Trocken reicht nicht

Das Alkoholverbot schafft Handlungsspielraum, aber noch keine Sicherheit

Kommentar von Jens Baumanns

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot schafft zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten. Gegen Gewalt, offenen Drogenkonsum und Verwahrlosung braucht es jedoch mehr als eine neue Hausordnung.

Die Deutsche Bahn will ihre Bahnhöfe trockenlegen: Bis zum 15. Oktober soll der Alkoholkonsum an allen rund 5.400 Stationen untersagt werden – auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie und verschlossene, mitgeführte Flaschen. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Platzverweis und im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot rechnen. Kontrollieren sollen die Sicherheitsdienste der Bahn und die Bundespolizei.

Der Schritt ist richtig und überfällig.

Nicht aber, weil mit dem letzten geöffneten Bier auch die Gewalt aus den Bahnhöfen verschwände. Ebenso wenig verwandelt ein Verbot ein verwahrlostes Umfeld in eine gepflegte Empfangshalle. Sein eigentlicher Nutzen liegt woanders: Es schafft eine klare Grundlage zum Einschreiten.

Wer bislang mit der Flasche in der Hand herumlungerte, Reisende belästigte oder die Situation eskalieren ließ, bewegte sich häufig in einem schwer greifbaren Zwischenraum. Alkohol zu trinken ist zunächst nicht verboten, unangenehm zu wirken ebenfalls nicht. Sicherheitskräfte mussten häufig warten, bis aus der Störung eine Bedrohung oder aus der Belästigung eine Straftat wurde. Die neue Hausordnung senkt diese Schwelle endlich. Sie ermöglicht Ansprache, Kontrolle und Platzverweis, bevor eine Situation vollständig entgleist.

Das klingt alles geboten und vor allem pragmatisch, entscheidend bleibt allerdings, ob jemand vor Ort ist, der das Verbot durchsetzt.

Eine Hausordnung kontrolliert sich nicht selbst

Deutschland verfügt inzwischen über eine beachtliche Sammlung von Verbotszonen. Waffenverbotszonen, Messerverbote, Alkoholkonsumverbote und Hausordnungen wachsen zuverlässig. Weniger zuverlässig wächst hingegen das Personal, das sie kontrollieren soll.

Ein Schild am Eingang hält keinen Gewalttäter auf und eine Durchsage erteilt keinen Platzverweis. Wer ein bundesweites Alkoholverbot ankündigt, sollte deshalb erklären können, wie es an 5.400 Bahnhöfen praktisch überwacht und schlussendlich durchgesetzt werden soll. An kleinen Haltepunkten auf der grünen Wiese wird eine permanente Kontrolle weder notwendig noch finanzierbar sein. An den großen Brennpunkten darf die Bahn dagegen nicht wieder darauf hoffen, dass eine neue Regel bereits durch ihre bloße Existenz Wirkung entfaltet.

Der Handlungsdruck ist immens: Im Jahr 2025 wurden in Zügen und an Bahnhöfen mehr als 5.600 Gewaltdelikte registriert. Die Bahn zählte über 3.000 Angriffe auf ihr Personal. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden bereits 1.630 Bahn-Beschäftigte als Opfer von Angriffen erfasst – rechnerisch etwa 5,5 pro Tag.

Wer angesichts solcher Zahlen eine neue Hausordnung beschließt, dabei aber keine dauerhafte Präsenz sicherstellt, betreibt Sicherheitspolitik im Konjunktiv.

Hamburg zeigt Wirkung und Grenze zugleich

Hamburg dient der Bahn hierbei als positives Beispiel. Seit April 2024 gilt am Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot. Nach Angaben der Bahn gingen Konflikte und Auseinandersetzungen zurück, das Sicherheitsgefühl habe sich verbessert und der Reinigungsaufwand abgenommen. Als Hamburger sei mir der Einschub gestattet, dass ich diese Angaben zwar nicht unbedingt bestätigen kann, da ich den Hauptbahnhof und sein Umfeld inzwischen so gut es eben geht vermeide.

Grundsätzlich bin ich bei der Bahn, wenn sie behauptet, dass das Verbot seinen Sinn bewiesen habe. Es zeigt jedoch zugleich seine räumliche Grenze.

Die unmittelbare Lage am Hamburger Hauptbahnhof hat sich nach Darstellung des Senats beruhigt. Gleichzeitig soll die Verbotszone ab August 2026 weit in das angrenzende St. Georg hineinreichen. Erfasst werden unter anderem Bereiche am Hansaplatz, am Steindamm und rund um den Zentralen Busbahnhof. Die Stadt will damit ausdrücklich auch die benachbarten Wohnquartiere entlasten. Das legt nahe, dass ein Teil der Belastung nicht verschwunden ist, sondern sich lediglich aus dem engeren Bahnhofsbereich herausbewegt hat.

Darin liegt zwar kein Argument gegen das Verbot, es ist vielmehr ein Argument gegen die Vorstellung, dass ein örtlicher Platzverweis ein stadtweites soziales Problem erledigen könne.

Suchtkranke Menschen hören nicht auf, abhängig zu sein, weil sie eine Straße weitergeschickt werden und Obdachlosigkeit endet nicht an einer Verbotszonengrenze. Psychische Erkrankungen lassen sich bisweilen nicht mit einem Hausverbot behandeln. Wer ausschließlich verdrängt, verschiebt das Elend von der Bahnhofshalle vor den nächsten Hauseingang im Bahnhofsumfeld.

Daraus folgt jedoch ebenso wenig, dass die Zustände am Bahnhof hingenommen werden müssten. Ein Hauptbahnhof ist primär Verkehrsinfrastruktur. Er muss Reisenden, Beschäftigten und Besuchern einen sicheren und geordneten Aufenthalt ermöglichen. Die ungelöste Sozialpolitik einer Stadt darf nicht dauerhaft auf dem Rücken der Fahrgäste, Ladenbetreiber, Anwohner und Bahnmitarbeiter abgeladen werden.

Verdrängung ohne ein verbindliches, engmaschiges und zentral koordiniertes Hilfekonzept ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll. Sie verlagert Probleme lediglich, verursacht fortlaufend hohe Kosten und bleibt letztlich wirkungslos. Aus Angst vor Verdrängung jedoch gänzlich auf Ordnung und konsequentes Handeln zu verzichten, ist ebenso falsch.

Bahnhöfe brauchen wieder einen klaren Zweck

Die entscheidende Frage darf daher nicht allein lauten, ob Alkohol – aber vor allem andere Substanzen – in einem Bahnhof konsumiert werden dürfen. Sie muss vielmehr klären, wer sich in den besonders sensiblen Reisebereichen eines Bahnhofs überhaupt aufhalten soll.

Deutschland behandelt selbst stärkst-frequentierte Hauptbahnhöfe weitgehend wie überdachte öffentliche Plätze mit Gleisanschluss. Jeder kann sich dort aufhalten, die Bahnsteige betreten, wahlweise auch die Gleise, und dabei über Stunden zwischen Reisenden bewegen, ohne eine Reiseabsicht nachweisen zu müssen.

An kleinen Regionalbahnhöfen mag diese Offenheit weitgehend hinnehmbar sein. Dort bleibt selbst die inzwischen beinahe obligatorische „Person im Gleis“ meist nur eine lästige Betriebsstörung. An Brennpunkten mit offener Drogen- und Trinkerszene, aggressivem Betteln, illegalem Handel und wiederkehrender Gewalt ist sie jedoch keine Liberalität mehr, sondern gefährliche Fahrlässigkeit.

Andere europäische Länder zeigen, dass kontrollierte Zugänge weder technisch exotisch noch mit einem modernen Bahnverkehr unvereinbar sind.

In den Niederlanden verfügen zahlreiche Bahnhöfe über Zugangsschleusen. Elektronische Tickets öffnen die Schranken per Code, Fahrgäste können mit Bankkarte oder Smartphone einchecken. Wer nur jemanden verabschieden oder in einem Bahnhofsgeschäft einkaufen möchte, kann hinein- und innerhalb eines begrenzten Zeitraums wieder kostenlos auschecken. Die niederländische Bahn nennt ausdrücklich ein sichereres Umfeld und die Verringerung des Schwarzfahrens als Ziele der Zugangssysteme.

In Großbritannien gibt es an zahlreichen, jedoch längst nicht allen Bahnhöfen Fahrkartenschranken. Nichtreisende können hier je nach Bahnhof auch nur ein sogenanntes Platform Ticket erhalten.

Frankreich setzt an ausgewählten Bahnhöfen und Bahnsteigen auf automatische Einstiegs- und Zugangstore, an denen Fahrkarten gescannt werden. In Italien müssen Reisende unter anderem in Milano Centrale, Roma Termini, Napoli Centrale, Florenz, Venedig und Turin ihr Ticket vor dem Zugang zum Abfahrtsbereich vorzeigen.

Keines dieser Länder hat jeden Bahnhof vollständig abgeriegelt. Genau deshalb sollte Deutschland kein vermeintliches ausländisches Einheitssystem kopieren, sondern die brauchbaren Elemente übernehmen.

Kontrollierte Reisebereiche statt Bahnhofsfestungen

Ein sinnvoller Ansatz wäre ein Pilotprogramm an besonders belasteten Großbahnhöfen. Nicht die gesamte Bahnhofshalle muss zwingend hinter Schranken verschwinden. Geschäfte, Gastronomie, Reisezentren und öffentliche Durchgänge können zugänglich bleiben. Die eigentlichen Bahnsteig- und Reisebereiche könnten dagegen nur noch mit gültigem Fahrschein, einer Zeitkarte oder einer kostenlosen, zeitlich befristeten Zugangsberechtigung betreten werden.

Digitale und gedruckte Fahrkarten verfügen bereits regelmäßig über maschinenlesbare Codes. Deutschlandtickets, Fernverkehrstickets und viele Verbundfahrkarten könnten in ein solches System eingebunden werden. Begleitpersonen könnten über Automaten oder Serviceschalter eine kostenlose temporäre Besucherberechtigung erhalten.

Technisch wäre das kurzfristig lösbar. Architektonisch wird es anspruchsvoller, wenn Unterführungen zugleich öffentliche Wege sind oder Ladenflächen wie die Wandelhalle direkt an Bahnsteige grenzen. Das spricht naturgemäß gegen eine Pauschallösung für alle 5.400 Stationen, nicht aber gegen gezielte Umbauten an besonders belasteten Knotenpunkten oder Pilotprojekte.

Zugangsschleusen ersetzen selbstverständlich keine Sicherheitskräfte, sie schaffen jedoch einen kontrollierbaren Übergang. Wer keinen Fahrschein, keine Zugangsberechtigung und keinen nachvollziehbaren Grund für den Aufenthalt im Reisebereich hat, gelangt nicht mehr automatisch auf den Bahnsteig. Hausverbote lassen sich ebenfalls wirksamer durchsetzen. Bekannte Störer können früher erkannt werden und Sicherheitskräfte müssen nicht erst im hintersten Winkel des Bahnhofs feststellen, wer sich dort seit Stunden aufhält.

Bahn und Städte müssen ihre Zuständigkeiten zusammenführen

Mit den Zugangskontrollen allein wäre das Drogen- und Obdachlosenproblem gewiss nicht gelöst. Es wäre lediglich aus einem Raum herausgehalten, dessen primäre Aufgabe der sichere Transport von Menschen ist.

Für alles Weitere müssen Bahn, Bundespolizei, Länder, Kommunen und soziale Träger gemeinsam handeln: Die Bahn kann ihr Hausrecht durchsetzen, die Bundespolizei ist für die Bahnanlagen zuständig. Die Landespolizei kontrolliert die angrenzenden öffentlichen Räume. Die Kommunen verantworten Suchthilfe, Unterbringung und einen erheblichen Teil der Sozialarbeit.

An den Übergängen dieser Zuständigkeiten beginnt regelmäßig das politische Schwarze-Peter-Spiel. Die Bahn verweist auf die Stadt, die Stadt auf den Bund, der Bund auf die örtliche Sozialpolitik. Während die Behörden ihre Kompetenzen sortieren, suchen Reisende ihre Wege um die nächste offene Szene.

Hilfe und konsequente Durchsetzung widersprechen einander nicht. Erst ihre Verbindung verhindert, dass soziale Verantwortung zur Ausrede für staatliche Resignation wird.

Ein Anfang, aber noch keine Endstation

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot ist richtig. Es gibt Sicherheitskräften einen zusätzlichen Hebel und setzt eine längst überfällige Grenze. Die Bahn sollte es konsequent umsetzen und seine Wirkung anhand belastbarer Zahlen überprüfen.

Wichtig ist, dass sie nicht annimmt, als sei mit dem Verbot bereits eine Sicherheitsstrategie entstanden. Ein alkoholfreier Bahnhof kann weiterhin ein gewalttätiger, verwahrloster und von offenem Drogenkonsum geprägter Ort sein. Trocken ist noch lange nicht sicher.

Der nächste Schritt muss deshalb größer ausfallen: kontrollierte Reisebereiche an ausgewählten Hauptbahnhöfen, sichtbare Sicherheitskräfte und eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Städten.

Bahnhöfe sind die Tore zu unseren Städten. Deutschland sollte endlich aufhören, sie wie unbewachte Hintereingänge zu behandeln und dafür sorgen, dass draußen bleibt, wer dort nichts zu suchen hat.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Marktaufsicht im Leerlauf

Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich?

Kommentar von Jens Baumanns

Ein Liter Super E10 kostete am Sonntag im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,15 Euro. Für Diesel wurden 2,17 Euro fällig. Binnen zwei Wochen verteuerte sich E10 um 13,6 Cent, Diesel sogar um 23,1 Cent. Acht Tage hintereinander waren die Preise gestiegen. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Anlass für neue Entlastungen. Sie werde die Lage beobachten, heißt es aus Berlin.

Eine Frage drängt sich auf: Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich? Fährt dort niemand Auto, oder werden die Dienstwagen grundsätzlich mit einer Tankkarte bezahlt?

Beobachten gehört inzwischen zu den Kernkompetenzen deutscher Regierungspolitik:
Man beobachtet die Konjunktur, den Wohnungsmarkt, die Migration, die Sozialausgaben und nun eben wieder die Preise an den Zapfsäulen. Ein Fernglas scheint im politischen Berlin inzwischen als hinreichendes Instrument staatlicher Handlungsfähigkeit zu gelten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche führt ein Haus, das sich Wettbewerb und wirtschaftliche Vernunft auf die Fahnen schreibt. Beim Kraftstoffmarkt bleibt davon bislang vor allem eine beachtliche Menge Papier übrig. Maßnahmenpakete werden beschlossen, Regeln eingeführt, Daten ausgewertet und Verfahren angekündigt. Der Autofahrer erkennt die Wirkung dieses entschlossenen Krisenmanagements zuverlässig am Sprung an der nächsten Preistafel.

Der Ölpreis erklärt viel – aber nicht alles

Zu einer korrekten Einordnung gehört: Nicht jeder hohe Benzinpreis ist das Ergebnis eines Kartells. Der wichtigste Treiber der gegenwärtigen Entwicklung ist der seit Anfang Juli deutlich gestiegene Ölpreis. Der erneut aufgeflammte Iran-Konflikt und die Unsicherheit rund um die Straße von Hormus belasten die Märkte. Diesel reagiert besonders empfindlich, weil Deutschland bei diesem Kraftstoff stärker auf Importe angewiesen ist.

Das Bundeskartellamt kann den Weltmarktpreis für Rohöl natürlich nicht per Verwaltungsakt senken. Es kann Unternehmen auch nicht allein deshalb bestrafen, weil ihre Produkte teuer sind. Ein hoher Preis ist noch kein Beleg für eine illegale Absprache.

Diese Einschränkung darf allerdings nicht als bequeme Generalabsolution dienen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Kartellamt geopolitische Krisen verhindern kann, sondern ob es seinen begrenzten, aber durchaus vorhandenen Einfluss auf einen Markt wirksam nutzt, dessen strukturelle Schwächen seit Jahren bekannt sind.

