Der Funke liegt bei uns

Trockenheit schafft Gefahr, Fahrlässigkeit macht daraus Feuer.

Meinungskommentar von Jens Baumanns

Eine wärmere Welt erhöht das Brandrisiko, doch zur Katastrophe wird es meist erst durch menschliche Fahrlässigkeit. Waldbrandschutz beginnt deshalb mit einer erstaunlich unspektakulären Tugend: der Verantwortung für das eigene Handeln.

Prometheus, so erzählt der Mythos, stahl den Göttern das Feuer und brachte es den Menschen. Ein Akt des Ungehorsams und zugleich eine Gründungsgeschichte unserer Zivilisation. Mit dem Feuer kam alles Weitere: bearbeitetes Metall, haltbare Nahrung, Licht in der Dunkelheit, eine Natur, die sich in einem zuvor undenkbaren Maß unterwerfen ließ.

Zeus war darüber wenig erfreut. Vielleicht wusste er, warum. Denn die eigentliche Macht des Feuers liegt nicht darin, dass wir es zu entzünden vermögen, sondern darin, dass wir die Vernunft besitzen sollten, es im richtigen Moment eben nicht zu tun.

Ich kenne das Hohe Venn nicht aus den Bildern der vergangenen Tage. Ich kenne es aus den Jahren davor: diese eigenwillige Weite, die Moore und Heideflächen, den bisweilen fast unwirklichen Wechsel aus Kargheit und üppigem Grün. Aachen und die Eifel bis nach Monschau und ins Hohe Venn waren lange Teil der Heimat meiner Familie, bevor ich nach Hamburg zog. Vielleicht trifft mich deshalb besonders, was dort nun verbrannt ist.

Rund 3.000 Hektar erfasste der Großbrand im Hohen Venn. Das entspricht 30 Quadratkilometern oder, in der gern bemühten Vergleichsgröße, etwa 4.200 Fußballfeldern. Wer es noch anschaulicher mag, darf zur deutschen Lieblingseinheit Badewanne greifen: Auf ein Fußballfeld passen rechnerisch rund 5.600 Stück à 150 Liter. Macht 840.000 Liter Wasser pro Fußballfeld und auf 4.200 Fußballfeldern rund 23,5 Millionen Badewannen mit gut 3,5 Milliarden Litern Wasser. Eine absurde Rechnung, gewiss. als Löschwasser wären diese Milliarden Liter allerdings deutlich sinnvoller aufgehoben gewesen als als bloße Vergleichsgröße.

Der Vergleich wirkt spielerisch, die Lage ist es nicht. Denn während sich Flächen in Fußballfelder und Badewannen übersetzen lassen, glimmen die Torfschichten teilweise weiterhin unterirdisch und setzen dabei über lange Zeit gebundenes CO₂ frei. Menschen auf beiden Seiten der deutsch-belgischen Grenze mussten ihre Häuser verlassen oder sich auf Evakuierungen einstellen. Nur wenige Kilometer entfernt hatte kurz zuvor bereits der Hürtgenwald gebrannt: rund 300 Hektar, nach Einschätzung der nordrhein-westfälischen Landesregierung der größte Waldbrand in der Geschichte des Landes. In der Spitze waren dort etwa 1.800 Einsatzkräfte im Einsatz. Solche Bilder werden uns künftig leider häufiger begegnen.

Der Klimawandel ist real, seine Folgen werden teuer, überaus unangenehm und mitunter sprichwörtlich brandgefährlich. Gerade deshalb stört mich eine zweite Entwicklung: unsere reflexhafte Neigung, die Verantwortung immer außerhalb des eigenen Wirkungskreises zu suchen.

Der Wald entzündet sich nicht von selbst

In der Debatte geht eine Unterscheidung regelmäßig verloren, denn der Klimawandel selbst entzündet keinen Wald. Er schafft lediglich die Bedingungen, unter denen ein Feuer leichter entsteht, sich schneller ausbreitet und schwerer zu löschen ist. Hitze, trockene Luft, ausgedörrte Vegetation und Wind verwandeln eine Landschaft in einen gewaltigen Brennstoffvorrat. Den Funken liefert in aller Regel der Mensch, selbst natürliche Zündquellen wie Blitzschlag spielen eine untergeordnete Rolle.

NRW-Innenminister Herbert Reul hat das beim Brand im Hürtgenwald wenig diplomatisch, aber treffend formuliert: Er vermutete menschliches Fehlverhalten und sprach von „irgendeinem Idioten“, der das Feuer verursacht habe. Gesichert ist die Ursache bislang nicht. Die Polizei ermittelt noch und prüft dabei auch Hinweise auf mehrere Brandstellen. Solange diese Ermittlungen laufen, ist bei einem solchen Vorwurf Zurückhaltung geboten. An Reuls grundsätzlichem Gedanken ändert das jedoch wenig.

Denn was sich verändert hat, ist nicht in erster Linie unser Verhalten. Unachtsam waren Menschen schon immer. Verändert hat sich hingegen, was Unachtsamkeit anrichtet. Was vor dreißig Jahren eine kurze Gedankenlosigkeit blieb, kann heute ein überregionaler Katastropheneinsatz werden.

Eine Zigarette ist kein Naturereignis

Ich habe ohnehin nie verstanden, weshalb Menschen ihre Kippen aus dem Autofenster werfen oder auf den Gehweg schnippen. Schon ohne jede Waldbrandgefahr ist das eine bemerkenswerte Mischung aus Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit: Der eigene Müll wird offenbar in dem Moment zum Problem der Allgemeinheit, in dem er die Fingerspitzen verlässt. Müll bleibt Müll. Bei extremer Trockenheit kommt jedoch eine weit gefährlichere Dimension hinzu.

Brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen oder fahrlässig zu handhaben, sollte eigentlich schon der gesunde Menschenverstand verbieten. Das Gesetz gießt diese Selbstverständlichkeit lediglich in verbindliche Form: Verstöße können nach dem Landesforstgesetz mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wer durch Fahrlässigkeit einen fremden Wald, eine Heide oder ein Moor in Brand setzt, verlässt dabei ohnehin den Bereich bloßer Ordnungswidrigkeiten. Fahrlässige Brandstiftung kann nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Das ist auch richtig so, denn wer bei hoher Waldbrandgefahr eine brennende Zigarette in trockenes Gras wirft, ist nicht „nur ein bisschen unachtsam“. Er nimmt ein Risiko in Kauf, dessen Folgen inzwischen jedem bekannt sein dürften. Hunderte Feuerwehrleute, Löschhubschrauber, Bundeswehr, Polizei und Technisches Hilfswerk rücken nicht aus, damit jemand sein persönliches Recht auf Gedankenlosigkeit ausleben kann. Bei solchen Verstößen darf der Staat seine vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten mit etwas weniger pädagogischem Fingerspitzengefühl ausschöpfen.

Eigenverantwortung ist keine neoliberale Zumutung

Der Einwand ist absehbar: Wer an den Einzelnen appelliert, lenke von den Strukturen ab und schiebe ein gesellschaftliches Problem dem Individuum zu. Dabei muss niemand sein Leben umbauen, um eine glimmende Kippe nicht ins trockene Gras zu werfen. Dasselbe gilt für das Lagerfeuer im Kiefernwald, für den Unkrautbrenner, der im August zwischen ausgedörrten Pflasterfugen zum Einsatz kommt und für das Feuerwerk, das außerhalb der Silvestertage ohnehin einer Erlaubnis bedarf. Das sind keine Lebensentwürfe, sondern Handgriffe. Sie kosten nichts, sie verlangen keinen Verzicht und niemandem sind sie strukturell erschwert.

Trotzdem haben wir uns daran gewöhnt, bei nahezu jedem Risiko zuerst nach dem Staat zu rufen:
Es soll gewarnt, abgesperrt, verboten, kontrolliert und anschließend selbstverständlich entschädigt werden. Für beinahe jede Lebenslage existiert die Erwartung, dass eine Behörde irgendwo zuständig sein müsse – und gleichzeitig beklagen wir uns über ausufernde Bürokratie.

Ein leistungsfähiger Staat ist notwendig. Gerade der Katastrophenschutz zeigt, wie viel funktionierende öffentliche Strukturen wert sind. Die Einsatzkräfte im Hürtgenwald und im Hohen Venn haben bewiesen, was staatliche Organisation, Ehrenamt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit leisten. Nur ist auch der leistungsfähigste Staat kein Ersatz für eine verantwortungsfähige Gesellschaft. Kein Ordnungsamt kontrolliert jeden Wanderweg, kein Polizeibeamter sitzt auf dem Beifahrersitz, wenn jemand seine Kippe aus dem Fenster schnippt und keine Warn-App ersetzt den Verstand ihres Nutzers.

Eigenverantwortung entlässt den Staat nicht aus seiner Pflicht, sie beginnt nur früher. Das war einmal eine bürgerliche Selbstverständlichkeit.

Klimaanpassung darf nicht am Waldrand enden

Persönliche Verantwortung allein löst das Problem selbstverständlich nicht. Wer sie gegen staatliche Klimaanpassung ausspielt, macht es sich genauso leicht wie derjenige, der individuelles Verhalten für bedeutungslos erklärt.

Auch unsere Wälder müssen widerstandsfähiger werden. Mischwälder mit höherem Laubbaumanteil sind in der Regel weniger brandanfällig als manche Nadelholzbestände. Moore gehören dort renaturiert und wiedervernässt, wo es sinnvoll und möglich ist – im Hohen Venn hat sich gerade gezeigt, was ein ausgetrockneter Torfkörper anrichtet, wenn er einmal glimmt. Zufahrten, Löschwasserstellen, Früherkennung und spezialisierte Waldbrandeinheiten müssen auf eine Gefahrenlage vorbereitet sein, die Deutschland künftig häufiger treffen dürfte.

Temporäre Sperrungen besonders gefährdeter Gebiete können bei extremer Gefahrenlage selbstverständlich sinnvoll sein. Daraus sollte jedoch kein pauschales Wegsperren unserer Wälder werden. Menschen aus der Natur fernzuhalten, weil einige wenige sich nicht verantwortungsvoll zu verhalten wissen, wäre erneut jene politische Reflexhandlung, die Verantwortung kollektiviert, statt konkretes Fehlverhalten gezielt zu sanktionieren.

Wer sich korrekt verhält, ist nicht das Problem. Wer bei höchster Waldbrandgefahr grillt, Unkraut flammt, Feuer macht oder glimmende Gegenstände fortwirft, schon. Diesen Unterschied darf ein handlungsfähiger Staat durchaus kennen.

Freiheit braucht jemanden, der mit ihr umgehen kann

Mitunter ist das vielleicht die unbequemste Lehre dieser Brände: Der Klimawandel ist nicht nur eine Frage großer politischer Systeme, internationaler Abkommen und milliardenschwerer Transformationsprogramme. Er verschiebt auch die Maßstäbe unseres Alltags. Trockenere Sommer verlangen mehr Vorsicht. Leichter brennende Wälder verlangen einen anderen Umgang mit Feuer und wo ein kleiner Fehler tausende Hektar gefährdet, ist Gedankenlosigkeit keine Bagatelle mehr.

Das Hohe Venn wird sich erholen, manche Flächen schneller, andere erst über Jahrzehnte. Doch kein Haushaltsbeschluss lässt das Verlorene Wiederherstellen. Mich macht dieser Anblick traurig und wütend bei dem Gedanken, dass am Anfang womöglich nichts weiter stand als eine achtlose Handbewegung.

Zweifellos können wir keine Dürre verhindern, keine Hitzewelle kurzfristig abstellen, und wir werden trotz aller Klimapolitik mit einem wachsenden Waldbrandrisiko leben müssen. Eine brennende Zigarette nicht in den Wald zu werfen und im Zweifel für einen kurzen Moment den gesunden Menschenverstand zu bemühen, sollte allerdings noch innerhalb unserer zivilisatorischen Möglichkeiten liegen.

Der Klimawandel legt inzwischen immer häufiger den Zunder bereit. Den Funken müssen wir ihm nicht auch noch liefern.

Schlussendlich liegt darin die eigentliche Aktualität der eingangs erwähnten Sage. Die Götter fürchteten das Feuer nicht, weil es von sich aus böse gewesen wäre. Sie fürchteten die Macht, die es dem Menschen verlieh: zu wärmen und zu vernichten, zu schützen und zu zerstören, Fortschritt zu ermöglichen und ganze Landschaften in Asche zu legen. Sein Wert hing schon damals davon ab, wer es in Händen hielt. Prometheus brachte der Menschheit deshalb nicht nur eine Gabe, sondern eine Verantwortung. An Erstere erinnern wir uns offenbar deutlich zuverlässiger.


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Der Freiheit verpflichtet?

Eine Generation soll dienen –
vorher sollte ihr jemand aber erklären, wofür.

Meinungskommentar von Jens Baumanns

Vor einigen Monaten blieb ich in einer Fernsehdiskussion an einem 18-Jährigen hängen: Nach seinem Verhältnis zum Wehrdienst gefragt, antwortete er zunächst denkbar schlicht: „Ich habe keine Lust auf Wehrpflicht.“ Später wurde es dann grundsätzlicher: Würde Deutschland angegriffen, wolle er es nicht verteidigen. Gar eine Herrschaft Putins zöge er einem Krieg vor.

Meine erste Reaktion war Wut und sie hielt eine ganze Weile.

Noch Tage später war ich über seine Antwort wütend. Erst einige Wochen später, mit etwas Abstand, fiel mir auf, wie bequem ich es mir mit dieser Reaktion gemacht hatte. Warum? Ich gehöre zum Jahrgang 1993. Als ich volljährig wurde, hatte der Bundestag die Einberufung zum 1. Juli 2011 gerade ausgesetzt. Ich musste nicht dienen. Mehr noch: Ich musste nicht einmal verweigern. Niemand hat mir mit 18 die Frage gestellt, die dieser junge Mann im Fernsehen live beantworten sollte.

Der Anstand gebietet: Wer selbst nie gefragt wurde, sollte mit den Antworten anderer mit Bedacht und Demut umgehen. Das schließt ein eigenes Urteil nicht aus. Wer es jedoch öffentlich äußert, sollte zuvor die eigene Antwort umso sorgfältiger geprüft haben.

Vor allem aber ist es ein Grund, die Frage endlich richtig zu stellen. Denn sie lautet nicht nur:
Bist du bereit, für Deutschland zu sterben?
Für meinen Teil muss ich sie um eine entscheidende Frage ergänzen: Für welches Deutschland?

Was tatsächlich beschlossen ist

Zunächst gilt es jedoch, ein verbreitetes Missverständnis auszuräumen: Die allgemeine Wehrpflicht ist nicht zurück. Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) lässt den Dienst freiwillig: sechs bis elf Monate bei rund 2.600 Euro brutto im Monat.

Aufgebaut wird gerade etwas anderes: die Infrastruktur, ohne die eine Wehrpflicht gar nicht funktionieren könnte. Seit Januar erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen. Männer müssen ihn beantworten, Frauen können es. Für Männer ab Jahrgang 2008 wird die Musterung ab dem 1. Juli 2027 wieder Pflicht. Vorher müssen die Musterungszentren für eben jene aber überhaupt erst entstehen, denn die Kreiswehrersatzämter wurden nach 2011 abgewickelt. Melden sich zu wenige Freiwillige, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Das Ziel ist klar: Bis 2035 soll die Bundeswehr 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten umfassen. Ende 2025 waren es rund 184.000 Aktive.

Es fehlen also rund 76.000 Aktive und eine Reserve in einer Größe, die es seit Jahrzehnten schlicht nicht gibt.

Die Tendenz halte ich im Kern für wichtig und richtig. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und dreißig Jahren deutscher, vor allem energiepolitischer, Bequemlichkeit ist klar: Sicherheit entsteht nicht aus der Überzeugung, dass schon nichts passieren wird. Abschreckung funktioniert bekanntlich nur, wenn hinter ihr Fähigkeiten stehen, die ein Gegner ernst nimmt.

Was mich an der gesamten Wehrpflichtdebatte besonders stört, ist ihre generationelle Schieflage: Für jahrzehntelange politische Versäumnisse sollen nun ausgerechnet jene einstehen, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben. Natürlich muss ein Neuanfang irgendwo beginnen. Der Eindruck, dass die Jüngsten nun die Rechnung für die Fehler der Älteren begleichen sollen, bleibt dennoch.

Der Generationenvorwurf trifft die Falschen

Umfragezahlen laden hierbei zu einer bequemen Empörung ein: 58 Prozent der Bevölkerung befürworten eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. Bei den 18- bis 28-Jährigen sind es 30 Prozent, bei den über 69-Jährigen 77 Prozent. Selbst dienen würden 23 Prozent aller Befragten und 14 Prozent der Jüngsten.

Daraus ließe sich mühelos die Pointe basteln, die Begeisterung für staatsbürgerliche Pflichten wachse genau in dem Maße, in dem die eigene Betroffenheit sinke. Ich habe sie indes selbst formuliert, bevor mir auffiel, dass sie ausgerechnet bei der Gruppe mit der höchsten Zustimmung einfach nicht trägt.

Gerade die über 69-Jährigen haben tatsächlich in großer Zahl selbst gedient. Drückebergerei lässt sich ihnen daher nur schwer vorwerfen.

