Danke für die Rechnung, lieber Westen

In Sachen deutsche Einheit: die anwaltliche Erwiderung auf einen etwas voreilig gestellten Scheidungsantrag.

Meinungskommentar von Jens Baumanns

In der Ehesache Westen ./. Osten

Ihr Schreiben vom 30. August 2026 – „Dann scheiden wir uns eben

Sehr geehrter Westen,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teile ich mit, dass mich Ihre Ehefrau, der Osten, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Auf die beigefügte Vollmacht wird verzichtet, meine Mandantin ist Ihnen seit 1990 hinreichend bekannt.

Ihre Scheidungsabsicht und die vorsorglich beigefügte Forderung über rund 1,9 Billionen Euro haben wir zur Kenntnis genommen. Die Forderung wird bestritten. Nicht vollständig, aber entschieden genug, um Ihnen vom Mahnverfahren abzuraten.

Meine Mandantin bestreitet keineswegs, dass Sie erhebliche Mittel in diese Ehe eingebracht haben. Eine Ehe nach 36 Jahren ist nur selten so übersichtlich bilanziert, wie es der Kontoauszug des besserverdienenden Partners nahelegt. Ihre Aufstellung übersieht einige Vermögensbewegungen, sämtliche Verluste meiner Mandantin und den Verbleib der gemeinsamen Kinder.

Bevor wir also über die Scheidung sprechen, sollten wir daher Ihre Ehe erörtern.

Zur Hauptforderung: Ihre 1,9 Billionen Euro

Beginnen wir mit Ihrer stärksten Position, die meine Mandantin ausdrücklich anerkennt.

Sie, der Westen, haben nach 1990 gewaltige finanzielle Lasten getragen: Infrastruktur wurde erneuert, Innenstädte saniert, Renten und Sozialsysteme finanziert, Verwaltungen aufgebaut und eine ganze Volkswirtschaft unter enormem Einsatz Ihres öffentlichen Geldes transformiert. Das kleinzureden wäre unseriös und meine Mandantin hat dies zu keinem Zeitpunkt getan.

Wir bestreiten jedoch den Anspruch, der daraus bisweilen abgeleitet wird.

Selbst wenn Sie jeden Marktplatz zwischen Eisenach und Görlitz eigenhändig gepflastert hätten, hätten Sie damit kein Stimmrecht über dessen Anwohner erworben. Wer öffentliche Infrastruktur finanziert, erwirbt damit keinen größeren Anteil an dieser politischen Ehe. Solche Zahlungen gehören zu ihrer gemeinsamen Geschichte; ein dauerhaftes Recht, dem anderen Ehepartner Vorgaben zu machen, folgt daraus nicht.

Rein vorsorglich weisen wir im Übrigen darauf hin, dass Sie diese Forderung 36 Jahre lang nicht geltend gemacht haben, über die Frage der Verwirkung ließe sich also durchaus reden.

Zur Aufrechnung: das Eigentum

Da Sie die Bilanz eröffnet haben, bittet meine Mandantin, auch ihre Unterlagen zur Akte zu nehmen.

Vorab, zur Vermeidung eines unnötigen Beweisstreits: Die DDR-Wirtschaft war 1990 keineswegs kerngesund. Viele Betriebe waren technologisch zurückgefallen, überschuldet oder nach dem Zusammenbruch ihrer bisherigen Absatzmärkte schlicht nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Erzählung von einer florierenden Volkswirtschaft, die erst durch die Treuhand zugrunde gerichtet worden sei, hält einer nüchternen Prüfung daher nicht stand.

Ihre Erzählung vom Westen, der anschließend alles wieder aufgebaut hat, allerdings ebenso wenig.

Die Treuhandanstalt übernahm das volkseigene Vermögen mit rund 4,1 Millionen Beschäftigten. Detlev Karsten Rohwedder bezifferte den Wert dieses Bestands im Herbst 1990 öffentlich auf etwa 600 Milliarden D-Mark. Am Ende standen knapp 70 Milliarden D-Mark Erlöse, über 300 Milliarden D-Mark Aufwendungen und ein Defizit von rund 256 Milliarden. Von den vier Millionen Arbeitsplätzen blieben etwa 1,5 Millionen, 3.713 Betriebe wurden abgewickelt.

Diese Zahlen gehören auf Ihre Seite der Rechnung und meine Mandantin trägt sie Ihnen nicht nach. Sie bestreitet lediglich, dass auf ihrer Seite nichts gestanden habe.

Denn die Treuhandbilanz ist keine Verlustrechnung eines Investors, sondern die Abrechnung einer Konkursmasse. Die Aufwendungen entstanden im Wesentlichen für Altschulden, ökologische Altlasten, Sozialpläne und jene Zuschüsse, die Betriebe überhaupt erst verkäuflich machten.

Der Staat übernahm die Lasten, was danach noch verwertbar war, ging an Käufer mit Kapital.