Die Antwort fällt in der Tat ernüchternd aus.

Ein vollständig vermessener Markt ohne erkennbare Aufsicht

Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts erhält fortlaufend die Preisangaben von etwa 15.000 Tankstellen. Jede Änderung bei Super E5, E10 und Diesel wird erfasst und an Vergleichsdienste weitergegeben. Deutschland verfügt damit über einen nahezu lückenlos vermessenen Kraftstoffmarkt.

Der Staat weiß, wo der Liter gerade wie viel kostet. Er kennt die täglichen Preissprünge, regionale Unterschiede und langfristige Entwicklungen. Verbraucher können dank Tank-Apps nachsehen, an welcher Station sie möglicherweise drei Cent weniger bezahlen.

Das ist praktisch, Wettbewerbspolitik ist das aber noch lange nicht.

Wenn der sichtbarste Nutzen einer Markttransparenzstelle darin besteht, Daten an Vergleichsportale weiterzureichen, wird sie im Ergebnis zur staatlich finanzierten Spritpreis-App. Transparenz kann den Wettbewerb hierbei selbstverständlich unterstützen, am Ende ersetzt sie aber weder wirksame Ermittlungen noch strukturelle Eingriffe, wenn der Wettbewerb selbst eben offensichtlich nicht ausreichend funktioniert.

Die Monopolkommission hat den entscheidenden Punkt längst benannt: Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Diese vertikale Verflechtung dämpft den Wettbewerbsdruck. Das Problem beginnt also nicht erst an der Zapfsäule, es liegt tiefer in einer Marktstruktur, in der große Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette beherrschen.

Neu ist diese Erkenntnis nicht. Überraschend ist, wie lange man sie offenbar betrachten kann, ohne daraus sichtbare Konsequenzen abzuleiten.

Ein Rabatt mit bemerkenswertem Schwund

Besonders aufschlussreich ist die Bilanz des Tankrabatts: Von Anfang Mai bis Ende Juni senkte der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe. Einschließlich der Umsatzsteuerwirkung sollte die Entlastung 16,7 Cent pro Liter betragen. Den Bundeshaushalt kostete das Experiment rund 1,6 Milliarden Euro.

Das Bundeskartellamt errechnete anschließend, dass beim Diesel durchschnittlich 13,8 Cent beziehungsweise 82,6 Prozent der Entlastung weitergegeben wurden. Bei Benzin waren es 13 Cent beziehungsweise 77,8 Prozent. Pro Liter fehlten damit durchschnittlich 2,9 beziehungsweise 3,7 Cent.

Man kann das, wie das Kartellamt, als überwiegende Weitergabe bezeichnen. Der Steuerzahler könnte es weniger behördlich formulieren: Ein erheblicher Teil seines Geldes kam nicht dort an, wo er ankommen sollte.

Rund vier Fünftel gelten in der deutschen Verwaltung offenbar bereits als Erfolg. Ein Unternehmen, das seinen Kunden nur vier Fünftel der zugesagten Leistung liefert, dürfte mit dieser Auslegung weniger weit kommen.

Noch fragwürdiger wurde es beim Auslaufen des Rabatts. Bereits vor dessen Ende stiegen die Preise kräftig, obwohl sich vielerorts noch günstiger versteuerter Kraftstoff in den Lagern befand. Die Monopolkommission kam zu dem Schluss, dass Mineralölunternehmen das absehbare Ende offenbar genutzt hätten, um ihre Margen auszuweiten. In den letzten Tagen des Rabatts seien teilweise nur noch sieben bis elf Cent der rechnerischen Entlastung angekommen.

Der Staat gab 1,6 Milliarden Euro aus, die Branche reichte einen Teil davon nicht weiter und die zuständigen Institutionen stellten hinterher mit wissenschaftlicher Genauigkeit fest, dass genau dies geschehen war. Immerhin war die Dokumentation vollständig.

Die Zwölf-Uhr-Regel: High Noon an der Zapfsäule

Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen und zwar um zwölf Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Das Wirtschaftsministerium verkaufte diese Regel als Beitrag zu mehr Transparenz und als Schutz vor ständigen Preissprüngen.

Tatsächlich wurde das tägliche Schauspiel dadurch vor allem übersichtlicher. High Noon an der Zapfsäule: Punkt zwölf stehen sich Autofahrer und Preistafel gegenüber, nur dass der Ausgang bereits feststeht: Der Preis zieht schneller als der Kunde.

Auch das kann man als Fortschritt bezeichnen. Früher wurde der Autofahrer über den Tag verteilt überrascht, heute geschieht es pünktlich.

Die Regel mag die Zahl der Preiserhöhungen verringern und den Vergleich erleichtern. Sie löst das strukturelle Problem jedoch nicht. Ein Markt wird nicht wettbewerbsintensiver, nur weil sich seine Anbieter beim täglichen Duell an dieselbe Uhrzeit halten.

Frau Reiche verwaltet den Preisauftrieb

Das Wirtschaftsministerium verweist darauf, die Befugnisse des Kartellamts gestärkt zu haben. Die Behörde soll leichter gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen können. Auf Grundlage einer Sektoruntersuchung wurde ein Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet, das bedeutet: Raffinerien wurden zu Auskünften aufgefordert.

Das klingt entschlossen. Bislang klingt es jedenfalls vor allem nach Vorbereitung.

Ein Verfahren ist keine Abhilfemaßnahme, eine Auskunftsanfrage ist noch kein stärkerer Wettbewerb. Ein Maßnahmenpaket entfaltet seinen Wert nicht durch die Zahl seiner Pressemitteilungen, sondern schlicht durch seine Wirkung im Markt.

Frau Reiche kann mitnichten für jeden Preissprung persönlich verantwortlich gemacht werden. Sie ist jedoch politisch dafür verantwortlich, ob ihr Ministerium bekannte Wettbewerbsprobleme mit der gebotenen Konsequenz behandelt. Sichtbar ist davon bislang wenig. Genauer gesagt: Frau Reiche tut das, was sie offenbar am besten kann – nichts.

Sie verweist auf Verfahren, Zuständigkeiten und neue Befugnisse, während die Preise steigen und die strukturellen Probleme des Marktes längst bekannt sind. Wer sich wirtschaftsliberal nennt, darf Wettbewerb nicht lediglich beschwören, er muss dessen Voraussetzungen sichern.

Kein neuer Tankrabatt, kein Preisdeckel

Die naheliegende politische Reaktion wäre nun ein weiterer Tankrabatt. Davon ist abzuraten.

Der erste Rabatt war teuer, unscharf und kam nachweislich nicht vollständig bei den Verbrauchern an. Eine erneute pauschale Steuersenkung würde wieder Milliarden kosten, hohe Verbräuche besonders stark begünstigen und einem Markt zusätzliches Geld zuführen, dessen Weitergabemechanismus sich gerade als unzuverlässig erwiesen hat.

Ein staatlicher Preisdeckel wäre ebenso problematisch: Er würde den Staat zwingen, einen politisch gewünschten Preis festzulegen, könnte das Angebot verzerren und die eigentlichen Wettbewerbsdefizite kaschieren. Der Staat sollte Kraftstoffpreise weder dauerhaft subventionieren noch administrieren.

Seine Aufgabe ist anspruchsvoller. Er muss einen funktionsfähigen Markt gewährleisten.

Dazu gehören deutlich mehr Transparenz über Raffinerie- und Großhandelsmargen, beschleunigte Verfahren gegen strukturelle Wettbewerbsstörungen und ein besserer Marktzugang für unabhängige Anbieter. Sollte sich bestätigen, dass vertikale Verflechtungen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, müssen auch strukturelle Abhilfemaßnahmen ernsthaft geprüft werden.

Wer über Jahre Daten sammelt, Berichte veröffentlicht und Schwachstellen benennt, darf sich irgendwann nicht mehr hinter der Komplexität des Marktes verstecken.

Beobachten ist keine Wirtschaftspolitik

Der aktuelle Preisanstieg hat reale externe Ursachen. Diese Feststellung entlastet den Staat von der absurden Erwartung, den Ölpreis kontrollieren zu können. Sie entlastet ihn aber nicht von seiner Verantwortung für die Wettbewerbsordnung in Deutschland.

Das Kartellamt betont, bei Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten konsequent vorzugehen. Bis dahin beobachtet es die Preise, analysiert Margen, erhebt Daten und informiert die Verbraucher darüber, wie teuer das Tanken gerade ist.

Der Autofahrer wusste das bereits, er steht schließlich davor.

Die Bundesregierung will die Entwicklung ebenfalls weiterhin beobachten. Mein Vorschlag zur Güte:
Vielleicht sollten Wirtschaftsministerium und Kartellamt bei Gelegenheit gemeinsam tanken fahren. Diese Exkursion könnte eine gewisse Unmittelbarkeit in die Debatte bringen.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Ausstieg mit Ansage

Ein Nachtrag

Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar Konsequent inkonsequent

Jens Spahns Rücktritt beendet die Affäre nicht. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung nährt vielmehr den Verdacht, dass hier mehr vorbereitet wurde als nur eine Familiengründung und legt die Zukunftskrise der CDU offen.

Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion zurückgetreten. Damit hat er eine notwendige Konsequenz gezogen. Beantwortet sind die entscheidenden Fragen damit jedoch nicht. Sein Rücktritt wirkt weniger wie die plötzliche Einsicht eines politisch Gescheiterten als wie ein bemerkenswert geräuschloser Abgang zu einem bemerkenswert günstigen Zeitpunkt.

Die Nachricht über die Leihmutterschaft wurde wenige Tage nach der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause öffentlich. Das Parlament hatte vom 6. bis zum 10. Juli getagt, die Bekanntgabe folgte am 15. Juli. Politisch brisanter Stoff wurde damit genau dann auf den Tisch gelegt, als die parlamentarische Küche bereits geschlossen war.

Eine Leihmutterschaft ist kein spontaner Entschluss, der zwischen zwei Fraktionssitzungen gefasst und binnen einer Woche umgesetzt wird. Der medizinische, rechtliche und organisatorische Vorlauf dauert Monate, häufig erheblich länger, die Schwangerschaft selbst kommt noch hinzu. Jens Spahn wusste also lange vor der Sommerpause, welchen Weg er eingeschlagen hatte und in welchen offenen Widerspruch er damit zu seiner eigenen politischen Haltung sowie zur Position seiner Partei geraten würde.

Noch 2020 hatte das von Spahn geführte Gesundheitsministerium eine Lockerung des Verbots mit Verweis auf das Kindeswohl zurückgewiesen. Im Februar 2026 bekräftigte die CDU auf ihrem Parteitag ihre Ablehnung selbst der altruistischen Leihmutterschaft. Wenige Monate später wurde bekannt, dass einer der mächtigsten Männer dieser Partei genau jene Möglichkeit im Ausland genutzt hatte, die seine Partei den Menschen im eigenen Land aus guten ethischen Gründen verweigern will.

Dass ausgerechnet dieser seit Langem absehbare Konflikt erst nach Beginn der Sommerpause öffentlich wurde, halte ich nicht für eine belanglose Randnotiz. Der Zeitpunkt sieht nach politischer Choreografie aus: erst die Nachricht in der sitzungsfreien Zeit, dann einige Tage kontrollierte Empörung, schließlich der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz. Das kann Zufall sein, bei Jens Spahn glaube ich allerdings nicht mehr bereitwillig an Zufälle, sobald sie seinen eigenen Interessen ausgesprochen entgegenkommen.

Ich halte es inzwischen für durchaus denkbar, dass dieser Rückzug länger vorbereitet war. Spahn verfügt nach mehr als zwei Jahrzehnten im Bundestag, einem Bundesministeramt und Jahren in den höchsten Parteigremien über Einfluss, Kontakte und wirtschaftliche Sicherheit. Er fällt nicht ins Bodenlose. Er kann sich einen politischen Rückzug leisten oder zumindest einen vorläufigen Abgang, während andere die Scherben zusammenkehren.

Das passt zu dem Bild, das Spahn über Jahre selbst geprägt hat: Ein Politiker, der Verantwortung gern öffentlich beschwört, deren Folgen jedoch auffällig selten persönlich tragen musste. Bei den Maskengeschäften blieben gewaltige finanzielle Schäden, offene Fragen und gesperrte Akten zurück. Bei der Leihmutterschaft gilt für die Allgemeinheit weiterhin das Verbot, während Spahn sich die persönliche Ausnahme im Ausland organisierte. Nun folgt der Rücktritt, nachdem die Angelegenheit ohnehin nicht mehr einzufangen war.

Es geht nicht um seine Vaterschaft, das Kind steht außerhalb dieser Debatte. Es geht um einen Politiker, der den Eindruck erweckt, politische Grundsätze seien vor allem Vorschriften für andere. Sobald sie den eigenen Lebensentwurf behindern, werden sie zur unverbindlichen Empfehlung.

Der Fall reicht deshalb weit über Jens Spahn hinaus. Er trifft eine CDU, die ohnehin um ihre politische Existenz als Volkspartei kämpft. In aktuellen Umfragen liegt die AfD bei 27 Prozent, während die Union je nach Institut nur noch 20 bis 22 Prozent erreicht. Diese CDU hat in ihrer gegenwärtigen Verfassung keine Zukunft. Sie verliert nicht deshalb an die AfD, weil ihre Positionen zu konservativ wären, sondern weil ihre Repräsentanten immer wieder den Verdacht bestätigen, dass Werte nur so lange gelten, wie sie den eigenen Interessen nicht im Wege stehen.

Die nächste Bundestagswahl wird die politischen Verhältnisse voraussichtlich grundlegend verändern. Die Frage einer Beteiligung der AfD lässt sich nicht dauerhaft mit Parteitagsbeschlüssen, Brandmauerformeln und moralischen Beschwörungen verdrängen. Eine Union, die selbst nicht mehr glaubwürdig erklären kann, wofür sie steht, wird diese Entwicklung nicht verhindern. Das Gegenteil ist der Fall: sie wird sie beschleunigen.

Spahns Rücktritt mag für ihn der elegante Ausgang aus einer aussichtslos gewordenen Lage sein. Für die CDU ist er kein Befreiungsschlag. Er ist das Symptom einer Partei, deren Führung zu lange glaubte, sie könne ihren Wählern Grundsätze predigen und ihren Spitzenkräften Ausnahmen genehmigen.

Jens Spahn hat sein Amt verloren, die CDU droht weiterhin ihre Zukunft zu verlieren.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Konsequent inkonsequent

Wenn Grundsätze nur für die anderen gelten

Kommentar von Jens Baumanns

Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten Eltern geworden. Eines vorweg: dem Kind ist ein behütetes und liebevolles Leben zu wünschen. Es trägt keinerlei Verantwortung für die Entscheidungen der Erwachsenen und gehört weder zum Gegenstand noch in die Schusslinie einer politischen Auseinandersetzung.

Bei Jens Spahn endet diese Schonung allerdings.

Seine Vaterschaft mag privat sein. Der eklatante Widerspruch zwischen seiner politischen Haltung, der Position seiner Partei und seinem persönlichen Handeln ist es nicht.

Spahn galt bislang als Gegner der Leihmutterschaft. Als Bundesgesundheitsminister sprach er sich ausdrücklich gegen ihre Legalisierung aus. Auch seine Partei hält an dieser ablehnenden Haltung fest und begründet sie mit ethischen Vorbehalten, gesundheitlichen Risiken sowie der Gefahr, Frauen und Kinder zum Gegenstand eines Geschäftsmodells zu machen. Erst im Februar 2026 bekräftigte die CDU ihr Nein erneut: Selbst altruistische Leihmutterschaften sollen verboten bleiben.

Nun hat ausgerechnet dieser Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausland jene Praxis für die eigene Familiengründung genutzt, die seine Partei in Deutschland sogar dann untersagen will, wenn die austragende Frau kein Honorar erhält.

Das ist keine beiläufige Abweichung zwischen einer früheren Aussage und einer späteren Lebensentscheidung, es ist Doppelmoral in ihrer beinahe vollendetsten Form.