Ihr Problem sehe ich aber an anderer Stelle: Sie erinnern sich an einen Dienst, den es nicht mehr gibt. Wer 1972 einrückte, leistete Grundwehrdienst in einer Standortarmee, deren Auftrag im Abschrecken bestand und die genau deshalb nie kämpfen musste. Das war Langeweile, Schikane, verlorene Lebenszeit, aber fast nie Lebensgefahr. Wer heute gemustert wird, wird für Landes- und Bündnisverteidigung ausgebildet, in einer Lage, in der laut Shell-Jugendstudie 81 Prozent der Jugendlichen Angst vor einem Krieg in Europa haben. Zum Vergleich: 2019 waren es nur 46 (!) Prozent.

Der Konflikt verläuft also nicht zwischen Pflichtbewussten und Verweichlichten, sondern zwischen Menschen, die zwei Seiten derselben Medaille meinen.

Wer in dieser Debatte eine Trittbrettfahrer-Generation sucht, muss ohnehin nicht bei den Alten suchen. Er findet sie bei den heute über 30-Jährigen, bei mir. Wir haben weder gedient noch verweigert, wir werden im Ernstfall nicht eingezogen und wir sind zugleich diejenigen, die den Ausbau der Bundeswehr beschließen, kommentieren und für notwendig erklären. Meine Altersgruppe ist die einzige, die in dieser Frage nichts riskiert und trotzdem alles entscheidet.

Das macht die Wehrpflicht nicht falsch, es verpflichtet uns nur zu Bescheidenheit im Ton.

Mit 18 durfte ich noch ahnungslos sein

Wenn wir schon nichts riskieren, könnten wir wenigstens denjenigen zuhören, die es betrifft. Ich habe in den vergangenen Jahren und neulich erst mit einigen jungen Menschen in diesem Alter gesprochen und mein Eindruck lag weit weg vom Klischee der politikverdrossenen TikTok-Generation. Viele waren politisch interessiert. Etliche davon sogar klarer sortiert, als ich es mit 18 war. Die Shell-Jugendstudie stützt das: 75 Prozent der Jugendlichen sind mit der Demokratie in Deutschland zufrieden oder sehr zufrieden.

Was mir aber ebenfalls auffiel, war ihre Überforderung.

Wie eingangs erwähnt, bin ich Jahrgang 1993. Als ich 18 war, durfte ich noch ahnungslos sein, mehr noch: Ich durfte dumm sein. Ich konnte Unsinn denken, meine Meinung ändern, mich leidenschaftlich in etwas verrennen und ein halbes Jahr später das genaue Gegenteil vertreten. Vor allem konnte ich aber eines: Ich durfte sagen: Keine Ahnung. Das war keine Schande, sondern der Normalzustand eines Menschen, der gerade erst anfängt, sich die Welt zu erklären.

Diese Freiheit ist kleiner geworden. Heute soll ein 18-Jähriger möglichst schon eine sauber etikettierte Haltung zu Klima, Migration, Gender, Israel, Gaza, Russland, Trump, AfD, Europa und selbstverständlich zur Wehrpflicht mitbringen. Widerspruchsfrei, öffentlich präsentabel und moralisch jederzeit auf der richtigen Seite. Ein schlichtes „Ich weiß es noch nicht“ gilt inzwischen fast als Charakterstörung.

Der Druck kommt dabei von beiden Seiten: Aus „progressiven“ Milieus, in denen politische Fragen erstaunlich schnell moralisch sortiert werden und wer zweifelt, sich erklären muss; sowie aus konservativen, die im selben Atemzug Patriotismus, Pflichtbewusstsein und Dienstbereitschaft einfordern. Beide Seiten verlangen von jungen Menschen fertige Antworten auf Fragen, an denen selbst wir Erwachsene seit Jahrzehnten scheitern.

Eine politische Überzeugung entsteht freilich nicht dadurch, dass man mit 16 die Liste der erwünschten Antworten auswendig lernt. Sie entsteht durch Erfahrung, Irrtum und Widerspruch. Wer unter diesen Bedingungen ständig hört, er müsse sich entscheiden, zu welchem Lager er gehört, wird politische Identität irgendwann tatsächlich für eine Wahl zwischen Extremen halten.

Vielleicht besteht das Problem also nicht darin, dass junge Menschen zu wenig Haltung haben. Vielleicht verlangen wir zu früh zu viel davon. Bevor wir ihnen also erklären, wofür sie einstehen sollen, sollten wir sie fragen, was sie eigentlich denken.

Der beste Einwand kommt nicht von den 18-Jährigen

Durch mein soziales Umfeld habe ich die Möglichkeit zum direkten Austausch: Viele Freunde und Bekannte dienen bei der Bundeswehr. Sie haben mir schon bei dem einen oder anderen Kommentar geholfen, meine Gedanken zu ordnen, zu präzisieren und manches schlicht realistischer einzuordnen.

Die stärkste Kritik an der Wehrpflicht ist für mich daher keine moralische, sondern eine militärische. Gerade weil sie aus der Truppe selbst kommt.

Sie lautet: Moderne Streitkräfte brauchen Spezialisten. Drohnenoperateure, Cyberabwehr, Logistik, Flugabwehr und Sanitätsdienst. Wer sechs Monate bleibt, ist am Ende der Ausbildung ungefähr so weit, dass er anfangen könnte, etwas zu lernen und dann … geht er. Zugleich binden Wehrpflichtige genau die Ressource, an der es am meisten fehlt: erfahrene Ausbilder, Kasernenplätze, Material. Der Engpass der Bundeswehr ist ironischerweise nicht die Zahl junger Männer in Deutschland, der Engpass ist alles andere.

Dieser Einwand ist zu gewichtig, um ihn beiseitezuschieben. Er entkräftet ein zentrales Argument der Befürworter: Als schnelle Antwort auf den Bedarf einsatzbereiter Verbände taugt die Wehrpflicht indes kaum. Sie kann kurzfristig vor allem eines leisten: große Mengen nur begrenzt ausgebildeten Personals bereitzustellen. Doch genau das folgt einer Logik des Verschleißes, wie man sie derzeit vor allem aus der russischen Kriegsführung kennt. Für eine moderne Armee kann das weder militärischer Maßstab noch ethisch vertretbare Grundlage sein.

Eben deshalb zielt das Gesetz auch gar nicht darauf ab. Von den 460.000 Menschen, die 2035 zur Verfügung stehen sollen, sind 200.000 Reservisten und die Reserve ist genau der Ort, an dem eine breite, kürzere Ausbildung Sinn ergibt. Reservisten sollen keine Drohnenschwärme führen. Sie sollen Verkehrsknoten sichern, Konvois begleiten, Infrastruktur schützen, Nachschub organisieren und die aktive Truppe für das freimachen, wofür sie ausgebildet ist. Wer im Bündnisfall Truppen durch Deutschland nach Osten verlegen will, braucht dafür sehr viele Menschen mit solider Grundausbildung, keine Elite.

Der militärische Einwand trifft die Wehrpflicht als Erziehungsprogramm, nicht als Instrument der Reserve. Wer sie befürwortet, sollte das ehrlich sagen, statt von der charakterbildenden Wirkung des Dienstes zu schwadronieren.

Verbindlichkeit ohne Risiko

An dieser Stelle folgt verlässlich in jeder Debatte der Vorschlag, auf den sich beinahe alle einigen können: ein Gesellschaftsjahr für alle. Wahlweise bei der Bundeswehr, im Katastrophenschutz oder im sozialen Bereich. 79 Prozent sprechen sich in der zuvor genannten Umfrage dafür aus, deutlich mehr als für die Wehrpflicht. Interessant wird es erst bei der Frage, wo man dieses Pflichtjahr selbst verbringen möchte: Die Bundeswehr landet mit 17 Prozent auf dem vorletzten Platz. Nur die Integrationsarbeit mit Flüchtlingen ist noch unbeliebter – zehn Jahre nach der großen Willkommenskultur eine Pointe, die sich beinahe von selbst schreibt.

Man darf bei aller Befürwortung für das Pflichtjahr aber das Wesentliche nicht vergessen: Ein solches Pflichtjahr erzeugt keine einzige zusätzliche verteidigungsfähige Person, kostet dabei Milliarden, entzieht dem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt einen kompletten Jahrgang und wäre dabei verfassungsrechtlich der weit größere Eingriff, weil es alle träfe statt nur eines Teils.

Vier von fünf Befragten finden es also richtig, junge Menschen zu verpflichten, aber nur, solange die Pflicht ungefährlich bleibt. Folglich hätten wir gern die Verbindlichkeit, jedoch ohne das Risiko.

Ein Staat ist kein Mobilfunkanbieter

Hinter der Ablehnung des Wehrdienstes steckt bei vielen jungen Menschen ein Gedanke, den ich zunächst undankbar fand: Was hat dieser Staat eigentlich für mich getan?

Meine Antwort bleibt: eine ganze Menge. Frieden über Generationen, Demokratie, Rechtsstaat, Bildung, soziale Sicherung und Freiheiten, die historisch keineswegs selbstverständlich sind.

Trotzdem ist die Gegenfrage berechtigt: Wer heute jung ist, zahlt oft mehr als die Hälfte seines verfügbaren Einkommens fürs Wohnen, konkurriert um knapper werdende Ausbildungsplätze und soll zugleich bis zu vier- statt zweijährige sachgrundlose Befristungen als neue Normalität akzeptieren. Berufserfahrung wird verlangt, während zugleich immer weniger ausgebildet wird. Familienplanung, Eigentum oder selbst ein Kredit werden so zur Unsicherheitsrechnung. Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten, Krieg und die Folgen des Klimawandels. Zugegeben, mit 33 bin ich zwar noch lange nicht alt, aber ich wäre heute nur ungern noch einmal 18.

Dennoch folgt daraus nicht, was viele daraus ableiten. Demokratie ist kein Abonnement, das man kündigt, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt. Diese Ordnung ist ja gerade das, was mir erlaubt, all das zu kritisieren, zu bekämpfen und abzuwählen.

Umgekehrt ist der Wehrdienst aber auch keine Dankeszahlung. Niemand schuldet Deutschland sein Leben, weil er seine Schulen besuchen durfte. Grundrechte werden nicht auf Kredit gewährt und wer sie als Vorleistung verbucht, für die später Gegenleistungen fällig werden, hat ein verqueres und überaus autoritäres Verständnis von Staatsbürgerschaft.

Das Soldatengesetz formuliert die eigentliche Frage dabei präziser als jede Talkshow: Soldaten sollen „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen“ und für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Entscheidend ist, was dort gerade nicht steht: nicht die Regierung, nicht eine Partei, nicht ein politisches Lager. Verteidigt werden sollen Recht und Freiheit.

Womit die Frage zurückkommt, um die sich diese Debatte bislang erfolgreich drückt.

Die Frage, die ich mir selbst stelle

Ich will an dieser Stelle einmal nicht so tun, als sei ich der abgeklärte Kommentator, der von oben auf die Zweifel der Jungen blickt, denn ich habe eigene.

Ich bin in Hamburg zu Hause. Im April 2024 zogen rund 1.100 Menschen über den Steindamm und demonstrierten für ein Kalifat. Nicht in Kabul, sondern in meiner Stadt. Für 2025 beziffert das Bundesamt für Verfassungsschutz das islamistische Personenpotenzial in Deutschland auf etwa 30.000 Menschen, davon rund ein Drittel als gewaltorientiert.

Dazu kommt, was sich nicht in Behördenzahlen fassen lässt: Stadtteile, in denen sich Milieus abschließen, Schulen, an denen Lehrer bestimmte Themen nicht mehr ansprechen. Ein Stadtbild, das sich in manchen Vierteln so sehr verändert hat, dass man sich als Ortsansässiger fremd vorkommt.

Man kann das als subjektive Wahrnehmung abtun. Nur ist eine Gesellschaft auch das, was ihre Mitglieder wahrnehmen, und die Empörung darüber, dass jemand diese Veränderung überhaupt benennt, hat in den vergangenen Jahren mehr Vertrauen zerstört als jede Statistik.

Also stelle ich mir die Frage ehrlich: Würde ich für ein Deutschland in den Krieg ziehen, in dem am Ende gilt, was auf diesen Schildern stand? In dem religiöses Recht über staatlichem steht, Frauen weniger wert sind, Juden bedroht werden und Homosexuelle sich verstecken müssen?

Nein, für dieses Deutschland würde ich nicht kämpfen.

Ich bin überzeugt, dass viele Menschen diesen Gedanken teilen, ihn aber nicht aussprechen, weil sie wissen, welche Reaktionen darauf folgen. Genau darin liegt das Problem: Eine Gesellschaft, die ihren Bürgern nicht zugesteht, die Bedingungen ihrer eigenen Verteidigungsbereitschaft offen zu benennen, gewinnt keine überzeugteren Bürger. Das Gegenteil ist der Fall.

Ordnung statt Zustand

Ich habe die Frage zu Ende gedacht und gemerkt, dass ich sie falsch gestellt habe:
Verteidigt wird nämlich nie ein Zustand, verteidigt wird eine Ordnung.

Der Zustand dieses Landes liefert derzeit reichlich Gründe für Ernüchterung: Die Wirtschaft schwächelt, der Wohnungsmarkt ist für viele zur Zumutung geworden, die Bahn scheitert regelmäßig an sich selbst und die Bundeswehr war über Jahre hinweg eher sicherheitspolitische Behauptung als einsatzfähige Realität.

Wer verlangt, dass junge Menschen für diesen Ist-Zustand ihr Leben riskieren, wird zu Recht ausgelacht.

Ordnung dagegen ist etwas anderes, denn sie ist das, was diesen Zustand korrigierbar macht: Wahlen, Gewaltenteilung, Grundrechte, ein Gericht in Karlsruhe, das der Macht Grenzen setzt. Regierungen kann man austauschen, Gesetze ändern, Fehlentwicklungen beenden und Fehlentscheidungen umkehren. Diese Möglichkeit verschwindet erst, wenn die Ordnung selbst verschwindet.

Warum ich an dieser Stelle mehr Patriotismus begrüße

Es gehört zum guten Ton, an dieser Stelle den Verfassungspatriotismus zu loben: Man liebt nicht das Land, man liebt das Grundgesetz. Das klingt aufgeklärt und ist dennoch auf halbem Weg stehen geblieben.

Denn niemand riskiert sein Leben für eine Gesetzessammlung. Menschen verteidigen, woran sie hängen: eine Sprache, eine Landschaft, eine Stadt, Nachbarn, eine Geschichte, in der auch das Furchtbare vorkommt. Die deutsche Eigenart, Zugehörigkeit für verdächtig und Stolz für einen Rückfall zu halten, hat eine Lücke hinterlassen und Lücken bleiben nicht leer. Wenn niemand außer den Rändern erklärt, was dieses Land ausmacht, dann erklären es eben die Ränder.

Die Trennung von Verfassung und Zugehörigkeit ist deshalb der eigentliche Fehler: Verfassungspatriotismus ohne emotionale Bindung ist eine staatsrechtliche Abschlussarbeit und Nationalgefühl ohne Verfassung gefährlich. Erst zusammen ergeben sie das, was man in Dänemark oder Polen ganz selbstverständlich für normal hält: ein Land, das sich mag und trotzdem streiten kann.

Wer von einem 18-Jährigen Verteidigungsbereitschaft erwartet, muss ihm vorher erlaubt haben, dieses Land zu mögen.

Wenn schon Pflicht, dann ehrlich

Bleibt zum Abschluss der Punkt, an dem die deutsche Debatte konsequent kneift: Nach Artikel 12a des Grundgesetzes können nur Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden. Der Fragebogen ist für Männer verbindlich, für Frauen freiwillig. Die Musterungspflicht gilt nur für Männer und käme die Bedarfswehrpflicht, träfe sie ausschließlich Söhne.

Die Begründung dieser Regelung ist historisch schnell abgehandelt: Sie stammt aus einer Zeit, in der Frauen in der Bundeswehr überhaupt keinen Dienst an der Waffe leisten durften. Nur fiel diese Sperre 2001. Seither führen Frauen Kompanien, fliegen Kampfjets und – auch das gehört zur Wahrheit – sterben im Einsatz. Zum Wehrdienst verpflichtet werden können sie dennoch nicht.

Ich halte das für unhaltbar und ich sage bewusst nicht nur, dass man darüber sprechen dürfen müsse: Artikel 12a gehört geändert. Wer eine der einschneidendsten Pflichten des Staates ans Geschlecht knüpft, muss dafür einen Grund nennen können, der über „das war schon immer so“ hinausgeht. Ich sehe nämlich keinen.

Dieselbe Ehrlichkeit schuldet der Staat im Übrigen auch sonst: Er schuldet eine Armee, die ausbilden kann. Kasernen, Material, Ausbilder, einen klaren Auftrag statt der vagen deutschen Interessen am Hindukusch. Ein Pflichtdienst, in dem monatelang Beschäftigungstherapie in Flecktarn stattfindet, weil dreißig Jahre gespart wurde, ist keine Zeitenwende, sondern Lebenszeitbetrug. Er schuldet Klarheit über das Risiko statt Gefasel über Persönlichkeitsentwicklung.

Vor allem aber schuldet er einer Generation, der man Klimafolgen, Rentenlasten und die Nachwirkungen von Sondervermögen hinterlässt, dass er ihr nicht ausgerechnet beim Wehrdienst mit Solidarität kommt.

Pflicht zur Freiheit

Ich bin am Ende nicht gegen die Wehrpflicht. Wenn die Sicherheitslage es erfordert und die Freiwilligkeit nicht reicht, halte ich eine demokratisch beschlossene Bedarfswehrpflicht für vertretbar. Sie muss nur der letzte Schritt sein und nicht der bequemste.