Wer jene Käufer waren, ist aktenkundig: Rund 80 Prozent der privatisierten Betriebe gingen an westdeutsche Erwerber, etwa 14 Prozent an ausländische, rund sechs Prozent an ostdeutsche. Gemessen am Wert des Produktivvermögens lag der ostdeutsche Anteil unter fünf Prozent.

Aufschlussreicher als die bloße Käuferstruktur ist allerdings die Frage, wer überhaupt zum Zuge kam. Eine gemeinsame Untersuchung des ifo-Instituts, des ZEW Mannheim und der Universität Brüssel hat die Privatisierungen später systematisch ausgewertet. Das Ergebnis ist bemerkenswert: Produktivere Unternehmen wurden schneller, häufiger und zu höheren Preisen verkauft – und je produktiver ein Betrieb war, desto wahrscheinlicher landete er bei westdeutschen Eigentümern. Nach Abschluss der Treuhandtätigkeit befanden sich 51 Prozent der untersuchten Unternehmen, 64 Prozent ihrer Umsätze und 68 Prozent ihrer Arbeitsplätze mehrheitlich in westdeutscher Hand.

Die Begründung der Forscher ist unspektakulär und deshalb belastbar: Westdeutsche Investoren hatten Kapital, Erfahrung in der Marktwirtschaft und die besseren Netzwerke.

Damit sind wir beim Kern der Aufrechnung. Für einige Jahre stand faktisch eine komplette Volkswirtschaft gleichzeitig zum Verkauf:
Fabriken, Marken, Patente, Grundstücke, Marktanteile und gelegentlich auch der eine oder andere lästige Wettbewerber.

Zahlungsfähig war dabei im Wesentlichen eine Gruppe. Niemand musste hier jemanden übervorteilen, es genügte, der Bieter mit eigenener Hausbank zu sein.

Die Mandanten meiner Kollegen im Osten konnten kaum mitbieten. Wie auch?
Ersparnisse wurden teilweise im Verhältnis zwei zu eins entwertet, zugleich fehlten vielen Ostdeutschen genau jene Vermögens- und Bonitätsgrundlagen, über die westdeutsche Käufer verfügten: Immobilienbesitz, Kredithistorien und gewachsene Bankbeziehungen. Sie traten damit nicht unter gleichen Bedingungen an, sondern aus einer strukturell schwächeren Ausgangsposition, mit weniger Kapital, weniger Sicherheiten und schlechterem Zugang zu Finanzierung.

Dass die Treuhand über 2.700 Betriebe an eigene Manager und Belegschaften veräußert hat, erkennt meine Mandantin ausdrücklich an. Am Gesamtbild hat es jedoch wenig geändert.

Gewiss, haben Sie Kapital in den Osten gebracht, aber eben nicht ohne Gegenleistung.
Im selben Vorgang haben westdeutsche Käufer Unternehmen, Grundstücke, Produktionsmittel und Marktpositionen erworben. Wer den Kapitalzufluss als Leistung verbucht, muss deshalb korrekterweise auch den Vermögenszuwachs auf der anderen Seite der Bilanz ausweisen.

Zum Verbleib der gemeinsamen Kinder

Ein Posten fehlt in Ihrem Schreiben leider vollständig.

Seit 1991 zogen per Saldo rund 1,2 Millionen Menschen mehr von Ost nach West als umgekehrt, darunter mehr als 740.000 unter 25-Jährige. Sie gingen nach Hamburg, München, Köln und Stuttgart, studierten dort, arbeiteten, zahlten Steuern und Sozialabgaben, gründeten Unternehmen und Familien.

Meine Mandantin behauptet nicht, Sie hätten sie ihr weggenommen. Sie gingen freiwillig, und genau diese Freiheit gehörte zu den Errungenschaften, für die 1989 demonstriert wurde. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Freiheit fielen für beide Ehepartner nur bemerkenswert unterschiedlich aus.

Sie erhielten Arbeitskräfte, Beitragszahler und Nachwuchs. Meine Mandantin verlor junge Menschen, Familiengründungen und damit einen Teil ihrer wirtschaftlichen Zukunft.

Sie überwiesen Milliarden, meine Mandantin ließ einen Teil der gemeinsamen Kinder ziehen.
Beides gehört in eine ehrliche Scheidungsbilanz.

Zum Zugewinnausgleich

Auch hier würde ich Ihnen als gegnerischer Anwalt zur Zurückhaltung raten.

Bei den Einkommen hat sich viel angeglichen, was ausdrücklich anzuerkennen ist. Beim Vermögen ist die Ehe aber erheblich weniger ausgewogen: 2023 verfügten ostdeutsche Haushalte im Median über knapp 52.000 Euro Nettovermögen, westdeutsche über rund 217.000 Euro.

Das ist kein Mentalitätsproblem, sondern eine Frage von Generationen. Vermögen entsteht aus Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen und Erbschaften: also aus genau jenen Beständen, die bei meiner Mandantin zwischen 1990 und 1994 in großem Umfang veräußert wurden. Nur eben überwiegend nicht an sie.

