Marktaufsicht im Leerlauf

Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich?

Kommentar von Jens Baumanns

Ein Liter Super E10 kostete am Sonntag im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,15 Euro. Für Diesel wurden 2,17 Euro fällig. Binnen zwei Wochen verteuerte sich E10 um 13,6 Cent, Diesel sogar um 23,1 Cent. Acht Tage hintereinander waren die Preise gestiegen. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Anlass für neue Entlastungen. Sie werde die Lage beobachten, heißt es aus Berlin.

Eine Frage drängt sich auf: Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich? Fährt dort niemand Auto, oder werden die Dienstwagen grundsätzlich mit einer Tankkarte bezahlt?

Beobachten gehört inzwischen zu den Kernkompetenzen deutscher Regierungspolitik:
Man beobachtet die Konjunktur, den Wohnungsmarkt, die Migration, die Sozialausgaben und nun eben wieder die Preise an den Zapfsäulen. Ein Fernglas scheint im politischen Berlin inzwischen als hinreichendes Instrument staatlicher Handlungsfähigkeit zu gelten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche führt ein Haus, das sich Wettbewerb und wirtschaftliche Vernunft auf die Fahnen schreibt. Beim Kraftstoffmarkt bleibt davon bislang vor allem eine beachtliche Menge Papier übrig. Maßnahmenpakete werden beschlossen, Regeln eingeführt, Daten ausgewertet und Verfahren angekündigt. Der Autofahrer erkennt die Wirkung dieses entschlossenen Krisenmanagements zuverlässig am Sprung an der nächsten Preistafel.

Der Ölpreis erklärt viel – aber nicht alles

Zu einer korrekten Einordnung gehört: Nicht jeder hohe Benzinpreis ist das Ergebnis eines Kartells. Der wichtigste Treiber der gegenwärtigen Entwicklung ist der seit Anfang Juli deutlich gestiegene Ölpreis. Der erneut aufgeflammte Iran-Konflikt und die Unsicherheit rund um die Straße von Hormus belasten die Märkte. Diesel reagiert besonders empfindlich, weil Deutschland bei diesem Kraftstoff stärker auf Importe angewiesen ist.

Das Bundeskartellamt kann den Weltmarktpreis für Rohöl natürlich nicht per Verwaltungsakt senken. Es kann Unternehmen auch nicht allein deshalb bestrafen, weil ihre Produkte teuer sind. Ein hoher Preis ist noch kein Beleg für eine illegale Absprache.

Diese Einschränkung darf allerdings nicht als bequeme Generalabsolution dienen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Kartellamt geopolitische Krisen verhindern kann, sondern ob es seinen begrenzten, aber durchaus vorhandenen Einfluss auf einen Markt wirksam nutzt, dessen strukturelle Schwächen seit Jahren bekannt sind.

Die Antwort fällt in der Tat ernüchternd aus.

Ein vollständig vermessener Markt ohne erkennbare Aufsicht

Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts erhält fortlaufend die Preisangaben von etwa 15.000 Tankstellen. Jede Änderung bei Super E5, E10 und Diesel wird erfasst und an Vergleichsdienste weitergegeben. Deutschland verfügt damit über einen nahezu lückenlos vermessenen Kraftstoffmarkt.

Der Staat weiß, wo der Liter gerade wie viel kostet. Er kennt die täglichen Preissprünge, regionale Unterschiede und langfristige Entwicklungen. Verbraucher können dank Tank-Apps nachsehen, an welcher Station sie möglicherweise drei Cent weniger bezahlen.

Das ist praktisch, Wettbewerbspolitik ist das aber noch lange nicht.

Wenn der sichtbarste Nutzen einer Markttransparenzstelle darin besteht, Daten an Vergleichsportale weiterzureichen, wird sie im Ergebnis zur staatlich finanzierten Spritpreis-App. Transparenz kann den Wettbewerb hierbei selbstverständlich unterstützen, am Ende ersetzt sie aber weder wirksame Ermittlungen noch strukturelle Eingriffe, wenn der Wettbewerb selbst eben offensichtlich nicht ausreichend funktioniert.

Die Monopolkommission hat den entscheidenden Punkt längst benannt: Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Diese vertikale Verflechtung dämpft den Wettbewerbsdruck. Das Problem beginnt also nicht erst an der Zapfsäule, es liegt tiefer in einer Marktstruktur, in der große Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette beherrschen.