Dem 18-Jährigen aus der Fernsehdiskussion würde ich deshalb nicht mit moralischem Hochmut begegnen, sondern mit einer Frage: Warum eigentlich nicht?

Die Umfrageergebnisse sprechen gegen die beliebteste Erklärung: Wer angab, Deutschland nicht mit der Waffe verteidigen zu wollen, begründete das nur zu sechs Prozent mit fehlender Verbundenheit zu diesem Land. Genannt wurden vor allem grundsätzliche Gewaltablehnung und der Wunsch, das eigene Leben nicht zu riskieren. Ich sehe hier kein Patriotismusdefizit, sondern ehrliche Angst und eine moralische Überzeugung. Beides verdient eine Antwort statt eines Etiketts.

Zuhören heißt allerdings nicht, jedem Argument recht zu geben. Auch einem 18-Jährigen darf man widersprechen. Man darf ihm sagen, dass Freiheit Kosten verursacht und im Zweifel jemand anderes sie trägt, damit er in Freiheit über ihre Zumutungen streiten kann.

Vor allem aber würde ich ihm das sagen, was ich mir selbst sagen musste: Er hat recht, wenn er dieses Deutschland nicht verteidigen will, solange er den Zustand meint. Er hat unrecht, wenn er die Ordnung meint. Der Zustand ist es in der Tat nicht wert. Jedoch ist die Ordnung das Einzige, was den Zustand je wieder ändern kann.

Man muss Deutschland nicht dankbar sein. Man muss es kritisieren, wenn es seine eigenen Werte vergisst. Man darf sogar laut fragen, ob es sie eigentlich noch verteidigen will. Wer Freiheit beansprucht, muss sich aber irgendwann fragen, wer sie schützt.

Denn selbst die Freiheit, öffentlich zu erklären, dass man dieses Land nicht verteidigen möchte, existiert nur so lange, wie jemand bereit ist, die Ordnung zu verteidigen, die diesen Satz erlaubt.

Vielleicht ist genau das die unangenehmste Pflicht einer freien Gesellschaft: nicht Gehorsam gegenüber dem Staat, sondern Verantwortung, ja gar eine Verpflichtung zur die Freiheit.


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Fortschritt ja, nur bitte ohne Veränderung

Was der Streit um die Hamburger Sternbrücke verrät

Kommentar von Jens Baumanns

In der Nacht zum 31. Juli setzte sich gegen 20 Uhr ein Koloss in Bewegung: 108 Meter lang, rund 3.700 Tonnen schwer, sechs Meter über dem Boden schwebend, geschoben von 48 hydraulisch gesteuerten Spezialfahrzeugen. Sieben Stunden für 500 Meter, vorbei an Wohnhäusern mit stellenweise weniger als einem halben Meter Abstand. Dann endlich, um drei Uhr morgens, hatte die neue Sternbrücke ihre Endlage erreicht; um sieben Uhr schließlich lag sie millimetergenau auf ihren Widerlagern. Hunderte Hamburgerinnen und Hamburger standen an den Straßenrändern und sahen zu.

Es war der Moment, in dem diese Stadt für ein paar Stunden wieder stolz auf etwas war, das gebaut wird.

Davor lagen einundzwanzig Jahre Planung, sechs davon Protest und ein Gerichtsverfahren. Das ist der eigentliche Skandal an dieser Geschichte, nicht die Brücke. Denn Hamburg hat sechs Jahre lang gegen ein Vorhaben gekämpft, das exakt das liefert, was diese Stadt seit Jahren einfordert: mehr Platz für Rad, Bus und Fußverkehr, eine entschärfte Unfallkreuzung und eine ertüchtigte Schienenachse für rund tausend Züge am Tag.

Kühn, damals wie heute

Die im Juli demontierte Brücke stammte aus den Jahren 1925/26 und war ihrerseits bereits ein Ersatzneubau. Die erste eiserne Sternbrücke von 1893 trug bereits nach wenigen Jahrzehnten die gestiegenen Verkehrslasten nicht mehr, also riss man sie ab. Das Denkmal, um das Hamburg immer noch trauert, war selbst das Ergebnis eines Abrisses.

Selbst der Vorgängerbau galt seinerzeit als kühn. Nicht wegen der Spannweite, sondern wegen der Umstände: beengte Platzverhältnisse durch die dichte Wohnbebauung, unzählige Versorgungsleitungen, laufender Straßenverkehr und die Auflage, den Eisenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Schon damals passierten täglich rund 300 Fern- und 400 Stadtbahnzüge die Stelle, während unter ihnen das Brückenbauwerk ausgetauscht wurde.

Man halte nun diese Liste neben das, was vorletzte Woche geschah. Enge Bebauung: dieselbe. Versorgungsleitungen: mehr denn je. Laufender Betrieb: rund 1.000 Züge am Tag über vier Gleise, dazu 48.000 Fahrzeuge unter der Brücke. Die Aufgabe ist im Kern identisch geblieben, nur die Zahlen sind gewachsen.

Der Unterschied liegt nicht in der Kühnheit des Bauens, sondern in allem, was ihm vorausgeht. Damals wurde entschieden und gebaut – in gut zwei Jahren. Heute wird entschieden, beklagt, verhandelt, geklagt, wieder verhandelt und dann gebaut. Meistens jedenfalls. Bei der dritten Sternbrücke dauerte dieser Weg nun einundzwanzig Jahre.

Warum die alte Brücke weg musste

Sieben Richtungen laufen an diesem Stern zusammen, daher ihr Name. Die Stresemannstraße, die dem Lkw-Fernverkehr als Verbindung zwischen A7 und A24 dient, ist vierspurig. Erschwerend kommt hinzu, dass sie ausgerechnet unter der Brücke durch vier einfache und zwei doppelte Stahlstützen auf drei Fahrspuren verengt wird. Für Fußgänger und Radfahrer galt die Kreuzung als unübersichtlich und gefährlich, verkehrsbehördlich als Unfallhäufungsstelle.

Wer dort einmal zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs war, weiß, wovon die Rede ist. Die Situation war schlicht ein verkehrstechnischer Albtraum.

Die neue Brücke überspannt die Kreuzung nun ohne eine einzige Stütze im Straßenraum. Das war keine Frage des Geschmacks, sondern der eigentliche Zweck des gesamten Unterfangens.

Was mir die Tragwerkslehre beigebracht hat

Selbst aus meinem rudimentären Architekturstudium ist mir aus der Tragwerkslehre eines geblieben: Eine größere Spannweite verlangt zwangsläufig eine größere statische Höhe. Das ist weder Geschmacksurteil noch freudsche Phallus-Symbolik. Es ist die einfache Physik.

Die alte Brücke kam mit 2,80 Metern Konstruktionshöhe aus, weil sechs Stützen die Lasten in den Straßenraum abtrugen. Nimmt man die Stützen weg und vergrößert die Stützweite auf 108 Meter, muss das Tragwerk die Last selbst tragen. Die statische Antwort darauf heißt Bogen. Dass die Bögen nach innen geneigt ausgeführt wurden, ist bereits der Versuch, das Bauwerk optisch zu bändigen. Hinzu kommen auf rund 400 Metern beidseitige Lärmschutzwände und damit exakt das, was Anwohner an Bahnstrecken seit Jahrzehnten zu Recht fordern. Unweigerlich lässt genau das die Konstruktion massiger erscheinen.

Die Kritik an der Massigkeit ist deshalb keine Kritik an der Planung. Sie richtet sich gegen die unveränderlichen Gesetze der Statik. So ungern man sie auch hinnehmen mag.

Die Probe aufs Exempel

Man kann diesen Streit auf eine unbequeme Frage zuspitzen:
Wie hätte die Brücke aussehen müssen, damit sie Zustimmung gefunden hätte?

Mit Stützen? Dann bliebe die Kreuzung eng und unübersichtlich. Eine gefährliche Unfallhäufungsstelle – in eben jenem Zustand, den dieselbe Öffentlichkeit seit Jahren beklagt.

Niedriger? Physikalisch ausgeschlossen, solange man stützenfrei überspannen will. Wer eine flache Brücke fordert, fordert Stützen zurück. Siehe oben.

Ohne Lärmschutzwände? Dann gäbe es den Protest genauso – und diesmal mit eindeutiger Rechtsprechung zugunsten der Lärmleidenden.

Schmaler? Vier Gleise sind gesetzt, S-Bahn und Fernbahn. Weniger Gleise hieße damit auch weniger Verkehrswende.

Gar nicht, also sanieren? Dann hätte die Kreuzung ihre Stützen behalten. Die Clubs an der Sternbrücke wären trotzdem verschwunden.

Jede geforderte Alternative scheitert an mindestens einem Kriterium, das die Kritiker selbst hochhalten. Man kann nicht zugleich Stützenfreiheit, filigrane Gestaltung, wirksamen Lärmschutz, hohe Leistungsfähigkeit und geringe Kosten verlangen. Fordern kann man all das natürlich – bekommen wird man es jedoch nicht.

Die Doppelmoral und Ironie

Derselbe Stadtteil, der sich die Verkehrswende auf die Fahnen schreibt, den Verzicht aufs Auto propagiert und dem Nahverkehr Vorrang einräumen will, kritisiert ausgerechnet dann, wenn die Bahn genau das Notwendige tut: ihre Schieneninfrastruktur zu erneuern, bevor sie an ihr Lebensende gelangt. Ja, man will die Verkehrswende. Man will sie nur nicht sehen, nicht hören und schon gar nicht bauen.

Ironischerweise lautete das stärkste Argument der Gegenseite, die Brücke sei nur deshalb so groß geraten, weil die Stresemannstraße darunter vierspurig werden solle. Das klingt zunächst plausibel, nur war sie auch vorher schon vierspurig. Die Pfeiler der alten Sternbrücke verengten sie an dieser Stelle lediglich. Richtig ist also: Der Neubau verbreitert die Straße nicht, sondern beseitigt einen bestehenden Flaschenhals. Wer einen solchen auflöst, baut schließlich noch lange keine Autobahn. Vom nun gewonnenen Straßenquerschnitt profitieren Busse, Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen.

Auch der Gang vor Gericht offenbarte die Doppelmoral. Im November 2025 wies das Oberverwaltungsgericht die Klage vollständig ab: keine Verfahrensfehler, sämtliche Prüfungen ordnungsgemäß. Die Reaktion der Kläger: Eine Genehmigung bedeute schließlich noch lange nicht, dass die Planung auch gut sei. Man ruft ein Gericht an, verliert – und erklärt anschließend ausgerechnet die Frage, die es beantwortet hat, für die falsche.

Bleibt noch der Verlust, den man den Kritikern tatsächlich lassen muss: Die Clubs unter der Brücke: Astra Stube, Fundbureau, Waagenbau. Sie waren echte Hamburger Kulturgeschichte. Nur hat diesen Verlust nicht der Neubau verursacht. Verkehrssenator Anjes Tjarks stellte bereits früh klar, dass es kein einziges Szenario gab, in dem die Clubs erhalten geblieben wären: Auch bei einer bloßen Sanierung hätten die Kasematten (Gewölbebögen unter Bahngleisen) verfüllt werden müssen.
Über die Qualität der angebotenen Ersatzflächen lässt sich streiten, über die Legende, die „Monsterbrücke“ habe die Hamburger Subkultur getötet, hingegen nicht.

Ein Bauwerk ist kein Möbelstück

Damit sind wir beim Kern: Eine Eisenbahnbrücke wird nicht für die gebaut, die neben ihr wohnen. Sie wird für alle gebaut, die über sie fahren und auch für jene, die heute noch nicht geboren sind.

Die Brücke von 1926 hat hundert Jahre lang getragen. Die Menschen, die sich damals über Lärm, Staub und Bauzäune geärgert haben, sind seit Jahrzehnten tot. Ihr Ärger hat ein paar Jahre gedauert. Ihr Bauwerk hat vier Generationen getragen, einen Krieg und den Wiederaufbau überstanden sowie Millionen Menschen an ihre Arbeitsstätten gebracht.

Darin liegt die Rechnung, die in dieser Debatte niemand aufmacht: Fünf Jahre Baustelle gegen hundert Jahre Nutzen. Selbst wenn die neue Brücke nur fünfzig Jahre hielte, wäre das Verhältnis eindeutig. Wer Bauzeit gegen Lebensdauer aufrechnet, rechnet nicht knapp. Er rechnet falsch.

Deshalb finde ich es, bei allem Verständnis für die Betroffenen, arrogant und selbstsüchtig, wenn aus persönlicher Betroffenheit ein Anspruch auf Stillstand wird. Wer neben einer Baustelle wohnt, hat Anspruch auf Schutz, auf Ausgleich, auf Rücksicht und im Fall der Sternbrücke auf Ersatzwohnraum. Das gehört sich in einem Rechtsstaat.

Aber niemand hat einen Anspruch darauf, dass sich in Sichtweite seines Fensters nichts verändert. Eine Stadt ist kein Privatgrundstück mit Aussichtsgarantie. Wer eine Infrastruktur blockiert, die nachweislich Unfälle verhindert, den Verkehr entlastet und ein Jahrhundert überdauern soll, stellt den eigenen Ausblick über den Nutzen für Millionen. Es ist dieselbe Haltung wie bei jenen, die günstig neben einen Flughafen ziehen und sich anschließend über den Fluglärm beklagen.

Genau deshalb sollte man Denkmalschutz nicht mit Stillstand verwechseln. Historische Bausubstanz zu bewahren, ist richtig. Gerade Hamburg hat im Krieg und vor allem in der Nachkriegsmoderne zu viel historische Bausubstanz verloren, um mit seinem baulichen Erbe heute noch achtlos umzugehen. Doch Denkmalschutz kann nicht bedeuten, jede bestehende Struktur unabhängig von Funktion, Zustand und städtebaulicher Notwendigkeit auf Dauer festzuschreiben. Eine Stadt ist kein Museum ihrer selbst.

Auch die Sternbrücke von 1926 war kein Monument um ihrer selbst willen, sondern vor allem eines: Infrastruktur. 75 Meter lang, 17 Meter breit, 888 Tonnen schwer: ein nüchterner Zweckbau, errichtet für die Anforderungen seiner Zeit. Ihn zu ersetzen, heißt deshalb nicht, die Geschichte des Ortes auszulöschen. Man sollte nur nicht so tun, als sei mit seinem Abriss ein unersetzliches Baudenkmal von der Bedeutung der Altstadt von Dresden verloren gegangen.

Leider kein Einzelfall

Wer glaubt, es gehe hier nur um eine Brücke in Altona, hat das Muster nicht erkannt. Es ist die Verkehrspolitik dieser Stadt im Kleinen.

Die Köhlbrandbrücke, 1974 eröffnet, verbindet die östlichen und westlichen Hafengebiete. Die Schäden an ihrer Stahlkonstruktion sind dauerhaft nicht reparabel; seit Mai 2026 ist sie für genehmigungspflichtige Schwertransporte über 44 Tonnen gesperrt. Der Ersatzneubau: Ende der 2030er Jahre, 4,4 bis 5,3 Milliarden Euro. Die Hafenwirtschaft warnt vor massiven Schäden für den Industriestandort. Dass Stahlbrücken altern, wusste man 1974 auch schon.

Die A26-Ost. Die Idee einer Hafenquerspange reicht bis ins Jahr 1939 zurück. Die Planfeststellungsverfahren wurden 2012 eingeleitet, der Beschluss folgte im Dezember 2023, 2024 begann der Bau im Sofortvollzug. Im Oktober 2025 erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss jedoch für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Beanstandet wurden die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei der Variantenprüfung sowie wasserrechtliche Erlaubnisse. Beides grundsätzlich behebbare Mängel und dennoch ausreichend, um ein bereits begonnenes Autobahnprojekt zum Stillstand zu bringen.

Das Muster ist immer dasselbe: Hamburg diskutiert so lange, bis das Bauwerk selbst die Entscheidung erzwingt. Wir bauen nicht vorausschauend, sondern unter Zwang, wenn die Sperrung schon verhängt und die Traglast schon abgestuft ist. Sanierungsstau ist in dieser Stadt keine Panne mehr, er ist Methode.

Der Preis unserer Verkehrsprojekte

Doch zurück zur Sternbrücke: Bezahlt haben wir sie alle. Aus ursprünglich veranschlagten 125 Millionen Euro wurden zuletzt rund 173 Millionen, was bei allem gebotenen hanseatischen Patriotismus für Hamburger Verhältnisse beinahe einer finanziellen Punktlandung gleichkommt.

Der entscheidende Punkt liegt jedoch woanders: Ein erheblicher Teil dieser Kosten entfällt nicht auf das Baumaterial, sondern auf die Verfahren und ihre Dauer. Je länger geplant, geprüft, gestritten und neu geplant wird, desto teurer wird am Ende gebaut, weil Normen sich ändern, Zulassungen auslaufen, Anforderungen steigen und Provisorien über Jahre aufrechterhalten werden müssen. Der Protest gegen die große Brücke hat sie nicht kleiner gemacht. Er hat sie vor allem teurer gemacht.

Wir müssen wieder etwas wagen

Die Generation, die 1911 den Elbtunnel unter dem Fluss hindurchtrieb und 1926 die Sternbrücke unter laufendem Betrieb wechselte, hatte weniger Geld, weniger Technik und weniger Wissen als wir. Sie hatte etwas anderes: die Bereitschaft, eine Entscheidung zu treffen und sie zu verantworten.

