Frau Reichinneks Verwechslung von Bewohnern mit Bürgern
Kommentar von Jens Baumanns

Es gibt politische Vorschläge, bei denen man kurz innehält, das Gelesene noch einmal prüft und sich fragt, ob bei manchen inzwischen nicht nur die Sicherung, sondern gleich der ganze Schaltschrank durchgebrannt ist. Bundestagsdrucksache 21/6102 ist ein solcher Fall.
Hinter dem nüchternen Titel „Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen“ verbirgt sich kein bloßes integrationspolitisches Detail, sondern ein Vorschlag von erheblicher staatspolitischer Sprengkraft. Die Linke fordert, Menschen ohne deutschen Pass das Wahlrecht zu geben, sofern sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Nach dem Antrag soll dies auf Bundesebene gelten; zugleich sollen die Länder entsprechende Möglichkeiten für Landtags- und Kommunalwahlen schaffen. Begründet wird das mit gleichberechtigter politischer Teilhabe aller dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen.
Man muss diesen Gedanken kurz wirken lassen.
Fünf Jahre Aufenthalt sollen künftig reichen, um an der politischen Willensbildung eines Staates mitzuwirken, dessen Staatsbürgerschaft man gerade nicht besitzt. Der Stimmzettel würde damit nicht mehr aus der Zugehörigkeit zum Staatsvolk folgen, sondern aus einer Art politischem Langzeitwohnen. Demokratie nach dem Motto: Wer lange genug im Wartezimmer sitzt, darf irgendwann mit über die Hausordnung entscheiden.
Mit anderen Worten: Die Linke rührt nicht an einer Nebensächlichkeit, sie rührt am Bürgerbegriff selbst.
Frau Reichinnek steht in dieser Debatte nicht als alleinige Urheberin, sondern als politische Frontfigur einer Fraktion, die den Bürgerbegriff neu vermessen will. Die Linke präsentiert diesen Vorschlag im Ton moralischer Selbstverständlich- wie Herrlichkeit. Es klingt nach Teilhabe, Gerechtigkeit, Demokratie und Vielfalt. Doch hinter diesen Vokabeln steckt ein erstaunlich kaltes Staatsverständnis: Der Bürger wird nicht mehr als Träger politischer Verantwortung verstanden, sondern als verwaltungstechnische Zwischenstufe auf dem Weg zur maximalen Anspruchsberechtigung.
Der entscheidende Unterschied ist klein in der Formulierung, aber gewaltig in seiner Bedeutung: Bürger oder Bewohner.
Der Bewohner lebt im Land, der Bürger trägt es politisch. Der Bewohner ist Teil der Gesellschaft, der Bürger ist Teil des Souveräns. Der Bewohner ist von Politik betroffen, der Bürger legitimiert sie.
Diese Unterscheidung ist kein sprachliches Detail für Staatsrechtsseminare. Sie ist die Statik der Demokratie. Wer sie einreißt, verändert nicht bloß eine Regel des Wahlrechts: Er verändert das Verständnis davon, wer in diesem Land eigentlich politisch entscheidet.
Das Wahlrecht ist kein Bonusprogramm für Aufenthaltsdauer. Es ist kein Willkommensgeschenk nach fünf Jahren Meldeadresse. Es ist eines der zentralen Rechte des Staatsbürgers. Nicht weil der Staat Ausländer geringschätzt, sondern weil demokratische Selbstbestimmung nur dann funktionieren kann, wenn klar ist, wer das politische Staatsvolk bildet.
Zwei Tage in London machen mich nicht zum Briten. Ein Jahr in Zürich macht mich nicht zum Schweizer. Fünf Jahre in Wien machen mich nicht zum Österreicher. Ich kann dort arbeiten, Steuern zahlen, Freunde finden, mich verlieben, ein Unternehmen gründen und die jeweilige Lebensart schätzen. All das macht mich zum Bewohner, vielleicht sogar zu einem geschätzten Teil der Gesellschaft. Es macht mich aber nicht automatisch zum Träger politischer Souveränität dieses Staates.