Einen nachträglichen Zugewinnausgleich verlangt meine Mandantin nicht. Sie bittet lediglich um etwas mehr Vorsicht bei der Behauptung, die materiellen Unterschiede seien im Wesentlichen erledigt und der Rest sei Kopfsache.

Die Fassaden mögen saniert erscheinen, die Bilanzen dahinter weniger.

Zur Frage der Geschäftsführung

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Entscheidungsmacht.

Ostdeutschland ist längst keine verlängerte Werkbank des Jahres 1991 mehr. Es gibt erfolgreiche Unternehmen, exzellente Forschungsstandorte und prosperierende Städte. Was aber bis heute weitgehend fehlt, sind die Konzernzentralen. Dabei geht es um weit mehr als ein repräsentatives Hochhaus. Entscheidend ist, was darin sitzt: Vorstände, Forschungsabteilungen, hochqualifizierte Arbeitsplätze und Unternehmensvermögen. Vor allem aber geht es um die Frage, wo wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden und wo sich Macht, Wertschöpfung und Erträge konzentrieren.

Dasselbe Muster zeigt sich bei gesellschaftlichen Spitzenpositionen, in denen Ostdeutsche bis heute deutlich unterrepräsentiert sind, obwohl sie etwa ein Fünftel der Bevölkerung stellen.

Für die ersten Jahre nach 1990 war das noch nachvollziehbar. Die DDR verschwand, die Institutionen der Bundesrepublik wurden übernommen und es brauchte Leute, die dieses System kannten. Nach 36 Jahren trägt die Begründung nicht mehr besonders weit. Man darf sich zumindest fragen, weshalb die personelle Wiedervereinigung so viel länger dauert als die institutionelle.

Zum eigentlichen Scheidungsgrund

Ihre wirtschaftliche Forderung ist ohnehin nicht Ihr Motiv. Sie möchten sich trennen, weil meine Mandantin politisch schwierig geworden ist. Genauer: weil sie nicht wählt, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Damit wird die Sache interessant, denn ausgerechnet beim Demokratieverständnis treten Sie in dieser Ehe gern als der erfahrenere Teil auf, der dem anderen noch einmal die Grundlagen erklärt.

Historisch ist unstreitig, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang eine stabile parlamentarische Demokratie war, während die Menschen in der DDR in einer Diktatur lebten. Die Akte enthält allerdings noch einen weiteren Vorgang.

1989 gingen Menschen in Leipzig, Plauen, Dresden und Berlin gegen diese Diktatur auf die Straße. Sie forderten Freiheit, Mitbestimmung und schließlich die Einheit, ohne zu wissen, ob ihr Protest im Geschichtsbuch oder im Gefängnis enden würde. Jener Staat hatte bis dahin jedenfalls wenig Neigung gezeigt, Opposition als demokratische Bereicherung zu verstehen. Widerspruch beantwortete er mit Überwachung und Repression, den Versuch, ihm zu entkommen, mit tödlichen Schüssen.

Vor diesem Hintergrund entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, wenn man den Kindern meiner Mandantin heute ausgerechnet aus dem Westen Nachhilfe in Demokratie erteilen möchte.

Kein Freifahrtschein, sondern derselbe Maßstab

Damit wir uns nicht missverstehen: Aus der Friedlichen Revolution folgt keine ostdeutsche Unfehlbarkeit. Auch Ostdeutsche können Extremisten wählen, Populisten folgen und politisch gefährliche Entscheidungen treffen. Die Erfahrung mit einer Diktatur immunisiert niemanden gegen Irrtümer – wie sich, diese Bemerkung sei gestattet, neuerdings gelegentlich auch auf Ihrer Seite zeigt.

Meine Mandantin verlangt daher weder Sonderrechte noch Schonung. Wer verfassungsfeindlich handelt, bekommt es mit dem Rechtsstaat zu tun. Wer menschenverachtende Positionen vertritt, muss mit entschiedenem Widerspruch rechnen. Eine Demokratie darf und muss sich gegen ihre Feinde verteidigen. Verlangt wird lediglich derselbe Maßstab.

Wählen Menschen im Westen aus Protest, beginnt die politische Ursachenforschung: Strukturwandel, Migration, Wohnungsnot, schlechte Schulen, Abstiegsängste, verlorenes Vertrauen. Wählen Menschen im Osten aus Protest, dauert es bisweilen erstaunlich kurz, bis aus der politischen Analyse eine Bevölkerungsdiagnose wird: DDR-Prägung, Russlandnähe, autoritäre Einstellungen, mangelndes Demokratieverständnis.

Bei Ihnen hat die Politik ein Problem, bei meiner Mandantin ist die Bevölkerung das Problem.
Als Anwalt darf ich anmerken, dass diese Beweiswürdigung einseitig wirkt.