Wagen heißt nicht Rücksichtslosigkeit. Es heißt nicht, Anwohner zu übergehen, Umweltrecht zu schleifen oder Beteiligung abzuschaffen. Es heißt, sich für etwas zu entscheiden, das über die eigene Amtszeit, die eigene Wohndauer und das eigene Leben hinausreicht und dann dazu zu stehen, auch wenn es unbequem wird.

Diese Fähigkeit haben wir weitgehend verloren. Nicht weil uns die Ingenieure fehlen, sondern weil wir ein System gebaut haben, in dem Verzögern risikolos und Entscheiden riskant ist.

Zum Schluss

Ich bin für Fortschritt. Ich bin dafür, eine gefährliche Kreuzung sicher zu machen und eine hundert Jahre alte Eisenbahnbrücke zu ersetzen, bevor sie uns die Entscheidung von selbst abnimmt – so wie es die Köhlbrandbrücke oder die Norderelbbrücke gerade tut.

Offenbar gilt jedoch in dieser Stadt: Fortschritt ja, nur bitte ohne Veränderung.

Ein Ausblick sei mir an dieser Stelle gestattet, denn ich bin mir ziemlich sicher, wie es weitergeht:
Die Brücke von 1893 hielt gut dreißig Jahre, die von 1926 hat es auf hundert gebracht.
Irgendwann im frühen 22. Jahrhundert wird die Konstruktion, die vorletzte Woche eingehoben wurde, den Anforderungen ihrer Zeit nicht mehr genügen. Dann wird eine neue Generation Hamburger vor ihr stehen und sie ein herausragendes Zeugnis der Ingenieurbaukunst des frühen 21. Jahrhunderts nennen. Es wird eine Petition geben, eine Initiative, ein prominentes Bündnis und einen Spitznamen für den geplanten Nachfolger und irgendjemand wird in einem Kommentar auf seiner Website darauf hinweisen, dass schon der Bau von 2026 heftig umstritten war.
Dieselben Worte, derselbe Ablauf. Nur eben eine andere Brücke.

Vielleicht ist das der eigentliche Denkmalschutz dieser Stadt: Nicht das Bauwerk wird bewahrt, sondern der Protest dagegen.


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Liebe ist kein Sicherheitskonzept

Eine persönliche Abrechnung mit der linksgrünen Flucht vor der Wirklichkeit

Meinungskommentar von Jens Baumanns

An die linksgrüne Szene, die selbst nach einem islamistischen Anschlag nur wenige Minuten benötigt, um das eigentliche Problem wieder rechts zu verorten:
Spart Euch diesmal das Theater.
Spart Euch die Regenbogenflaggen, die Herzchen, die Kerzenbilder und die vorhersehbare Versicherung, Liebe sei stärker als Hass.

Keine Demo gegen Rechts hält ein Messer auf, kein Lichtermeer entwaffnet einen Islamisten und keine Brandmauer schützt den nächsten Menschen, der zur falschen Zeit am falschen Ort steht. Wer nach dem nächsten „Einzelfall“ zuerst vor der AfD warnt, statt über den Täter, seine Ideologie, bekannte Warnsignale und staatliches Versagen zu sprechen, betreibt keine Aufarbeitung. Er sucht im moralischen Nebel Schutz vor einer Wirklichkeit, die sich längst nicht mehr wegmoderieren lässt.

Besonders zynisch wird Euer Ritual, wenn die Opfer kaum benannt sind, Eure politische Gegenerzählung jedoch bereits feststeht. Noch bevor geklärt ist, was geschehen ist, welche Behörden informiert waren und welche Konsequenzen folgen müssen, läuft die nächste Kampagne gegen rechts an. Die Verletzten und Toten werden zur Randnotiz, der Anschlag zur Kulisse für das eigene moralische Schauspiel. Wer den Täter möglichst schnell aus dem Mittelpunkt rückt, um wieder über die AfD sprechen zu können, schützt nicht die Demokratie. Er schützt lediglich sein eigenes Weltbild vor einer Realität, die es längst widerlegt.

Sobald jemand nach Herkunft, Aufenthaltsstatus, Tatmotiv oder behördlichen Versäumnissen fragt, ertönt aus Euren Reihen zuverlässig das Wort „Instrumentalisierung“. Dabei ist die politische Einordnung einer politisch oder religiös motivierten Tat keine Instrumentalisierung, sondern demokratische Notwendigkeit. Instrumentalisiert wird vielmehr der Anstand: als Maulkorb für jene, die Zusammenhänge benennen und politische Verantwortung einfordern. Über alles darf gesprochen werden, nur nicht über das, was Eure eigene Haltung zur Migrationspolitik infrage stellen könnte.

Gerade Anschläge wie dieser zeigen, weshalb sichtbare Zeichen für Freiheit, Vielfalt und ein selbstbestimmtes Leben notwendig bleiben. Der CSD ist deshalb weit mehr als eine Feier: Er ist ein öffentliches Bekenntnis zu einer Freiheit, die in Deutschland selbstverständlich sein muss und von Islamisten fundamental abgelehnt wird. Auch wenn ich selbst keinen persönlichen Bezug zu dieser Form der Veranstaltung habe, halte ich sie für richtig und wichtig. Ich freue mich über jeden, der dort selbstbewusst feiert und damit zeigt, dass Freiheit nicht im Verborgenen stattfinden darf und niemals zur Disposition steht. Umso entschiedener erfolgt daher mein Widerspruch an die linksgrünen Beiträge, die auf den Anschlag folgten.

Der Islamismus wird nicht ungefährlicher, weil seine Benennung in Eurem Milieu als politisch unschicklich gilt. Er verschwindet nicht, wenn seine Kritiker wahlweise als rechts, rassistisch oder islamfeindlich etikettiert werden. Totalitäre Ideologien lassen sich weder durch Sprachregelungen besänftigen noch mit Awareness-Workshops therapieren. Islamisten verachten jene offene Gesellschaft, deren Werte Ihr auf Euren Profilbildern ausstellt, während Ihr ausgerechnet diejenigen bekämpft, die auf die Feinde dieser Gesellschaft hinweisen.

Ich schreibe diesen Aufruf ausdrücklich als homosexueller Mann. Darin liegt weder ein Widerspruch noch irgendein Rechtfertigungsbedarf. Gerade weil ich den Wert persönlicher Freiheit, rechtlicher Gleichstellung und gesellschaftlicher Toleranz kenne, bin ich nicht bereit, eine Ideologie zu verharmlosen, die diese Errungenschaften fundamental ablehnt. Die einzigen Farben, die ich persönlich benötige, um meine Freiheit, meine Gleichberechtigung und meine Zugehörigkeit politisch abzubilden, sind Schwarz-Rot-Gold. Sie stehen für einen Rechtsstaat, in dem ich leben und lieben kann, wie ich möchte, ohne dass meine sexuelle Orientierung zur Staatsangelegenheit oder zum identitätspolitischen Ausstellungsstück gemacht wird. Mehr noch, diese Farben dekorieren meine Freiheit nicht bloß, sie stehen für den Staat, der sie schützt.

Bemerkenswert ist dabei die Selektivität Eures Mutes: Bei einem ungeschickten Satz eines Konservativen kennt Eure Empörung keine Grenzen. Dann folgen Stellungnahmen, Boykottaufrufe und öffentliche Tribunale. Wenn andere von Islamisten bedroht, verfolgt oder gar getötet werden, beginnt dagegen das große Relativieren. Plötzlich müsse man den kulturellen Kontext berücksichtigen, vor Pauschalisierungen warnen und sehr genau auf die Wortwahl achten. Eure Solidarität endet auffallend häufig dort, wo sie mit Eurem migrationspolitischen Weltbild kollidiert.

Wahre Akzeptanz besteht für mich nicht darin, an jedes öffentliche Gebäude eine weitere Flagge zu hängen und Menschen zunächst nach Sexualität, Herkunft, Hautfarbe oder einer anderen politisch verwertbaren Kategorie zu sortieren. Sie zeigt sich gerade dort, wo kein großes Aufheben mehr nötig ist. Meine Freunde, Kollegen und die Menschen in meinem Umfeld respektieren mich, ohne meine Homosexualität zum gesellschaftlichen Spektakel zu erheben. Sie behandeln mich als Menschen, nicht als wandelnde Minderheitenquote oder Argumentationshilfe für die jeweils passende Kampagne. Das ist gelebte Normalität: kein Gesinnungstest, keine symbolische Dauerbeschallung, keine Pflicht zur Selbstinszenierung, sondern selbstverständliche Anerkennung.

Vielleicht solltet deshalb gerade Ihr, die Ihr Euch permanent über Ausschluss, fehlende Sichtbarkeit und die angebliche Feindseligkeit der Mehrheitsgesellschaft echauffiert, zunächst Euer eigenes Umfeld überprüfen. Wer hinter jedem Boomer einen Reaktionär, hinter jedem Konservativen einen Menschenfeind und hinter jedem Widerspruch einen Nazi vermutet, lebt womöglich nicht in einer besonders intoleranten Gesellschaft, sondern in einer besonders toxischen Blase. Ausgerechnet jene Milieus, die Toleranz am lautesten einfordern, verteilen oft am schnellsten Etiketten, erklären Abweichler zu Nazis, canceln Andersdenkende und schließen jeden aus, der sich ihrem Weltbild nicht vollständig unterwirft. Toleranz bedeutet für Euch schließlich allzu häufig nur, dass alle dieselbe Meinung haben dürfen.

Solltet Ihr Euch von Bürgerlichen, Konservativen, älteren Menschen, Patrioten oder all jenen nicht angenommen fühlen, die Euren ideologischen Katechismus nicht mitsprechen, dann wechselt vielleicht einmal den Kreis. Verlasst das Milieu, in dem jede Unterhaltung zum Gesinnungstest und jedes missliebige Wort zum Beweismittel wird. Sprecht mit Menschen, die nicht jede Begegnung nach Privilegien, Identitäten und vermeintlichen Machtverhältnissen vermessen. Ihr könntet entdecken, dass jene Gesellschaft, die Ihr unablässig als rassistisch, homophob und strukturell menschenfeindlich beschreibt, im Alltag sehr viel gelassener und toleranter ist als manche aktivistische Echokammer. Außerhalb Eures Kreises wird nicht jede ungeschickte Formulierung angeklagt, nicht jede Abweichung sanktioniert und nicht jeder Mensch auf eine Gruppenidentität reduziert.

Sollte Euch selbst dieser Perspektivwechsel zu gewöhnlich erscheinen, packt Euer Sammelsurium aus Flaggen ein und besteigt die Schiffe von Sea-Watch oder der nächsten Gaza-Flottille – unter dem Kommando jener Klimaaktivisten, die auf ihrem Weg vom Schulstreik zum selbst ernannten Weltgewissen offenbar irgendwo gründlich falsch abgebogen sind.

Segelt gen Osten und erklärt den dortigen Islamisten gern persönlich, weshalb Queerness, Feminismus, Religionskritik, sexuelle Selbstbestimmung und westliche Freiheit die bessere Gesellschaftsordnung darstellen. Vielleicht wird diese Überfahrt zur letzten großen Odyssee Eurer Ideologie. Vielleicht bemerkt Ihr auf hoher See, dass Euer politischer Kompass seit Jahren nicht mehr nach der Wirklichkeit ausgerichtet ist, sondern nur noch auf die nächste Bestätigung aus der eigenen Blase zeigt. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Ihr Euch auf dieser Irrfahrt noch tiefer in einer Welt verliert, in der nationale Verbundenheit als verdächtig, der politische Islam als missverstandene Kultur und jede Warnung vor seinen Gefahren als rechte Hetze gilt.

Am Ziel Eurer Reise könnt Ihr erproben, wie viel Eure Flaggensammlung jenen Kräften bedeutet, deren politische Erzählungen Ihr aus sicherer Entfernung so bereitwillig übernehmt. Ihr könnt herausfinden, wie begeistert Islamisten auf offene Homosexualität, westlichen Feminismus, freie Religionskritik und individuelle Lebensentwürfe mit freier Geschlechterwahl nach Tagesform reagieren. Vielleicht begreift Ihr dort, dass Eure Solidarität nicht erwidert, sondern strategisch genutzt wird. Für diese Ideologie seid Ihr keine Verbündeten. Ihr seid allenfalls nützliche Stimmen, solange Ihr im Westen ihre Kritiker diskreditiert, ihre Motive relativiert und ihre Gegner moralisch unter Verdacht stellt. Eure Werte bleiben schlussendlich dennoch ihr Feindbild.

Sollte die Wirklichkeit auf dieser ideologischen Seereise härter ausfallen als das nächste Instagram-Statement, erinnert Euch daran, welcher Staat Eure Freiheit, Eure Sicherheit und notfalls auch Eure Rückkehr gewährleistet. Es ist ausgerechnet jenes Deutschland, das manche von Euch so gern als rückständig, rassistisch oder schlicht „beschissen“ bezeichnen. Jenes Land, dessen Flagge Ihr verachtet oder demonstrativ verbrennt, stellt Euch Pässe aus, entsendet Diplomaten, organisiert konsularische Hilfe und verteidigt Eure Grundrechte.

Denn anders als Ihr, wird dieser Rechtsstaat auch seine lautesten Verächter schützen. Gerade darin liegt seine Stärke und sein Unterschied zu jenen Regimen und Ideologien, die manche von Euch romantisieren. Die groteske Selbstverständlichkeit, mit der Ihr die Hilfe eines Staates erwartet, dessen Institutionen, Symbole und nationale Identität Ihr fortwährend verächtlich macht, bleibt dennoch bestehen. Eure Geringschätzung richtet sich gegen denselben Staat, dessen Schutz Ihr für so selbstverständlich haltet wie den Rettungsring an Bord.

Darin verdichtet sich die Selbstgefälligkeit Eurer Haltung: Deutschland soll sich fortwährend für seine Existenz entschuldigen, aber jederzeit stark genug sein, seine lautesten Verächter aus der Gefahr zu holen. Der Nationalstaat gilt als überholt, bis seine Botschaft gebraucht wird. Die Polizei gilt als strukturell verdächtig, bis man selbst bedroht wird. Grenzen gelten als unmenschlich, bis man hinter ihnen Zuflucht sucht. Patriotismus gilt als gefährlich, während man sämtliche Freiheiten eines Landes beansprucht, dessen Identität und Zusammenhalt man systematisch verächtlich macht. Ihr wollt keinen Heimathafen, solange das Meer ruhig ist. Im Sturm aber soll seine Küstenwache unverzüglich auslaufen.

Ich habe mehr Angst vor dem Islamismus und einer fortschreitenden Islamisierung meines Landes als vor dem Aufstieg der AfD. Das sage ich nicht trotz meiner Homosexualität, sondern gerade wegen ihr. Die AfD ist eine politische Partei, über deren Stärke Bürger in freien Wahlen entscheiden. Man kann sie kritisieren, politisch bekämpfen und wieder abwählen. Der Islamismus ist dagegen eine totalitäre Ideologie, die demokratische Entscheidungen, individuelle Freiheit, religiöse Selbstbestimmung sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Homosexuellen nicht bloß kritisiert, sondern grundsätzlich verwirft. Punkt.

Wer den demokratisch messbaren Aufstieg einer Oppositionspartei für gefährlicher erklärt als eine Ideologie, die Menschen wegen ihres Glaubens, ihres Geschlechts, ihrer Lebensweise oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet, hat seinen politischen Maßstab im moralischen Nebel verloren. Zudem ist der Erfolg der AfD kein unerklärliches Naturereignis, das plötzlich über die Republik hereingebrochen wäre. Vielmehr ist er die Quittung für eine Politik, die ihre Kritiker jahrelang moralisch bekämpfte, statt die Ursachen ihrer Kritik zu beseitigen.

Die Konsequenz kann deshalb nicht in einer weiteren Dialogrunde, einem neuen Präventionsplakat oder der nächsten Kampagne für gesellschaftlichen Zusammenhalt bestehen. Sie liegt in kontrollierten Grenzen, konsequenter Gefährderüberwachung, einer Reform des Jugendstrafrechts, schnellen Strafverfahren, der Ausweisung ausländischer Gewalt- und Intensivtäter sowie der tatsächlichen Durchsetzung von Ausreisepflichten. Wenn nationales, europäisches oder internationales Recht den Schutz der Bevölkerung dauerhaft verhindert, muss es geändert oder neu verhandelt werden. Gesetze sind kein Selbstzweck. Sie haben den Bürgern zu dienen und nicht die Handlungsunfähigkeit des Staates zu verewigen.

Mein Aufruf an Euch lautet deshalb nicht, nach dem nächsten Anschlag noch entschlossener „zusammenzustehen“. Er lautet: Hört endlich auf, im Kreis zu stehen. Verlasst Eure ideologische Wagenburg, beendet die moralische Selbstbespiegelung und richtet den Blick auf das, was außerhalb Eurer befestigten Gewissheiten geschieht. Sprecht über Islamismus, ohne schon im nächsten Satz wieder zur AfD abzubiegen. Erkennt an, dass ein Staat zuerst diejenigen schützen muss, die in ihm leben. Nationale Identität, kontrollierte Grenzen, innere Sicherheit und die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts sind keine faschistischen Zumutungen. Sie bilden das Fundament jener freien Gesellschaft, auf deren Dach Ihr Eure Fahnen hisst.