Genau dafür gibt es die Staatsbürgerschaft.
Sie ist nicht nur ein Dokument mit Passfoto, sie ist ein staatsrechtliches Bekenntnis. Sie bedeutet Zugehörigkeit, Verantwortung, Loyalität zur Verfassung, Akzeptanz der politischen Ordnung und die Bereitschaft, nicht nur Rechte einzufordern, sondern Teil dieses Gemeinwesens zu werden. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und politisch mitentscheiden möchte, kann sich einbürgern lassen. Dann erwirbt er nicht nur einen Pass, sondern die vollen Bürgerrechte – einschließlich des Wahlrechts.
Die Linke dreht diese Reihenfolge um: Erst mitentscheiden, später vielleicht dazugehören. Erst Stimmzettel, dann Staatsvolk. Erst Machtteilhabe, dann Bekenntnis.
Das ist keine Demokratisierung, das ist die Entwertung der Staatsbürgerschaft.
Gerade diese Entwertung ist der rote Faden des Vorschlags. Die Linke tut so, als sei Staatsbürgerschaft eine bürokratische Formalie auf dem Weg zur Wahlurne. Als sei der deutsche Pass ein lästiger Verwaltungsrest aus vergangenen Zeiten. Als bestehe Demokratie vor allem darin, möglichst vielen Menschen möglichst schnell möglichst viele Rechte zu geben, ohne noch ernsthaft nach Zugehörigkeit, Bindung und Verantwortung zu fragen.
Das ist typisch für ein linkes Staatsverständnis, das mit dem Begriff des Bürgers fremdelt. Der Bürger ist der Linken offenbar zu exklusiv, zu anspruchsvoll, zu sehr an Nation, Verfassung und staatliche Zugehörigkeit gebunden. Deshalb wird er sprachlich weichgezeichnet, politisch verdünnt und am Ende durch den Bewohner ersetzt. Aus dem Staatsvolk wird eine Wohnbevölkerung. Aus Bürgerrechten werden Aufenthaltsrechte mit Wahlbenachrichtigung. Aus Integration wird Anspruchslogik.
Genau an dieser Stelle muss man widersprechen.
Wer in Deutschland lebt, ist nicht rechtlos. Wer hier arbeitet, soll fair behandelt werden. Wer hier Steuern zahlt, soll ordentliche öffentliche Leistungen erwarten dürfen. Wer hier dauerhaft lebt, soll rechtsstaatlich geschützt sein. Wer sich zu Deutschland bekennt, soll eine faire Einbürgerungsperspektive haben.
Wer aber hier wählen will, soll deutscher Staatsbürger werden. Das ist kein Ausschluss, sondern schlicht Ordnung.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und nach herrschender Meinung steht ein solches Wahlrecht für Nichtstaatsbürger auf Bundes- und Landesebene auf äußerst dünnem verfassungsrechtlichem Eis. Das Gericht hat im Zusammenhang mit dem Ausländerwahlrecht klargestellt, dass das Volk, von dem in der Bundesrepublik die Staatsgewalt ausgeht, grundsätzlich durch die deutschen Staatsangehörigen gebildet wird. Die Linke weiß das. Ihr Antrag versucht deshalb, diese Ordnung neu zu deuten und den Begriff des Volkes von der Staatsangehörigkeit zu lösen. Genau darüber müsste ehrlich gesprochen werden.
Dann sollte Frau Reichinnek nicht nur von Teilhabe reden, sondern von der Auflösung der Staatsbürgerschaft als maßgeblicher Schwelle zum Wahlrecht. Ebenfalls sollte die Linke dann erklären, warum ein Mensch, der sich nicht einbürgern lässt oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, trotzdem über Bundestag, Regierung, Haushalt, Sozialstaat, Migration, innere Sicherheit und Außenpolitik Deutschlands mitentscheiden soll.
Stattdessen läuft die bekannte Nebelmaschine: Wer hier lebt, sei betroffen. Wer betroffen sei, müsse mitentscheiden dürfen. Wer das ablehne, verweigere Teilhabe. Das mag warmherzig klingen, ist aber staatsrechtlich dünn.