Verständnis ist kein Anspruch

In meinem Kommentar „Kinderlos, krank, homosexuell? Der Staat kassiert trotzdem“ habe ich bewusst auf die besonderen Hürden hingewiesen, vor denen homosexuelle Männer mit Kinderwunsch stehen.

Eine gemeinsame biologische Elternschaft ist ausgeschlossen. Adoptionen sind langwierig, streng geprüft und bieten keinen Anspruch auf Erfolg. Der Weg über eine Leihmutterschaft im Ausland ist rechtlich komplex, finanziell aufwendig und ethisch überaus umstritten.

Diese Hürden sind real. Sie können schmerzen, als ungerecht empfunden werden und für Betroffene schwer zu ertragen sein.

Als homosexueller Mann kenne ich diese biologische Grenze nicht nur aus einer abstrakten Debatte. Gerade deshalb verweigere ich mich beiden bequemen Antworten: Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare darf weder geringschätzig abgetan noch zu einem Anspruch überhöht werden, dem sich die Rechte anderer Menschen unterzuordnen hätten.

Ein Kinderwunsch ist menschlich. Er kann tief empfunden, dauerhaft und existenziell sein. Dennoch begründet er kein Recht auf ein Kind.

Erst recht aber begründet er keinen Anspruch darauf, dass eine Frau ihren Körper, ihre Gesundheit und neun Monate ihres Lebens für die Erfüllung dieses Wunsches zur Verfügung stellt, ein Kind austrägt und es anschließend den Wunscheltern überlässt.

Eine Frau ist keine Gebärmaschine, eine Schwangerschaft keine käufliche Dienstleistung und ein Kind kein bestellbares Ergebnis eines internationalen Vertragswerks.

Genau an diesem Punkt endet das Mitgefühl nicht. Es findet lediglich seine notwendige ethische Grenze.

Wer Leihmutterschaft deshalb grundsätzlich ablehnt, kann eine in sich schlüssige Position vertreten. Jens Spahn tut das offenbar nur, solange diese Position ihn nicht selbst begrenzt.

Der Bruch mit dem eigenen Maßstab

Die Rechtslage ist differenzierter, als manche zugespitzte Reaktion vermuten lässt.

Deutschland stellt insbesondere die medizinische Herbeiführung und die Vermittlung einer Leihmutterschaft unter Strafe. Die austragende Frau und die Wunscheltern machen sich allein durch eine im Ausland erfolgte Leihmutterschaft nicht automatisch strafbar. Jens Spahn hat nach allem, was bislang bekannt ist, also kein deutsches Strafgesetz gebrochen. Gerade deshalb lautet der Vorwurf nicht Rechts-, sondern zurecht Glaubwürdigkeitsbruch.

Spahn hat sich im Ausland jene Möglichkeit eröffnet, die seine Partei im Inland selbst dann verbieten will, wenn es freiwillig und ohne finanzielle Motivation geschieht. Damit lässt sich die Angelegenheit nicht bequem als reine Privatsache darstellen.

Die CDU begründet ihr Verbot mit Ausbeutungsgefahren, gesundheitlichen Risiken und grundsätzlichen ethischen Vorbehalten. Diese Bedenken verschwinden nicht plötzlich am Abflugschalter. Eine Schwangerschaft wird nicht allein deshalb moralisch unbedenklich, weil sie in den USA stattfindet. Der Körper einer Frau verliert seine Schutzwürdigkeit nicht, sobald die deutsche Rechtsordnung außer Sichtweite gerät.

Wer eine Praxis wegen ihres ethischen Wesens ablehnt, kann sie nicht durch einen Langstreckenflug moralisch neutralisieren. Relokation verändert nicht die Moral.

Entweder Leihmutterschaft kann unter bestimmten rechtlichen, medizinischen und sozialen Voraussetzungen verantwortbar organisiert werden. Dann muss die CDU ihre pauschale Ablehnung überdenken und Jens Spahn muss erklären, welche Bedingungen seinen eigenen Fall ethisch vertretbar gemacht haben.

Oder Leihmutterschaft bleibt auch in sorgfältig regulierten Modellen eine Form potenzieller Instrumentalisierung und Ausbeutung. Dann gilt dieser Einwand selbstverständlich auch für Jens Spahn.

Beides gleichzeitig geht nicht: hierzulande das Verbot mit dem Schutz der Frau begründen und im Ausland persönlich von derselben Praxis profitieren.

Die Moral fliegt Business Class

Besonders entlarvend ist die soziale Dimension: Leihmutterschaften in den USA können Gesamtkosten zwischen 100.000 und 250.000 US-Dollar verursachen. Darin enthalten sind unter anderem medizinische Leistungen, Versicherungen, Vermittlung und anwaltliche Begleitung.

Es handelt sich folglich nicht um einen allgemein zugänglichen Ausweg für kinderlose Paare, sondern um eine Möglichkeit für Menschen, die über genügend Geld und Zugang zur passenden Rechtsordnung verfügen.

Der einfache Bürger erhält das Verbot, der Vermögende erhält eine Agentur, spezialisierte Anwälte und eine Rechnung. Formal bleibt die deutsche Rechtslage unangetastet. Praktisch wird ihre Wirkung zu einer Frage des Kontostands.

Spahn hat das deutsche Verbot nicht gebrochen, er konnte es sich lediglich leisten, dass es für seinen eigenen Lebensentwurf praktisch keine Wirkung entfaltete.

Wer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, bleibt an die hier geltenden Grenzen gebunden. Wer reich genug ist, kann eine andere Rechtsordnung nutzen und damit die praktische Wirkung des deutschen Verbots für sich überwinden.

Deutlicher lässt sich politische Klassengesellschaft kaum vorführen: Die Moral bleibt daheim, der Kinderwunsch fliegt Business Class in die USA.

Für die Allgemeinheit gelten das Verbot und seine moralische Begründung fort. Jens Spahn hingegen beansprucht für sich die persönliche Ausnahme. Das ist nicht bloß inkonsequent, sondern schlicht heuchlerisch.

Spahns Problem ist größer als dieser eine Widerspruch

Der aktuelle Vorgang wäre bereits für sich genommen kritikwürdig. Bei Jens Spahn fügt er sich jedoch in ein politisches Erscheinungsbild ein, das seit Jahren von einem bemerkenswerten Missverhältnis zwischen öffentlichem Anspruch und persönlicher Verantwortung geprägt ist.

Für mich ist Spahn längst zum Gesicht eines Berliner Politikbetriebs geworden, dessen Nähe zur Macht mitunter größer wirkt als seine Bereitschaft, für die Folgen des eigenen Handelns einzustehen.

Besonders deutlich wurde das bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie.

Unter Spahns Verantwortung kaufte der Bund in großem Umfang Schutzmasken ein. Die Folgen beschäftigen Parlament, Gerichte und Steuerzahler bis heute. Im Bundestag wurde über mögliche Milliardenrisiken, die Umstände der Beschaffung und unzureichende Transparenz gestritten. Die Opposition warf Spahn Verschwendung und undurchsichtige Geschäfte vor; die Union wies die Vorwürfe zurück. Fest steht: Die politische und finanzielle Aufarbeitung ist keineswegs abgeschlossen.

Daraus folgt nicht automatisch der Nachweis persönlicher Korruption. Einen solchen Nachweis gibt es bislang (noch) nicht. Es entsteht jedoch ein verheerender Eindruck.

Spahn erscheint immer wieder dort, wo politische Macht, erhebliche öffentliche Mittel, mangelnde Transparenz und ausbleibende persönliche Konsequenzen zusammentreffen.

Gerade im Fall der Leihmutterschaft muss sich Jens Spahn die Frage gefallen lassen, warum ein von ihm politisch verteidigtes Verbot für den eigenen Kinderwunsch offenbar keine bindende moralische Grenze mehr darstellte.

Jeder Vorgang für sich mag unterschiedlich gelagert sein. Zusammengenommen verdichten sie sich für mich zu einem politischen Muster: Jens Spahn vertritt Grundsätze mit großer Entschiedenheit, solange sie seine eigene Position nicht gefährden und sein persönliches Leben nicht begrenzen.

Sobald diese Haltung den eigenen Interessen im Weg steht, verliert sie bemerkenswert schnell ihre Standfestigkeit.

Das Gesicht einer selbstbezogenen Politik

Jens Spahn vermittelt wie kaum ein anderer den Eindruck, dass Jens Spahn vor allem einer Person verpflichtet ist: Jens Spahn.

Dieser Eindruck entsteht nicht wegen seiner Präsenz allein. Ehrgeiz ist kein politisches Vergehen. Machtwille gehört zum Geschäft und niemand gelangt rein zufällig an die Spitze einer Bundestagsfraktion.

Problematisch wird Machtwille aber dort, wo das Amt nicht mehr als Verpflichtung, sondern als persönlicher Besitzstand erscheint. Wo Verantwortung rhetorisch beschworen, praktisch jedoch abgewehrt wird. Wo ein Politiker über Jahre hinweg jede Kontroverse übersteht, ohne dass der eigene Anspruch auf Einfluss erkennbar erschüttert wird.

Spahn wirkt wie ein Mann, der sich an die Macht klammert, weil er sich ein politisches Leben außerhalb ihrer Reichweite offenbar kaum noch vorstellen kann.

Genau deshalb ist Jens Spahn für mich zur Verkörperung des schlechten Berliner Spitzenpolitikers geworden: selbstgewiss, medial dauerpräsent und stets bereit, den Bürgern Verbindlichkeit abzuverlangen, während er die eigenen Widersprüche zur Privatsache erklärt.

Es ist jene Politik aus dem Elfenbeinturm, die von der Bevölkerung Regeln, Rücksicht und Verzicht erwartet, sich selbst aber einen anderen Bewegungsspielraum zugesteht.

Dass manche Beobachter bei einer solchen Distanz zwischen politischer Elite und Lebenswirklichkeit an Versailles denken, ist nicht bloß geschmacklose Übertreibung. Der Vergleich beschreibt ein wachsendes Gefühl: Dort oben lebt eine Klasse, die über Zumutungen spricht, deren Folgen sie selbst kaum noch erreichen.

Dass Marie Antoinette den berühmten Satz über den Kuchen aller Wahrscheinlichkeit nach nie gesagt hat, ist historisch gut belegt. Als Symbol einer politischen Elite, die den Kontakt zur Lebenswirklichkeit verloren hat, hat er die Jahrhunderte dennoch überdauert.

Jens Spahn liefert seine eigenen Symbole.

Eine Meinungsänderung wäre erlaubt

Menschen dürfen ihre Auffassung ändern, sogar Politiker, solange es ehrlich und glaubwürdig ist.

Spahn könnte offen erklären, dass seine persönliche Erfahrung seine frühere Haltung verändert habe. Er könnte begründen, welche Voraussetzungen eine selbstbestimmte Entscheidung der austragenden Frau gewährleisten sollen. Er könnte eine Debatte darüber anstoßen, ob ein Totalverbot Frauen und Kinder tatsächlich besser schützt oder lediglich einen internationalen Markt für Wohlhabende fördert.

Er könnte sich dafür einsetzen, dass eine verantwortbare Regelung nicht nur ihm und anderen Vermögenden im Ausland offensteht.

Eine solche Kehrtwende wäre angreifbar, aber immerhin anständig.

Bislang ist keine politische Initiative Spahns erkennbar, die aus seiner persönlichen Entscheidung eine neue, allgemein geltende Position ableitet. Die Bundesregierung hält weiterhin am Verbot fest, ebenso seine Partei.

So entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass Spahn die Ausnahme für sich nutzt, ohne den zugrunde liegenden politischen Grundsatz für andere infrage zu stellen. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den Zeitpunkt der Veröffentlichung: Ausgerechnet mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause wurde ein Thema öffentlich, das einer unmittelbaren politischen Debatte im Bundestag zunächst entzogen ist.

Das Problem ist nicht, dass er seine Meinung geändert haben könnte. Das eigentliche Problem ist, dass er die persönliche Konsequenz einer möglichen Meinungsänderung nutzt, ohne die politische Konsequenz auszusprechen.

Das Verbot bleibt bestehen, die moralische Begründung ebenfalls.
Nur Jens Spahn selbst nimmt sich davon aus.

Das stärkste Gegenargument

Das stärkste Argument der Befürworter lautet, eine erwachsene Frau könne sich freiwillig und selbstbestimmt für eine Leihmutterschaft entscheiden. Dieser Einwand verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Er beantwortet jedoch nicht, wie echte Freiwilligkeit in einem internationalen Markt zuverlässig von finanzieller Abhängigkeit, familiärem Druck und wirtschaftlicher Not getrennt werden soll. Genau deshalb beruft sich die CDU auf Ausbeutungsrisiken.

Wer diese Risiken politisch für so schwerwiegend hält, dass selbst altruistische Modelle verboten bleiben sollen, muss erklären, warum sie im eigenen Fall beherrschbar waren.

Auch der Hinweis, Politiker müssten privat nicht jede Position ihrer Partei vollständig verkörpern, greift zu kurz.

Spahn hat keine alltägliche Freiheit genutzt, die er politisch lediglich stärker regulieren möchte. Er hat eine Praxis in Anspruch genommen, deren Verbot seine Partei mit einem grundsätzlichen ethischen Verdacht begründet.

Ein Politiker muss nicht vollkommen sein. Er muss jedoch erklären können, warum der Maßstab, den er politisch mitträgt, für sein eigenes Handeln nicht gelten soll.

Gerade bei Jens Spahn ist diese Frage zwingend. Als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist er kein Hinterbänkler, der mit der Linie seiner Partei nichts zu tun hätte. Er gehört zur Führung einer politischen Kraft, die für sich beansprucht, Familie, Verantwortung und christlich geprägte Menschenwürde besonders ernst zu nehmen.

Wer diesen Anspruch erhebt, muss sich an ihm messen lassen.

Verzicht für die anderen, Ausnahme für Spahn

Mich stößt an diesem Vorgang nicht allein die persönliche Inkonsistenz ab. Sie fügt sich in das größere Bild eines Politikbetriebs, der gegenüber den Bürgern strenge Maßstäbe pflegt und gegenüber sich selbst erstaunliche Nachsicht.

Bürger können Irrtümer verzeihen. Sie verstehen, dass Politik unter Unsicherheit handelt und Entscheidungen später korrigiert werden müssen.

Was sie zu Recht verachten, ist der Eindruck, dass für die Regierenden andere Maßstäbe gelten als für die Regierten.

Spahn vermittelt genau diesen Eindruck:

Er verteidigt ein Verbot, dessen Konsequenzen er selbst nicht tragen musste. Er führte ein Ministerium, dessen Maskenbeschaffung bis heute erhebliche finanzielle und politische Fragen aufwirft, ohne dass diese Affäre seiner Karriere erkennbar geschadet hätte. Er beansprucht das persönliche Glück, ohne die öffentliche Inkonsistenz überzeugend zu beantworten. Er bleibt im Zentrum der Macht, gleichgültig, welche Fragen sich hinter ihm auftürmen.

Darin liegt für mich die eigentliche Heuchelei.

Jens Spahn erscheint nicht als Politiker, dessen Handeln von einem erkennbaren Kompass geleitet wird. Er erscheint als Politiker, dessen Kompass bemerkenswert zuverlässig auf die eigene Position zeigt.

Herr Spahn, ziehen Sie die Konsequenz

Herr Spahn,

Ihre Vaterschaft ist, wie Sie sagten, Ihr persönliches Glück. Ihre politische Bigotterie jedoch eine öffentliche Angelegenheit.

Sie können nicht an der Spitze einer Fraktion stehen, deren Partei Leihmutterschaft selbst in altruistischer Form wegen der Gefahr von Ausbeutung verbieten will, und zugleich im Ausland persönlich von genau jener Praxis profitieren, ohne diesen Widerspruch aufzulösen.

