderung wird bestritten. Nicht vollständig, aber entschieden genug, um Ihnen vom Mahnverfahren abzuraten.
Meine Mandantin bestreitet keineswegs, dass Sie erhebliche Mittel in diese Ehe eingebracht haben. Eine Ehe nach 36 Jahren ist nur selten so übersichtlich bilanziert, wie es der Kontoauszug des besserverdienenden Partners nahelegt. Ihre Aufstellung übersieht einige Vermögensbewegungen, sämtliche Verluste meiner Mandantin und den Verbleib der gemeinsamen Kinder.
Bevor wir also über die Scheidung sprechen, sollten wir daher Ihre Ehe erörtern.
Zur Hauptforderung: Ihre 1,9 Billionen Euro
Beginnen wir mit Ihrer stärksten Position, die meine Mandantin ausdrücklich anerkennt.
Sie, der Westen, haben nach 1990 gewaltige finanzielle Lasten getragen: Infrastruktur wurde erneuert, Innenstädte saniert, Renten und Sozialsysteme finanziert, Verwaltungen aufgebaut und eine ganze Volkswirtschaft unter enormem Einsatz Ihres öffentlichen Geldes transformiert. Das kleinzureden wäre unseriös und meine Mandantin hat dies zu keinem Zeitpunkt getan.
Wir bestreiten jedoch den Anspruch, der daraus bisweilen abgeleitet wird.
Selbst wenn Sie jeden Marktplatz zwischen Eisenach und Görlitz eigenhändig gepflastert hätten, hätten Sie damit kein Stimmrecht über dessen Anwohner erworben. Wer öffentliche Infrastruktur finanziert, erwirbt damit keinen größeren Anteil an dieser politischen Ehe. Solche Zahlungen gehören zu ihrer gemeinsamen Geschichte; ein dauerhaftes Recht, dem anderen Ehepartner Vorgaben zu machen, folgt daraus nicht.
Rein vorsorglich weisen wir im Übrigen darauf hin, dass Sie diese Forderung 36 Jahre lang nicht geltend gemacht haben, über die Frage der Verwirkung ließe sich also durchaus reden.
Zur Aufrechnung: das Eigentum
Da Sie die Bilanz eröffnet haben, bittet meine Mandantin, auch ihre Unterlagen zur Akte zu nehmen.
Vorab, zur Vermeidung eines unnötigen Beweisstreits: Die DDR-Wirtschaft war 1990 keineswegs kerngesund. Viele Betriebe waren technologisch zurückgefallen, überschuldet oder nach dem Zusammenbruch ihrer bisherigen Absatzmärkte schlicht nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Erzählung von einer florierenden Volkswirtschaft, die erst durch die Treuhand zugrunde gerichtet worden sei, hält einer nüchternen Prüfung daher nicht stand.
Ihre Erzählung vom Westen, der anschließend alles wieder aufgebaut hat, allerdings ebenso wenig.
Die Treuhandanstalt übernahm das volkseigene Vermögen mit rund 4,1 Millionen Beschäftigten. Detlev Karsten Rohwedder bezifferte den Wert dieses Bestands im Herbst 1990 öffentlich auf etwa 600 Milliarden D-Mark. Am Ende standen knapp 70 Milliarden D-Mark Erlöse, über 300 Milliarden D-Mark Aufwendungen und ein Defizit von rund 256 Milliarden. Von den vier Millionen Arbeitsplätzen blieben etwa 1,5 Millionen, 3.713 Betriebe wurden abgewickelt.
Diese Zahlen gehören auf Ihre Seite der Rechnung und meine Mandantin trägt sie Ihnen nicht nach. Sie bestreitet lediglich, dass auf ihrer Seite nichts gestanden habe.
