Kinderlos, krank, homosexuell? Der Staat kassiert trotzdem

Warum der Kinderlosenzuschlag keine Familienpolitik ist, wenn er Lebensrealitäten ignoriert

Kommentar von Jens Baumanns

Kinderlos – kaum ein Begriff wirkt in politischen Debatten so eindeutig und beschreibt zugleich so unterschiedliche Lebensrealitäten. Auf dem Papier ist es eine einzige Kategorie, im wirklichen Leben verbergen sich dahinter Millionen Geschichten, Entscheidungen, Hoffnungen, Enttäuschungen, Kosten, Kämpfe und Schicksale.

Da ist das erfolgreiche Doppelverdienerpaar, das sich bewusst gegen Kinder entschieden hat: Zwei Einkommen, hohe Steuerlast, hohe Sozialabgaben, kaum staatliche Transferleistungen. Man muss diesen Lebensentwurf nicht idealisieren, um nüchtern festzustellen: Diese Menschen liegen dem Staat nicht auf der Tasche, sie finanzieren ihn mit.

Da ist das Ehepaar, das seit Jahren versucht, eine Familie zu gründen: Arzttermine, Kinderwunschzentren, Hormonbehandlungen, Beratungen, Untersuchungen, Hoffnungen und Rückschläge prägen den Alltag. Dazu kommen oft erhebliche Kosten für Behandlungen, Medikamente, Diagnostik und Verfahren, deren Ausgang offen bleibt. Kinderlosigkeit ist hier keine bequeme Entscheidung. Sie ist ein teurer, belastender und oft schmerzhafter Kampf.

Da ist die Frau, die nach einer schweren Erkrankung keine Kinder mehr bekommen kann. Da ist der Mann, der nach einer Krebsbehandlung unfruchtbar wurde. Das Paar, das wegen schwerer Erbkrankheiten bewusst auf eigene Kinder verzichtet, weil es niemandem das weitergeben will, womit es selbst ein Leben lang kämpfen musste. Das ist keine Kälte, das ist Verantwortung unter bitteren Vorzeichen.

Da sind der junge Witwer, die Witwe, der Mensch ohne passenden Partner, der Mensch mit Behinderung, das Paar, das seit Jahren pflegebedürftige Eltern versorgt. Unternehmer, Ärztinnen, Feuerwehrleute, Lehrerinnen und Handwerker, die vielleicht keine eigenen Kinder haben, aber täglich Verantwortung tragen, Arbeit schaffen, Leben schützen, Wissen weitergeben und dieses Land mit am Laufen halten.

Da ist das homosexuelle Männerpaar, das bereit wäre, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, dessen Weg zur Elternschaft aber von rechtlichen Hürden, Verboten und langwierigen Verfahren geprägt ist. Eine gemeinsame biologische Elternschaft ist ausgeschlossen, Leihmutterschaft ist in Deutschland nämlich illegal. Der Weg über das Ausland ist rechtlich heikel, finanziell kostspielig und moralisch umstritten. Adoption bleibt häufig der einzige realistische Weg, doch auch dieser Weg ist selten, streng geprüft und zudem ohne Anspruch auf Erfolg.

Da ist das lesbische Paar, das sich durch medizinische und juristische Besonderheiten kämpfen muss, die andere Familienmodelle kaum kennen. Samenspende, rechtliche Anerkennung, Beratung, medizinische Verfahren, Kosten und Bürokratie stehen oft zwischen Kinderwunsch und Familiengründung. Elternschaft ist hier nicht einfach Natur, sie ist häufig Akte, Antrag und finanzielle Belastung.

All diese Lebenswege werden in der Pflegeversicherung auf ein einziges Merkmal reduziert: kinderlos. Nicht die Lebensgeschichte zählt, nicht das Motiv, nicht der Wunsch. Weder Krankheit, rechtliche Hürde noch die finanzielle Belastung auf dem Weg zum Kind.

Für die Beitragsberechnung sind all diese Menschen identisch.

Genau dort beginnt die eigentliche Debatte. Wer so unterschiedliche Lebenslagen in dieselbe Kategorie einordnet und anschließend denselben Zuschlag erhebt, behandelt formal gleich. Ob er damit gerecht handelt, steht auf einem anderen Blatt.

Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung soll weiter steigen, dabei zahlen Kinderlose bereits heute mehr als Eltern. Nach den Plänen aus dem Bundesgesundheitsministerium soll der Zuschlag nochmals erhöht werden. Für kinderlose Versicherte hieße das: noch mehr Abgaben auf den Lohnzettel, noch ein Stück mehr Belastung, noch ein weiterer Griff in dieselbe Tasche.