Erklären Sie, weshalb die ethischen Bedenken Ihrer Partei in Ihrem Fall nicht galten. Erklären Sie, ob Sie Ihre frühere Ablehnung aufgegeben haben. Erklären Sie, ob auch andere Menschen unter klaren Voraussetzungen den Weg gehen dürfen sollen, den Sie sich selbst eröffnet haben.

Oder gestehen Sie ein, dass Ihre Grundsätze genau so lange hielten, wie sie lediglich das Leben anderer begrenzten.

Sie stehen seit Jahren sinnbildlich für einen Politikbetrieb, in dem offene Fragen, kostspielige Fehlentscheidungen und persönliche Widersprüche erstaunlich selten zu persönlichen Konsequenzen führen.

Die Maskenaffäre hat Sie politisch nicht gestoppt. Ihre offenkundige Doppelmoral bei der Leihmutterschaft wird es vermutlich ebenfalls nicht tun. Gerade das ist Teil des Problems.

Sie scheinen sich selbst für politisch unersetzlich und gegenüber den üblichen Maßstäben für bemerkenswert immun zu halten. Aus meiner Sicht haben Sie damit die Glaubwürdigkeit verloren, eine der wichtigsten Fraktionen dieses Landes zu führen.

Treten Sie zurück.

Nicht weil Sie Vater geworden sind, nicht weil Sie homosexuell sind. Nicht weil ein Politiker seine Meinung niemals ändern dürfte.

Treten Sie zurück, weil politische Führung ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen öffentlichem Anspruch und persönlichem Handeln verlangt und weil Sie diesen Maßstab erneut nicht erfüllen.

Ein solcher Schritt verlangt Rückgrat und politischen Anstand. Dass Sie dazu bereit sind, bezweifle ich. Dafür klammern Sie sich zu beharrlich an Einfluss, Ämter und öffentliche Bedeutung.

Deshalb dürfte mein Rücktrittsaufruf ein frommer Wunsch bleiben.
Konsequenter kann man kaum inkonsequent sein.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Im Dunkeln ist gut munkeln

Der Staat zieht den Vorhang zu – die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes

Kommentar von Jens Baumanns

Im Dunkeln ist gut munkeln“, sagt der Volksmund. Gemeint sind Gerüchte, Vermutungen und Dinge, die sich im Verborgenen abspielen. Für eine Demokratie sollte jedoch genau das Gegenteil gelten. Je mehr Macht ein Staat über seine Bürger ausübt, desto heller muss das Licht sein, das auf sein eigenes Handeln fällt. Demokratie lebt nicht vom blinden Vertrauen in Regierungen. Sie lebt von Transparenz, Kontrolle und der Möglichkeit, politische Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Genau deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz kein bloßes Verwaltungsinstrument, sondern ein demokratischer Garant für Transparenz. Es gibt Bürgern, Journalisten, Wissenschaftlern und Unternehmen die Möglichkeit, staatliches Handeln zu hinterfragen, Entscheidungen nachzuvollziehen und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht aus pauschalem Misstrauen gegenüber einer bestimmten Regierung, sondern aus einem gesunden Misstrauen gegenüber Macht als solcher. Nun soll genau dieses Prinzip aufgeweicht werden.

Nach derzeitigen Plänen soll der Zugang zu amtlichen Informationen erschwert werden.

Was bislang grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses möglich ist, soll künftig an strengere Voraussetzungen gebunden werden. Damit erhielten die Behörden größeren Spielraum bei der Entscheidung, wer Zugang zu welchen Informationen erhält und unter welchen Bedingungen Auskunft erteilt wird. Aus einem demokratischen Recht droht schleichend ein Privileg zu werden. Bereits die Ankündigung sollte jeden Bürger aufhorchen lassen.

Gerade eine Bundesregierung unter einem Kanzler, zu dem sich im aktuellen ARD-DeutschlandTrend nur noch 13 Prozent der Befragten wohlwollend äußern, müsste Transparenz nicht fürchten, sondern offensiv suchen. Hinzu kommt, dass die schwarz-rote Koalition nach ihrem ersten Amtsjahr so schlecht bewertet wurde wie keine Bundesregierung seit Beginn dieser Messreihe im Jahr 1997. Wer mit einem derart massiven Vertrauensverlust konfrontiert ist, sollte den Bürgern mehr Einblick gewähren, statt ausgerechnet deren demokratische Kontrollmöglichkeiten zu beschneiden.

Soll heißen: Eine Regierung mit einem derart miserablen Zeugnis täte gut daran, sich in Demut zu üben und fortan mit größter Umsicht zu handeln.

Vertrauen lässt sich nicht verordnen, erst recht nicht durch eingeschränkte Auskunftsrechte. Es entsteht dort, wo politische Entscheidungen erklärt, Verantwortlichkeiten offengelegt und staatliche Abläufe nachvollziehbar gemacht werden. Eine Regierung, die verspieltes Vertrauen ernsthaft zurückgewinnen will, müsste daher Türen öffnen, statt neue Hürden zu errichten. Wer den Zugang zu Informationen erschwert, erweckt hingegen den Eindruck, nicht die Qualität des eigenen Handelns verbessern, sondern dessen Überprüfbarkeit begrenzen zu wollen.

Die Botschaft ist damit gleich doppelt verheerend: Vertrauen soll nicht länger durch mehr Offenheit zurückgewonnen, sondern Misstrauen durch weniger Einblick kaschiert werden. Gerade darin liegt der fundamentale Widerspruch dieses Vorhabens.

Dabei wird häufig übersehen, worum es im Kern überhaupt geht: Der Staat besitzt bereits enorme Macht. Er erlässt Gesetze, erhebt Steuern, greift in Eigentumsrechte ein, verteilt Milliardenbeträge aus öffentlichen Haushalten und entscheidet über nahezu jeden Lebensbereich seiner Bürger: Von Bauvorhaben, umfassenden Sozialleistungen bis hin zu Genehmigungen und hoheitlichen Eingriffen. Gerade deshalb muss staatliches Handeln einer besonders intensiven Kontrolle unterliegen.

Demokratie bedeutet nicht, alle vier Jahre ein Kreuz auf einem Wahlzettel zu machen und anschließend darauf zu hoffen, dass schon alles richtig laufen wird. Demokratie endet nicht am Wahlabend: Sie beginnt dort, wo Bürger, Medien und Opposition Regierungen dauerhaft kontrollieren können. Informationsfreiheit ist daher kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Säule des Rechtsstaats.

Genau an diesem Punkt irritiert mich die Entwicklung der vergangenen Jahre zunehmend.

Auf immer komplexere Herausforderungen folgen zunehmend kleinteilige und selten tragfähige Reformen. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern durch neue Dokumentationspflichten erweitert. Die Sozialversicherungen werden nicht nachhaltig stabilisiert; Beiträge und Belastungen steigen weiter. In der Migrationspolitik fehlt weiterhin eine wirksame Ordnung, während ihre Folgen vielerorts lediglich hingenommen werden. So entsteht der Eindruck einer Politik, die sich in Nebenbaustellen verzettelt, Symptome behandelt und die strukturellen Ursachen unangetastet lässt.

Das Ergebnis erleben wir täglich: Aus komplexen Problemen entstehen noch komplexere Regelwerke, neue Kosten und zusätzliche Belastungen. Diese Kosten trägt am Ende vor allem die arbeitende Mitte unseres Landes, während unsere Regierung andere alimentiert und knappe Mittel weiterhin mit der Gießkanne über die Krisenherde dieser Welt verteilt.

Doppelmoral

Umso auffälliger ist der Gegensatz zwischen den weitreichenden Pflichten, die Bürgern und Unternehmen auferlegt werden, und den Maßstäben, die der Staat an sich selbst anlegt.

Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen, Lieferketten dokumentieren, Compliance-Vorgaben erfüllen, Datenschutz nachweisen und jede steuerliche Kleinigkeit offenlegen. Der Bürger soll möglichst vollständig transparent sein. Der Staat hingegen möchte seine eigenen Informationspflichten einschränken. Diese Asymmetrie ist schwer vermittelbar.

Wer maximale Offenheit verlangt, sollte sich denselben Maßstab auch selbst auferlegen. Transparenz darf keine Einbahnstraße sein.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jede interne Beratung oder jedes vertrauliche Gespräch öffentlich zu machen. Natürlich benötigt Regierungshandeln geschützte Räume. Diplomatie, Sicherheitsfragen oder laufende Ermittlungen sind berechtigterweise ausgenommen. Doch genau deshalb existieren bereits heute zahlreiche Schutzvorschriften. Eine pauschale Schwächung des Informationszugangs ist dafür weder notwendig noch überzeugend.

Gerade die deutsche Geschichte lehrt eine einfache Erkenntnis: Demokratische Kontrolle verschwindet selten von heute auf morgen. Sie wird Schritt für Schritt zurückgedrängt. Ein wenig mehr staatliches Ermessen hier, ein etwas eingeschränkter Informationszugang dort. Jede einzelne Änderung mag für sich genommen gering erscheinen. In ihrer Summe verschiebt sich jedoch das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Deshalb sollten Gesetze niemals aus der Perspektive der gerade regierenden Mehrheit geschrieben werden. Jedes Gesetz muss auch der Regierung standhalten, die eines Tages vielleicht von den politischen Gegnern gestellt wird. Wer heute Informationsrechte einschränkt, schafft ein Instrument, das morgen jeder anderen Regierung ebenfalls zur Verfügung steht.

Rechtsstaatlichkeit lebt gerade davon, Macht so zu begrenzen, dass sie unabhängig von parteipolitischen Mehrheiten kontrollierbar bleibt.

Eine Regierung, die von der Qualität ihrer Arbeit überzeugt ist, muss kritische Nachfragen nicht fürchten. Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Informationsfreiheit ist kein Misstrauensvotum gegen die Regierung. Sie ist der Grund, weshalb Bürger ihr überhaupt vertrauen können. Wenn ausgerechnet jetzt damit begonnen wird, das Licht zu dimmen, sollten wir alle genauer hinsehen. Nicht weil wir jeder Regierung böse Absichten unterstellen müssen, sondern weil demokratische Kontrolle niemals vom Wohlwollen der Regierenden abhängen darf.

Wer Transparenz abbaut, beseitigt keine Bürokratie, sondern entzieht staatliches Handeln der demokratischen Kontrolle. Aus einer vermeintlichen Verwaltungsreform wird damit ein Angriff auf das Prinzip der Rechenschaftspflicht.

Ein Staat, der von seinen Bürgern immer mehr Offenlegung verlangt, sich selbst aber dem kritischen Blick entziehen will, weckt nicht nur Misstrauen. Schlimmer noch: Er beschädigt das Fundament, auf dem Vertrauen in den Staat überhaupt ruhen kann.

Letztlich geht es bei den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht um eine technische Anpassung, sondern um die grundlegende Frage, wie viel demokratische Kontrolle diese Regierung noch auszuhalten bereit ist. Eine Regierung, die den Vorhang vor den Bürgern zuzieht, darf sich nicht wundern, wenn am Ende für sie selbst der Vorhang fällt.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Das Recht auf Verwahrlosung

Warum Freiheit nicht heißen darf, den öffentlichen Raum mit in den Abgrund zu ziehen

Kommentar von Jens Baumanns

Es gibt Sätze, die hängen bleiben, weil sie die Wahrheit derart hart formulieren, dass man sie zunächst zurückweisen möchte.
Einer dieser Sätze lautet: Der Mensch hat ein Recht auf Verwahrlosung.

Ich habe diese Formulierung jüngst in einem Gespräch aufgenommen und übernommen, weil sie den Kern einer liberalen Gesellschaft erstaunlich präzise trifft. In einem freien Land darf der Mensch unvernünftig leben. Er darf falsche Entscheidungen treffen, Hilfe ablehnen, sich selbst schaden und an den eigenen Lebensentscheidungen scheitern. Der Staat ist nicht dazu da, jeden Menschen gegen seinen Willen zu einem bürgerlichen Idealbild zu erziehen. Freiheit umfasst auch Zumutungen. Sie umfasst sogar das Recht, am eigenen Leben zu scheitern.

Aber dieses Recht endet dort, wo die Allgemeinheit mitverwahrlosen soll.

Am gestrigen Freitag schrieb Zoe Clausen in der MOPO über bettelnde Menschen in Hamburgs S- und U-Bahnen. Ihre These lautet sinngemäß: Nicht die Bettelnden seien das eigentliche Problem. Ich las das, hielt kurz inne und musste an den eingangs erwähnten Satz denken. Ihre Aussagen sind menschlich nachvollziehbar, sozial sensibel und in Teilen sicher richtig. Natürlich stehen hinter Obdachlosigkeit, Armut, Sucht und Betteln oft harte Einzelschicksale. Niemand ist wohl deshalb auf der Straße, weil das Leben dort so bequem wäre. Es gibt sicher auch freundliche, zurückhaltende obdachlose Menschen, die niemanden bedrängen und deren Not man nicht achtlos wegwischen sollte.

Nur bildet diese Perspektive nicht die ganze Realität ab. Denn die Wirklichkeit vieler Fahrgäste sieht anders aus: Sie erleben nicht nur stille Armut, sondern aufdringliches Betteln.

Das Problem ist das wiederholte, aufdringliche, teils aggressive Ansprechen in einem Raum, dem man nicht ausweichen kann. Das Problem ist der Mann, der durch den Wagen läuft, laut seine Geschichte erzählt und Geld fordert. Die Frau, die nach einem freundlichen „Nein“ beleidigend wird. Die Gruppe, die betrunken oder berauscht in der Station sitzt. Der Fahrgast, der sich nicht mehr sicher ist, ob Wegschauen klüger ist als Reagieren. Die Mutter, die ihrem Kind erklären muss, warum jemand im Abteil schreit. Der Pendler, der morgens nicht sozialpolitisch konfrontiert werden möchte, sondern einfach zur Arbeit fahren will. Wer täglich fährt, erlebt diese Situationen nicht als kurze Begegnung mit der „Realität der Straße“, sondern als wiederkehrende Zumutung in einem Verkehrssystem, für das er bezahlt.

Man muss diese Unterscheidung zwingend sauber treffen: Nicht jeder Bettelnde ist aggressiv und nicht jeder Obdachlose stört. Nicht jeder Mensch in Not ist ein Problem für andere. Der Grundsatz aber bleibt: Betteln gehört nicht in S- und U-Bahnen. Der Nahverkehr ist kein moralisches Versuchslabor, keine mobile Sozialstation und kein öffentlicher Beichtstuhl für das schlechte Gewissen der Stadt. Er ist in erster Linie ein Verkehrsmittel.

Genau deshalb gibt es Regeln. Die Hochbahn und der HVV verfügen über Hausrecht, Beförderungsbedingungen und Verhaltensvorgaben. Betteln, Musizieren, Rauchen und Alkoholkonsum sind in Fahrzeugen und Anlagen nicht ohne Grund untersagt oder eingeschränkt. Das ist keine soziale Grausamkeit, sondern eine notwendige Grundordnung. Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, betritt keinen rechtsfreien Raum, sondern einen zweckgebundenen:
Er dient der Beförderung.

Der Skandal ist daher nicht, dass solche Regeln wie auch die Bußen existieren. Der eigentliche Skandal ist, dass man in Hamburg immer wieder so tut, als sei ihre konsequente Durchsetzung bereits eine moralische Entgleisung. Sie ist es nämlich nicht.

Es ist kein Angriff auf die Menschenwürde, Fahrgäste vor Belästigung zu schützen. Es ist keine soziale Kälte, aggressives Betteln aus Bahnen und Bahnhöfen herauszuhalten. Es ist kein Klassenkampf von oben, wenn ein Verkehrsunternehmen sein Hausrecht durchsetzt. Es ist schlicht Ordnungspolitik.

Natürlich braucht Hamburg Hilfeangebote. Mehr Wohnraum, Suchthilfe, medizinische Versorgung, psychiatrische Betreuung, Streetwork und niedrigschwellige Anlaufstellen sind notwendig. Wer nur mit Bußgeldern und Platzverweisen antwortet, löst Obdachlosigkeit nicht. Daraus folgt aber eben nicht, dass man auf Regeln verzichten darf. Hilfe und Ordnung sind keine Gegensätze, sie gehören zusammen.