Packt nicht Deutschland ein, packt Eure Illusionen ein. Liebe ist ein menschliches Gefühl, aber kein Sicherheitskonzept. Haltung ist eine Pose, solange ihr keine Handlung folgt. Das richtige Profilbild wird die nächste Tat ebenso wenig verhindern wie die nächste wortreiche Erklärung, weshalb man jetzt vor allem gegen rechts zusammenstehen müsse. Schutz entsteht durch einen Staat, der Gefahren klar benennt, seine Grenzen kontrolliert, sein Recht durchsetzt und das Leben seiner Bürger höher gewichtet als die Befindlichkeiten einer Szene, die jeden Kompass verloren hat, aber weiterhin mit großer Geste den Kurs vorgibt.


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Trocken reicht nicht

Das Alkoholverbot schafft Handlungsspielraum, aber noch keine Sicherheit

Kommentar von Jens Baumanns

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot schafft zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten. Gegen Gewalt, offenen Drogenkonsum und Verwahrlosung braucht es jedoch mehr als eine neue Hausordnung.

Die Deutsche Bahn will ihre Bahnhöfe trockenlegen: Bis zum 15. Oktober soll der Alkoholkonsum an allen rund 5.400 Stationen untersagt werden – auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie und verschlossene, mitgeführte Flaschen. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Platzverweis und im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot rechnen. Kontrollieren sollen die Sicherheitsdienste der Bahn und die Bundespolizei.

Der Schritt ist richtig und überfällig.

Nicht aber, weil mit dem letzten geöffneten Bier auch die Gewalt aus den Bahnhöfen verschwände. Ebenso wenig verwandelt ein Verbot ein verwahrlostes Umfeld in eine gepflegte Empfangshalle. Sein eigentlicher Nutzen liegt woanders: Es schafft eine klare Grundlage zum Einschreiten.

Wer bislang mit der Flasche in der Hand herumlungerte, Reisende belästigte oder die Situation eskalieren ließ, bewegte sich häufig in einem schwer greifbaren Zwischenraum. Alkohol zu trinken ist zunächst nicht verboten, unangenehm zu wirken ebenfalls nicht. Sicherheitskräfte mussten häufig warten, bis aus der Störung eine Bedrohung oder aus der Belästigung eine Straftat wurde. Die neue Hausordnung senkt diese Schwelle endlich. Sie ermöglicht Ansprache, Kontrolle und Platzverweis, bevor eine Situation vollständig entgleist.

Das klingt alles geboten und vor allem pragmatisch, entscheidend bleibt allerdings, ob jemand vor Ort ist, der das Verbot durchsetzt.

Eine Hausordnung kontrolliert sich nicht selbst

Deutschland verfügt inzwischen über eine beachtliche Sammlung von Verbotszonen. Waffenverbotszonen, Messerverbote, Alkoholkonsumverbote und Hausordnungen wachsen zuverlässig. Weniger zuverlässig wächst hingegen das Personal, das sie kontrollieren soll.

Ein Schild am Eingang hält keinen Gewalttäter auf und eine Durchsage erteilt keinen Platzverweis. Wer ein bundesweites Alkoholverbot ankündigt, sollte deshalb erklären können, wie es an 5.400 Bahnhöfen praktisch überwacht und schlussendlich durchgesetzt werden soll. An kleinen Haltepunkten auf der grünen Wiese wird eine permanente Kontrolle weder notwendig noch finanzierbar sein. An den großen Brennpunkten darf die Bahn dagegen nicht wieder darauf hoffen, dass eine neue Regel bereits durch ihre bloße Existenz Wirkung entfaltet.

Der Handlungsdruck ist immens: Im Jahr 2025 wurden in Zügen und an Bahnhöfen mehr als 5.600 Gewaltdelikte registriert. Die Bahn zählte über 3.000 Angriffe auf ihr Personal. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden bereits 1.630 Bahn-Beschäftigte als Opfer von Angriffen erfasst – rechnerisch etwa 5,5 pro Tag.

Wer angesichts solcher Zahlen eine neue Hausordnung beschließt, dabei aber keine dauerhafte Präsenz sicherstellt, betreibt Sicherheitspolitik im Konjunktiv.

Hamburg zeigt Wirkung und Grenze zugleich

Hamburg dient der Bahn hierbei als positives Beispiel. Seit April 2024 gilt am Hauptbahnhof ein Alkoholkonsumverbot. Nach Angaben der Bahn gingen Konflikte und Auseinandersetzungen zurück, das Sicherheitsgefühl habe sich verbessert und der Reinigungsaufwand abgenommen. Als Hamburger sei mir der Einschub gestattet, dass ich diese Angaben zwar nicht unbedingt bestätigen kann, da ich den Hauptbahnhof und sein Umfeld inzwischen so gut es eben geht vermeide.

Grundsätzlich bin ich bei der Bahn, wenn sie behauptet, dass das Verbot seinen Sinn bewiesen habe. Es zeigt jedoch zugleich seine räumliche Grenze.

Die unmittelbare Lage am Hamburger Hauptbahnhof hat sich nach Darstellung des Senats beruhigt. Gleichzeitig soll die Verbotszone ab August 2026 weit in das angrenzende St. Georg hineinreichen. Erfasst werden unter anderem Bereiche am Hansaplatz, am Steindamm und rund um den Zentralen Busbahnhof. Die Stadt will damit ausdrücklich auch die benachbarten Wohnquartiere entlasten. Das legt nahe, dass ein Teil der Belastung nicht verschwunden ist, sondern sich lediglich aus dem engeren Bahnhofsbereich herausbewegt hat.

Darin liegt zwar kein Argument gegen das Verbot, es ist vielmehr ein Argument gegen die Vorstellung, dass ein örtlicher Platzverweis ein stadtweites soziales Problem erledigen könne.

Suchtkranke Menschen hören nicht auf, abhängig zu sein, weil sie eine Straße weitergeschickt werden und Obdachlosigkeit endet nicht an einer Verbotszonengrenze. Psychische Erkrankungen lassen sich bisweilen nicht mit einem Hausverbot behandeln. Wer ausschließlich verdrängt, verschiebt das Elend von der Bahnhofshalle vor den nächsten Hauseingang im Bahnhofsumfeld.

Daraus folgt jedoch ebenso wenig, dass die Zustände am Bahnhof hingenommen werden müssten. Ein Hauptbahnhof ist primär Verkehrsinfrastruktur. Er muss Reisenden, Beschäftigten und Besuchern einen sicheren und geordneten Aufenthalt ermöglichen. Die ungelöste Sozialpolitik einer Stadt darf nicht dauerhaft auf dem Rücken der Fahrgäste, Ladenbetreiber, Anwohner und Bahnmitarbeiter abgeladen werden.

Verdrängung ohne ein verbindliches, engmaschiges und zentral koordiniertes Hilfekonzept ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll. Sie verlagert Probleme lediglich, verursacht fortlaufend hohe Kosten und bleibt letztlich wirkungslos. Aus Angst vor Verdrängung jedoch gänzlich auf Ordnung und konsequentes Handeln zu verzichten, ist ebenso falsch.

Bahnhöfe brauchen wieder einen klaren Zweck

Die entscheidende Frage darf daher nicht allein lauten, ob Alkohol – aber vor allem andere Substanzen – in einem Bahnhof konsumiert werden dürfen. Sie muss vielmehr klären, wer sich in den besonders sensiblen Reisebereichen eines Bahnhofs überhaupt aufhalten soll.

Deutschland behandelt selbst stärkst-frequentierte Hauptbahnhöfe weitgehend wie überdachte öffentliche Plätze mit Gleisanschluss. Jeder kann sich dort aufhalten, die Bahnsteige betreten, wahlweise auch die Gleise, und dabei über Stunden zwischen Reisenden bewegen, ohne eine Reiseabsicht nachweisen zu müssen.

An kleinen Regionalbahnhöfen mag diese Offenheit weitgehend hinnehmbar sein. Dort bleibt selbst die inzwischen beinahe obligatorische „Person im Gleis“ meist nur eine lästige Betriebsstörung. An Brennpunkten mit offener Drogen- und Trinkerszene, aggressivem Betteln, illegalem Handel und wiederkehrender Gewalt ist sie jedoch keine Liberalität mehr, sondern gefährliche Fahrlässigkeit.

Andere europäische Länder zeigen, dass kontrollierte Zugänge weder technisch exotisch noch mit einem modernen Bahnverkehr unvereinbar sind.

In den Niederlanden verfügen zahlreiche Bahnhöfe über Zugangsschleusen. Elektronische Tickets öffnen die Schranken per Code, Fahrgäste können mit Bankkarte oder Smartphone einchecken. Wer nur jemanden verabschieden oder in einem Bahnhofsgeschäft einkaufen möchte, kann hinein- und innerhalb eines begrenzten Zeitraums wieder kostenlos auschecken. Die niederländische Bahn nennt ausdrücklich ein sichereres Umfeld und die Verringerung des Schwarzfahrens als Ziele der Zugangssysteme.

In Großbritannien gibt es an zahlreichen, jedoch längst nicht allen Bahnhöfen Fahrkartenschranken. Nichtreisende können hier je nach Bahnhof auch nur ein sogenanntes Platform Ticket erhalten.

Frankreich setzt an ausgewählten Bahnhöfen und Bahnsteigen auf automatische Einstiegs- und Zugangstore, an denen Fahrkarten gescannt werden. In Italien müssen Reisende unter anderem in Milano Centrale, Roma Termini, Napoli Centrale, Florenz, Venedig und Turin ihr Ticket vor dem Zugang zum Abfahrtsbereich vorzeigen.

Keines dieser Länder hat jeden Bahnhof vollständig abgeriegelt. Genau deshalb sollte Deutschland kein vermeintliches ausländisches Einheitssystem kopieren, sondern die brauchbaren Elemente übernehmen.

Kontrollierte Reisebereiche statt Bahnhofsfestungen

Ein sinnvoller Ansatz wäre ein Pilotprogramm an besonders belasteten Großbahnhöfen. Nicht die gesamte Bahnhofshalle muss zwingend hinter Schranken verschwinden. Geschäfte, Gastronomie, Reisezentren und öffentliche Durchgänge können zugänglich bleiben. Die eigentlichen Bahnsteig- und Reisebereiche könnten dagegen nur noch mit gültigem Fahrschein, einer Zeitkarte oder einer kostenlosen, zeitlich befristeten Zugangsberechtigung betreten werden.

Digitale und gedruckte Fahrkarten verfügen bereits regelmäßig über maschinenlesbare Codes. Deutschlandtickets, Fernverkehrstickets und viele Verbundfahrkarten könnten in ein solches System eingebunden werden. Begleitpersonen könnten über Automaten oder Serviceschalter eine kostenlose temporäre Besucherberechtigung erhalten.

Technisch wäre das kurzfristig lösbar. Architektonisch wird es anspruchsvoller, wenn Unterführungen zugleich öffentliche Wege sind oder Ladenflächen wie die Wandelhalle direkt an Bahnsteige grenzen. Das spricht naturgemäß gegen eine Pauschallösung für alle 5.400 Stationen, nicht aber gegen gezielte Umbauten an besonders belasteten Knotenpunkten oder Pilotprojekte.

Zugangsschleusen ersetzen selbstverständlich keine Sicherheitskräfte, sie schaffen jedoch einen kontrollierbaren Übergang. Wer keinen Fahrschein, keine Zugangsberechtigung und keinen nachvollziehbaren Grund für den Aufenthalt im Reisebereich hat, gelangt nicht mehr automatisch auf den Bahnsteig. Hausverbote lassen sich ebenfalls wirksamer durchsetzen. Bekannte Störer können früher erkannt werden und Sicherheitskräfte müssen nicht erst im hintersten Winkel des Bahnhofs feststellen, wer sich dort seit Stunden aufhält.

Bahn und Städte müssen ihre Zuständigkeiten zusammenführen

Mit den Zugangskontrollen allein wäre das Drogen- und Obdachlosenproblem gewiss nicht gelöst. Es wäre lediglich aus einem Raum herausgehalten, dessen primäre Aufgabe der sichere Transport von Menschen ist.

Für alles Weitere müssen Bahn, Bundespolizei, Länder, Kommunen und soziale Träger gemeinsam handeln: Die Bahn kann ihr Hausrecht durchsetzen, die Bundespolizei ist für die Bahnanlagen zuständig. Die Landespolizei kontrolliert die angrenzenden öffentlichen Räume. Die Kommunen verantworten Suchthilfe, Unterbringung und einen erheblichen Teil der Sozialarbeit.

An den Übergängen dieser Zuständigkeiten beginnt regelmäßig das politische Schwarze-Peter-Spiel. Die Bahn verweist auf die Stadt, die Stadt auf den Bund, der Bund auf die örtliche Sozialpolitik. Während die Behörden ihre Kompetenzen sortieren, suchen Reisende ihre Wege um die nächste offene Szene.

Hilfe und konsequente Durchsetzung widersprechen einander nicht. Erst ihre Verbindung verhindert, dass soziale Verantwortung zur Ausrede für staatliche Resignation wird.

Ein Anfang, aber noch keine Endstation

Das bundesweite Alkoholkonsumverbot ist richtig. Es gibt Sicherheitskräften einen zusätzlichen Hebel und setzt eine längst überfällige Grenze. Die Bahn sollte es konsequent umsetzen und seine Wirkung anhand belastbarer Zahlen überprüfen.

Wichtig ist, dass sie nicht annimmt, als sei mit dem Verbot bereits eine Sicherheitsstrategie entstanden. Ein alkoholfreier Bahnhof kann weiterhin ein gewalttätiger, verwahrloster und von offenem Drogenkonsum geprägter Ort sein. Trocken ist noch lange nicht sicher.

Der nächste Schritt muss deshalb größer ausfallen: kontrollierte Reisebereiche an ausgewählten Hauptbahnhöfen, sichtbare Sicherheitskräfte und eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Städten.

Bahnhöfe sind die Tore zu unseren Städten. Deutschland sollte endlich aufhören, sie wie unbewachte Hintereingänge zu behandeln und dafür sorgen, dass draußen bleibt, wer dort nichts zu suchen hat.


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Marktaufsicht im Leerlauf

Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich?

Kommentar von Jens Baumanns

Ein Liter Super E10 kostete am Sonntag im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,15 Euro. Für Diesel wurden 2,17 Euro fällig. Binnen zwei Wochen verteuerte sich E10 um 13,6 Cent, Diesel sogar um 23,1 Cent. Acht Tage hintereinander waren die Preise gestiegen. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Anlass für neue Entlastungen. Sie werde die Lage beobachten, heißt es aus Berlin.

Eine Frage drängt sich auf: Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich? Fährt dort niemand Auto, oder werden die Dienstwagen grundsätzlich mit einer Tankkarte bezahlt?

Beobachten gehört inzwischen zu den Kernkompetenzen deutscher Regierungspolitik:
Man beobachtet die Konjunktur, den Wohnungsmarkt, die Migration, die Sozialausgaben und nun eben wieder die Preise an den Zapfsäulen. Ein Fernglas scheint im politischen Berlin inzwischen als hinreichendes Instrument staatlicher Handlungsfähigkeit zu gelten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche führt ein Haus, das sich Wettbewerb und wirtschaftliche Vernunft auf die Fahnen schreibt. Beim Kraftstoffmarkt bleibt davon bislang vor allem eine beachtliche Menge Papier übrig. Maßnahmenpakete werden beschlossen, Regeln eingeführt, Daten ausgewertet und Verfahren angekündigt. Der Autofahrer erkennt die Wirkung dieses entschlossenen Krisenmanagements zuverlässig am Sprung an der nächsten Preistafel.

Der Ölpreis erklärt viel – aber nicht alles

Zu einer korrekten Einordnung gehört: Nicht jeder hohe Benzinpreis ist das Ergebnis eines Kartells. Der wichtigste Treiber der gegenwärtigen Entwicklung ist der seit Anfang Juli deutlich gestiegene Ölpreis. Der erneut aufgeflammte Iran-Konflikt und die Unsicherheit rund um die Straße von Hormus belasten die Märkte. Diesel reagiert besonders empfindlich, weil Deutschland bei diesem Kraftstoff stärker auf Importe angewiesen ist.

Das Bundeskartellamt kann den Weltmarktpreis für Rohöl natürlich nicht per Verwaltungsakt senken. Es kann Unternehmen auch nicht allein deshalb bestrafen, weil ihre Produkte teuer sind. Ein hoher Preis ist noch kein Beleg für eine illegale Absprache.

Diese Einschränkung darf allerdings nicht als bequeme Generalabsolution dienen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Kartellamt geopolitische Krisen verhindern kann, sondern ob es seinen begrenzten, aber durchaus vorhandenen Einfluss auf einen Markt wirksam nutzt, dessen strukturelle Schwächen seit Jahren bekannt sind.

Die Antwort fällt in der Tat ernüchternd aus.

Ein vollständig vermessener Markt ohne erkennbare Aufsicht

Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts erhält fortlaufend die Preisangaben von etwa 15.000 Tankstellen. Jede Änderung bei Super E5, E10 und Diesel wird erfasst und an Vergleichsdienste weitergegeben. Deutschland verfügt damit über einen nahezu lückenlos vermessenen Kraftstoffmarkt.

Der Staat weiß, wo der Liter gerade wie viel kostet. Er kennt die täglichen Preissprünge, regionale Unterschiede und langfristige Entwicklungen. Verbraucher können dank Tank-Apps nachsehen, an welcher Station sie möglicherweise drei Cent weniger bezahlen.

Das ist praktisch, Wettbewerbspolitik ist das aber noch lange nicht.