Denn die Treuhandbilanz ist keine Verlustrechnung eines Investors, sondern die Abrechnung einer Konkursmasse. Die Aufwendungen entstanden im Wesentlichen für Altschulden, ökologische Altlasten, Sozialpläne und jene Zuschüsse, die Betriebe überhaupt erst verkäuflich machten.
Der Staat übernahm die Lasten, was danach noch verwertbar war, ging an Käufer mit Kapital.
Wer jene Käufer waren, ist aktenkundig: Rund 80 Prozent der privatisierten Betriebe gingen an westdeutsche Erwerber, etwa 14 Prozent an ausländische, rund sechs Prozent an ostdeutsche. Gemessen am Wert des Produktivvermögens lag der ostdeutsche Anteil unter fünf Prozent.
Aufschlussreicher als die bloße Käuferstruktur ist allerdings die Frage, wer überhaupt zum Zuge kam. Eine gemeinsame Untersuchung des ifo-Instituts, des ZEW Mannheim und der Universität Brüssel hat die Privatisierungen später systematisch ausgewertet. Das Ergebnis ist bemerkenswert: Produktivere Unternehmen wurden schneller, häufiger und zu höheren Preisen verkauft – und je produktiver ein Betrieb war, desto wahrscheinlicher landete er bei westdeutschen Eigentümern. Nach Abschluss der Treuhandtätigkeit befanden sich 51 Prozent der untersuchten Unternehmen, 64 Prozent ihrer Umsätze und 68 Prozent ihrer Arbeitsplätze mehrheitlich in westdeutscher Hand.
Die Begründung der Forscher ist unspektakulär und deshalb belastbar: Westdeutsche Investoren hatten Kapital, Erfahrung in der Marktwirtschaft und die besseren Netzwerke.
Damit sind wir beim Kern der Aufrechnung. Für einige Jahre stand faktisch eine komplette Volkswirtschaft gleichzeitig zum Verkauf:
Fabriken, Marken, Patente, Grundstücke, Marktanteile und gelegentlich auch der eine oder andere lästige Wettbewerber.
Zahlungsfähig war dabei im Wesentlichen eine Gruppe. Niemand musste hier jemanden übervorteilen, es genügte, der Bieter mit eigenener Hausbank zu sein.
Die Mandanten meiner Kollegen im Osten konnten kaum mitbieten. Wie auch?
Ersparnisse wurden teilweise im Verhältnis zwei zu eins entwertet, zugleich fehlten vielen Ostdeutschen genau jene Vermögens- und Bonitätsgrundlagen, über die westdeutsche Käufer verfügten: Immobilienbesitz, Kredithistorien und gewachsene Bankbeziehungen. Sie traten damit nicht unter gleichen Bedingungen an, sondern aus einer strukturell schwächeren Ausgangsposition, mit weniger Kapital, weniger Sicherheiten und schlechterem Zugang zu Finanzierung.
Dass die Treuhand über 2.700 Betriebe an eigene Manager und Belegschaften veräußert hat, erkennt meine Mandantin ausdrücklich an. Am Gesamtbild hat es jedoch wenig geändert.
Gewiss, haben Sie Kapital in den Osten gebracht, aber eben nicht ohne Gegenleistung.
Im selben Vorgang haben westdeutsche Käufer Unternehmen, Grundstücke, Produktionsmittel und Marktpositionen erworben. Wer den Kapitalzufluss als Leistung verbucht, muss deshalb korrekterweise auch den Vermögenszuwachs auf der anderen Seite der Bilanz ausweisen.
Zum Verbleib der gemeinsamen Kinder
Ein Posten fehlt in Ihrem Schreiben leider vollständig.
Seit 1991 zogen per Saldo rund 1,2 Millionen Menschen mehr von Ost nach West als umgekehrt, darunter mehr als 740.000 unter 25-Jährige. Sie gingen nach Hamburg, München, Köln und Stuttgart, studierten dort, arbeiteten, zahlten Steuern und Sozialabgaben, gründeten Unternehmen und Familien.