Eine Stadt, die nur hilft, ohne klare Grenzen zu setzen, schafft keine Humanität, sondern Dauerelend. Eine Stadt, die nur verdrängt, ohne Hilfe anzubieten, handelt ebenso falsch. Notwendig ist beides: Hilfe für diejenigen, die erreichbar sind, Konsequenz gegenüber denen, die andere bedrängen, und klare Durchsetzung bestehender Regeln im öffentlichen Raum.

Besonders aufgestoßen ist mir der wohlmeinende Hinweis, man könne ja einfach kurz vom Handy hochschauen, zuhören und freundlich „Nein“ sagen. Das klingt empathisch. Es ist aber auch bemerkenswert bevormundend. Fahrgäste sind keine ehrenamtlichen Streetworker auf Schienen. Niemand ist verpflichtet, sich morgens auf dem Weg zur Arbeit, abends nach einem langen Tag oder mit Kindern im Abteil mit jedem fremden Elend auseinanderzusetzen. Niemand muss Blickkontakt aufnehmen, zuhören, reagieren oder innerlich eine kleine Gewissensprüfung bestehen, nur weil jemand im Waggon um Geld bittet.

Ein Nein muss nicht freundlich performt werden, damit es legitim ist. Es muss schlicht akzeptiert werden.

Wer den öffentlichen Nahverkehr attraktiv machen will, darf nicht nur über Takte, Tarife und Klimaziele sprechen. Er muss auch über Sicherheit, Sauberkeit und Zumutbarkeit sprechen. Denn ein Verkehrsmittel, in dem sich Menschen bedrängt, belästigt oder unsicher fühlen, wird nicht dadurch besser, dass man ihnen erklärt, sie müssten nur sensibler sein.

An dieser Stelle lohnt der Blick nach London. Dort sind U-Bahn-Stationen durch Zugangssperren gesichert. Wer den bezahlten Bereich betreten will, braucht ein Ticket oder eine gültige Zahlung. Das löst natürlich keine Obdachlosigkeit, aber es schützt den Zweck des Systems. Es trennt Verkehrs- von Aufenthaltsraum. Es macht klar: Wer hier ist, ist Reisender, nicht Dauergast eines Verkehrsbetriebs, der unfreiwillig zur Wärmestube, Bettelzone oder Ausweichfläche ungelöster Sozialpolitik wird.

Hamburg sollte diesen Gedanken ernsthaft prüfen. Kontrollierte Zugänge zu stark frequentierten Bahnsteigen und Stationen wären kein Allheilmittel, aber ein ordnungspolitisches Signal. Sie würden Schwarzfahren erschweren, unkontrolliertes Verweilen reduzieren und den fahrkartenpflichtigen Bereich wieder stärker denjenigen vorbehalten, für die er gedacht ist: Fahrgästen.

Das mag hart klingen, tatsächlich ist es nur ehrlich.

Wer kein gültiges Ticket hat, gehört nicht in den fahrkartenpflichtigen Bereich. Wer bettelt, Fahrgäste bedrängt, alkoholisiert randaliert oder andere beleidigt, gehört aus dem System entfernt – unabhängig von Herkunft, Einkommen, sozialem Status oder persönlicher Lebenslage. Wer Hilfe braucht, muss Hilfe angeboten bekommen. Wer sie ablehnt und zugleich andere belastet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist keine Entmenschlichung, es ist die notwendige Unterscheidung zwischen Mitgefühl und Kapitulation.

Hamburg hat zu lange akzeptiert, dass sich soziale Probleme in Bahnen, Bahnhöfe und zentrale Räume verlagern. Dort sind sie sichtbar, dort stören sie, dort werden sie kurz diskutiert und anschließend auf Wiedervorlage gesetzt. Eine Stadt ist nicht sozial, weil sie Elend in der U-Bahn mitfahren lässt. Sie ist sozial, wenn sie Hilfe organisiert, Regeln durchsetzt und den Bürgern den Raum zurückgibt, den sie finanzieren.

Der öffentliche Nahverkehr ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Er funktioniert aber nur, wenn er geordnet bleibt. Wird er zum Auffangbecken ungelöster Sozial-, Sucht- und Ordnungspolitik, verliert er jene Normalität, auf die eine Großstadt angewiesen ist.

Genau deshalb braucht Hamburg keine Debatte darüber, ob man Mitleid haben darf. Hamburg braucht eine Debatte darüber, warum dieses Mitleid immer öfter von den falschen Menschen eingefordert wird: von Fahrgästen, Mitarbeitern der Hochbahn, Anwohnern und all jenen, die täglich mit den Folgen politischer Halbherzigkeit konfrontiert sind.

Genau hier liegt die Grenze liberaler Nachsicht. Der Staat darf nicht jeden Menschen vor sich selbst retten wollen, aber er muss die Allgemeinheit vor den Folgen schützen, wenn individuelles Elend zur öffentlichen Gefahrenlage wird. Freiheit ist kein Anspruch darauf, ganze Nachbarschaften zu überfordern. Sozialpolitik ist kein Schutzschirm, unter dem Ordnung, Sicherheit und Zumutbarkeit verschwinden.

Wer also sagt, der Mensch habe ein Recht auf Verwahrlosung, muss den zweiten Satz gleich mitsprechen: Die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, nicht mitverwahrlost zu werden.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

33 Punkte machen noch keine Rentenreform

Die Aktienrente kommt.
Der Befreiungsschlag bleibt aus.

Kommentar von Jens Baumanns

Deutschland reformiert die Rente – wieder einmal.
Doch dieses Mal soll es anders werden: größer, grundlegend, generationengerecht und zukunftsfest. Die Rentenkommission hat 33 Vorschläge vorgelegt, die Bundesregierung will sie weitgehend, wenn nicht vollständig, umsetzen. Es klingt nach Aufbruch, nach Vernunft und auch ein klein wenig nach dem lange erwarteten Moment, in dem die Politik endlich begreift, dass Demografie real ist.

Bei genauerer Betrachtung wirkt die Reform jedoch weniger wie ein Befreiungsschlag als wie die nächste Ausbaustufe deutscher Bürokratie. Ein seit Jahrzehnten absehbares Problem wird viel zu spät ernsthaft angegangen, anschließend zum historischen Reformprojekt erklärt und schließlich jenen in Rechnung gestellt, die das System längst tragen: Arbeitnehmern, Arbeitgebern, der arbeitenden Mitte und damit auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Natürlich enthält dieses Paket richtige Gedanken. Die stärkere – längst überfällige – Kapitaldeckung gehört dazu. Eine moderne Altersvorsorge kann nicht dauerhaft nahezu ausschließlich auf dem Umlageverfahren beruhen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Wer das noch immer verdrängt, lebt gedanklich in jener Zeit, in der Norbert Blüms berühmter Satz „Die Rente ist sicher“ noch wie ein politisches Versprechen klang. Fast drei Jahrzehnte später zeigt sich die Wahrheit deutlich unverblümter: Sicher ist vor allem, dass dieses System ohne grundlegende Reform immer teurer wird.

Die eigentliche Schwäche dieser Reform ist dabei fast schon typisch. Die Symptome werden erkannt, der Befund ist im Kern richtig, nur die Behandlung folgt wieder in berühmt-berüchtigter deutscher Staatsmanier: Mehr Pflicht, mehr staatliche Organisation, mehr Belastung von Arbeit, noch mehr Verwaltung und politische Steuerung. Weniger Freiheit, weniger Eigentumsbildung, weniger echte Entlastung. Ausgerechnet dort, wo ein mutiger Systemwechsel nötig wäre, wird das bestehende System vor allem weiter ausgebaut.

Kapitaldeckung ja – aber nicht als neue Lohnnebenkostenmaschine

Der zweifelsfrei wichtigste Punkt der Reform ist die geplante gesetzliche Kapitalrente. Das klingt modern, nach Schweden und Norwegen, oder einfach nach internationaler Vernunft. Ich sehe die Schlagzeile schon vor mir: Deutschland entdeckt den Kapitalmarkt.

Denn so richtig der Gedanke ist, so problematisch ist seine Finanzierung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen weiter das bestehende Umlagesystem tragen und zusätzlich eine neue kapitalgedeckte Säule aufbauen. Das ist keine Entlastung, sondern Doppelbelastung. Die alte Rente muss weiter bezahlt werden, die neue Rente soll zusätzlich parallel angespart werden. Immobilienwirtschaftlich gesprochen: Der Staat hat die Sanierung des Bestands verschleppt – und lässt nun dieselben Beitragszahler den Altbau erhalten und zugleich den Neubau finanzieren.

Natürlich entsteht Kapitaldeckung nicht aus dem Nichts. Ein Kapitalstock muss aufgebaut und finanziert werden. Doch wenn der Staat jahrzehntelang versäumt hat, rechtzeitig eine Aktienrente einzuführen, dann ist es ordnungspolitisch fragwürdig, diesen politischen Rückstand nun primär über zusätzliche Lohnnebenkosten zu finanzieren.

Deutschland hat schon heute ein Problem mit zu hohen Arbeitskosten: Abgaben, Energiekosten, Bürokratie und regulatorische Unsicherheit belasten den Standort bereits erheblich. Unternehmen investieren zurückhaltender, Fachkräfte fehlen, die Wettbewerbsfähigkeit gerät unter Druck. Wer in dieser Lage neue paritätische Beiträge einführt, schafft keine zukunftsfeste Altersvorsorge, sondern erhöht die Kosten des Faktors Arbeit weiter. Am Ende wird nicht nur die Rente teurer finanziert, sondern auch Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zusätzlich belastet.

Die Anschubfinanzierung einer Kapitalrente müsste breiter angelegt werden: aus allgemeinen Steuermitteln, aus echten Prioritätenverschiebungen im Bundeshaushalt, aus einer konsequenten Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Rentenkasse und gegebenenfalls aus befristeten, klar zweckgebundenen Steueranteilen. Auch über Teile der Mehrwertsteuer kann man sprechen, sofern man ehrlich bleibt: Kostenlos wäre auch das nicht. Der entscheidende Unterschied läge jedoch darin, dass Arbeit nicht unmittelbar weiter verteuert würde.

Langfristig können und sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beteiligt werden. Kurzfristig aber darf die Politik ihre eigene Verspätung nicht einfach als neue Pflichtabgabe an Beschäftigte und Unternehmen durchreichen.

Nicht der Kapitalmarkt ist das Risiko, sondern der politische Zugriff

Kapitaldeckung ist kein Teufelszeug. Die Börse ist kein Kasino, sofern man besonnen, breit gestreut, langfristig, kostengünstig und international diversifiziert investiert. Das eigentliche Risiko liegt daher nicht im Kapitalmarkt selbst, sondern in der politischen Versuchung, auf ihn zuzugreifen.

Wer verwaltet den Fonds?
Wer entscheidet über die Anlagekriterien?
Wer schützt das Vermögen vor Zweckentfremdung?

Genau hier liegt die entscheidende Gefahr: Aus der Aktienrente darf kein staatlicher Fonds werden, in dem die Rendite der Beitragszahler nur noch eine Nebenrolle spielt – während Industriepolitik, politisch wechselhafte Nachhaltigkeitsvorgaben, fragwürdige geschäftliche Näheverhältnisse politischer Entscheidungsträger und kurzfristige Wahlkampflogik zunehmend mitentscheiden.

Wenn Deutschland die Aktienrente so verwaltet wie seine Infrastruktur, dann gute Nacht, Rendite.

Eine echte Kapitalrente braucht deshalb eine klare Abschirmung gegen politische Eingriffe: keine Stopfung von Haushaltslöchern, keine Förderung heimischer Lieblingsbranchen, keine ideologischen Anlagevorgaben zulasten der Rendite, keine Zweckentfremdung und keine stille Umleitung in politische Prestigeprojekte. Vor allem darf keine Verwaltungskonstruktion entstehen, die aus Kapitaldeckung das nächste schwerfällige Staatsprojekt macht.

Eine moderne Aktienrente müsste Bürger zu Eigentümern machen: mit individuellen Kapitalkonten, transparenten Ansprüchen, niedrigen Kosten, breiter internationaler Streuung, klarer Vererbbarkeit und maximalem Schutz vor politischem Zugriff. Kapitaldeckung ohne echten Eigentumsbezug bleibt am Ende nur ein technisches Verwaltungssystem – aber keine substanzielle Stärkung privater Altersvorsorge.

Gerade deshalb ist Governance keine technische Randfrage, sondern eine der zentralen Bewährungsproben dieser Reform – vielleicht sogar die entscheidende.

Das Umlagesystem darf nicht dauerhaft mit einer Kapitalmarktschicht stabilisiert werden

Der eigentliche Denkfehler liegt jedoch an anderer Stelle: Die Reform wirkt, als solle das bestehende Umlagesystem nicht grundlegend zurückgebaut, sondern lediglich durch eine kapitalgedeckte Ergänzung stabilisiert werden. Das ist natürlich besser als nichts, aber es ist nicht mutig genug.

Deutschland braucht keine dauerhafte Reparatur des Umlagesystems mit kapitalgedeckter Ergänzung. Deutschland braucht einen langfristigen Systemwechsel über Generationen hinweg. Bestehende Ansprüche müssen geschützt werden, rentennahe Jahrgänge dürfen nicht ins Risiko gedrängt werden, und die geburtenstarken Jahrgänge müssen verlässlich durch die Übergangsphase getragen werden. Für jüngere Generationen aber sollte die kapitalgedeckte, individuell zurechenbare Altersvorsorge schrittweise deutlich an Bedeutung gewinnen.

Mir schwebt eine Übergangsarchitektur von zwei bis drei Jahrzehnten vor. Ich sage das auch aus der Perspektive meines eigenen Jahrgangs. Als 1993 Geborener sehe ich jedes Jahr in der Renteninformation, wie überschaubar die gesetzliche Rente einmal ausfallen dürfte. Gerade deshalb wäre mir Ehrlichkeit lieber als die fortgesetzte Illusion, das bestehende System könne mit einigen technischen Korrekturen dauerhaft stabil bleiben. Fairer wäre es, klar zu sagen: Wir stellen das System schrittweise um. Wer jünger ist, muss stärker privat vorsorgen oder über eine kapitalgedeckte Säule eigene Ansprüche aufbauen.

Genau darin läge der Vorteil einer Übergangsarchitektur: Sie würde einerseits das bestehende System nicht überfordern, bestehende Ansprüche schützen und jüngeren Generationen zugleich rechtzeitig sagen, worauf sie sich einstellen müssen. Mit jedem Jahrgang könnte der kapitalgedeckte Anteil wachsen, während das Umlagesystem schrittweise an Gewicht verliert. Ab einem klar definierten Stichtag könnten neu geborene Jahrgänge dann vollständig in ein kapitalgedecktes System hineinwachsen – zu einem Zeitpunkt, an dem die demografische Sonderlast der geburtenstarken Jahrgänge weitgehend ausgelaufen ist.

Das wäre ehrlicher als die heutige Konstruktion: weiter hohe Beiträge zahlen, zusätzlich Kapitaldeckung aufbauen und zugleich so tun, als könne diese Doppelbelastung dauerhaft ohne klare Systementscheidung funktionieren.

Länger arbeiten ist keine Fachkräftestrategie

Auch beim Renteneintritt wird der Reformwille sichtbar: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 stärker an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden. Die Botschaft lautet: Wir leben länger, also sollen wir länger arbeiten.

Das klingt zunächst logisch, es ist aber nur im Durchschnitt logisch. Denn Lebenserwartung ist Statistik, Erwerbsbiografie die Realität.

Der Dachdecker altert anders als der Referent im Ministerium. Die Pflegekraft anders als der Controller im Homeoffice. Der Handwerker anders als der Büromensch mit ergonomischem Stuhl, höhenverstellbarem Schreibtisch und zwei Tagen Remote Work. Wer Rentenpolitik allein an durchschnittlicher Lebenserwartung ausrichtet, behandelt völlig unterschiedliche Lebensläufe nach demselben abstrakten Maßstab.