Dabei klingt die Begründung zunächst vernünftig und richtig: Wer Kinder großzieht, leistet einen Beitrag zur Zukunft des Sozialstaats. Kinder sind die Beitragszahler von morgen. Ohne kommende Generationen lassen sich Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht stabil halten. Deutschland hat ein demografisches Problem, und wer das bestreitet, schließt die Augen vor der Realität, die bereits vielerorts bemerkbar wird.

Natürlich braucht Deutschland mehr Kinder und selbstverständlich ist Elternschaft eine Leistung. Ja, der Staat darf Familien entlasten, er muss es sogar.

Der Fehler beginnt jedoch dort, wo aus Familienförderung eine pauschale Kinderlosenbelastung wird.

Der Staat behandelt Eltern inzwischen differenziert: Er unterscheidet nach der Zahl der Kinder, staffelt Beiträge, berücksichtigt Erziehungsaufwand, rechnet, sortiert, gewichtet und differenziert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich aufgegeben, Eltern in der Pflegeversicherung je nach Kinderzahl unterschiedlich zu behandeln. Unterschiedliche Belastungen verlangen unterschiedliche Regelungen. Umso erstaunlicher ist, dass diese Differenzierung endet, sobald es um Kinderlose geht.

Bei Eltern zählt jedes Kind, bei Kinderlosen zählt kein einziger Grund.

Der Staat fragt nicht, warum jemand keine Kinder hat. Er fragt nicht, ob jemand keine Kinder wollte oder keine bekommen konnte. Er fragt nicht nach Krankheit, Unfruchtbarkeit, gescheiterten Kinderwunschbehandlungen, rechtlichen Hürden, einem Schicksalsschlag oder einem erfolglosen Adoptionsprozess.

Er sieht nur: kein Kind. Dann kassiert er.

Besonders deutlich wird diese Schieflage beim Vergleich von natürlicher Elternschaft und Adoption: Ein heterosexuelles Paar kann ein Kind bekommen, ohne dass vorher ein Amt prüft, ob Einkommen, Wohnraum, Beziehung, psychische Stabilität oder Erziehungsvorstellungen geeignet sind. Selbst in prekären Verhältnissen ist Elternschaft zunächst eine biologische Tatsache, keine staatlich genehmigte Lebensform.

Wer adoptieren möchte, muss sich dagegen einem intensiven Prüfverfahren stellen. Einkommen, Wohnsituation, Partnerschaft, Gesundheit, Alter, Belastbarkeit, Erziehungsvorstellungen und familiäres Umfeld werden betrachtet. Diese Prüfung dient dem Kindeswohl und ist grundsätzlich richtig. Sie zeigt aber auch, dass der Weg zur Elternschaft nicht für alle Menschen gleich offensteht. Medizinisch bedingte Kinderlosigkeit verschärft das Problem zusätzlich.

Trotzdem behandelt die Pflegeversicherung all diese Menschen wie freiwillig Kinderlose. Hier bekommt der Zuschlag seinen bitteren Beigeschmack: Er trifft nicht nur Lebensentscheidungen, er trifft Schicksale.

Neben den zahlreichen Einzelschicksalen liefert der Sozialverband VdK den sozialpolitischen Teil der Kritik. Der VdK hat völlig recht, wenn er die Pflegefinanzierung grundsätzlich infrage stellt. Pflege ist kein Sonderrisiko einzelner Beitragszahler. Pflege ist ein allgemeines Lebensrisiko:
Wer pflegebedürftig wird, wird das als Mensch, nicht als Elternteil, Kinderloser, Geringverdiener oder Gutverdiener.

Die Pflegeversicherung leidet auch nicht deshalb, weil Kinderlose angeblich zu wenig zahlen. Sie leidet, weil ein strukturell überfordertes System seit Jahren mit Beitragsanhebungen, Zuschüssen und Verschiebungen am Leben gehalten wird. Aus einer Pflegeversicherung wird langsam ein finanzpolitischer Intensivpatient, dessen lebensrettende Operation schlicht versäumt wurde.

Wenn Pflege alle betrifft, darf ihre Finanzierung nicht dauerhaft über immer feinere Belastungsgruppen organisiert werden. Heute trifft es die Kinderlosen, morgen vielleicht die nächste Gruppe, die sich statistisch, politisch oder moralisch bequem herausgreifen lässt. Genau deshalb gehört Belastungsgerechtigkeit ins Zentrum dieser Debatte.