Wenn eine Partei binnen weniger Jahre enorme Teile der Wählerschaft gewinnt, darf man ihre Positionen weiterhin für falsch und gefährlich halten. Mehr noch, man sollte es sogar, wo es gute Gründe dafür gibt. Nur beantwortet das nicht die Frage, weshalb so viele Menschen sie inzwischen wählen. Wer Millionen Wähler an die Konkurrenz verliert, kann natürlich zu dem Schluss kommen, mit diesen Wählern stimme etwas nicht. Dem eigenen Mandanten würde ich zunächst zur Prüfung des eigenen Angebots raten.

Das entschuldigt keine extremistische Position, es nennt sich nur politische Ursachenforschung.

Eine Demokratie garantiert nicht, dass Bürger klug wählen. Sie garantiert, dass sie frei wählen.
Das gilt für Magdeburg wie für München.

Zur Frage einer Betreuung

Damit sind wir bei dem Punkt, der sich durch Ihren gesamten Antrag zieht.

Sie behandeln die Wiedervereinigung stellenweise wie eine Adoption: Sie waren schon da, Ihre Institutionen funktionierten, Ihre Wirtschaftsordnung blieb bestehen, Ihre Bundesrepublik wurde größer, meine Mandantin kam hinzu. Daraus entstand ein Rollenverständnis, das 1990 teilweise nachvollziehbar war: Sie waren der Normalfall, an den sich der Osten anzunähern hatte.

Nur ist meine Mandantin seit fast 36 Jahren volljährig, streng genommen war sie es sogar die ganze Zeit.

Eine Betreuung ist für sie nach meiner Kenntnis nie angeordnet worden und die Voraussetzungen dürften auch schwer darzulegen sein. Politische Entscheidungen, die andere für unvernünftig halten, begründen keine rechtliche Hilflosigkeit. Andernfalls stünden erhebliche Teile der westdeutschen Wählerschaft ebenfalls unter Aufsicht.

Deutschland besteht nicht aus einem politischen Original und einer nachträglich hinzugekommenen regionalen Abweichung. Sachsen-Anhalt muss nicht irgendwann wählen wie Hamburg, Thüringen muss nicht nordrhein-westfälischer werden und Mecklenburg-Vorpommern muss seine demokratische Reife nicht dadurch beweisen, dass dort dieselben Mehrheiten entstehen wie in Baden-Württemberg. Regionale Unterschiede sind in einem föderalen Staat kein eheliches Fehlverhalten, sondern schlicht Geschäftsgrundlage.

Vergleichsvorschlag

Meine Mandantin erkennt an, dass Sie nach 1990 enorme finanzielle Leistungen erbracht haben. Sie erkennen im Gegenzug an, dass die Transformation auf ihrer Seite erhebliche wirtschaftliche, demografische und gesellschaftliche Kosten verursacht hat.

Wir legen Ihre Transferleistungen neben die Eigentumsverschiebungen, Ihre Milliarden neben die Abwanderung der gemeinsamen Kinder, die sanierten Innenstädte neben den Vermögensabstand und den institutionellen Aufbau neben die bis heute ungleiche Verteilung wirtschaftlicher Entscheidungsmacht.

Anschließend verzichten beide Seiten darauf, aus dieser Bilanz einen moralischen Schuldschein zu konstruieren. Sie müssen sich für Ihre Hilfe nicht entschuldigen, meine Mandantin schuldet Ihnen dafür keine politische Dankbarkeit. Sie dürfen ihre Wahlentscheidungen für falsch halten, sie darf Ihre Politik für falsch halten.

Das ist keine zerrüttete Ehe, das ist Demokratie.

Abschließend in eigener Sache

Als Anwalt der Gegenseite müsste ich Ihnen zur Fortsetzung des Verfahrens raten. Bei 36 Ehejahren, 1,9 Billionen Euro Streitwert, ungeklärtem Zugewinnausgleich, zahllosen Immobilien und mehr als 80 Millionen Beteiligten wäre das Honorar ganz und gar auskömmlich. Ich rate Ihnen trotzdem ab.

Diese Ehe ist zu retten. Nicht, indem einer nachgibt und auch nicht, indem wir Unterschiede leugnen, historische Rechnungen verbrennen oder politische Konflikte unter den Teppich der Einheit kehren. Sondern indem beide akzeptieren, dass sie gleichberechtigt sind. Der Westen ist nicht der Erziehungsberechtigte, der Osten nicht das schwierige Kind. Die Menschen, die von Erfurt nach Hamburg oder von Köln nach Leipzig ziehen, sind ohnehin längst die gemeinsamen Kinder.

Schließen wir die Akte also, bevor jemand den Zugewinnausgleich tatsächlich ausrechnet.

Die A2 bleibt durchgehend befahrbar, die 1,9 Billionen Euro buchen wir unter gemeinsamer Vergangenheit. Das Kanzleramt bleibt in Berlin und meine Kanzlei verzichtet schweren Herzens auf das Mandat ihres Lebens.