Wenn der sichtbarste Nutzen einer Markttransparenzstelle darin besteht, Daten an Vergleichsportale weiterzureichen, wird sie im Ergebnis zur staatlich finanzierten Spritpreis-App. Transparenz kann den Wettbewerb hierbei selbstverständlich unterstützen, am Ende ersetzt sie aber weder wirksame Ermittlungen noch strukturelle Eingriffe, wenn der Wettbewerb selbst eben offensichtlich nicht ausreichend funktioniert.

Die Monopolkommission hat den entscheidenden Punkt längst benannt: Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Diese vertikale Verflechtung dämpft den Wettbewerbsdruck. Das Problem beginnt also nicht erst an der Zapfsäule, es liegt tiefer in einer Marktstruktur, in der große Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette beherrschen.

Neu ist diese Erkenntnis nicht. Überraschend ist, wie lange man sie offenbar betrachten kann, ohne daraus sichtbare Konsequenzen abzuleiten.

Ein Rabatt mit bemerkenswertem Schwund

Besonders aufschlussreich ist die Bilanz des Tankrabatts: Von Anfang Mai bis Ende Juni senkte der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe. Einschließlich der Umsatzsteuerwirkung sollte die Entlastung 16,7 Cent pro Liter betragen. Den Bundeshaushalt kostete das Experiment rund 1,6 Milliarden Euro.

Das Bundeskartellamt errechnete anschließend, dass beim Diesel durchschnittlich 13,8 Cent beziehungsweise 82,6 Prozent der Entlastung weitergegeben wurden. Bei Benzin waren es 13 Cent beziehungsweise 77,8 Prozent. Pro Liter fehlten damit durchschnittlich 2,9 beziehungsweise 3,7 Cent.

Man kann das, wie das Kartellamt, als überwiegende Weitergabe bezeichnen. Der Steuerzahler könnte es weniger behördlich formulieren: Ein erheblicher Teil seines Geldes kam nicht dort an, wo er ankommen sollte.

Rund vier Fünftel gelten in der deutschen Verwaltung offenbar bereits als Erfolg. Ein Unternehmen, das seinen Kunden nur vier Fünftel der zugesagten Leistung liefert, dürfte mit dieser Auslegung weniger weit kommen.

Noch fragwürdiger wurde es beim Auslaufen des Rabatts. Bereits vor dessen Ende stiegen die Preise kräftig, obwohl sich vielerorts noch günstiger versteuerter Kraftstoff in den Lagern befand. Die Monopolkommission kam zu dem Schluss, dass Mineralölunternehmen das absehbare Ende offenbar genutzt hätten, um ihre Margen auszuweiten. In den letzten Tagen des Rabatts seien teilweise nur noch sieben bis elf Cent der rechnerischen Entlastung angekommen.

Der Staat gab 1,6 Milliarden Euro aus, die Branche reichte einen Teil davon nicht weiter und die zuständigen Institutionen stellten hinterher mit wissenschaftlicher Genauigkeit fest, dass genau dies geschehen war. Immerhin war die Dokumentation vollständig.

Die Zwölf-Uhr-Regel: High Noon an der Zapfsäule

Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen und zwar um zwölf Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Das Wirtschaftsministerium verkaufte diese Regel als Beitrag zu mehr Transparenz und als Schutz vor ständigen Preissprüngen.

Tatsächlich wurde das tägliche Schauspiel dadurch vor allem übersichtlicher. High Noon an der Zapfsäule: Punkt zwölf stehen sich Autofahrer und Preistafel gegenüber, nur dass der Ausgang bereits feststeht: Der Preis zieht schneller als der Kunde.

Auch das kann man als Fortschritt bezeichnen. Früher wurde der Autofahrer über den Tag verteilt überrascht, heute geschieht es pünktlich.

Die Regel mag die Zahl der Preiserhöhungen verringern und den Vergleich erleichtern. Sie löst das strukturelle Problem jedoch nicht. Ein Markt wird nicht wettbewerbsintensiver, nur weil sich seine Anbieter beim täglichen Duell an dieselbe Uhrzeit halten.

Frau Reiche verwaltet den Preisauftrieb

Das Wirtschaftsministerium verweist darauf, die Befugnisse des Kartellamts gestärkt zu haben. Die Behörde soll leichter gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen können. Auf Grundlage einer Sektoruntersuchung wurde ein Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet, das bedeutet: Raffinerien wurden zu Auskünften aufgefordert.

Das klingt entschlossen. Bislang klingt es jedenfalls vor allem nach Vorbereitung.

Ein Verfahren ist keine Abhilfemaßnahme, eine Auskunftsanfrage ist noch kein stärkerer Wettbewerb. Ein Maßnahmenpaket entfaltet seinen Wert nicht durch die Zahl seiner Pressemitteilungen, sondern schlicht durch seine Wirkung im Markt.

Frau Reiche kann mitnichten für jeden Preissprung persönlich verantwortlich gemacht werden. Sie ist jedoch politisch dafür verantwortlich, ob ihr Ministerium bekannte Wettbewerbsprobleme mit der gebotenen Konsequenz behandelt. Sichtbar ist davon bislang wenig. Genauer gesagt: Frau Reiche tut das, was sie offenbar am besten kann – nichts.

Sie verweist auf Verfahren, Zuständigkeiten und neue Befugnisse, während die Preise steigen und die strukturellen Probleme des Marktes längst bekannt sind. Wer sich wirtschaftsliberal nennt, darf Wettbewerb nicht lediglich beschwören, er muss dessen Voraussetzungen sichern.

Kein neuer Tankrabatt, kein Preisdeckel

Die naheliegende politische Reaktion wäre nun ein weiterer Tankrabatt. Davon ist abzuraten.

Der erste Rabatt war teuer, unscharf und kam nachweislich nicht vollständig bei den Verbrauchern an. Eine erneute pauschale Steuersenkung würde wieder Milliarden kosten, hohe Verbräuche besonders stark begünstigen und einem Markt zusätzliches Geld zuführen, dessen Weitergabemechanismus sich gerade als unzuverlässig erwiesen hat.

Ein staatlicher Preisdeckel wäre ebenso problematisch: Er würde den Staat zwingen, einen politisch gewünschten Preis festzulegen, könnte das Angebot verzerren und die eigentlichen Wettbewerbsdefizite kaschieren. Der Staat sollte Kraftstoffpreise weder dauerhaft subventionieren noch administrieren.

Seine Aufgabe ist anspruchsvoller. Er muss einen funktionsfähigen Markt gewährleisten.

Dazu gehören deutlich mehr Transparenz über Raffinerie- und Großhandelsmargen, beschleunigte Verfahren gegen strukturelle Wettbewerbsstörungen und ein besserer Marktzugang für unabhängige Anbieter. Sollte sich bestätigen, dass vertikale Verflechtungen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, müssen auch strukturelle Abhilfemaßnahmen ernsthaft geprüft werden.

Wer über Jahre Daten sammelt, Berichte veröffentlicht und Schwachstellen benennt, darf sich irgendwann nicht mehr hinter der Komplexität des Marktes verstecken.

Beobachten ist keine Wirtschaftspolitik

Der aktuelle Preisanstieg hat reale externe Ursachen. Diese Feststellung entlastet den Staat von der absurden Erwartung, den Ölpreis kontrollieren zu können. Sie entlastet ihn aber nicht von seiner Verantwortung für die Wettbewerbsordnung in Deutschland.

Das Kartellamt betont, bei Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten konsequent vorzugehen. Bis dahin beobachtet es die Preise, analysiert Margen, erhebt Daten und informiert die Verbraucher darüber, wie teuer das Tanken gerade ist.

Der Autofahrer wusste das bereits, er steht schließlich davor.

Die Bundesregierung will die Entwicklung ebenfalls weiterhin beobachten. Mein Vorschlag zur Güte:
Vielleicht sollten Wirtschaftsministerium und Kartellamt bei Gelegenheit gemeinsam tanken fahren. Diese Exkursion könnte eine gewisse Unmittelbarkeit in die Debatte bringen.


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Ausstieg mit Ansage

Ein Nachtrag

Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar Konsequent inkonsequent

Jens Spahns Rücktritt beendet die Affäre nicht. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung nährt vielmehr den Verdacht, dass hier mehr vorbereitet wurde als nur eine Familiengründung und legt die Zukunftskrise der CDU offen.

Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion zurückgetreten. Damit hat er eine notwendige Konsequenz gezogen. Beantwortet sind die entscheidenden Fragen damit jedoch nicht. Sein Rücktritt wirkt weniger wie die plötzliche Einsicht eines politisch Gescheiterten als wie ein bemerkenswert geräuschloser Abgang zu einem bemerkenswert günstigen Zeitpunkt.

Die Nachricht über die Leihmutterschaft wurde wenige Tage nach der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause öffentlich. Das Parlament hatte vom 6. bis zum 10. Juli getagt, die Bekanntgabe folgte am 15. Juli. Politisch brisanter Stoff wurde damit genau dann auf den Tisch gelegt, als die parlamentarische Küche bereits geschlossen war.

Eine Leihmutterschaft ist kein spontaner Entschluss, der zwischen zwei Fraktionssitzungen gefasst und binnen einer Woche umgesetzt wird. Der medizinische, rechtliche und organisatorische Vorlauf dauert Monate, häufig erheblich länger, die Schwangerschaft selbst kommt noch hinzu. Jens Spahn wusste also lange vor der Sommerpause, welchen Weg er eingeschlagen hatte und in welchen offenen Widerspruch er damit zu seiner eigenen politischen Haltung sowie zur Position seiner Partei geraten würde.

Noch 2020 hatte das von Spahn geführte Gesundheitsministerium eine Lockerung des Verbots mit Verweis auf das Kindeswohl zurückgewiesen. Im Februar 2026 bekräftigte die CDU auf ihrem Parteitag ihre Ablehnung selbst der altruistischen Leihmutterschaft. Wenige Monate später wurde bekannt, dass einer der mächtigsten Männer dieser Partei genau jene Möglichkeit im Ausland genutzt hatte, die seine Partei den Menschen im eigenen Land aus guten ethischen Gründen verweigern will.

Dass ausgerechnet dieser seit Langem absehbare Konflikt erst nach Beginn der Sommerpause öffentlich wurde, halte ich nicht für eine belanglose Randnotiz. Der Zeitpunkt sieht nach politischer Choreografie aus: erst die Nachricht in der sitzungsfreien Zeit, dann einige Tage kontrollierte Empörung, schließlich der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz. Das kann Zufall sein, bei Jens Spahn glaube ich allerdings nicht mehr bereitwillig an Zufälle, sobald sie seinen eigenen Interessen ausgesprochen entgegenkommen.

Ich halte es inzwischen für durchaus denkbar, dass dieser Rückzug länger vorbereitet war. Spahn verfügt nach mehr als zwei Jahrzehnten im Bundestag, einem Bundesministeramt und Jahren in den höchsten Parteigremien über Einfluss, Kontakte und wirtschaftliche Sicherheit. Er fällt nicht ins Bodenlose. Er kann sich einen politischen Rückzug leisten oder zumindest einen vorläufigen Abgang, während andere die Scherben zusammenkehren.

Das passt zu dem Bild, das Spahn über Jahre selbst geprägt hat: Ein Politiker, der Verantwortung gern öffentlich beschwört, deren Folgen jedoch auffällig selten persönlich tragen musste. Bei den Maskengeschäften blieben gewaltige finanzielle Schäden, offene Fragen und gesperrte Akten zurück. Bei der Leihmutterschaft gilt für die Allgemeinheit weiterhin das Verbot, während Spahn sich die persönliche Ausnahme im Ausland organisierte. Nun folgt der Rücktritt, nachdem die Angelegenheit ohnehin nicht mehr einzufangen war.

Es geht nicht um seine Vaterschaft, das Kind steht außerhalb dieser Debatte. Es geht um einen Politiker, der den Eindruck erweckt, politische Grundsätze seien vor allem Vorschriften für andere. Sobald sie den eigenen Lebensentwurf behindern, werden sie zur unverbindlichen Empfehlung.

Der Fall reicht deshalb weit über Jens Spahn hinaus. Er trifft eine CDU, die ohnehin um ihre politische Existenz als Volkspartei kämpft. In aktuellen Umfragen liegt die AfD bei 27 Prozent, während die Union je nach Institut nur noch 20 bis 22 Prozent erreicht. Diese CDU hat in ihrer gegenwärtigen Verfassung keine Zukunft. Sie verliert nicht deshalb an die AfD, weil ihre Positionen zu konservativ wären, sondern weil ihre Repräsentanten immer wieder den Verdacht bestätigen, dass Werte nur so lange gelten, wie sie den eigenen Interessen nicht im Wege stehen.

Die nächste Bundestagswahl wird die politischen Verhältnisse voraussichtlich grundlegend verändern. Die Frage einer Beteiligung der AfD lässt sich nicht dauerhaft mit Parteitagsbeschlüssen, Brandmauerformeln und moralischen Beschwörungen verdrängen. Eine Union, die selbst nicht mehr glaubwürdig erklären kann, wofür sie steht, wird diese Entwicklung nicht verhindern. Das Gegenteil ist der Fall: sie wird sie beschleunigen.

Spahns Rücktritt mag für ihn der elegante Ausgang aus einer aussichtslos gewordenen Lage sein. Für die CDU ist er kein Befreiungsschlag. Er ist das Symptom einer Partei, deren Führung zu lange glaubte, sie könne ihren Wählern Grundsätze predigen und ihren Spitzenkräften Ausnahmen genehmigen.

Jens Spahn hat sein Amt verloren, die CDU droht weiterhin ihre Zukunft zu verlieren.


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Konsequent inkonsequent

Wenn Grundsätze nur für die anderen gelten

Kommentar von Jens Baumanns

Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten Eltern geworden. Eines vorweg: dem Kind ist ein behütetes und liebevolles Leben zu wünschen. Es trägt keinerlei Verantwortung für die Entscheidungen der Erwachsenen und gehört weder zum Gegenstand noch in die Schusslinie einer politischen Auseinandersetzung.

Bei Jens Spahn endet diese Schonung allerdings.

Seine Vaterschaft mag privat sein. Der eklatante Widerspruch zwischen seiner politischen Haltung, der Position seiner Partei und seinem persönlichen Handeln ist es nicht.

Spahn galt bislang als Gegner der Leihmutterschaft. Als Bundesgesundheitsminister sprach er sich ausdrücklich gegen ihre Legalisierung aus. Auch seine Partei hält an dieser ablehnenden Haltung fest und begründet sie mit ethischen Vorbehalten, gesundheitlichen Risiken sowie der Gefahr, Frauen und Kinder zum Gegenstand eines Geschäftsmodells zu machen. Erst im Februar 2026 bekräftigte die CDU ihr Nein erneut: Selbst altruistische Leihmutterschaften sollen verboten bleiben.

Nun hat ausgerechnet dieser Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausland jene Praxis für die eigene Familiengründung genutzt, die seine Partei in Deutschland sogar dann untersagen will, wenn die austragende Frau kein Honorar erhält.

Das ist keine beiläufige Abweichung zwischen einer früheren Aussage und einer späteren Lebensentscheidung, es ist Doppelmoral in ihrer beinahe vollendetsten Form.

Verständnis ist kein Anspruch

In meinem Kommentar „Kinderlos, krank, homosexuell? Der Staat kassiert trotzdem“ habe ich bewusst auf die besonderen Hürden hingewiesen, vor denen homosexuelle Männer mit Kinderwunsch stehen.

Eine gemeinsame biologische Elternschaft ist ausgeschlossen. Adoptionen sind langwierig, streng geprüft und bieten keinen Anspruch auf Erfolg. Der Weg über eine Leihmutterschaft im Ausland ist rechtlich komplex, finanziell aufwendig und ethisch überaus umstritten.

Diese Hürden sind real. Sie können schmerzen, als ungerecht empfunden werden und für Betroffene schwer zu ertragen sein.

Als homosexueller Mann kenne ich diese biologische Grenze nicht nur aus einer abstrakten Debatte. Gerade deshalb verweigere ich mich beiden bequemen Antworten: Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare darf weder geringschätzig abgetan noch zu einem Anspruch überhöht werden, dem sich die Rechte anderer Menschen unterzuordnen hätten.

Ein Kinderwunsch ist menschlich. Er kann tief empfunden, dauerhaft und existenziell sein. Dennoch begründet er kein Recht auf ein Kind.

Erst recht aber begründet er keinen Anspruch darauf, dass eine Frau ihren Körper, ihre Gesundheit und neun Monate ihres Lebens für die Erfüllung dieses Wunsches zur Verfügung stellt, ein Kind austrägt und es anschließend den Wunscheltern überlässt.

Eine Frau ist keine Gebärmaschine, eine Schwangerschaft keine käufliche Dienstleistung und ein Kind kein bestellbares Ergebnis eines internationalen Vertragswerks.

Genau an diesem Punkt endet das Mitgefühl nicht. Es findet lediglich seine notwendige ethische Grenze.

Wer Leihmutterschaft deshalb grundsätzlich ablehnt, kann eine in sich schlüssige Position vertreten. Jens Spahn tut das offenbar nur, solange diese Position ihn nicht selbst begrenzt.

Der Bruch mit dem eigenen Maßstab

Die Rechtslage ist differenzierter, als manche zugespitzte Reaktion vermuten lässt.