Neu ist diese Erkenntnis nicht. Überraschend ist, wie lange man sie offenbar betrachten kann, ohne daraus sichtbare Konsequenzen abzuleiten.

Ein Rabatt mit bemerkenswertem Schwund

Besonders aufschlussreich ist die Bilanz des Tankrabatts: Von Anfang Mai bis Ende Juni senkte der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe. Einschließlich der Umsatzsteuerwirkung sollte die Entlastung 16,7 Cent pro Liter betragen. Den Bundeshaushalt kostete das Experiment rund 1,6 Milliarden Euro.

Das Bundeskartellamt errechnete anschließend, dass beim Diesel durchschnittlich 13,8 Cent beziehungsweise 82,6 Prozent der Entlastung weitergegeben wurden. Bei Benzin waren es 13 Cent beziehungsweise 77,8 Prozent. Pro Liter fehlten damit durchschnittlich 2,9 beziehungsweise 3,7 Cent.

Man kann das, wie das Kartellamt, als überwiegende Weitergabe bezeichnen. Der Steuerzahler könnte es weniger behördlich formulieren: Ein erheblicher Teil seines Geldes kam nicht dort an, wo er ankommen sollte.

Rund vier Fünftel gelten in der deutschen Verwaltung offenbar bereits als Erfolg. Ein Unternehmen, das seinen Kunden nur vier Fünftel der zugesagten Leistung liefert, dürfte mit dieser Auslegung weniger weit kommen.

Noch fragwürdiger wurde es beim Auslaufen des Rabatts. Bereits vor dessen Ende stiegen die Preise kräftig, obwohl sich vielerorts noch günstiger versteuerter Kraftstoff in den Lagern befand. Die Monopolkommission kam zu dem Schluss, dass Mineralölunternehmen das absehbare Ende offenbar genutzt hätten, um ihre Margen auszuweiten. In den letzten Tagen des Rabatts seien teilweise nur noch sieben bis elf Cent der rechnerischen Entlastung angekommen.

Der Staat gab 1,6 Milliarden Euro aus, die Branche reichte einen Teil davon nicht weiter und die zuständigen Institutionen stellten hinterher mit wissenschaftlicher Genauigkeit fest, dass genau dies geschehen war. Immerhin war die Dokumentation vollständig.

Die Zwölf-Uhr-Regel: High Noon an der Zapfsäule

Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen und zwar um zwölf Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Das Wirtschaftsministerium verkaufte diese Regel als Beitrag zu mehr Transparenz und als Schutz vor ständigen Preissprüngen.

Tatsächlich wurde das tägliche Schauspiel dadurch vor allem übersichtlicher. High Noon an der Zapfsäule: Punkt zwölf stehen sich Autofahrer und Preistafel gegenüber, nur dass der Ausgang bereits feststeht: Der Preis zieht schneller als der Kunde.

Auch das kann man als Fortschritt bezeichnen. Früher wurde der Autofahrer über den Tag verteilt überrascht, heute geschieht es pünktlich.

Die Regel mag die Zahl der Preiserhöhungen verringern und den Vergleich erleichtern. Sie löst das strukturelle Problem jedoch nicht. Ein Markt wird nicht wettbewerbsintensiver, nur weil sich seine Anbieter beim täglichen Duell an dieselbe Uhrzeit halten.

Frau Reiche verwaltet den Preisauftrieb

Das Wirtschaftsministerium verweist darauf, die Befugnisse des Kartellamts gestärkt zu haben. Die Behörde soll leichter gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen können. Auf Grundlage einer Sektoruntersuchung wurde ein Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet, das bedeutet: Raffinerien wurden zu Auskünften aufgefordert.

Das klingt entschlossen. Bislang klingt es jedenfalls vor allem nach Vorbereitung.

Ein Verfahren ist keine Abhilfemaßnahme, eine Auskunftsanfrage ist noch kein stärkerer Wettbewerb. Ein Maßnahmenpaket entfaltet seinen Wert nicht durch die Zahl seiner Pressemitteilungen, sondern schlicht durch seine Wirkung im Markt.

Frau Reiche kann mitnichten für jeden Preissprung persönlich verantwortlich gemacht werden. Sie ist jedoch politisch dafür verantwortlich, ob ihr Ministerium bekannte Wettbewerbsprobleme mit der gebotenen Konsequenz behandelt. Sichtbar ist davon bislang wenig. Genauer gesagt: Frau Reiche tut das, was sie offenbar am besten kann – nichts.