Nach fast 36 Jahren sollte es nicht mehr darum gehen, wer wen aufgebaut hat, wer wem etwas schuldet und wer der vernünftigere Teil ist. Es geht darum, endlich das zu werden, was beide Ehepartner seit 1990 ohnehin behaupten zu sein:
ein Deutschland.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Dann scheiden wir uns eben

Wenn freie Wahlen nur so lange willkommen sind, wie uns ihr Ergebnis gefällt – Eine deutsch-deutsche Scheidungsabrechnung.

Meinungskommentar von Jens Baumanns

Lieber Osten,

wir müssen reden.

Fast 36 Jahre sind es jetzt. Ich dachte eigentlich, es liefe ganz ordentlich zwischen uns. Natürlich gab es Schwierigkeiten: unterschiedliche Biografien, unterschiedliche Vermögensverhältnisse, ein gewisser Dauerstreit über die Haushaltsführung. So etwas kommt in den besten Ehen vor.

Wir im Westen haben uns bemüht. Wir haben Straßen gebaut, Städte saniert, Behörden verlegt, Rentensysteme zusammengeführt, Betriebe abgewickelt, andere aufgebaut, Milliarden überwiesen und am Ende sogar zugelassen, dass Berlin wieder Hauptstadt wird. Für einen Rheinländer ist das eine emotionale Konzession von historischem Ausmaß.

Jetzt aber das: Du wählst immer noch nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben.

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In der ARD-Erhebung vom 26. August, elf Tage vor der Wahl, kommt die AfD dort auf 42 Prozent, die CDU auf 22. 2021 waren es für die AfD 20,8 Prozent. Eine Verdopplung innerhalb einer einzigen Wahlperiode. Wenige Wochen später wählt Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD mit 36 Prozent ebenfalls vorne liegt.

Das ist ärgerlich und so haben wir uns die Wiedervereinigung nämlich nicht gedacht.

Wir haben wirklich alles versucht

Niemand soll behaupten, wir hätten Euch nicht erklärt, wie Demokratie funktioniert.

Seit Jahren weisen Politiker, Journalisten, Verbände, Künstler, Schauspieler, Kirchenvertreter und sonstige Träger eines besonders ausgeprägten Sendungsbewusstseins darauf hin, dass man die AfD nicht wählt. Wir haben demonstriert, gewarnt, eingeordnet, abgegrenzt, Brandmauern errichtet, Resolutionen verabschiedet und vermutlich genug „Gesprächskreise gegen rechts“ gegründet, um damit die komplette ehemalige innerdeutsche Grenze personell wieder zu besetzen.

Der Osten bleibt trotzdem bemerkenswert beratungsresistent.

Vielleicht müssen wir also einsehen, dass diese Beziehung keine Zukunft hat.

Eine Ehe funktioniert schließlich nur, wenn beide Seiten dieselbe Vorstellung vom Zusammenleben haben. Unsere lautet derzeit ungefähr so: Der Osten darf selbstverständlich frei wählen, solange er das Richtige wählt.

Das ist Demokratie. Jedenfalls in jener besonders zeitgemäßen Variante, in der das Volk seine politische Mündigkeit in regelmäßigen Abständen dadurch nachweist, dass es den Erwartungen derjenigen entspricht, die ihm diese Mündigkeit zuvor bescheinigt haben.

Trennen wir uns also.

Zugewinnausgleich Ost

Eine Scheidung nach 36 Jahren wird teuer. Beginnen wir daher mit dem Unangenehmen: Geld.

Eine Bilanz der Bundeszentrale für politische Bildung kommt für die Zeit bis 2016 auf rund 1,72 Billionen Euro Nettotransfers in die neuen Länder; samt besonderer einigungsbedingter Kosten werden daraus etwa 1,9 Billionen. Der Bundestag nennt für Währungsunion, Privatisierung, Infrastruktur und soziale Absicherung ebenfalls eine Größenordnung von 1,5 bis 2 Billionen Euro.

Als beleidigter Westdeutscher schreibe ich diese 1,9 Billionen Euro selbstverständlich zuerst auf die Scheidungsrechnung. Bitte binnen 14 Tagen überweisen.

Bei Scheidungen sitzt allerdings auch irgendwann ein Anwalt mit am Tisch. Der könnte darauf hinweisen, dass dieselbe Bilanz auch Steuern, Sozialbeiträge ostdeutscher Arbeitnehmer im Westen und zusätzliche Einnahmen westdeutscher Unternehmen berücksichtigt und diese Gegenwirkungen auf rund 1,4 Billionen Euro schätzt.

Damit sieht die Geschichte von der jahrzehntelangen mildtätigen westdeutschen Alimentierung schon deutlich weniger beeindruckend aus.

Das ist bei Scheidungen häufig so. Solange man nur erzählt, was man selbst eingebracht hat, ist man der großzügige Teil. Sobald der andere seine Kontoauszüge mitbringt, wird die Erinnerung kompliziert.

Straßen können wir ohnehin schlecht zurückfordern: Die A2 müsste dann hinter Helmstedt enden. Auch bei sanierten Altstädten wäre die Rückabwicklung unpraktisch: Dresden wieder abzudunkeln, weil die Fassaden anteilig westdeutsch finanziert wurden, dürfte selbst dem Bundesrechnungshof zu weit gehen.