Betroffenheit ist kein Wahlrechtsgrund
Von deutscher Politik sind viele betroffen: Ausländische Unternehmen, Internationale Investoren. Grenzpendler, Studenten aus Drittstaaten und Touristen sind betroffen, wenn Visaregeln verändert werden. Andere Staaten sind betroffen, wenn Deutschland seine Außenpolitik ändert. Die Welt ist vernetzt. Politik wirkt über Grenzen hinaus. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Betroffene Teil des deutschen Wahlvolks werden muss.
Demokratie ist nicht die Herrschaft aller Betroffenen. Demokratie ist die Selbstbestimmung eines klar bestimmbaren Staatsvolks.
Wer diesen Unterschied nicht mehr anerkennt, schafft nicht mehr Demokratie, sondern weniger Staatlichkeit. Dann entscheidet am Ende nicht mehr ein Bürgerverband über seine eigene politische Ordnung, sondern eine ständig erweiterbare Gruppe von Bewohnern über ein Gemeinwesen, zu dem sie nicht zwingend staatsrechtlich gehört.
Besonders bemerkenswert ist die Nonchalance, mit der ausgerechnet die Linke diesen Vorschlag vorträgt. Dieselbe Partei, die bei jeder Gelegenheit vor der Gefährdung der Demokratie warnt, möchte nun an einer ihrer zentralen Voraussetzungen drehen: daran, wer überhaupt das demokratische Staatsvolk bildet. Die Linke schützt die Demokratie also, indem sie ihren Träger neu sortieren will. Das ist ungefähr so überzeugend, als würde ein Statiker zur Rettung eines Hauses zuerst die tragenden Wände entfernen.
Natürlich geht es hier auch um Macht. Parteien fordern selten Änderungen, von denen sie sich dauerhaft schlechtere Ergebnisse versprechen. Die Linke entdeckt ihr Herz für das Ausländerwahlrecht nicht zufällig in einem Milieu, in dem sie politische Zustimmung vermutet. Das Wahlvolk wird hier nicht aus staatsbürgerlicher Einsicht neu gedacht, sondern aus parteipolitischer Hoffnung neu vermessen, das muss man aussprechen dürfen.
Wer den Kreis der Wahlberechtigten verändert, verändert die Grundlage demokratischer Macht. Das ist keine Kosmetik, es ist eine Operation am offenen Herzen des Staates. Der Souverän (das Volk) ist aber keine Knetmasse für parteipolitische Interessen. Wenn die Linke neue Wähler sucht, soll sie bessere Politik machen. Sie soll Bürger überzeugen. Sie soll nicht versuchen, den Bürgerbegriff so weit zu dehnen, bis er ihr nützt.
Der eigentliche Skandal liegt jedoch tiefer: Die Linke will nicht mehr Menschen zur Staatsbürgerschaft führen. Sie will zentrale Bürgerrechte ausgeben, ohne die Staatsbürgerschaft noch ernsthaft vorauszusetzen. Das ist der Unterschied zwischen Integration und Entkernung.
Integration sagt: Werde Teil dieses Landes. Die Linke sagt: Du musst es gar nicht werden, du sollst trotzdem schon mitentscheiden dürfen.
Einwanderungspolitik darf nicht darin bestehen, Bürgerrechte vor der Staatsbürgerschaft auszugeben. Sie muss Menschen, die dauerhaft dazugehören wollen, zur Staatsbürgerschaft führen. Nicht vorbei an ihr.
Genau hier offenbart sich, weshalb der Vorschlag sogar die Integration schwächt, die er angeblich stärken soll:
Warum soll jemand den Weg der Einbürgerung gehen, wenn zentrale Bürgerrechte bereits vorher ausgegeben werden?
Warum soll Staatsbürgerschaft noch als ernsthafter Schritt verstanden werden, wenn die Linke sie zur Nebensache erklärt?