Gleichzeitig muss man auch über die andere Seite der Beitragslogik sprechen. Kinder sind für ein umlagefinanziertes System entscheidend. Doch der Staat darf Kinder nicht wie Beitragsgutscheine behandeln. Entscheidend ist nicht allein, dass Kinder geboren werden. Entscheidend ist, ob aus ihnen später Menschen werden, die arbeiten, Beiträge zahlen, Verantwortung übernehmen und dieses Gemeinwesen tragen.

Deshalb ist auch die überdurchschnittliche Bevorteilung kinderreicher Familien kritisch zu betrachten. Wer mehrere Kinder großzieht, trägt zweifelsfrei erhebliche Lasten. Diese Leistung verdient Anerkennung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ein System, das Entlastung immer stärker allein an die Kinderzahl knüpft, greift zu kurz, wenn es Bildung, Integration, Erwerbsbeteiligung und spätere Beitragsfähigkeit ausblendet.

Nicht jedes Kind wird automatisch zum künftigen Nettozahler, nicht jede Großfamilie stabilisiert automatisch den Sozialstaat und eine hohe Kinderzahl allein ist noch kein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit eines Landes. Eine ehrliche Debatte braucht hier keine ethnischen Chiffren und keine Pauschalurteile, sondern einen nüchternen Blick auf Wirklichkeit: Kinderzahl allein ersetzt weder Bildung noch Integration noch Leistung.

Ein Sozialstaat, der nur zählt, aber nicht hinschaut, macht aus Demografie eine Milchmädchenrechnung. Eine reine Kinderzahlpolitik ohne Blick auf spätere Beitragsfähigkeit ist keine nachhaltige Familienpolitik. Sie verschärft zusätzlich das zukünftige Problem.

Damit entsteht die doppelte Schieflage dieses Systems: Kinderlose Beitragszahler werden stärker belastet, selbst wenn sie aus medizinischen, rechtlichen oder persönlichen Gründen keine Kinder haben können. Kinderreiche Haushalte werden pauschal entlastet, ohne dass die spätere Tragfähigkeit für das Gemeinwesen eine Rolle spielt. Der Staat privilegiert die abstrakte Kinderzahl und ignoriert zugleich die konkrete Lebenslage derjenigen, die keinen realistischen Weg zur Elternschaft haben.

Verfassungsrechtlich stellt sich mir daher die naheliegende Frage: Wenn der Gleichheitsgrundsatz verlangt, Eltern je nach Kinderzahl unterschiedlich zu behandeln, warum darf der Staat bei Kinderlosen alle Unterschiede ignorieren? Warum darf bei den einen die konkrete Lebenslage zählen, bei den anderen aber nicht? Warum ist Differenzierung bei Entlastung geboten, während Pauschalisierung bei Belastung politisch bequem bleibt?

Man muss den Kinderlosenzuschlag nicht vorschnell für offensichtlich verfassungswidrig erklären, denn so einfach ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere Berücksichtigung von Eltern in der Pflegeversicherung ausdrücklich gestärkt. Gerade daraus folgt jedoch die nächste Frage: Wo endet zulässige Familienförderung und wo beginnt pauschale Belastung ohne hinreichende Rücksicht auf die tatsächliche Lebenslage?

Der Staat darf Eltern entlasten. Er darf aber nicht so tun, als sei jede Kinderlosigkeit Ausdruck derselben Lebensentscheidung. Kinderlosigkeit kann Entscheidung sein, Verlust, Freiheit, Schmerz, Ergebnis persönlicher Planung oder Folge von Krankheit, Recht, Biologie, Bürokratie und Schicksal.

Wer freiwillig kinderlos bleibt, kann anders belastet werden, wenn der Gesetzgeber dies überzeugend begründet. Doch wer keine Kinder bekommen kann, darf nicht ohne Weiteres in denselben Topf geworfen werden.

Die Pflegeversicherung braucht keine immer neuen Strafzuschläge für definierte Gruppen. Sie braucht endlich eine ehrliche Reform. Pflege muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe finanziert werden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht dauerhaft auf den Rücken der Beitragszahler, Zweckentfremdete Mittel müssen zurückgeführt werden. Familienförderung sollte dort ansetzen, wo Familien entstehen: bei Wohnraum, Bildung, Kinderbetreuung, steuerlicher Entlastung und echten Möglichkeiten zur Elternschaft.

Wer Familien fördern will, sollte Familiengründung erleichtern.
Wer Pflege finanzieren will, sollte das Pflegesystem reformieren.


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