Deutschland stellt insbesondere die medizinische Herbeiführung und die Vermittlung einer Leihmutterschaft unter Strafe. Die austragende Frau und die Wunscheltern machen sich allein durch eine im Ausland erfolgte Leihmutterschaft nicht automatisch strafbar. Jens Spahn hat nach allem, was bislang bekannt ist, also kein deutsches Strafgesetz gebrochen. Gerade deshalb lautet der Vorwurf nicht Rechts-, sondern zurecht Glaubwürdigkeitsbruch.

Spahn hat sich im Ausland jene Möglichkeit eröffnet, die seine Partei im Inland selbst dann verbieten will, wenn es freiwillig und ohne finanzielle Motivation geschieht. Damit lässt sich die Angelegenheit nicht bequem als reine Privatsache darstellen.

Die CDU begründet ihr Verbot mit Ausbeutungsgefahren, gesundheitlichen Risiken und grundsätzlichen ethischen Vorbehalten. Diese Bedenken verschwinden nicht plötzlich am Abflugschalter. Eine Schwangerschaft wird nicht allein deshalb moralisch unbedenklich, weil sie in den USA stattfindet. Der Körper einer Frau verliert seine Schutzwürdigkeit nicht, sobald die deutsche Rechtsordnung außer Sichtweite gerät.

Wer eine Praxis wegen ihres ethischen Wesens ablehnt, kann sie nicht durch einen Langstreckenflug moralisch neutralisieren. Relokation verändert nicht die Moral.

Entweder Leihmutterschaft kann unter bestimmten rechtlichen, medizinischen und sozialen Voraussetzungen verantwortbar organisiert werden. Dann muss die CDU ihre pauschale Ablehnung überdenken und Jens Spahn muss erklären, welche Bedingungen seinen eigenen Fall ethisch vertretbar gemacht haben.

Oder Leihmutterschaft bleibt auch in sorgfältig regulierten Modellen eine Form potenzieller Instrumentalisierung und Ausbeutung. Dann gilt dieser Einwand selbstverständlich auch für Jens Spahn.

Beides gleichzeitig geht nicht: hierzulande das Verbot mit dem Schutz der Frau begründen und im Ausland persönlich von derselben Praxis profitieren.

Die Moral fliegt Business Class

Besonders entlarvend ist die soziale Dimension: Leihmutterschaften in den USA können Gesamtkosten zwischen 100.000 und 250.000 US-Dollar verursachen. Darin enthalten sind unter anderem medizinische Leistungen, Versicherungen, Vermittlung und anwaltliche Begleitung.

Es handelt sich folglich nicht um einen allgemein zugänglichen Ausweg für kinderlose Paare, sondern um eine Möglichkeit für Menschen, die über genügend Geld und Zugang zur passenden Rechtsordnung verfügen.

Der einfache Bürger erhält das Verbot, der Vermögende erhält eine Agentur, spezialisierte Anwälte und eine Rechnung. Formal bleibt die deutsche Rechtslage unangetastet. Praktisch wird ihre Wirkung zu einer Frage des Kontostands.

Spahn hat das deutsche Verbot nicht gebrochen, er konnte es sich lediglich leisten, dass es für seinen eigenen Lebensentwurf praktisch keine Wirkung entfaltete.

Wer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, bleibt an die hier geltenden Grenzen gebunden. Wer reich genug ist, kann eine andere Rechtsordnung nutzen und damit die praktische Wirkung des deutschen Verbots für sich überwinden.

Deutlicher lässt sich politische Klassengesellschaft kaum vorführen: Die Moral bleibt daheim, der Kinderwunsch fliegt Business Class in die USA.

Für die Allgemeinheit gelten das Verbot und seine moralische Begründung fort. Jens Spahn hingegen beansprucht für sich die persönliche Ausnahme. Das ist nicht bloß inkonsequent, sondern schlicht heuchlerisch.

Spahns Problem ist größer als dieser eine Widerspruch

Der aktuelle Vorgang wäre bereits für sich genommen kritikwürdig. Bei Jens Spahn fügt er sich jedoch in ein politisches Erscheinungsbild ein, das seit Jahren von einem bemerkenswerten Missverhältnis zwischen öffentlichem Anspruch und persönlicher Verantwortung geprägt ist.

Für mich ist Spahn längst zum Gesicht eines Berliner Politikbetriebs geworden, dessen Nähe zur Macht mitunter größer wirkt als seine Bereitschaft, für die Folgen des eigenen Handelns einzustehen.

Besonders deutlich wurde das bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie.

Unter Spahns Verantwortung kaufte der Bund in großem Umfang Schutzmasken ein. Die Folgen beschäftigen Parlament, Gerichte und Steuerzahler bis heute. Im Bundestag wurde über mögliche Milliardenrisiken, die Umstände der Beschaffung und unzureichende Transparenz gestritten. Die Opposition warf Spahn Verschwendung und undurchsichtige Geschäfte vor; die Union wies die Vorwürfe zurück. Fest steht: Die politische und finanzielle Aufarbeitung ist keineswegs abgeschlossen.

Daraus folgt nicht automatisch der Nachweis persönlicher Korruption. Einen solchen Nachweis gibt es bislang (noch) nicht. Es entsteht jedoch ein verheerender Eindruck.

Spahn erscheint immer wieder dort, wo politische Macht, erhebliche öffentliche Mittel, mangelnde Transparenz und ausbleibende persönliche Konsequenzen zusammentreffen.

Gerade im Fall der Leihmutterschaft muss sich Jens Spahn die Frage gefallen lassen, warum ein von ihm politisch verteidigtes Verbot für den eigenen Kinderwunsch offenbar keine bindende moralische Grenze mehr darstellte.

Jeder Vorgang für sich mag unterschiedlich gelagert sein. Zusammengenommen verdichten sie sich für mich zu einem politischen Muster: Jens Spahn vertritt Grundsätze mit großer Entschiedenheit, solange sie seine eigene Position nicht gefährden und sein persönliches Leben nicht begrenzen.

Sobald diese Haltung den eigenen Interessen im Weg steht, verliert sie bemerkenswert schnell ihre Standfestigkeit.

Das Gesicht einer selbstbezogenen Politik

Jens Spahn vermittelt wie kaum ein anderer den Eindruck, dass Jens Spahn vor allem einer Person verpflichtet ist: Jens Spahn.

Dieser Eindruck entsteht nicht wegen seiner Präsenz allein. Ehrgeiz ist kein politisches Vergehen. Machtwille gehört zum Geschäft und niemand gelangt rein zufällig an die Spitze einer Bundestagsfraktion.

Problematisch wird Machtwille aber dort, wo das Amt nicht mehr als Verpflichtung, sondern als persönlicher Besitzstand erscheint. Wo Verantwortung rhetorisch beschworen, praktisch jedoch abgewehrt wird. Wo ein Politiker über Jahre hinweg jede Kontroverse übersteht, ohne dass der eigene Anspruch auf Einfluss erkennbar erschüttert wird.

Spahn wirkt wie ein Mann, der sich an die Macht klammert, weil er sich ein politisches Leben außerhalb ihrer Reichweite offenbar kaum noch vorstellen kann.

Genau deshalb ist Jens Spahn für mich zur Verkörperung des schlechten Berliner Spitzenpolitikers geworden: selbstgewiss, medial dauerpräsent und stets bereit, den Bürgern Verbindlichkeit abzuverlangen, während er die eigenen Widersprüche zur Privatsache erklärt.

Es ist jene Politik aus dem Elfenbeinturm, die von der Bevölkerung Regeln, Rücksicht und Verzicht erwartet, sich selbst aber einen anderen Bewegungsspielraum zugesteht.

Dass manche Beobachter bei einer solchen Distanz zwischen politischer Elite und Lebenswirklichkeit an Versailles denken, ist nicht bloß geschmacklose Übertreibung. Der Vergleich beschreibt ein wachsendes Gefühl: Dort oben lebt eine Klasse, die über Zumutungen spricht, deren Folgen sie selbst kaum noch erreichen.

Dass Marie Antoinette den berühmten Satz über den Kuchen aller Wahrscheinlichkeit nach nie gesagt hat, ist historisch gut belegt. Als Symbol einer politischen Elite, die den Kontakt zur Lebenswirklichkeit verloren hat, hat er die Jahrhunderte dennoch überdauert.

Jens Spahn liefert seine eigenen Symbole.

Eine Meinungsänderung wäre erlaubt

Menschen dürfen ihre Auffassung ändern, sogar Politiker, solange es ehrlich und glaubwürdig ist.

Spahn könnte offen erklären, dass seine persönliche Erfahrung seine frühere Haltung verändert habe. Er könnte begründen, welche Voraussetzungen eine selbstbestimmte Entscheidung der austragenden Frau gewährleisten sollen. Er könnte eine Debatte darüber anstoßen, ob ein Totalverbot Frauen und Kinder tatsächlich besser schützt oder lediglich einen internationalen Markt für Wohlhabende fördert.

Er könnte sich dafür einsetzen, dass eine verantwortbare Regelung nicht nur ihm und anderen Vermögenden im Ausland offensteht.

Eine solche Kehrtwende wäre angreifbar, aber immerhin anständig.

Bislang ist keine politische Initiative Spahns erkennbar, die aus seiner persönlichen Entscheidung eine neue, allgemein geltende Position ableitet. Die Bundesregierung hält weiterhin am Verbot fest, ebenso seine Partei.

So entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass Spahn die Ausnahme für sich nutzt, ohne den zugrunde liegenden politischen Grundsatz für andere infrage zu stellen. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den Zeitpunkt der Veröffentlichung: Ausgerechnet mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause wurde ein Thema öffentlich, das einer unmittelbaren politischen Debatte im Bundestag zunächst entzogen ist.

Das Problem ist nicht, dass er seine Meinung geändert haben könnte. Das eigentliche Problem ist, dass er die persönliche Konsequenz einer möglichen Meinungsänderung nutzt, ohne die politische Konsequenz auszusprechen.

Das Verbot bleibt bestehen, die moralische Begründung ebenfalls.
Nur Jens Spahn selbst nimmt sich davon aus.

Das stärkste Gegenargument

Das stärkste Argument der Befürworter lautet, eine erwachsene Frau könne sich freiwillig und selbstbestimmt für eine Leihmutterschaft entscheiden. Dieser Einwand verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Er beantwortet jedoch nicht, wie echte Freiwilligkeit in einem internationalen Markt zuverlässig von finanzieller Abhängigkeit, familiärem Druck und wirtschaftlicher Not getrennt werden soll. Genau deshalb beruft sich die CDU auf Ausbeutungsrisiken.

Wer diese Risiken politisch für so schwerwiegend hält, dass selbst altruistische Modelle verboten bleiben sollen, muss erklären, warum sie im eigenen Fall beherrschbar waren.

Auch der Hinweis, Politiker müssten privat nicht jede Position ihrer Partei vollständig verkörpern, greift zu kurz.

Spahn hat keine alltägliche Freiheit genutzt, die er politisch lediglich stärker regulieren möchte. Er hat eine Praxis in Anspruch genommen, deren Verbot seine Partei mit einem grundsätzlichen ethischen Verdacht begründet.

Ein Politiker muss nicht vollkommen sein. Er muss jedoch erklären können, warum der Maßstab, den er politisch mitträgt, für sein eigenes Handeln nicht gelten soll.

Gerade bei Jens Spahn ist diese Frage zwingend. Als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist er kein Hinterbänkler, der mit der Linie seiner Partei nichts zu tun hätte. Er gehört zur Führung einer politischen Kraft, die für sich beansprucht, Familie, Verantwortung und christlich geprägte Menschenwürde besonders ernst zu nehmen.

Wer diesen Anspruch erhebt, muss sich an ihm messen lassen.

Verzicht für die anderen, Ausnahme für Spahn

Mich stößt an diesem Vorgang nicht allein die persönliche Inkonsistenz ab. Sie fügt sich in das größere Bild eines Politikbetriebs, der gegenüber den Bürgern strenge Maßstäbe pflegt und gegenüber sich selbst erstaunliche Nachsicht.

Bürger können Irrtümer verzeihen. Sie verstehen, dass Politik unter Unsicherheit handelt und Entscheidungen später korrigiert werden müssen.

Was sie zu Recht verachten, ist der Eindruck, dass für die Regierenden andere Maßstäbe gelten als für die Regierten.

Spahn vermittelt genau diesen Eindruck:

Er verteidigt ein Verbot, dessen Konsequenzen er selbst nicht tragen musste. Er führte ein Ministerium, dessen Maskenbeschaffung bis heute erhebliche finanzielle und politische Fragen aufwirft, ohne dass diese Affäre seiner Karriere erkennbar geschadet hätte. Er beansprucht das persönliche Glück, ohne die öffentliche Inkonsistenz überzeugend zu beantworten. Er bleibt im Zentrum der Macht, gleichgültig, welche Fragen sich hinter ihm auftürmen.

Darin liegt für mich die eigentliche Heuchelei.

Jens Spahn erscheint nicht als Politiker, dessen Handeln von einem erkennbaren Kompass geleitet wird. Er erscheint als Politiker, dessen Kompass bemerkenswert zuverlässig auf die eigene Position zeigt.

Herr Spahn, ziehen Sie die Konsequenz

Herr Spahn,

Ihre Vaterschaft ist, wie Sie sagten, Ihr persönliches Glück. Ihre politische Bigotterie jedoch eine öffentliche Angelegenheit.

Sie können nicht an der Spitze einer Fraktion stehen, deren Partei Leihmutterschaft selbst in altruistischer Form wegen der Gefahr von Ausbeutung verbieten will, und zugleich im Ausland persönlich von genau jener Praxis profitieren, ohne diesen Widerspruch aufzulösen.

Erklären Sie, weshalb die ethischen Bedenken Ihrer Partei in Ihrem Fall nicht galten. Erklären Sie, ob Sie Ihre frühere Ablehnung aufgegeben haben. Erklären Sie, ob auch andere Menschen unter klaren Voraussetzungen den Weg gehen dürfen sollen, den Sie sich selbst eröffnet haben.

Oder gestehen Sie ein, dass Ihre Grundsätze genau so lange hielten, wie sie lediglich das Leben anderer begrenzten.

Sie stehen seit Jahren sinnbildlich für einen Politikbetrieb, in dem offene Fragen, kostspielige Fehlentscheidungen und persönliche Widersprüche erstaunlich selten zu persönlichen Konsequenzen führen.

Die Maskenaffäre hat Sie politisch nicht gestoppt. Ihre offenkundige Doppelmoral bei der Leihmutterschaft wird es vermutlich ebenfalls nicht tun. Gerade das ist Teil des Problems.

Sie scheinen sich selbst für politisch unersetzlich und gegenüber den üblichen Maßstäben für bemerkenswert immun zu halten. Aus meiner Sicht haben Sie damit die Glaubwürdigkeit verloren, eine der wichtigsten Fraktionen dieses Landes zu führen.

Treten Sie zurück.

Nicht weil Sie Vater geworden sind, nicht weil Sie homosexuell sind. Nicht weil ein Politiker seine Meinung niemals ändern dürfte.

Treten Sie zurück, weil politische Führung ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen öffentlichem Anspruch und persönlichem Handeln verlangt und weil Sie diesen Maßstab erneut nicht erfüllen.

Ein solcher Schritt verlangt Rückgrat und politischen Anstand. Dass Sie dazu bereit sind, bezweifle ich. Dafür klammern Sie sich zu beharrlich an Einfluss, Ämter und öffentliche Bedeutung.

Deshalb dürfte mein Rücktrittsaufruf ein frommer Wunsch bleiben.
Konsequenter kann man kaum inkonsequent sein.


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Im Dunkeln ist gut munkeln

Der Staat zieht den Vorhang zu – die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes

Kommentar von Jens Baumanns

Im Dunkeln ist gut munkeln“, sagt der Volksmund. Gemeint sind Gerüchte, Vermutungen und Dinge, die sich im Verborgenen abspielen. Für eine Demokratie sollte jedoch genau das Gegenteil gelten. Je mehr Macht ein Staat über seine Bürger ausübt, desto heller muss das Licht sein, das auf sein eigenes Handeln fällt. Demokratie lebt nicht vom blinden Vertrauen in Regierungen. Sie lebt von Transparenz, Kontrolle und der Möglichkeit, politische Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Genau deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz kein bloßes Verwaltungsinstrument, sondern ein demokratischer Garant für Transparenz. Es gibt Bürgern, Journalisten, Wissenschaftlern und Unternehmen die Möglichkeit, staatliches Handeln zu hinterfragen, Entscheidungen nachzuvollziehen und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht aus pauschalem Misstrauen gegenüber einer bestimmten Regierung, sondern aus einem gesunden Misstrauen gegenüber Macht als solcher. Nun soll genau dieses Prinzip aufgeweicht werden.

Nach derzeitigen Plänen soll der Zugang zu amtlichen Informationen erschwert werden.

Was bislang grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses möglich ist, soll künftig an strengere Voraussetzungen gebunden werden. Damit erhielten die Behörden größeren Spielraum bei der Entscheidung, wer Zugang zu welchen Informationen erhält und unter welchen Bedingungen Auskunft erteilt wird. Aus einem demokratischen Recht droht schleichend ein Privileg zu werden. Bereits die Ankündigung sollte jeden Bürger aufhorchen lassen.