Warum soll das Bekenntnis zu Deutschland wichtig bleiben, wenn die Wahlurne schon nach fünf Jahren Aufenthalt geöffnet wird?
Integration braucht ein Ziel. Dieses Ziel heißt nicht: möglichst viele Rechte ohne Bindung.
Dieses Ziel heißt: Bürger werden.
Ein Staat, der seine Staatsbürgerschaft ernst nimmt, ist kein hartherziger Staat. Er ist ein Staat, der weiß, dass Rechte, Pflichten und Zugehörigkeit zusammengehören. Ein Einwanderungsland braucht gerade keine Auflösung des Bürgerbegriffs. Es braucht ein klares Verständnis davon, was es bedeutet, Teil dieses Landes zu werden.
Deutschland kann offen sein, ohne beliebig zu werden. Deutschland kann einbürgern, ohne das Wahlrecht vorher zu verramschen. Deutschland kann Menschen einladen, Bürger zu werden, ohne so zu tun, als sei der Bürgerstatus nur eine lästige Formalie aus dem letzten Jahrhundert.
Der Pass ist kein bürokratisches Souvenir, er ist der Schlüssel zum politischen Haus. Wer diesen Schlüssel will, soll den Weg durch die Tür gehen. Nicht durch das Fenster des Wahlrechts klettern.
Frau Reichinnek und die Linke stehen in dieser Debatte für ein Staatsverständnis, das den Bürgerbegriff offenbar nur noch als störende Restgröße betrachtet. Wo der Staat klare Zugehörigkeit braucht, sieht die Linke Ausschluss. Wo Demokratie ein Staatsvolk voraussetzt, sieht sie ein Teilhabeproblem. Wo Bürgerrechte an Bürger gebunden sind, wittert sie Ungerechtigkeit.
Das ist nicht progressiv, das ist staatsvergessen.
Steuern zahlen begründet keinen Anspruch auf politische Souveränität. Sonst müssten auch Unternehmen wählen dürfen. Wer Beiträge leistet, ist Teil der Gesellschaft. Wer Staatsbürger wird, ist Teil des politischen Souveräns. Dieser Unterschied ist nicht kleinlich, er ist grundlegend.
Deutschland braucht deshalb keine Ausweitung des Wahlrechts auf Nichtstaatsbürger. Deutschland braucht eine ernsthafte Debatte darüber, was Staatsbürgerschaft bedeutet. Wer gehört dazu? Was darf dieses Land erwarten? Was muss jemand mitbringen, der nicht nur hier leben, sondern über die politische Zukunft dieses Landes mitentscheiden will?
Die Antwort kann nicht lauten: fünf Jahre Anwesenheit.
Die Antwort muss lauten: Einbürgerung, Bekenntnis, Verantwortung, Staatsbürgerschaft.
Wer Deutschland zu seiner politischen Heimat machen will, soll diesen Weg gehen können. Aber er soll ihn auch gehen müssen, wenn er mitentscheiden will. Alles andere ist keine Integration, sondern eine Abkürzung an der Staatsbürgerschaft vorbei.
Frau Reichinnek hat hier nicht die Demokratie weitergedacht, sie hat den Knall offenbar nicht gehört.
Denn dieser Vorschlag ist weder großzügig noch modern. Er ist nicht weltoffen. Er ist ein selten törichter Angriff auf eine Unterscheidung, ohne die Demokratie ihren inneren Halt verliert.
Demokratie ist kein Gästebuch, der Staat ist keine Wohngemeinschaft. Der Bürger nicht bloß ein Bewohner mit Wahlbenachrichtigung. Der Stimmzettel ist kein Aufenthaltstitel, das Wahlrecht kein Integrationsgutschein. Die Staatsbürgerschaft ist keine Formalie für Menschen, die es besonders eilig zur Wahlurne haben.
Wer wählen will, soll Bürger werden.
Wer Bürger werden will, soll sich zu diesem Land bekennen.
Wer dieses Bekenntnis für überflüssig hält, verteidigt nicht die Demokratie. Er hat ihren Kern grundlegend nicht verstanden.
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