Sie verweist auf Verfahren, Zuständigkeiten und neue Befugnisse, während die Preise steigen und die strukturellen Probleme des Marktes längst bekannt sind. Wer sich wirtschaftsliberal nennt, darf Wettbewerb nicht lediglich beschwören, er muss dessen Voraussetzungen sichern.

Kein neuer Tankrabatt, kein Preisdeckel

Die naheliegende politische Reaktion wäre nun ein weiterer Tankrabatt. Davon ist abzuraten.

Der erste Rabatt war teuer, unscharf und kam nachweislich nicht vollständig bei den Verbrauchern an. Eine erneute pauschale Steuersenkung würde wieder Milliarden kosten, hohe Verbräuche besonders stark begünstigen und einem Markt zusätzliches Geld zuführen, dessen Weitergabemechanismus sich gerade als unzuverlässig erwiesen hat.

Ein staatlicher Preisdeckel wäre ebenso problematisch: Er würde den Staat zwingen, einen politisch gewünschten Preis festzulegen, könnte das Angebot verzerren und die eigentlichen Wettbewerbsdefizite kaschieren. Der Staat sollte Kraftstoffpreise weder dauerhaft subventionieren noch administrieren.

Seine Aufgabe ist anspruchsvoller. Er muss einen funktionsfähigen Markt gewährleisten.

Dazu gehören deutlich mehr Transparenz über Raffinerie- und Großhandelsmargen, beschleunigte Verfahren gegen strukturelle Wettbewerbsstörungen und ein besserer Marktzugang für unabhängige Anbieter. Sollte sich bestätigen, dass vertikale Verflechtungen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, müssen auch strukturelle Abhilfemaßnahmen ernsthaft geprüft werden.

Wer über Jahre Daten sammelt, Berichte veröffentlicht und Schwachstellen benennt, darf sich irgendwann nicht mehr hinter der Komplexität des Marktes verstecken.

Beobachten ist keine Wirtschaftspolitik

Der aktuelle Preisanstieg hat reale externe Ursachen. Diese Feststellung entlastet den Staat von der absurden Erwartung, den Ölpreis kontrollieren zu können. Sie entlastet ihn aber nicht von seiner Verantwortung für die Wettbewerbsordnung in Deutschland.

Das Kartellamt betont, bei Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten konsequent vorzugehen. Bis dahin beobachtet es die Preise, analysiert Margen, erhebt Daten und informiert die Verbraucher darüber, wie teuer das Tanken gerade ist.

Der Autofahrer wusste das bereits, er steht schließlich davor.

Die Bundesregierung will die Entwicklung ebenfalls weiterhin beobachten. Mein Vorschlag zur Güte:
Vielleicht sollten Wirtschaftsministerium und Kartellamt bei Gelegenheit gemeinsam tanken fahren. Diese Exkursion könnte eine gewisse Unmittelbarkeit in die Debatte bringen.


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Entlastung, die keine ist

Die 1.000-Euro-Frage: Wer zahlt eigentlich die Entlastung, von der der Staat spricht?

Kommentar von Jens Baumanns

Es gibt politische Maßnahmen, die weniger über ihre Wirkung in Erinnerung bleiben als über die Denkfehler, auf denen sie beruhen. Das neue Entlastungspaket der Bundesregierung dürfte ein solcher Fall werden.

Auf den ersten Blick klingt das alles nach schneller Hilfe: eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro, zwei Monate geringere Energiesteuer auf Kraftstoffe, dazu die Aussicht auf spätere steuerliche Reformen. Es ist das übliche Arsenal moderner Krisenpolitik: ein runder Betrag, eine schnelle Schlagzeile, ein Signal von Handlungsfähigkeit. Genau darin liegt bereits das Problem. Denn dieses Paket ist bei näherem Hinsehen keine Entlastung, sondern deren politische Inszenierung.

Die entscheidende Pointe lautet nämlich nicht, dass der Staat seine Bürger entlastet. Die Pointe lautet, dass der Staat andere entlasten lassen will. Wieder einmal lautet die Botschaft aus Berlin: Wir haben ein Problem erkannt, die Privatwirtschaft darf es nun bitte lösen.