Meine Mandantin behauptet nicht, Sie hätten sie ihr weggenommen. Sie gingen freiwillig, und genau diese Freiheit gehörte zu den Errungenschaften, für die 1989 demonstriert wurde. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Freiheit fielen für beide Ehepartner nur bemerkenswert unterschiedlich aus.
Sie erhielten Arbeitskräfte, Beitragszahler und Nachwuchs. Meine Mandantin verlor junge Menschen, Familiengründungen und damit einen Teil ihrer wirtschaftlichen Zukunft.
Sie überwiesen Milliarden, meine Mandantin ließ einen Teil der gemeinsamen Kinder ziehen.
Beides gehört in eine ehrliche Scheidungsbilanz.
Zum Zugewinnausgleich
Auch hier würde ich Ihnen als gegnerischer Anwalt zur Zurückhaltung raten.
Bei den Einkommen hat sich viel angeglichen, was ausdrücklich anzuerkennen ist. Beim Vermögen ist die Ehe aber erheblich weniger ausgewogen: 2023 verfügten ostdeutsche Haushalte im Median über knapp 52.000 Euro Nettovermögen, westdeutsche über rund 217.000 Euro.
Das ist kein Mentalitätsproblem, sondern eine Frage von Generationen. Vermögen entsteht aus Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen und Erbschaften: also aus genau jenen Beständen, die bei meiner Mandantin zwischen 1990 und 1994 in großem Umfang veräußert wurden. Nur eben überwiegend nicht an sie.
Einen nachträglichen Zugewinnausgleich verlangt meine Mandantin nicht. Sie bittet lediglich um etwas mehr Vorsicht bei der Behauptung, die materiellen Unterschiede seien im Wesentlichen erledigt und der Rest sei Kopfsache.
Die Fassaden mögen saniert erscheinen, die Bilanzen dahinter weniger.
Zur Frage der Geschäftsführung
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Entscheidungsmacht.
Ostdeutschland ist längst keine verlängerte Werkbank des Jahres 1991 mehr. Es gibt erfolgreiche Unternehmen, exzellente Forschungsstandorte und prosperierende Städte. Was aber bis heute weitgehend fehlt, sind die Konzernzentralen. Dabei geht es um weit mehr als ein repräsentatives Hochhaus. Entscheidend ist, was darin sitzt: Vorstände, Forschungsabteilungen, hochqualifizierte Arbeitsplätze und Unternehmensvermögen. Vor allem aber geht es um die Frage, wo wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden und wo sich Macht, Wertschöpfung und Erträge konzentrieren.
Dasselbe Muster zeigt sich bei gesellschaftlichen Spitzenpositionen, in denen Ostdeutsche bis heute deutlich unterrepräsentiert sind, obwohl sie etwa ein Fünftel der Bevölkerung stellen.
Für die ersten Jahre nach 1990 war das noch nachvollziehbar. Die DDR verschwand, die Institutionen der Bundesrepublik wurden übernommen und es brauchte Leute, die dieses System kannten. Nach 36 Jahren trägt die Begründung nicht mehr besonders weit. Man darf sich zumindest fragen, weshalb die personelle Wiedervereinigung so viel länger dauert als die institutionelle.
Zum eigentlichen Scheidungsgrund
Ihre wirtschaftliche Forderung ist ohnehin nicht Ihr Motiv. Sie möchten sich trennen, weil meine Mandantin politisch schwierig geworden ist. Genauer: weil sie nicht wählt, wie Sie sich das vorgestellt haben.
Damit wird die Sache interessant, denn ausgerechnet beim Demokratieverständnis treten Sie in dieser Ehe gern als der erfahrenere Teil auf, der dem anderen noch einmal die Grundlagen erklärt.
Historisch ist unstreitig, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang eine stabile parlamentarische Demokratie war, während die Menschen in der DDR in einer Diktatur lebten. Die Akte enthält allerdings noch einen weiteren Vorgang.