Natürlich kann nicht jeder nach 45 Beitragsjahren automatisch abschlagsfrei in Rente gehen. Beitragsjahre allein bilden aber weder körperliche Belastung, gesundheitlichen Verschleiß noch tatsächliche Erwerbsfähigkeit sauber ab. Auch das gehört zur Wahrheit. Ein gut verdienender Angestellter mit 45 Jahren Bürokarriere ist nicht automatisch schutzbedürftiger als jemand, der nach 38 Jahren körperlicher Arbeit gesundheitlich kaum noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Genau deshalb braucht es Differenzierung. Lebenserwartung und Beitragsjahre sind wichtige Faktoren, aber sie reichen allein nicht aus. Entscheidend ist, welche Lebensarbeitsleistung jemand erbracht hat, welchem Belastungsprofil er über Jahrzehnte ausgesetzt war und ob er tatsächlich noch erwerbsfähig ist.

Eine echte Fachkräftestrategie müsste an den Ursachen ansetzen: mehr Produktivität, bessere Bildung, schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, weniger Bürokratie für Unternehmen, steuerliche Entlastung von Mehrarbeit, bessere Kinderbetreuung, weniger Teilzeitfallen, stärkere Gesundheitsprävention und mehr Netto vom Brutto.

Auch wenn unser Kanzler es ungern hören mag, löst längeres Arbeiten allein den Fachkräftemangel nicht. Es verschiebt ihn höchstens. Wenn geburtenstarke Jahrgänge länger im Arbeitsmarkt gehalten werden, gewinnt man Zeit, doch Zeit allein ist keine Reform.

Minijobs: Missbrauch bekämpfen, aber flexible Arbeit nicht zerstören

Besonders deutlich zeigt sich der problematische Grundreflex dieser Reform bei den Minijobs: Es gibt ein reales Missbrauchsproblem, also wird nicht präzise nachgesteuert, sondern gleich ein ganzes Instrument unter Generalverdacht gestellt. Das wirkt konsequent, ist aber zu grob.

Natürlich können Minijobs missbraucht werden. Es gibt Geschäftsmodelle, die reguläre Beschäftigung umgehen, normale Arbeitsverhältnisse kleinrechnen oder Sozialabgaben vermeiden wollen. Dagegen braucht es Kontrolle, Datenabgleich, klare Regeln und Sanktionen. Was es nicht braucht, ist die pauschale Demontage legaler Zuverdienstmöglichkeiten.

Denn wer Minijobs stark einschränkt, trifft nicht nur Missbrauch. Er trifft Schüler, Studenten, Rentner, Alleinerziehende, Vollzeitbeschäftigte mit zu geringem Netto und Menschen, die wegen explodierender Lebenshaltungskosten schlicht auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Die meisten arbeiten nicht im Minijob, um den Staat zu provozieren oder Regeln zu umgehen, sondern weil das Geld sonst nicht reicht.

Zugleich geht die Debatte an der wirtschaftlichen Realität vieler Betriebe vorbei. Der DEHOGA Bayern hat recht, wenn er darauf hinweist, dass Gastronomie, Hotellerie und Saisonbetriebe flexible Beschäftigungsformen brauchen. Kellner, Aushilfen und Saisonkräfte lassen sich nicht per Federstrich in reguläre Vollzeitstellen verwandeln. Wer Minijobs pauschal verdächtigt, bekämpft nicht nur Missbrauch, sondern beschädigt genau jene Flexibilität, die viele Betriebe im Alltag arbeitsfähig hält.

Beamte: Gerechtigkeit ja, Stammtisch nein

Besonders vorsichtig muss man bei der Beamtenfrage sein. Der Satz „Beamte sollen endlich auch einzahlen“ klingt populär. Er ist aber ebenfalls zu kurz gedacht.

Ja, auch Beamte müssen Teil einer fairen Altersvorsorgearchitektur sein. Es ist schwer vermittelbar, dass Millionen Arbeitnehmer immer höhere Lasten tragen sollen, während der Staat seine eigenen Versorgungssysteme nur behutsam anfasst. Wirkungsgleiche Reformen bei Pensionen sind richtig. Auch eine stärkere kapitalgedeckte Vorsorge für neue Beamte wäre sinnvoll. Ebenso sollte der Staat prüfen, ob wirklich jede Stelle verbeamtet werden muss oder ob Verbeamtung wieder stärker auf hoheitliche Kernaufgaben begrenzt werden sollte.

Doch Pension und gesetzliche Rente sind nicht einfach dasselbe System mit unterschiedlichem Namen. Beamtenversorgung ist Teil eines Gesamtpakets: Besoldung, Alimentationsprinzip, besondere Dienstpflicht, Streikverbot, lebenslange Bindung an den Staat und andere Laufbahnlogiken. Viele normale Beamte verdienen während ihres aktiven Berufslebens weniger als gut qualifizierte Fachkräfte in der Privatwirtschaft. Dafür kehrt sich das Verhältnis im Alter oft um.

Wer Beamte also einfach wie normale Arbeitnehmer renten- und steuerrechtlich behandelt, darf die Konsequenzen nicht ausblenden. Der Staat müsste als Arbeitgeber Beiträge zahlen. Besoldungen müssten womöglich angepasst werden, wenn faktisch Nettokürzungen entstehen. Bund, Länder und Kommunen würden kurzfristig nicht einfach entlastet, sondern an anderer Stelle erheblich zusätzlich belastet, was die ohnehin klammen Kassen vollends sprengen könnte.

Der richtige Weg wäre sauberer: bestehende Ansprüche respektieren, neue Beamtenjahrgänge stärker kapitalgedeckt absichern, Pensionen wirkungsgleich an Reformen der gesetzlichen Rente koppeln und Verbeamtung auf jene Bereiche konzentrieren, in denen sie wirklich staatspolitisch notwendig ist.

Rentengerechtigkeit braucht Differenzierung, keine Stammtisch-Parolen.

Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse

Bevor der Staat neue Pflichtbeiträge einführt, sollte er ehrlich offenlegen, was die Rentenversicherung eigentlich finanziert. Nicht jede Leistung in der Rentenkasse ist eine echte Versicherungsleistung. Manche Leistungen sind gesellschaftspolitisch gewollt. Das kann legitim sein, aber dann gehören sie in den Bundeshaushalt und nicht versteckt auf die Beitragsrechnung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Rentenkasse darf nicht länger als Nebenhaushalt politischer Sozialleistungen dienen. Wer Sozialpolitik bestellt, soll sie aus Steuern bezahlen. Nicht über Beiträge, die Arbeit verteuern und anschließend als technische Notwendigkeit verkauft werden.

Das wäre ein echter Reformschritt: klare Trennung von Versicherung und Sozialpolitik. Transparenz statt Beitragsnebel.

Mehr Pflicht ist keine Reformkultur

Das Kernproblem dieser Rentenreform bleibt ihr geistiger Grundton. Sie denkt nicht zuerst in Freiheit, Eigentum und Vereinfachung. Sie denkt in Pflicht, Ausweitung und Verwaltung.

Mehr Gruppen sollen einbezogen werden, damit mehr Beiträge fließen. Mehr Regeln bedeuten mehr staatliche Organisation, mehr Zuständigkeiten und mehr Verwaltung. Die gesetzliche Rente wird dadurch nicht kleiner, einfacher und klarer, sondern komplexer, breiter und noch stärker zum politischen Großsystem.

Deutschland leidet nicht an zu wenig Pflicht, sondern an zu viel Komplexität. Selbst Vereinfachung gerät hierzulande oft zur nächsten Verästelung. Dafür haben wir sogar ein treffendes Wort: Verschlimmbessern.

Wir verpflichten, regulieren, kontrollieren und verwalten – und wundern uns dann, dass Bürger und Unternehmen unter der Last ächzen. Altersvorsorge müsste dabei genau in die andere Richtung gehen: einfacher, verständlicher, eigentumsnäher und flexibler. Bürger müssten klarer erkennen können, was ihnen gehört, worauf sie sich verlassen können und welche Verantwortung sie selbst tragen.

Stattdessen bleibt der Eindruck: Der Staat hat sein altes System zu spät reformiert und macht daraus nun das nächste Großprojekt. Auch damit haben wir Deutschen Erfahrung: Wo die Worte Staat und Großprojekt zusammenfallen, ist müdes Lächeln oft realistischer als Vorfreude.

Fazit: Richtige Richtung, falscher Reflex

Bei aller Kritik: Diese Reform enthält den richtigen Gedanken. Deutschland braucht Kapitaldeckung. Deutschland braucht mehr Eigentumsbildung und eine Altersvorsorge, die nicht allein davon abhängt, dass immer kleinere Erwerbsgenerationen immer größere Rentnergenerationen finanzieren.

Doch genau deshalb ist dieses Paket so ernüchternd. Es erkennt den notwendigen Weg, greift aber wieder in denselben alten Werkzeugkasten, den wir eigentlich aussortieren müssten: neue Pflichten, höhere Lohnnebenkosten, staatliche Fondsverwaltung, mehr Komplexität und die nächste Rechnung für die arbeitende Mitte.

Die Politik hat die Aktienrente jahrzehntelang verschlafen. Jetzt soll die arbeitende Generation das Umlagesystem weitertragen und gleichzeitig den Kapitalstock aufbauen, den frühere Regierungen längst hätten anlegen müssen. Das ist kein fairer Generationsvertrag mehr.

Eine echte Reform müsste Arbeit entlasten, Kapitaldeckung steuerlich anschieben, versicherungsfremde Leistungen aus der Beitragskasse lösen und den Kapitalstock vor politischem Zugriff schützen. Sie müsste Beamte differenziert einbinden, Minijob-Missbrauch gezielt bekämpfen und das Umlagesystem schrittweise aus seiner Dominanz lösen. Vor allem anderen müsste sie aber jüngeren Generationen echte Eigentumsbildung ermöglichen, statt sie dauerhaft in steigende Pflichtbeiträge einzuspannen.

Diese Reform ist ein Anfang, aber kein Befreiungsschlag. Sie ist ein deutscher Kompromiss: zu spät erkannt, zu kompliziert gebaut und am Ende wieder denen in Rechnung gestellt, die den Laden ohnehin am Laufen halten.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Unter falscher Flagge

Warum Schwarz-Rot-Gold nicht immer Schwarz-Rot-Gold ist

Kommentar von Jens Baumanns

Ich war kurz wütend.
Nicht überrascht, nicht bloß irritiert, sondern wirklich wütend.

Als ich in meinem Instagram-Feed las, dass im Umfeld des Bundestages das Zeigen von Schwarz-Rot-Gold beanstandet worden sein soll, war mein erster Reflex ziemlich eindeutig:
Nicht auch das noch.

Nicht schon wieder diese deutsche Spezialbegabung, die eigene Nationalflagge mit spitzen Fingern anzufassen, als müsse man sie erst historisch desinfizieren, bevor man sie öffentlich zeigen darf.

Der Gedanke traf bei mir einen Nerv, denn der Umgang dieses Landes mit seinen eigenen Farben ist seit Jahren merkwürdig verkrampft. Schwarz-Rot-Gold wirkt in manchen Kreisen nicht wie das Symbol einer freiheitlichen Republik, sondern wie ein optischer Verdachtsmoment: Kaum hängt die Deutschlandfahne außerhalb von Fußballturnier, Staatsakt oder Siegerehrung irgendwo sichtbar, beginnt in Teilen des politischen Betriebs das inzwischen berühmt-berüchtigte Stirnrunzeln.

Nach den jüngsten Debatten um abgehängte Deutschlandfahnen, um Empörungswellen und um jene eingeübte linke Schnappatmung bei allem, was nach nationaler Symbolik aussieht, lag mein erster Impuls also nahe: „Schon wieder wird Schwarz-Rot-Gold zum Problem erklärt.“

Nur war genau dieser Impuls zu schnell.

Bei näherer Betrachtung bleibt von der einfachen Erzählung weniger übrig, als der erste Aufreger verspricht: Nach allem, was belastbar berichtet wurde, ging es im konkreten Vorfall offenbar um eine normale Deutschlandfahne, die von AfD-Abgeordneten auf einem Balkon von Bundestagsbüros gezeigt wurde. Beanstandet wurde demnach nicht Schwarz-Rot-Gold als solches, sondern eine sichtbare Symbolaktion im Bereich des Bundestages. Formal ging es also um einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung.

Das klingt weniger aufregend, es ist aber entscheidend. Denn damit kippt die Erzählung.

Es wurde nicht die Deutschlandfahne an sich verboten. Es wurde eine Aktion beanstandet, die im parlamentarischen Raum formal nicht zulässig gewesen sein soll. Man kann diese Regel kleinlich finden und darüber streiten, ob Abgeordnete in ihren Büros tatsächlich keine Fahnen sichtbar zeigen dürfen sollten. Man kann sich auch fragen, ob ein Parlament nicht souverän genug sein müsste, eine Bundesflagge an einem Abgeordnetenfenster auszuhalten.

Was man aber nicht tun sollte, ist so zu tun, als habe der Bundestag die Bundesflagge aus dem politischen Raum verbannt.

Genau an diesem Punkt wird der Vorgang eigentlich erst interessant. Nicht, weil er ein großer Skandal wäre, sondern weil er zeigt, wie verlässlich Empörung heute funktioniert.

Die Aufregung über Schwarz-Rot-Gold hat einen realen Kern. Viele Bürger empfinden längst, dass die Deutschlandfahne in Teilen der Öffentlichkeit nicht als selbstverständliches Symbol der Bundesrepublik wahrgenommen wird, sondern als etwas, das sofort erklärt, eingeordnet oder relativiert werden muss. Diese Wahrnehmung ist nicht erfunden. Wer Schwarz-Rot-Gold zeigt, muss sich in bestimmten Milieus schneller rechtfertigen als jene, die jede andere Fahne als Ausdruck von Haltung vor sich hertragen.

Das ist falsch. Mehr noch: Es ist politisch dumm.

Die Deutschlandfahne ist kein rechtes Symbol. Sie ist aber auch weder optischer Gesinnungstest, noch ein Relikt, das man nur mit historischem Gefahrguthinweis zeigen darf. Sie ist die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes formuliert es denkbar knapp:
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Dieser Satz ist kurz, aber er sollte eigentlich genügen.

Schwarz-Rot-Gold steht nicht für autoritären Nationalismus. Diese Farben stehen für die freiheitliche Tradition Deutschlands, für Einheit und Recht, für Verfassung und Republik, für eine demokratische Bürgernation.

Eine Nachhilfestunde in Geschichte


Ein kurzer historischer Blick lohnt sich: Schwarz-Rot-Gold sind eben gerade nicht die Farben des Kaiserreichs und auch nicht die Farben des Nationalsozialismus. Das Deutsche Kaiserreich führte Schwarz-Weiß-Rot. Das NS-Regime griff diese Farbtradition zunächst wieder auf und machte später die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Nationalflagge. Schwarz-Rot-Gold hingegen wird häufig auf die Befreiungskriege gegen Napoleon und das Lützowsche Freikorps zurückgeführt: schwarze Uniformen, rote Aufschläge, goldfarbene Knöpfe. Spätestens beim Hambacher Fest von 1832 wurden diese Farben zum Zeichen der deutschen Freiheits- und Einheitsbewegung. Bürger, Studenten und Demokraten forderten dort nationale Einheit, politische Mitbestimmung und Grundrechte. Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 bekannte sich zu Schwarz-Rot-Gold.

Diese Farben stehen historisch also nicht für Unterwerfung, sondern für den Versuch, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und nationale Einheit miteinander zu verbinden.

Sie gehören folglich nicht an den Rand der Gesellschaft, sie gehören in ihre Mitte.