Was mir als Marketer naturgemäß besonders auffällt ist die Wortwahl: Entlastungspaket.
Genau darin liegt für mich nämlich der eigentliche Skandal dieses Pakets: Es tut so, als sei Entlastung ein kommunikatives Ereignis. Entlastung wäre, Menschen und Betrieben dauerhaft Luft zu verschaffen. Etwa durch niedrigere Abgaben, durch eine verlässliche, konsequente und nachhaltige Energiepolitik. Vor allem aber durch weniger Bürokratie. Kurzum, durch eine Politik, die Leistung nicht reflexhaft als Finanzierungsquelle behandelt, sondern als Voraussetzung von Wohlstand begreift.

Tatsächlich besteht der Kern der Maßnahme aus Freiwilligkeit, Befristung und Verschiebung. Die viel zitierte 1.000-Euro-Prämie ist keine staatliche Leistung. Sie ist eine Möglichkeit, die Arbeitgebern 2026 eröffnet werden soll. Zur Gegenfinanzierung ist eine frühere Erhöhung der Tabaksteuer vorgesehen; die eigentliche Einkommensteuerreform wird erst für 2027 angekündigt. Schon diese Konstruktion verrät die innere Logik des Pakets: Das Sichtbare kommt sofort, das strukturell Relevante später. Oder, weniger freundlich formuliert: Die Regierung organisiert den Eindruck von Entlastung und vertagt deren Substanz.

Der eigentliche Skandal daran ist nicht einmal die Freiwilligkeit selbst, sondern die politische Bequemlichkeit, die darin steckt. Denn der Staat übernimmt die Verantwortung nicht, er gibt sie (wieder einmal) weiter. Er definiert ein Problem, kündigt Entlastung an und legt die praktische Last dann in die Privatwirtschaft. Unternehmen sollen ausgleichen, was die Politik nicht strukturell löst. Sie sollen die soziale Pufferzone eines Staates sein, der sich lieber in Pressemitteilungen als in Prioritätensetzung übt.

Das mag auf dem Papier elegant wirken, in der Realität ist es schlicht eine unverschämte Zumutung.

Man muss sich nur die Lage vieler deutschen Betriebe ansehen, um zu erkennen, wie schief diese Konstruktion ist. Gerade kleine und mittlere Unternehmen kämpfen selbst mit hohen Energiepreisen, gestiegenen Beschaffungskosten, schwacher Nachfrage und immer dichterer Regulierung. Für sie ist eine Sonderprämie keine Frage des guten Willens, sondern der wirtschaftlichen Belastbarkeit. Großunternehmen und Konzerne mit stabilen Margen mögen sich eine solche Zahlung leisten können. Der Handwerksbetrieb, der Mittelständler, die kleinere Firma im regionalen Markt oft nicht.

Damit kippt die Maßnahme endgültig ins Prinzipielle. Denn plötzlich hängt Entlastung nicht mehr vom Bedarf des Arbeitnehmers ab, sondern von der wirtschaftlichen Stärke des Arbeitgebers. Wer in einem gesunden Konzern beschäftigt ist, kann hoffen. Wer in einem wirtschaftlich unter Druck stehenden Betrieb arbeitet, hat eben Pech. Das ist keine zielgerichtete Sozialpolitik, das ist Entlastung nach Unternehmensklasse.

Als wäre das nicht genug, bleiben ganze Gruppen ohnehin außen vor: Rentner, Studierende, viele Selbstständige. Auch das ist keine Nebensächlichkeit, sondern Ausdruck derselben Logik. Diese Regierung entlastet nicht die Gesellschaft, sie entlastet dort, wo es kommunikativ am einfachsten und fiskalisch am bequemsten ist.

Auch der befristete Tankrabatt fügt sich nahtlos in diese Logik ein. Zwei Monate niedrigere Energiesteuer mögen kurzfristig an der Zapfsäule spürbar sein, lösen aber weder das Problem hoher Energieabhängigkeit noch die strukturelle Schwäche des Standorts. Auch hier zeigt sich ein Staat, der zwar handelt, aber nicht durchgreifen kann. Die Regierung setzt darauf, dass die Senkung der Energiesteuer bei den Verbrauchern ankommt. Das Problem ist nur: Sie kann das nicht sicherstellen.