Gerade eine Bundesregierung unter einem Kanzler, zu dem sich im aktuellen ARD-DeutschlandTrend nur noch 13 Prozent der Befragten wohlwollend äußern, müsste Transparenz nicht fürchten, sondern offensiv suchen. Hinzu kommt, dass die schwarz-rote Koalition nach ihrem ersten Amtsjahr so schlecht bewertet wurde wie keine Bundesregierung seit Beginn dieser Messreihe im Jahr 1997. Wer mit einem derart massiven Vertrauensverlust konfrontiert ist, sollte den Bürgern mehr Einblick gewähren, statt ausgerechnet deren demokratische Kontrollmöglichkeiten zu beschneiden.

Soll heißen: Eine Regierung mit einem derart miserablen Zeugnis täte gut daran, sich in Demut zu üben und fortan mit größter Umsicht zu handeln.

Vertrauen lässt sich nicht verordnen, erst recht nicht durch eingeschränkte Auskunftsrechte. Es entsteht dort, wo politische Entscheidungen erklärt, Verantwortlichkeiten offengelegt und staatliche Abläufe nachvollziehbar gemacht werden. Eine Regierung, die verspieltes Vertrauen ernsthaft zurückgewinnen will, müsste daher Türen öffnen, statt neue Hürden zu errichten. Wer den Zugang zu Informationen erschwert, erweckt hingegen den Eindruck, nicht die Qualität des eigenen Handelns verbessern, sondern dessen Überprüfbarkeit begrenzen zu wollen.

Die Botschaft ist damit gleich doppelt verheerend: Vertrauen soll nicht länger durch mehr Offenheit zurückgewonnen, sondern Misstrauen durch weniger Einblick kaschiert werden. Gerade darin liegt der fundamentale Widerspruch dieses Vorhabens.

Dabei wird häufig übersehen, worum es im Kern überhaupt geht: Der Staat besitzt bereits enorme Macht. Er erlässt Gesetze, erhebt Steuern, greift in Eigentumsrechte ein, verteilt Milliardenbeträge aus öffentlichen Haushalten und entscheidet über nahezu jeden Lebensbereich seiner Bürger: Von Bauvorhaben, umfassenden Sozialleistungen bis hin zu Genehmigungen und hoheitlichen Eingriffen. Gerade deshalb muss staatliches Handeln einer besonders intensiven Kontrolle unterliegen.

Demokratie bedeutet nicht, alle vier Jahre ein Kreuz auf einem Wahlzettel zu machen und anschließend darauf zu hoffen, dass schon alles richtig laufen wird. Demokratie endet nicht am Wahlabend: Sie beginnt dort, wo Bürger, Medien und Opposition Regierungen dauerhaft kontrollieren können. Informationsfreiheit ist daher kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Säule des Rechtsstaats.

Genau an diesem Punkt irritiert mich die Entwicklung der vergangenen Jahre zunehmend.

Auf immer komplexere Herausforderungen folgen zunehmend kleinteilige und selten tragfähige Reformen. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern durch neue Dokumentationspflichten erweitert. Die Sozialversicherungen werden nicht nachhaltig stabilisiert; Beiträge und Belastungen steigen weiter. In der Migrationspolitik fehlt weiterhin eine wirksame Ordnung, während ihre Folgen vielerorts lediglich hingenommen werden. So entsteht der Eindruck einer Politik, die sich in Nebenbaustellen verzettelt, Symptome behandelt und die strukturellen Ursachen unangetastet lässt.

Das Ergebnis erleben wir täglich: Aus komplexen Problemen entstehen noch komplexere Regelwerke, neue Kosten und zusätzliche Belastungen. Diese Kosten trägt am Ende vor allem die arbeitende Mitte unseres Landes, während unsere Regierung andere alimentiert und knappe Mittel weiterhin mit der Gießkanne über die Krisenherde dieser Welt verteilt.

Doppelmoral

Umso auffälliger ist der Gegensatz zwischen den weitreichenden Pflichten, die Bürgern und Unternehmen auferlegt werden, und den Maßstäben, die der Staat an sich selbst anlegt.

Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen, Lieferketten dokumentieren, Compliance-Vorgaben erfüllen, Datenschutz nachweisen und jede steuerliche Kleinigkeit offenlegen. Der Bürger soll möglichst vollständig transparent sein. Der Staat hingegen möchte seine eigenen Informationspflichten einschränken. Diese Asymmetrie ist schwer vermittelbar.

Wer maximale Offenheit verlangt, sollte sich denselben Maßstab auch selbst auferlegen. Transparenz darf keine Einbahnstraße sein.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jede interne Beratung oder jedes vertrauliche Gespräch öffentlich zu machen. Natürlich benötigt Regierungshandeln geschützte Räume. Diplomatie, Sicherheitsfragen oder laufende Ermittlungen sind berechtigterweise ausgenommen. Doch genau deshalb existieren bereits heute zahlreiche Schutzvorschriften. Eine pauschale Schwächung des Informationszugangs ist dafür weder notwendig noch überzeugend.

Gerade die deutsche Geschichte lehrt eine einfache Erkenntnis: Demokratische Kontrolle verschwindet selten von heute auf morgen. Sie wird Schritt für Schritt zurückgedrängt. Ein wenig mehr staatliches Ermessen hier, ein etwas eingeschränkter Informationszugang dort. Jede einzelne Änderung mag für sich genommen gering erscheinen. In ihrer Summe verschiebt sich jedoch das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Deshalb sollten Gesetze niemals aus der Perspektive der gerade regierenden Mehrheit geschrieben werden. Jedes Gesetz muss auch der Regierung standhalten, die eines Tages vielleicht von den politischen Gegnern gestellt wird. Wer heute Informationsrechte einschränkt, schafft ein Instrument, das morgen jeder anderen Regierung ebenfalls zur Verfügung steht.

Rechtsstaatlichkeit lebt gerade davon, Macht so zu begrenzen, dass sie unabhängig von parteipolitischen Mehrheiten kontrollierbar bleibt.

Eine Regierung, die von der Qualität ihrer Arbeit überzeugt ist, muss kritische Nachfragen nicht fürchten. Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Informationsfreiheit ist kein Misstrauensvotum gegen die Regierung. Sie ist der Grund, weshalb Bürger ihr überhaupt vertrauen können. Wenn ausgerechnet jetzt damit begonnen wird, das Licht zu dimmen, sollten wir alle genauer hinsehen. Nicht weil wir jeder Regierung böse Absichten unterstellen müssen, sondern weil demokratische Kontrolle niemals vom Wohlwollen der Regierenden abhängen darf.

Wer Transparenz abbaut, beseitigt keine Bürokratie, sondern entzieht staatliches Handeln der demokratischen Kontrolle. Aus einer vermeintlichen Verwaltungsreform wird damit ein Angriff auf das Prinzip der Rechenschaftspflicht.

Ein Staat, der von seinen Bürgern immer mehr Offenlegung verlangt, sich selbst aber dem kritischen Blick entziehen will, weckt nicht nur Misstrauen. Schlimmer noch: Er beschädigt das Fundament, auf dem Vertrauen in den Staat überhaupt ruhen kann.

Letztlich geht es bei den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht um eine technische Anpassung, sondern um die grundlegende Frage, wie viel demokratische Kontrolle diese Regierung noch auszuhalten bereit ist. Eine Regierung, die den Vorhang vor den Bürgern zuzieht, darf sich nicht wundern, wenn am Ende für sie selbst der Vorhang fällt.


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Das Recht auf Verwahrlosung

Warum Freiheit nicht heißen darf, den öffentlichen Raum mit in den Abgrund zu ziehen

Kommentar von Jens Baumanns

Es gibt Sätze, die hängen bleiben, weil sie die Wahrheit derart hart formulieren, dass man sie zunächst zurückweisen möchte.
Einer dieser Sätze lautet: Der Mensch hat ein Recht auf Verwahrlosung.

Ich habe diese Formulierung jüngst in einem Gespräch aufgenommen und übernommen, weil sie den Kern einer liberalen Gesellschaft erstaunlich präzise trifft. In einem freien Land darf der Mensch unvernünftig leben. Er darf falsche Entscheidungen treffen, Hilfe ablehnen, sich selbst schaden und an den eigenen Lebensentscheidungen scheitern. Der Staat ist nicht dazu da, jeden Menschen gegen seinen Willen zu einem bürgerlichen Idealbild zu erziehen. Freiheit umfasst auch Zumutungen. Sie umfasst sogar das Recht, am eigenen Leben zu scheitern.

Aber dieses Recht endet dort, wo die Allgemeinheit mitverwahrlosen soll.

Am gestrigen Freitag schrieb Zoe Clausen in der MOPO über bettelnde Menschen in Hamburgs S- und U-Bahnen. Ihre These lautet sinngemäß: Nicht die Bettelnden seien das eigentliche Problem. Ich las das, hielt kurz inne und musste an den eingangs erwähnten Satz denken. Ihre Aussagen sind menschlich nachvollziehbar, sozial sensibel und in Teilen sicher richtig. Natürlich stehen hinter Obdachlosigkeit, Armut, Sucht und Betteln oft harte Einzelschicksale. Niemand ist wohl deshalb auf der Straße, weil das Leben dort so bequem wäre. Es gibt sicher auch freundliche, zurückhaltende obdachlose Menschen, die niemanden bedrängen und deren Not man nicht achtlos wegwischen sollte.

Nur bildet diese Perspektive nicht die ganze Realität ab. Denn die Wirklichkeit vieler Fahrgäste sieht anders aus: Sie erleben nicht nur stille Armut, sondern aufdringliches Betteln.

Das Problem ist das wiederholte, aufdringliche, teils aggressive Ansprechen in einem Raum, dem man nicht ausweichen kann. Das Problem ist der Mann, der durch den Wagen läuft, laut seine Geschichte erzählt und Geld fordert. Die Frau, die nach einem freundlichen „Nein“ beleidigend wird. Die Gruppe, die betrunken oder berauscht in der Station sitzt. Der Fahrgast, der sich nicht mehr sicher ist, ob Wegschauen klüger ist als Reagieren. Die Mutter, die ihrem Kind erklären muss, warum jemand im Abteil schreit. Der Pendler, der morgens nicht sozialpolitisch konfrontiert werden möchte, sondern einfach zur Arbeit fahren will. Wer täglich fährt, erlebt diese Situationen nicht als kurze Begegnung mit der „Realität der Straße“, sondern als wiederkehrende Zumutung in einem Verkehrssystem, für das er bezahlt.

Man muss diese Unterscheidung zwingend sauber treffen: Nicht jeder Bettelnde ist aggressiv und nicht jeder Obdachlose stört. Nicht jeder Mensch in Not ist ein Problem für andere. Der Grundsatz aber bleibt: Betteln gehört nicht in S- und U-Bahnen. Der Nahverkehr ist kein moralisches Versuchslabor, keine mobile Sozialstation und kein öffentlicher Beichtstuhl für das schlechte Gewissen der Stadt. Er ist in erster Linie ein Verkehrsmittel.

Genau deshalb gibt es Regeln. Die Hochbahn und der HVV verfügen über Hausrecht, Beförderungsbedingungen und Verhaltensvorgaben. Betteln, Musizieren, Rauchen und Alkoholkonsum sind in Fahrzeugen und Anlagen nicht ohne Grund untersagt oder eingeschränkt. Das ist keine soziale Grausamkeit, sondern eine notwendige Grundordnung. Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, betritt keinen rechtsfreien Raum, sondern einen zweckgebundenen:
Er dient der Beförderung.

Der Skandal ist daher nicht, dass solche Regeln wie auch die Bußen existieren. Der eigentliche Skandal ist, dass man in Hamburg immer wieder so tut, als sei ihre konsequente Durchsetzung bereits eine moralische Entgleisung. Sie ist es nämlich nicht.

Es ist kein Angriff auf die Menschenwürde, Fahrgäste vor Belästigung zu schützen. Es ist keine soziale Kälte, aggressives Betteln aus Bahnen und Bahnhöfen herauszuhalten. Es ist kein Klassenkampf von oben, wenn ein Verkehrsunternehmen sein Hausrecht durchsetzt. Es ist schlicht Ordnungspolitik.

Natürlich braucht Hamburg Hilfeangebote. Mehr Wohnraum, Suchthilfe, medizinische Versorgung, psychiatrische Betreuung, Streetwork und niedrigschwellige Anlaufstellen sind notwendig. Wer nur mit Bußgeldern und Platzverweisen antwortet, löst Obdachlosigkeit nicht. Daraus folgt aber eben nicht, dass man auf Regeln verzichten darf. Hilfe und Ordnung sind keine Gegensätze, sie gehören zusammen.

Eine Stadt, die nur hilft, ohne klare Grenzen zu setzen, schafft keine Humanität, sondern Dauerelend. Eine Stadt, die nur verdrängt, ohne Hilfe anzubieten, handelt ebenso falsch. Notwendig ist beides: Hilfe für diejenigen, die erreichbar sind, Konsequenz gegenüber denen, die andere bedrängen, und klare Durchsetzung bestehender Regeln im öffentlichen Raum.

Besonders aufgestoßen ist mir der wohlmeinende Hinweis, man könne ja einfach kurz vom Handy hochschauen, zuhören und freundlich „Nein“ sagen. Das klingt empathisch. Es ist aber auch bemerkenswert bevormundend. Fahrgäste sind keine ehrenamtlichen Streetworker auf Schienen. Niemand ist verpflichtet, sich morgens auf dem Weg zur Arbeit, abends nach einem langen Tag oder mit Kindern im Abteil mit jedem fremden Elend auseinanderzusetzen. Niemand muss Blickkontakt aufnehmen, zuhören, reagieren oder innerlich eine kleine Gewissensprüfung bestehen, nur weil jemand im Waggon um Geld bittet.

Ein Nein muss nicht freundlich performt werden, damit es legitim ist. Es muss schlicht akzeptiert werden.

Wer den öffentlichen Nahverkehr attraktiv machen will, darf nicht nur über Takte, Tarife und Klimaziele sprechen. Er muss auch über Sicherheit, Sauberkeit und Zumutbarkeit sprechen. Denn ein Verkehrsmittel, in dem sich Menschen bedrängt, belästigt oder unsicher fühlen, wird nicht dadurch besser, dass man ihnen erklärt, sie müssten nur sensibler sein.

An dieser Stelle lohnt der Blick nach London. Dort sind U-Bahn-Stationen durch Zugangssperren gesichert. Wer den bezahlten Bereich betreten will, braucht ein Ticket oder eine gültige Zahlung. Das löst natürlich keine Obdachlosigkeit, aber es schützt den Zweck des Systems. Es trennt Verkehrs- von Aufenthaltsraum. Es macht klar: Wer hier ist, ist Reisender, nicht Dauergast eines Verkehrsbetriebs, der unfreiwillig zur Wärmestube, Bettelzone oder Ausweichfläche ungelöster Sozialpolitik wird.

Hamburg sollte diesen Gedanken ernsthaft prüfen. Kontrollierte Zugänge zu stark frequentierten Bahnsteigen und Stationen wären kein Allheilmittel, aber ein ordnungspolitisches Signal. Sie würden Schwarzfahren erschweren, unkontrolliertes Verweilen reduzieren und den fahrkartenpflichtigen Bereich wieder stärker denjenigen vorbehalten, für die er gedacht ist: Fahrgästen.

Das mag hart klingen, tatsächlich ist es nur ehrlich.

Wer kein gültiges Ticket hat, gehört nicht in den fahrkartenpflichtigen Bereich. Wer bettelt, Fahrgäste bedrängt, alkoholisiert randaliert oder andere beleidigt, gehört aus dem System entfernt – unabhängig von Herkunft, Einkommen, sozialem Status oder persönlicher Lebenslage. Wer Hilfe braucht, muss Hilfe angeboten bekommen. Wer sie ablehnt und zugleich andere belastet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist keine Entmenschlichung, es ist die notwendige Unterscheidung zwischen Mitgefühl und Kapitulation.

Hamburg hat zu lange akzeptiert, dass sich soziale Probleme in Bahnen, Bahnhöfe und zentrale Räume verlagern. Dort sind sie sichtbar, dort stören sie, dort werden sie kurz diskutiert und anschließend auf Wiedervorlage gesetzt. Eine Stadt ist nicht sozial, weil sie Elend in der U-Bahn mitfahren lässt. Sie ist sozial, wenn sie Hilfe organisiert, Regeln durchsetzt und den Bürgern den Raum zurückgibt, den sie finanzieren.

Der öffentliche Nahverkehr ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Er funktioniert aber nur, wenn er geordnet bleibt. Wird er zum Auffangbecken ungelöster Sozial-, Sucht- und Ordnungspolitik, verliert er jene Normalität, auf die eine Großstadt angewiesen ist.

Genau deshalb braucht Hamburg keine Debatte darüber, ob man Mitleid haben darf. Hamburg braucht eine Debatte darüber, warum dieses Mitleid immer öfter von den falschen Menschen eingefordert wird: von Fahrgästen, Mitarbeitern der Hochbahn, Anwohnern und all jenen, die täglich mit den Folgen politischer Halbherzigkeit konfrontiert sind.

Genau hier liegt die Grenze liberaler Nachsicht. Der Staat darf nicht jeden Menschen vor sich selbst retten wollen, aber er muss die Allgemeinheit vor den Folgen schützen, wenn individuelles Elend zur öffentlichen Gefahrenlage wird. Freiheit ist kein Anspruch darauf, ganze Nachbarschaften zu überfordern. Sozialpolitik ist kein Schutzschirm, unter dem Ordnung, Sicherheit und Zumutbarkeit verschwinden.

Wer also sagt, der Mensch habe ein Recht auf Verwahrlosung, muss den zweiten Satz gleich mitsprechen: Die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, nicht mitverwahrlost zu werden.


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