Gerade deshalb halte ich die linke Verkrampfung gegenüber nationalen Symbolen für so fatal. Wer die Deutschlandfahne pauschal verdächtigt, überlässt sie jenen, die sie für ihre eigenen Zwecke vereinnahmen wollen. Wer nationale Zugehörigkeit nur noch als Problem behandelt, darf sich nicht wundern, wenn andere daraus ein Geschäftsmodell der Empörung machen.

Die AfD kann dieses Spiel nutzen. Sie muss dafür nicht einmal besonders raffiniert sein. Es reicht, einen Reiz zu setzen und die vorhersehbare Reaktion abzuwarten. Sobald die Empörung kommt, wird sie zum Beweis für die eigene Erzählung umgebaut. Aus einem möglichen Hausordnungsverstoß wird ein angebliches Deutschlandfahnenverbot. Aus formaler Beanstandung wird ein Angriff auf die Nation und aus parlamentarischer Ordnung politische Unterdrückung.

Genau so funktioniert Ragebait

Er ist deshalb so wirksam, weil er selten vollständig aus der Luft gegriffen ist. Deutschland hat tatsächlich ein gestörtes Verhältnis zu seinen Symbolen. In einem unverkrampften Land würde eine Deutschlandfahne keinen mittleren Nervenzusammenbruch auslösen. In einem unverkrampften Land müsste man nicht jedes Mal erklären, dass Patriotismus nicht automatisch Extremismus bedeutet. Deutschland ist in dieser Frage aber nicht unverkrampft. Genau deshalb wirkt der Köder.

Der Fall erinnert zugleich an die Debatte um Regenbogenfahnen in Bundestagsbüros und an die restriktive Linie zur Beflaggung des Bundestages. Damals wurde argumentiert, dass im und am Bundestag nicht beliebig jede politische Fahne gezeigt werden könne. Die Bundestagsverwaltung verwies darauf, dass Fahnen grundsätzlich und unabhängig von ihrer Symbolik nicht gestattet seien.

Wer diese Linie bei der Regenbogenflagge richtig fand, kann bei der Deutschlandfahne nicht plötzlich so tun, als sei dieselbe Ordnung ein antideutscher Skandal.

Das ist keine Spitzfindigkeit, es ist politische Konsequenz.

Natürlich ist die Deutschlandfahne nicht irgendeine politische Fahne. Sie ist die Bundesflagge. Sie hat eine andere Stellung als eine Parteifahne, eine Bewegungsfahne oder eine aktivistische Symbolflagge. Trotzdem darf der Bundestag als Verfassungsorgan Regeln für seine Gebäude und deren äußere Erscheinung setzen. Das Parlament ist kein beliebiger Balkon und keine Demonstrationskulisse. Es ist der zentrale Ort demokratischer Gesetzgebung.

Wer dort politische Zeichen setzt, weiß in der Regel ziemlich genau, was er tut.

Deshalb wäre es zu billig, diesen Vorgang ausschließlich als Empörung über Schwarz-Rot-Gold zu verkaufen. Die Erzählung ist größer als der Sachverhalt. Gerade darin liegt ihre politische Funktion.

Ein zweiter Punkt machte mich bei der Recherche in meinem Feed stutzig: der Begriff „Stolzflagge“.

Im ersten Moment klang dieses Wort für mich wie die nächste sprachpolitische Verrenkung. Nach einer jüngsten Debatte, in der die Formulierung „Migranten und Nicht-Migranten“ für Irritation sorgte, wirkte „Stolzflagge“ zunächst wie eine weitere betreute Wortschöpfung aus dem Labor der Gegenwartssemantik.

Auch das war zu schnell gedacht.

Der Begriff „Stolzflagge“ verweist auf einen politischen Deutungsraum, der nicht harmlos ist. Belastbar belegt ist vor allem der sogenannte „Stolzmonat“: eine Kampagne, die als Gegenentwurf zum Pride Month inszeniert wurde und von rechtskonservativen bis rechtsextremistischen Akteuren aufgegriffen worden ist. Auch das Umfeld der Identitären Bewegung bewegte sich in diesem Kontext. Damit ist der Begriff politisch nicht unschuldig.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Deutschlandfahne eine „Stolzflagge“ ist. Diese Gleichsetzung wäre falsch, aber es bedeutet, dass Kontext zählt.

Schwarz-Rot-Gold ist zunächst die Bundesflagge. Wird es aber bewusst in einen Kampagnenrahmen gestellt, der mit identitärer Symbolik, Ausgrenzung und rechtsextremer Selbstinszenierung arbeitet, verändert sich die Botschaft: Dann wird aus einem Verfassungssymbol ein Code, aus der Bundesflagge eine Projektionsfläche und aus Patriotismus wird Instrumentalisierung.

Dort verläuft die klare Grenze.

Patriotismus ist legitim. Mehr noch: Ein Land braucht ein gesundes Maß an Patriotismus. Ein Staat, der von seinen Bürgern Loyalität, Steuern, Dienstbereitschaft und Gemeinsinn erwartet, kann nicht zugleich so tun, als sei nationale Identifikation etwas Peinliches. Ohne emotionale Bindung an das Gemeinwesen wird Politik technokratisch, kalt und beliebig, wie wir es derzeit erfahren.

Patriotismus ist jedoch kein Freibrief

Wer Deutschland liebt, sollte zuerst wissen, was dieses Deutschland ausmacht: Grundgesetz, Rechtsstaat, Freiheit, Verantwortung, Bürgerrechte, demokratische Ordnung. Patriotismus ohne Verfassungstreue ist Pose. Patriotismus ohne Maß ist Lärm. Patriotismus, der sich hinter Codes versteckt, ist kein Bekenntnis, sondern Strategie.

Darum muss man in diesem Fall zwei Zumutungen gleichzeitig aushalten:

Die Deutschlandfahne darf nicht dämonisiert werden. Wer Schwarz-Rot-Gold pauschal unter Verdacht stellt, beschädigt ein demokratisches Symbol und treibt normale Bürger in die Arme jener, die sich als letzte Verteidiger des Landes inszenieren. Die Nationalfarben gehören nicht in die Schmuddelecke politischer Verdächtigung. Sie gehören sichtbar und selbstverständlich in die Mitte der Republik.

Die Deutschlandfahne darf nicht instrumentalisiert werden. Wer Schwarz-Rot-Gold als Köder für Empörung, als Kulisse für Provokation oder als Deckmantel für identitäre Kampagnen nutzt, verteidigt diese Flagge nicht. Er missbraucht sie.

Die einen machen die Fahne verdächtig, die anderen machen sie zur Falle.

Deshalb wählte ich „Unter falscher Flagge“ als Titel. Nicht, weil die gezeigte Deutschlandfahne keine Deutschlandfahne gewesen wäre. Sondern weil die Erzählung um sie herum unter falscher Flagge segelt: Sie gibt vor, Schwarz-Rot-Gold zu verteidigen, während sie in Wahrheit Empörung bewirtschaftet. Sie nutzt ein reales Problem und überzieht es zur politischen Opfererzählung.

Am Ende bleibt eine Debatte, in der kaum noch unterschieden wird: zwischen Bundesflagge und Kampagnensymbol, zwischen Hausordnung und Flaggenverbot, zwischen legitimer nationaler Identifikation und strategischer Provokation. Ebensolche Unterscheidung wäre aber zwingend nötig.

Eine erwachsene Republik muss ihre Fahne zeigen können, ohne nervös zu werden. Sie muss aber auch stark genug sein, ihre Symbole gegen Vereinnahmung zu verteidigen. Schwarz-Rot-Gold gehört nicht der AfD. Es gehört nicht ihren Vorfeldakteuren, nicht rechten Kampagnen und nicht jenen, die aus jedem Stück Stoff ein politisches Stöckchen bauen, über das andere springen sollen.

Schwarz-Rot-Gold gehört der Bundesrepublik Deutschland

Diese Flagge steht nicht gegen Minderheiten. Sie steht nicht gegen Europa, nicht gegen Freiheit, Individualität oder moderne Lebensentwürfe. Sie steht für den Staat, der all das rechtlich schützt. Wer sie auf einen engen, ausgrenzenden Begriff von Nation reduziert, verkennt ihren demokratischen Sinn. Wer sie aus Angst vor falschen Assoziationen meidet, allerdings auch.

Die Deutschlandfahne ist kein Verdachtsmoment, sie ist aber auch kein Tarnmantel.

Sie ist ein Symbol, das Respekt verdient. Gerade deshalb darf sie weder von links dämonisiert noch von rechts instrumentalisiert werden. Wer sie verachtet, schwächt die demokratische Identität dieses Landes. Wer sie als Empörungswerkzeug benutzt, beschädigt sie ebenfalls.

Schwarz-Rot-Gold ist die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wer diese Farben zeigt, sollte wissen, wofür sie stehen. Wer sie bekämpft, sollte sich fragen, welches Verhältnis er eigentlich zu diesem Land hat. Wer sie missbraucht, sollte nicht erwarten, dass man ihm Patriotismus abnimmt.

Die Deutschlandfahne gehört in die Mitte der Republik. Dort ist sie richtig, dort ist sie stark. Dort darf man sie weder verdächtigen noch vereinnahmen. Alles andere geschieht unter falscher Flagge.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Kinderlos, krank, homosexuell? Der Staat kassiert trotzdem

Warum der Kinderlosenzuschlag keine Familienpolitik ist, wenn er Lebensrealitäten ignoriert

Kommentar von Jens Baumanns

Kinderlos – kaum ein Begriff wirkt in politischen Debatten so eindeutig und beschreibt zugleich so unterschiedliche Lebensrealitäten. Auf dem Papier ist es eine einzige Kategorie, im wirklichen Leben verbergen sich dahinter Millionen Geschichten, Entscheidungen, Hoffnungen, Enttäuschungen, Kosten, Kämpfe und Schicksale.

Da ist das erfolgreiche Doppelverdienerpaar, das sich bewusst gegen Kinder entschieden hat: Zwei Einkommen, hohe Steuerlast, hohe Sozialabgaben, kaum staatliche Transferleistungen. Man muss diesen Lebensentwurf nicht idealisieren, um nüchtern festzustellen: Diese Menschen liegen dem Staat nicht auf der Tasche, sie finanzieren ihn mit.

Da ist das Ehepaar, das seit Jahren versucht, eine Familie zu gründen: Arzttermine, Kinderwunschzentren, Hormonbehandlungen, Beratungen, Untersuchungen, Hoffnungen und Rückschläge prägen den Alltag. Dazu kommen oft erhebliche Kosten für Behandlungen, Medikamente, Diagnostik und Verfahren, deren Ausgang offen bleibt. Kinderlosigkeit ist hier keine bequeme Entscheidung. Sie ist ein teurer, belastender und oft schmerzhafter Kampf.

Da ist die Frau, die nach einer schweren Erkrankung keine Kinder mehr bekommen kann. Da ist der Mann, der nach einer Krebsbehandlung unfruchtbar wurde. Das Paar, das wegen schwerer Erbkrankheiten bewusst auf eigene Kinder verzichtet, weil es niemandem das weitergeben will, womit es selbst ein Leben lang kämpfen musste. Das ist keine Kälte, das ist Verantwortung unter bitteren Vorzeichen.

Da sind der junge Witwer, die Witwe, der Mensch ohne passenden Partner, der Mensch mit Behinderung, das Paar, das seit Jahren pflegebedürftige Eltern versorgt. Unternehmer, Ärztinnen, Feuerwehrleute, Lehrerinnen und Handwerker, die vielleicht keine eigenen Kinder haben, aber täglich Verantwortung tragen, Arbeit schaffen, Leben schützen, Wissen weitergeben und dieses Land mit am Laufen halten.

Da ist das homosexuelle Männerpaar, das bereit wäre, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, dessen Weg zur Elternschaft aber von rechtlichen Hürden, Verboten und langwierigen Verfahren geprägt ist. Eine gemeinsame biologische Elternschaft ist ausgeschlossen, Leihmutterschaft ist in Deutschland nämlich illegal. Der Weg über das Ausland ist rechtlich heikel, finanziell kostspielig und moralisch umstritten. Adoption bleibt häufig der einzige realistische Weg, doch auch dieser Weg ist selten, streng geprüft und zudem ohne Anspruch auf Erfolg.

Da ist das lesbische Paar, das sich durch medizinische und juristische Besonderheiten kämpfen muss, die andere Familienmodelle kaum kennen. Samenspende, rechtliche Anerkennung, Beratung, medizinische Verfahren, Kosten und Bürokratie stehen oft zwischen Kinderwunsch und Familiengründung. Elternschaft ist hier nicht einfach Natur, sie ist häufig Akte, Antrag und finanzielle Belastung.

All diese Lebenswege werden in der Pflegeversicherung auf ein einziges Merkmal reduziert: kinderlos. Nicht die Lebensgeschichte zählt, nicht das Motiv, nicht der Wunsch. Weder Krankheit, rechtliche Hürde noch die finanzielle Belastung auf dem Weg zum Kind.

Für die Beitragsberechnung sind all diese Menschen identisch.

Genau dort beginnt die eigentliche Debatte. Wer so unterschiedliche Lebenslagen in dieselbe Kategorie einordnet und anschließend denselben Zuschlag erhebt, behandelt formal gleich. Ob er damit gerecht handelt, steht auf einem anderen Blatt.

Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung soll weiter steigen, dabei zahlen Kinderlose bereits heute mehr als Eltern. Nach den Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium soll der Zuschlag nochmals erhöht werden. Für kinderlose Versicherte hieße das: noch mehr Abgaben auf den Lohnzettel, noch ein Stück mehr Belastung, noch ein weiterer Griff in dieselbe Tasche.

Dabei klingt die Begründung zunächst vernünftig und richtig: Wer Kinder großzieht, leistet einen Beitrag zur Zukunft des Sozialstaats. Kinder sind die Beitragszahler von morgen. Ohne kommende Generationen lassen sich Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht stabil halten. Deutschland hat ein demografisches Problem, und wer das bestreitet, schließt die Augen vor der Realität, die bereits vielerorts bemerkbar wird.

Natürlich braucht Deutschland mehr Kinder und selbstverständlich ist Elternschaft eine Leistung. Ja, der Staat darf Familien entlasten, er muss es sogar.

Der Fehler beginnt jedoch dort, wo aus Familienförderung eine pauschale Kinderlosenbelastung wird.

Der Staat behandelt Eltern inzwischen differenziert: Er unterscheidet nach der Zahl der Kinder, staffelt Beiträge, berücksichtigt Erziehungsaufwand, rechnet, sortiert, gewichtet und differenziert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich aufgegeben, Eltern in der Pflegeversicherung je nach Kinderzahl unterschiedlich zu behandeln. Unterschiedliche Belastungen verlangen unterschiedliche Regelungen. Umso erstaunlicher ist, dass diese Differenzierung endet, sobald es um Kinderlose geht.

Bei Eltern zählt jedes Kind, bei Kinderlosen zählt kein einziger Grund.

Der Staat fragt nicht, warum jemand keine Kinder hat. Er fragt nicht, ob jemand keine Kinder wollte oder keine bekommen konnte. Er fragt nicht nach Krankheit, Unfruchtbarkeit, gescheiterten Kinderwunschbehandlungen, rechtlichen Hürden, einem Schicksalsschlag oder einem erfolglosen Adoptionsprozess.

Er sieht nur: kein Kind. Dann kassiert er.

Besonders deutlich wird diese Schieflage beim Vergleich von natürlicher Elternschaft und Adoption: Ein heterosexuelles Paar kann ein Kind bekommen, ohne dass vorher ein Amt prüft, ob Einkommen, Wohnraum, Beziehung, psychische Stabilität oder Erziehungsvorstellungen geeignet sind. Selbst in prekären Verhältnissen ist Elternschaft zunächst eine biologische Tatsache, keine staatlich genehmigte Lebensform.

Wer adoptieren möchte, muss sich dagegen einem intensiven Prüfverfahren stellen. Einkommen, Wohnsituation, Partnerschaft, Gesundheit, Alter, Belastbarkeit, Erziehungsvorstellungen und familiäres Umfeld werden betrachtet. Diese Prüfung dient dem Kindeswohl und ist grundsätzlich richtig. Sie zeigt aber auch, dass der Weg zur Elternschaft nicht für alle Menschen gleich offensteht. Medizinisch bedingte Kinderlosigkeit verschärft das Problem zusätzlich.