Einigen wir uns also auf einen Vergleich. Der Osten behält Leipzig, Dresden, Erfurt, Rostock, Potsdam und den größten Teil seiner Autobahnen, wir verzichten großzügig auf die Herausgabe sämtlicher seit 1990 verlegter Pflastersteine.

Dafür reden wir über die Schulden.

Natürlich nehmt Ihr Eure Schulden mit

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leben nach den neuesten verfügbaren Destatis-Zahlen zusammen rund 12,35 Millionen Menschen, knapp 14,8 Prozent der deutschen Bevölkerung. Der Bund war Ende 2025 mit rund 1,84 Billionen Euro verschuldet.

Aufgeteilt nach Bevölkerungsanteil ergibt das:

1,84 Billionen Euro × 14,8 Prozent = rund 272 Milliarden Euro.

Die neue Ostrepublik bekäme also nicht nur ihre frisch erworbene Souveränität, sondern als Starterpaket rund 272 Milliarden Euro Anteil an den Bundesschulden. Deutsche Gründlichkeit muss schließlich auch bei einer Staatsauflösung gewahrt bleiben.

Damit steht ein hübscher Scheidungsstreitwert im Raum:

  • Historische Einheitsrechnung: rund 1,9 Billionen Euro
  • Rechnerischer ostdeutscher Anteil an den heutigen Bundesschulden: rund 272 Milliarden Euro
  • Zwischensumme der politischen Scheidungsfolgen: rund 2,17 Billionen Euro

Bevor irgendein Volkswirt Schnappatmung bekommt: Diese Addition ist ökonomisch ungefähr so seriös wie die ganze Idee der Scheidung. Die 1,9 Billionen sind längst geflossene historische Transfers, keine offene Forderung. Die 272 Milliarden wären bei einer tatsächlichen staatlichen Auseinandersetzung nur eine von vielen denkbaren Aufteilungsgrößen. Vermögen, Infrastruktur, Bundesunternehmen, Rentenansprüche und unzählige weitere Positionen müssten gegengerechnet werden.

Ich erwähne das nur, weil man bei Satire vorsichtig sein muss. Am Ende hält noch jemand die deutsche Verwaltung für fähig, eine Staatsauflösung in einer Excel-Tabelle abzuwickeln.

Bonn nimmt uns bestimmt zurück

Als Nächstes wäre die gemeinsame Wohnung zu klären.

Berlin gehört zur Einheit ja irgendwie dazu. Das Berlin/Bonn-Gesetz bestimmt Berlin ausdrücklich zum Sitz von Bundestag und Bundesregierung, Bonn blieb Bundesstadt und zweiter Regierungssitz. Bei unserer Scheidung ist das Problem folglich schnell gelöst: Wir Westdeutschen ziehen einfach zurück.

Das Kanzleramt käme wieder an den Rhein, der Bundestag gleich hinterher. Bonn wäre vermutlich der einzige Ort in Deutschland, an dem ein AfD-Wahlsieg im Osten Hoffnungen auf einen Immobilienboom weckt.

Ein paar Ministerien sind ohnehin noch da. Man müsste das Ganze nur entstauben, zusätzliche Schreibtische bestellen und den Bonnern erklären, dass das Provisorium nach gut einem Vierteljahrhundert Pause doch wieder gebraucht wird.

Schwieriger wird Berlin.

Wer wirklich zurück in den Zustand vor der Einheit will, kann schließlich nicht einfach ganz Berlin beim Westen behalten. Dann müssten wir konsequenterweise wieder teilen. Checkpoint Charlie bekäme seine ursprüngliche Funktion zurück, statt Touristen mit falschen Grenzsoldaten zu unterhalten. Die Friedrichstraße würde außenpolitisch wieder interessant. Beim Reichstag müsste man klären, wer welchen Eingang benutzen darf.

Spätestens hier merkt selbst der leidenschaftlichste Verfechter der Trennung: Wiedervereinigung rückwärts ist überraschend kompliziert.

Russland würde sich bedanken

Außenpolitisch wäre die Sache jedoch noch reizvoller.

Europa versucht derzeit, angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seine Ostflanke zu sichern, seine Verteidigungsfähigkeit auszubauen und seine strategischen Abhängigkeiten zu verringern.

Unsere Antwort darauf wäre, mitten zwischen Deutschland, Polen und Tschechien einen neuen Staat mit mehr als zwölf Millionen Einwohnern zu gründen, dessen stärkste politische Kraft vermutlich eine deutlich russlandfreundlichere Außenpolitik betreiben würde.

Strategisch bestechend.

Wir würden aus Sorge vor russischem Einfluss einen Teil Deutschlands aus dem deutschen und womöglich europäischen institutionellen Gefüge herauslösen, um anschließend überrascht festzustellen, dass der Kreml diese Entwicklung nicht als geopolitischen Rückschlag betrachtet.

Blumengrüße aus Moskau dürften kommen, vielleicht auch ein Freundschaftsvertrag.