1989 gingen Menschen in Leipzig, Plauen, Dresden und Berlin gegen diese Diktatur auf die Straße. Sie forderten Freiheit, Mitbestimmung und schließlich die Einheit, ohne zu wissen, ob ihr Protest im Geschichtsbuch oder im Gefängnis enden würde. Jener Staat hatte bis dahin jedenfalls wenig Neigung gezeigt, Opposition als demokratische Bereicherung zu verstehen. Widerspruch beantwortete er mit Überwachung und Repression, den Versuch, ihm zu entkommen, mit tödlichen Schüssen.
Vor diesem Hintergrund entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn man den Kindern meiner Mandantin heute ausgerechnet aus dem Westen Nachhilfe in Demokratie erteilen möchte.
Kein Freifahrtschein, sondern derselbe Maßstab
Damit wir uns nicht missverstehen: Aus der Friedlichen Revolution folgt keine ostdeutsche Unfehlbarkeit. Auch Ostdeutsche können Extremisten wählen, Populisten folgen und politisch gefährliche Entscheidungen treffen. Die Erfahrung mit einer Diktatur immunisiert niemanden gegen Irrtümer – wie sich, diese Bemerkung sei gestattet, neuerdings gelegentlich auch auf Ihrer Seite zeigt.
Meine Mandantin verlangt daher weder Sonderrechte noch Schonung. Wer verfassungsfeindlich handelt, bekommt es mit dem Rechtsstaat zu tun. Wer menschenverachtende Positionen vertritt, muss mit entschiedenem Widerspruch rechnen. Eine Demokratie darf und muss sich gegen ihre Feinde verteidigen. Verlangt wird lediglich derselbe Maßstab.
Wählen Menschen im Westen aus Protest, beginnt die politische Ursachenforschung: Strukturwandel, Migration, Wohnungsnot, schlechte Schulen, Abstiegsängste, verlorenes Vertrauen. Wählen Menschen im Osten aus Protest, dauert es bisweilen erstaunlich kurz, bis aus der politischen Analyse eine Bevölkerungsdiagnose wird: DDR-Prägung, Russlandnähe, autoritäre Einstellungen, mangelndes Demokratieverständnis.
Bei Ihnen hat die Politik ein Problem, bei meiner Mandantin ist die Bevölkerung das Problem.
Als Anwalt darf ich anmerken, dass diese Beweiswürdigung einseitig wirkt.
Wenn eine Partei binnen weniger Jahre enorme Teile der Wählerschaft gewinnt, darf man ihre Positionen weiterhin für falsch und gefährlich halten. Mehr noch, man sollte es sogar, wo es gute Gründe dafür gibt. Nur beantwortet das nicht die Frage, weshalb so viele Menschen sie inzwischen wählen. Wer Millionen Wähler an die Konkurrenz verliert, kann natürlich zu dem Schluss kommen, mit diesen Wählern stimme etwas nicht. Dem eigenen Mandanten würde ich zunächst zur Prüfung des eigenen Angebots raten.
Das entschuldigt keine extremistische Position, es nennt sich nur politische Ursachenforschung.
Eine Demokratie garantiert nicht, dass Bürger klug wählen. Sie garantiert, dass sie frei wählen.
Das gilt für Magdeburg wie für München.
Zur Frage einer Betreuung
Damit sind wir bei dem Punkt, der sich durch Ihren gesamten Antrag zieht.
Sie behandeln die Wiedervereinigung stellenweise wie eine Adoption: Sie waren schon da, Ihre Institutionen funktionierten, Ihre Wirtschaftsordnung blieb bestehen, Ihre Bundesrepublik wurde größer, meine Mandantin kam hinzu. Daraus entstand ein Rollenverständnis, das 1990 teilweise nachvollziehbar war: Sie waren der Normalfall, an den sich der Osten anzunähern hatte.