Trotzdem behandelt die Pflegeversicherung all diese Menschen wie freiwillig Kinderlose. Hier bekommt der Zuschlag seinen bitteren Beigeschmack: Er trifft nicht nur Lebensentscheidungen, er trifft Schicksale.

Neben den zahlreichen Einzelschicksalen liefert der Sozialverband VdK den sozialpolitischen Teil der Kritik. Der VdK hat völlig recht, wenn er die Pflegefinanzierung grundsätzlich infrage stellt. Pflege ist kein Sonderrisiko einzelner Beitragszahler. Pflege ist ein allgemeines Lebensrisiko:
Wer pflegebedürftig wird, wird das als Mensch, nicht als Elternteil, Kinderloser, Geringverdiener oder Gutverdiener.

Die Pflegeversicherung leidet auch nicht deshalb, weil Kinderlose angeblich zu wenig zahlen. Sie leidet, weil ein strukturell überfordertes System seit Jahren mit Beitragsanhebungen, Zuschüssen und Verschiebungen am Leben gehalten wird. Aus einer Pflegeversicherung wird langsam ein finanzpolitischer Intensivpatient, dessen lebensrettende Operation schlicht versäumt wurde.

Wenn Pflege alle betrifft, darf ihre Finanzierung nicht dauerhaft über immer feinere Belastungsgruppen organisiert werden. Heute trifft es die Kinderlosen, morgen vielleicht die nächste Gruppe, die sich statistisch, politisch oder moralisch bequem herausgreifen lässt. Genau deshalb gehört Belastungsgerechtigkeit ins Zentrum dieser Debatte.

Gleichzeitig muss man auch über die andere Seite der Beitragslogik sprechen. Kinder sind für ein umlagefinanziertes System entscheidend. Doch der Staat darf Kinder nicht wie Beitragsgutscheine behandeln. Entscheidend ist nicht allein, dass Kinder geboren werden. Entscheidend ist, ob aus ihnen später Menschen werden, die arbeiten, Beiträge zahlen, Verantwortung übernehmen und dieses Gemeinwesen tragen.

Deshalb ist auch die überdurchschnittliche Bevorteilung kinderreicher Familien kritisch zu betrachten. Wer mehrere Kinder großzieht, trägt zweifelsfrei erhebliche Lasten. Diese Leistung verdient Anerkennung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ein System, das Entlastung immer stärker allein an die Kinderzahl knüpft, greift zu kurz, wenn es Bildung, Integration, Erwerbsbeteiligung und spätere Beitragsfähigkeit ausblendet.

Nicht jedes Kind wird automatisch zum künftigen Nettozahler, nicht jede Großfamilie stabilisiert automatisch den Sozialstaat und eine hohe Kinderzahl allein ist noch kein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit eines Landes. Eine ehrliche Debatte braucht hier keine ethnischen Chiffren und keine Pauschalurteile, sondern einen nüchternen Blick auf Wirklichkeit: Kinderzahl allein ersetzt weder Bildung noch Integration noch Leistung.

Ein Sozialstaat, der nur zählt, aber nicht hinschaut, macht aus Demografie eine Milchmädchenrechnung. Eine reine Kinderzahlpolitik ohne Blick auf spätere Beitragsfähigkeit ist keine nachhaltige Familienpolitik. Sie verschärft zusätzlich das zukünftige Problem.

Damit entsteht die doppelte Schieflage dieses Systems: Kinderlose Beitragszahler werden stärker belastet, selbst wenn sie aus medizinischen, rechtlichen oder persönlichen Gründen keine Kinder haben können. Kinderreiche Haushalte werden pauschal entlastet, ohne dass die spätere Tragfähigkeit für das Gemeinwesen eine Rolle spielt. Der Staat privilegiert die abstrakte Kinderzahl und ignoriert zugleich die konkrete Lebenslage derjenigen, die keinen realistischen Weg zur Elternschaft haben.

Verfassungsrechtlich stellt sich mir daher die naheliegende Frage: Wenn der Gleichheitsgrundsatz verlangt, Eltern je nach Kinderzahl unterschiedlich zu behandeln, warum darf der Staat bei Kinderlosen alle Unterschiede ignorieren? Warum darf bei den einen die konkrete Lebenslage zählen, bei den anderen aber nicht? Warum ist Differenzierung bei Entlastung geboten, während Pauschalisierung bei Belastung politisch bequem bleibt?

Man muss den Kinderlosenzuschlag nicht vorschnell für offensichtlich verfassungswidrig erklären, denn so einfach ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere Berücksichtigung von Eltern in der Pflegeversicherung ausdrücklich gestärkt. Gerade daraus folgt jedoch die nächste Frage: Wo endet zulässige Familienförderung und wo beginnt pauschale Belastung ohne hinreichende Rücksicht auf die tatsächliche Lebenslage?

Der Staat darf Eltern entlasten. Er darf aber nicht so tun, als sei jede Kinderlosigkeit Ausdruck derselben Lebensentscheidung. Kinderlosigkeit kann Entscheidung sein, Verlust, Freiheit, Schmerz, Ergebnis persönlicher Planung oder Folge von Krankheit, Recht, Biologie, Bürokratie und Schicksal.

Wer freiwillig kinderlos bleibt, kann anders belastet werden, wenn der Gesetzgeber dies überzeugend begründet. Doch wer keine Kinder bekommen kann, darf nicht ohne Weiteres in denselben Topf geworfen werden.

Die Pflegeversicherung braucht keine immer neuen Strafzuschläge für definierte Gruppen. Sie braucht endlich eine ehrliche Reform. Pflege muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe finanziert werden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht dauerhaft auf den Rücken der Beitragszahler, Zweckentfremdete Mittel müssen zurückgeführt werden. Familienförderung sollte dort ansetzen, wo Familien entstehen: bei Wohnraum, Bildung, Kinderbetreuung, steuerlicher Entlastung und echten Möglichkeiten zur Elternschaft.

Wer Familien fördern will, sollte Familiengründung erleichtern.
Wer Pflege finanzieren will, sollte das Pflegesystem reformieren.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Der Ernstfall ist lauter als ein Tornado

Sicherheit beginnt nicht erst beim Angriff

Kommentar von Jens Baumanns

Man stelle sich für einen Moment vor, Deutschland würde seine eigene Verteidigungsfähigkeit mit derselben Leidenschaft verteidigen, mit der es ihre Begleitgeräusche beklagt. Wir wären vermutlich sicherheitspolitisch weiter.

Vom 8. bis 12. Juni trainiert die Bundeswehr unter dem Titel „Panther Shield“ am Hamburger Flughafen Starts und Landungen mit Tornado-Kampfjets. Geübt wird nicht für eine Flugshow, nicht für militärische Selbstdarstellung und auch nicht, um Anwohnern in Fuhlsbüttel, Norderstedt oder den Einflugschneisen den Alltag zu erschweren. Geübt wird, weil eine Armee im Ernstfall nur dann funktionieren kann, wenn sie ihre Abläufe vorher beherrscht.

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber offenbar nicht.

Der Umweltverband BIG Fluglärm kritisiert die erwartete Lärmbelastung, fordert Transparenz und verweist auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das klingt zunächst nachvollziehbar. Niemand muss Fluglärm verharmlosen: Kampfjets sind laut, militärischer Flugbetrieb ist keine akustische Nebensächlichkeit. Bürger dürfen Fragen stellen, Behörden müssen informieren, der Staat sollte erklären, was er tut, soweit dies ohne sicherheitsrelevante Einschränkungen möglich ist. Doch damit endet das Verständnis auch schon.

Denn wer in der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage eine solche Übung vor allem als Lärmproblem betrachtet, verfehlt den Kern. Deutschland befindet sich nicht mehr in der behaglichen Welt der frühen 2000er-Jahre, in der man glaubte, Sicherheitspolitik lasse sich als Randthema verwalten. Russland führt seit Jahren einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, provoziert den Westen, testet Bündnisgrenzen, arbeitet mit hybriden Angriffen, Desinformation und militärischer Einschüchterung. Die Frage ist daher nicht, ob Deutschland militärische Übungen bequem findet. Die Frage ist, ob Deutschland begriffen hat, dass Verteidigungsfähigkeit nicht durch Absichtserklärungen entsteht.

Eine wehrhafte Demokratie braucht mehr als Wertebekundungen. Sie braucht Soldatinnen und Soldaten, einsatzfähiges Material, funktionierende Infrastruktur und geübte Abläufe. Genau darum geht es bei „Panther Shield“. Die Luftwaffe trainiert, zivile Flughäfen im Verteidigungs- oder Bündnisfall nutzen zu können.

Wer das kritisiert, sollte erklären, was die Alternative sein soll. Im Ernstfall improvisieren? Auf perfekt vorbereitete Militärflugplätze hoffen? Darauf vertrauen, dass ein Gegner freundlicherweise Rücksicht auf unsere infrastrukturellen Gewohnheiten nimmt?

Damit sind wir bei einem typisch deutschen Missverständnis angekommen: Sicherheit soll vorhanden sein, aber bitte ohne Zumutung. Man will eine Bundeswehr, die schützt, aber möglichst nicht stört. Man fordert Wehrhaftigkeit und spricht seit Jahren von der Zeitenwende, behandelt ihre praktischen Konsequenzen jedoch wie eine lästige Betriebsstörung.

Genau diese Haltung ist Teil des Problems

Die Bundeswehr kann nicht erst dann üben, wenn der Ernstfall eingetreten ist: Eine Luftwaffe kann nicht erst dann lernen, mit ziviler Infrastruktur zusammenzuarbeiten, wenn feste militärische Standorte bereits bedroht oder ausgefallen sind. Flughafenbetrieb, Feuerwehr, Flugsicherung, Logistik und militärische Abläufe müssen vorher zusammengeführt werden. Wer Einsatzfähigkeit will, muss Übung zulassen. Wer Übung verhindern oder permanent delegitimieren will, muss ehrlicherweise sagen, dass ihm Einsatzfähigkeit offenbar weniger wichtig ist als die eigene Unbehelligtheit.

Natürlich ist Lärm belastend und man darf über Messwerte, Flugzeiten und Informationspolitik sprechen. Es ist jedoch ein erheblicher Unterschied, ob man konstruktive Transparenz verlangt oder ob man aus jeder militärischen Übung ein grundsätzliches Problem macht. Die Bundeswehr ist kein externer Störfaktor, der sich versehentlich in den zivilen Alltag verirrt hat. Sie ist Teil dieses Staates. Sie schützt nicht irgendein abstraktes Gebilde, sondern unsere Ordnung, unsere Freiheit, unsere Infrastruktur und im Zweifel auch diejenigen, die sich heute über ihre Geräuschentwicklung beschweren.

Darin liegt eine gewisse Ironie: Diejenigen, die im Ernstfall Schutz erwarten, begegnen der Vorbereitung dieses Schutzes nicht selten mit Abwehr. Man möchte Sicherheit konsumieren, aber ihre Voraussetzungen nicht sehen, nicht hören und nicht spüren. Das ist bequem, aber unreif und weltfremd.

Der Ernstfall wäre lauter als ein Tornado

Ein tatsächlicher Angriff würde nicht mit Vorankündigung im Zeitfenster zwischen 9 und 18 Uhr erfolgen. Er würde keine Rücksicht auf Ruhezeiten nehmen, keine Lärmschutzkommission abwarten und keine Bürgerdialoge moderieren. Wer die Übung schon für eine unzumutbare Belastung hält, sollte sich zumindest kurz fragen, was die Alternative bedeutet: eine Bundeswehr, die im entscheidenden Moment nicht ausreichend vorbereitet ist. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Gerade deshalb wäre etwas mehr Maß in der Debatte angebracht. Kritik an Lärm ist legitim, pauschale Skepsis gegenüber militärischer Übung ist es in dieser Weltlage nicht. Deutschland hat seine Streitkräfte über Jahrzehnte vernachlässigt, sicherheitspolitische Verantwortung verschoben und sich zu lange auf andere verlassen. Nun, da die Realität zurückkehrt, wirkt es reichlich widersprüchlich, ausgerechnet jene Übungen zu problematisieren, die diese Versäumnisse zumindest teilweise korrigieren sollen.

Man kann nicht einerseits beklagen, die Bundeswehr sei nicht einsatzfähig, und andererseits jede konkrete Vorbereitung behandeln, als sei sie eine Zumutung für die zivile Komfortzone. Wer Verteidigungsfähigkeit fordert, muss akzeptieren, dass sie nicht in PowerPoint-Präsentationen, Bundestagsreden oder wohlklingenden Lippenbekenntnissen zur wehrhaften Demokratie entsteht, sondern durch Ausbildung, Übung, Material und einsatzfähige Strukturen.

Sicherheit ist kein theoretischer Zustand, sie ist praktische Arbeit

Diese Arbeit leisten Soldatinnen und Soldaten, die unserem Land dienen. Natürlich verdienen sie kritische Begleitung dort, wo sie nötig und angebracht ist, insbesondere wenn es um rechtsextreme Tendenzen, rechtsradikale Netzwerke oder Pflichtverletzungen innerhalb der Truppe geht. Solche Fälle müssen klar benannt und konsequent aufgearbeitet werden, gerade weil sie nicht für die Bundeswehr als Ganzes stehen. Ich vertraue der Bundeswehr und der Grundgesetztreue des überwiegenden Teils ihrer Soldatinnen und Soldaten. Vor allem aber verdienen sie Respekt, Rückhalt und Dankbarkeit. Es ist bemerkenswert, wie schnell diese Dankbarkeit in Deutschland in den Hintergrund tritt, sobald der Dienst der Bundeswehr nicht mehr abstrakt bleibt, sondern konkret wahrnehmbar wird.

Dabei wäre gerade diese Dankbarkeit mehr als angebracht. Der Dienst in der Bundeswehr ist kein gewöhnlicher Beruf mit Uniform, sondern ein Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber unserem Land, unserer Verfassung und unserer demokratischen Ordnung. Soldatinnen und Soldaten dienen nicht einer Regierung, nicht einer Partei und nicht einer tagespolitischen Stimmung. Sie dienen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die uns allen erlaubt, in Sicherheit zu leben, zu streiten, zu kritisieren und auch unbequem zu sein. Wer diese Ordnung ernst nimmt, sollte diejenigen nicht geringschätzen, die im Zweifel bereitstehen, sie zu verteidigen.

Dankbarkeit bedeutet dabei nicht, jede Entscheidung der Bundeswehr kritiklos zu bejubeln. Eine demokratische Armee muss kontrolliert, begleitet und politisch verantwortet werden. Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob man kritisch hinsieht oder ob man den Dienst der Truppe schon dann als Zumutung behandelt, sobald er im Alltag wahrnehmbar wird. Eine Gesellschaft, die von Freiheit spricht, sollte den Menschen, die diese Freiheit schützen sollen, nicht mit routinierter Gereiztheit begegnen. Sie sollte anerkennen, dass Sicherheit nicht aus sich selbst heraus entsteht, sondern von Menschen getragen wird, die bereit sind, mehr auf sich zu nehmen als viele andere.

Panther Shield“ ist deshalb mehr als eine militärische Übung. Sie ist ein Test für die politische Ernsthaftigkeit dieses Landes: Meinen wir es mit der Zeitenwende ernst? Meinen wir es mit Wehrhaftigkeit ernst? Meinen wir es mit Schutz und Bündnisfähigkeit ernst? Oder möchten wir all das nur so lange, wie es den eigenen Alltag nicht berührt?

Eine Demokratie, die verteidigt werden will, muss ihren Verteidigern ermöglichen, sich vorzubereiten. Alles andere ist wohlfeil.

Ja, der Lärm einer Übung mag unangenehm sein; der Lärm eines unvorbereiteten Ernstfalls jedoch wäre unerträglich.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.