Die europäische Sicherheitsarchitektur bekäme jedenfalls einen interessanten neuen Grundriss:
Polen wäre hellauf begeistert.

Leider verbietet das Grundgesetz sogar unsere Scheidung

Dann ist da noch dieses lästige Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2016 anlässlich bayerischer Sezessionsfantasien erklärt, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien und für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder „kein Raum“ sei. Ein Austritt verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Nicht einmal Schluss machen dürfen wir also.

Deutschland ist rechtlich eher katholische Ehe als moderne Lebensabschnittspartnerschaft. Man kommt nicht heraus, nur weil einem das Wahlverhalten des anderen missfällt.

Damit bleibt uns bedauerlicherweise nur die Demokratie.

Genau hier endet der Witz

Natürlich ist die Vorstellung absurd, Sachsen-Anhalt aus Deutschland herauszulösen, weil 42 Prozent der dort Befragten derzeit AfD wählen wollen.

Ebenso absurd ist jene politische Haltung, die genau diesen Menschen seit Jahren vermittelt, ihre Stimme sei zwar formal gültig, politisch aber unanständig.

Man muss die AfD nicht mögen. Ich tue es in wesentlichen Punkten ausdrücklich nicht.

Gerade in Sachsen-Anhalt lässt sich das stärkste Gegenargument gegen jede Verharmlosung nicht wegwischen: Der Landesverfassungsschutz führt den dortigen Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und begründet das unter anderem mit Positionen, die sich gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip richten. Das ist keine Kleinigkeit und sollte auch nicht als solche behandelt werden.

Aus dieser Feststellung folgt für mich allerdings etwas anderes als für viele selbsternannte Demokratieretter.

Sie bedeutet, dass wir extremistische Positionen prüfen, benennen und mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen müssen. Sie bedeutet aber nicht, dass der Wähler seine politischen Rechte verliert, sobald er sein Kreuz an der aus unserer Sicht falschen Stelle setzt.

42 Prozent AfD wären zunächst kein Versagen der Demokratie. Vielmehr wären sie ein gewaltiges Versagen ihrer politischen Konkurrenten.

Vielleicht sollte man den Wähler einmal ernst nehmen

Wenn eine Partei innerhalb weniger Jahre von gut 20 auf über 40 Prozent steigt, gibt es zwei Erklärungen:

Man kann annehmen, dass sich innerhalb einer Legislaturperiode Hunderttausende Sachsen-Anhalter spontan radikalisiert haben. Oder man erwägt, dass sehr viele Menschen mit der Politik der übrigen Parteien so fundamental unzufrieden sind, dass ihnen sämtliche Warnungen vor der AfD inzwischen weniger wichtig sind als der Wunsch, genau diese Parteien abzustrafen.

Letzteres zu untersuchen hieße nicht, irgendeine Position der AfD zu entschuldigen. Es hieße schlicht: Politik.

Stattdessen erleben wir immer häufiger eine erstaunliche Umkehrung demokratischer Verantwortlichkeit. Nicht die Parteien müssen erklären, warum ihnen die Wähler davonlaufen; die Wähler sollen erklären, warum sie nicht mehr die Parteien wählen. Das ist ausgesprochen bequem.

Besonders eigenartig wird es, wenn ausgerechnet Menschen im Westen den Ostdeutschen erklären, sie müssten nach ihrer Erfahrung mit einer Diktatur endlich lernen, wie Demokratie funktioniert.

Man könnte auch zum umgekehrten Schluss kommen: Vielleicht hat genau diese Erfahrung eine besondere Sensibilität dafür hinterlassen, wann politische Freiheit in Bevormundung umzuschlagen beginnt.

Das Wahlergebnis muss uns nicht gefallen, um diesen Zusammenhang ernst zu nehmen.

Wehrhafte Demokratie heißt nicht betreutes Wählen

Für tatsächliche Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist unser Grundgesetz übrigens bemerkenswert gut ausgestattet.

Art. 18 GG erlaubt bei Missbrauch bestimmter Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung deren Verwirkung; darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. § 39 BVerfGG geht weiter: Das Gericht kann im entsprechenden Verfahren sogar Wahlrecht, Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen. Für verfassungswidrige Parteien hält Art. 21 GG weitere Instrumente bereit.

Das ist wehrhafte Demokratie: rechtsstaatlich, individuell, überprüfbar und an hohe Voraussetzungen gebunden.

Was das Grundgesetz dagegen nicht kennt, ist ein Artikel 18a, wonach das Wahlrecht im Osten so lange gilt, wie der politische Geschmack westdeutscher Feuilletons getroffen wird. Vielleicht wurde der Absatz bei den Einigungsverhandlungen vergessen.

Das eigentliche Problem ist unsere westdeutsche Hybris

Hier komme ich als Westdeutscher zu meiner eigenen Seite der Beziehung. Wir sprechen bis heute erstaunlich oft vom Osten, als handle es sich um ein Sonderverwaltungsgebiet mit auffälligem Wahlverhalten.