Der Kraftstoffmarkt ist kein idyllischer Wettbewerb mit dutzenden gleich starken Anbietern, die einander aus purer Marktlogik disziplinieren. Er ist konzentriert, träge und seit Jahren geprägt von genau jener Preisdynamik, die Verbraucher so zuverlässig zur Verzweiflung bringt: Preise steigen schnell, wenn Kosten steigen, und sie sinken bemerkenswert langsam, wenn Kosten fallen. Das Bundeskartellamt beschreibt dieses Muster selbst seit Langem; auch der ADAC verweist darauf, dass erneut mit dem „Rakete-und-Feder“-Effekt zu rechnen sei.

Vor diesem Hintergrund grenzt es an politische Selbstberuhigung, ausgerechnet hier auf die ordentliche und vollständige Weitergabe einer Steuerentlastung zu vertrauen. Man muss dem Markt nicht feindlich gegenüberstehen, um zu erkennen, dass diese Annahme naiv ist. Es reicht, ihn ernst zu nehmen. Ein Markt mit hoher Konzentration und starken Margenanreizen reagiert nicht auf ministerielle Wunschvorstellungen, sondern auf Gewinnchancen. Genau deshalb lautet die entscheidende Frage nicht, ob ein Teil der Entlastung weitergegeben wird. Die entscheidende Frage lautet, wie viel davon unterwegs hängen bleibt.

Genau darauf hat die Regierung keine belastbare Antwort.

Sie verweist stattdessen auf Kontrolle. Das Bundeskartellamt werde selbstverständlich beobachten, man habe Regeln natürlich verschärft, man schaue genau hin. Doch Beobachtung ist keine Steuerung. Das Kartellamt kann analysieren, Verfahren führen und Missbrauch untersuchen. Es kann aber nicht im akuten Moment an der Zapfsäule stehen und Preissenkungen erzwingen. Der Staat baut eine Entlastung auf einen Markt, den er im entscheidenden Augenblick gar nicht wirksam steuern kann.

Das ist der ordnungspolitische Kern des Problems: Der Staat verzichtet auf Einnahmen, ohne sicherzustellen, dass der Bürger profitiert. Er erklärt eine Maßnahme zur Entlastung, obwohl deren tatsächliche Wirkung von Akteuren abhängt, deren Interessen offenkundig andere sind als die der Verbraucher und er verkauft diesen Mangel an Durchgriff auch noch als Pragmatismus.

Pragmatismus ist hier allerdings nur ein freundliches Wort für Ratlosigkeit.

Last but not least: Der Zeitplan des Ganzen

Die kurzfristigen, sichtbaren Maßnahmen kommen sofort. Die echten, dauerhaften Reformen kommen später, vielleicht. Die Prämie 2026, die Einkommensteuerreform 2027. Es ist dieselbe politische Choreografie, die man inzwischen zur Genüge kennt: Das medial Verwertbare wird vorgezogen, das strukturell Wirksame vertagt. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Krisenkommunikation und Regierungshandeln. Die eine will beruhigen, das andere würde lösen.

So betrachtet ist dieses Entlastungspaket gar kein Ausrutscher. Es ist vielmehr ein sehr präzises Dokument dieser Regierung. Es zeigt ihren Stil, ihre Prioritäten, ihren Mut zur halben Maßnahme. Ein Staat, der seine Verantwortung an Unternehmen weiterreicht. Eine Koalition, die Wirkung behauptet, wo sie nur Hoffnung organisiert. Eine Politik, die lieber delegiert als entscheidet.

Man kann das als Kompromiss verkaufen. Man kann es auch treffender beschreiben:
Diese Entlastung ist keine.

Sie entlastet nicht dort, wo es nötig wäre, sondern dort, wo es zufällig möglich ist.
Sie stärkt nicht die Schwächeren, sondern bevorzugt die wirtschaftlich Stärkeren.
Sie steuert keinen Markt, sondern vertraut auf ihn, obwohl sie ihm offenkundig misstrauen müsste.

Zum Abschluss erleben wir, wie erwartbar, die alte deutsche Krankheit: Diese Regierung verwaltet die Folgen ihrer eigenen Fehlsteuerung und verkauft den Notbehelf als Fürsorge. Das ist ungefähr so souverän, wie sich für ein Provisorium zu feiern, das man selbst notwendig gemacht hat.

Diese 1.000 Euro sind daher nicht das Zeichen einer handlungsfähigen Regierung. Sie sind das Symptom einer Regierung, die Entlastung simuliert, weil sie zu echter Reform nicht bereit oder, wie ich inzwischen glaube, nicht fähig ist. Entlastung, die keine ist, bleibt am Ende genau das:
eine politisch hübsch verpackte Nichtlösung.


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