Nur ist meine Mandantin seit fast 36 Jahren volljährig, streng genommen war sie es sogar die ganze Zeit.
Eine Betreuung ist für sie nach meiner Kenntnis nie angeordnet worden und die Voraussetzungen dürften auch schwer darzulegen sein. Politische Entscheidungen, die andere für unvernünftig halten, begründen keine rechtliche Hilflosigkeit. Andernfalls stünden erhebliche Teile der westdeutschen Wählerschaft ebenfalls unter Aufsicht.
Deutschland besteht nicht aus einem politischen Original und einer nachträglich hinzugekommenen regionalen Abweichung. Sachsen-Anhalt muss nicht irgendwann wählen wie Hamburg, Thüringen muss nicht nordrhein-westfälischer werden und Mecklenburg-Vorpommern muss seine demokratische Reife nicht dadurch beweisen, dass dort dieselben Mehrheiten entstehen wie in Baden-Württemberg. Regionale Unterschiede sind in einem föderalen Staat kein eheliches Fehlverhalten, sondern schlicht Geschäftsgrundlage.
Vergleichsvorschlag
Meine Mandantin erkennt an, dass Sie nach 1990 enorme finanzielle Leistungen erbracht haben. Sie erkennen im Gegenzug an, dass die Transformation auf ihrer Seite erhebliche wirtschaftliche, demografische und gesellschaftliche Kosten verursacht hat.
Wir legen Ihre Transferleistungen neben die Eigentumsverschiebungen, Ihre Milliarden neben die Abwanderung der gemeinsamen Kinder, die sanierten Innenstädte neben den Vermögensabstand und den institutionellen Aufbau neben die bis heute ungleiche Verteilung wirtschaftlicher Entscheidungsmacht.
Anschließend verzichten beide Seiten darauf, aus dieser Bilanz einen moralischen Schuldschein zu konstruieren. Sie müssen sich für Ihre Hilfe nicht entschuldigen, meine Mandantin schuldet Ihnen dafür keine politische Dankbarkeit. Sie dürfen ihre Wahlentscheidungen für falsch halten, sie darf Ihre Politik für falsch halten.
Das ist keine zerrüttete Ehe, das ist Demokratie.
Abschließend in eigener Sache
Als Anwalt der Gegenseite müsste ich Ihnen zur Fortsetzung des Verfahrens raten. Bei 36 Ehejahren, 1,9 Billionen Euro Streitwert, ungeklärtem Zugewinnausgleich, zahllosen Immobilien und mehr als 80 Millionen Beteiligten wäre das Honorar ganz und gar auskömmlich. Ich rate Ihnen trotzdem ab.
Diese Ehe ist zu retten. Nicht, indem einer nachgibt und auch nicht, indem wir Unterschiede leugnen, historische Rechnungen verbrennen oder politische Konflikte unter den Teppich der Einheit kehren. Sondern indem beide akzeptieren, dass sie gleichberechtigt sind. Der Westen ist nicht der Erziehungsberechtigte, der Osten nicht das schwierige Kind. Die Menschen, die von Erfurt nach Hamburg oder von Köln nach Leipzig ziehen, sind ohnehin längst die gemeinsamen Kinder.
Schließen wir die Akte also, bevor jemand den Zugewinnausgleich tatsächlich ausrechnet.
Die A2 bleibt durchgehend befahrbar, die 1,9 Billionen Euro buchen wir unter gemeinsamer Vergangenheit. Das Kanzleramt bleibt in Berlin und meine Kanzlei verzichtet schweren Herzens auf das Mandat ihres Lebens.
Nach fast 36 Jahren sollte es nicht mehr darum gehen, wer wen aufgebaut hat, wer wem etwas schuldet und wer der vernünftigere Teil ist. Es geht darum, endlich das zu werden, was beide Ehepartner seit 1990 ohnehin behaupten zu sein:
ein Deutschland.
Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