Wählen im Westen Menschen enttäuscht, wütend oder politikverdrossen, suchen wir nach gesellschaftlichen Ursachen. Wählen hingegen im Osten Menschen enttäuscht, wütend oder politikverdrossen, suchen wir nach Extremismusforschern.

Natürlich gibt es historische, soziale und politische Unterschiede. Natürlich sind manche Entwicklungen in ostdeutschen Landesverbänden der AfD problematisch. Natürlich darf eine demokratische Gesellschaft Extremismus nicht mit einem Schulterzucken beantworten.

Trotzdem muss der erwachsene Bürger irgendwann das Recht haben, eine politische Entscheidung zu treffen, die andere für grundfalsch halten. Genau darin besteht sein Wahlrecht.

Es wäre eine seltsame Demokratie, in der Freiheit nur für vernünftige Entscheidungen vorgesehen ist. Dann bräuchten wir nämlich keine Wahlen, sondern eine Prüfungskommission.

Wir bleiben also verheiratet

Die Scheidung fällt aus. Nicht nur, weil sie verfassungswidrig, wirtschaftlich grotesk und sicherheitspolitisch hirnrissig wäre, sondern weil schon ihre Prämisse falsch ist.

Der Osten schuldet dem Westen keine politische Dankbarkeit. Keine CDU-Mehrheit, keine SPD-Regierung und auch keine AfD-Prozentzahl, die niedrig genug ausfällt, damit wir uns mit der deutschen Einheit weiterhin wohlfühlen können.

1990 haben wir keine Provinzen übernommen. Wir haben einen gemeinsamen Staat wiederhergestellt, dessen Bürger politisch gleichberechtigt sind.

Damit besitzt ein Wähler in Magdeburg oder Rostock exakt dasselbe Recht wie einer in Hamburg, Köln oder München: bei einer freien Wahl eine Entscheidung zu treffen, die andere für klug, töricht, verantwortungsvoll, gefährlich oder vollkommen daneben halten.

Wer verfassungsfeindlich handelt, muss mit der ganzen Konsequenz des Rechtsstaates rechnen. Wer dagegen lediglich eine Partei wählt, die andere für die falsche halten, übt zunächst genau das Recht aus, das eine Demokratie ihm einräumt. Dieses Recht verliert seinen Wert, wenn wir es nur bei genehmen Ergebnissen respektieren.

Legen wir Westdeutschen die Scheidungsvereinbarung also wieder in die Schublade. Die 1,9 Billionen Euro verrechnen wir ein anderes Mal, Bonn wartet weiter auf sein Comeback, Checkpoint Charlie bleibt Touristenattraktion und die ehemalige Zonengrenze ein Fall für die Geschichtsbücher.

Beenden sollten wir stattdessen eine andere Gewohnheit: die Vorstellung, der Osten müsse sich seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik bei jeder Wahl aufs Neue durch politisches Wohlverhalten verdienen.

Wer den Osten nur als gleichberechtigten Teil Deutschlands akzeptiert, solange er erwartungsgemäß wählt, verteidigt keine demokratische Einheit, er macht sie von Gehorsam abhängig.

Dann bleiben wir lieber verheiratet, aber ohne Vormundschaft.


Weitere meiner Kommentare und Essays gibt es hier.

Der Freiheit verpflichtet?

Eine Generation soll dienen –
vorher sollte ihr jemand aber erklären, wofür.

Meinungskommentar von Jens Baumanns

Vor einigen Monaten blieb ich in einer Fernsehdiskussion an einem 18-Jährigen hängen: Nach seinem Verhältnis zum Wehrdienst gefragt, antwortete er zunächst denkbar schlicht: „Ich habe keine Lust auf Wehrpflicht.“ Später wurde es dann grundsätzlicher: Würde Deutschland angegriffen, wolle er es nicht verteidigen. Gar eine Herrschaft Putins zöge er einem Krieg vor.

Meine erste Reaktion war Wut und sie hielt eine ganze Weile.

Noch Tage später war ich über seine Antwort wütend. Erst einige Wochen später, mit etwas Abstand, fiel mir auf, wie bequem ich es mir mit dieser Reaktion gemacht hatte. Warum? Ich gehöre zum Jahrgang 1993. Als ich volljährig wurde, hatte der Bundestag die Einberufung zum 1. Juli 2011 gerade ausgesetzt. Ich musste nicht dienen. Mehr noch: Ich musste nicht einmal verweigern. Niemand hat mir mit 18 die Frage gestellt, die dieser junge Mann im Fernsehen live beantworten sollte.

Der Anstand gebietet: Wer selbst nie gefragt wurde, sollte mit den Antworten anderer mit Bedacht und Demut umgehen. Das schließt ein eigenes Urteil nicht aus. Wer es jedoch öffentlich äußert, sollte zuvor die eigene Antwort umso sorgfältiger geprüft haben.

Vor allem aber ist es ein Grund, die Frage endlich richtig zu stellen. Denn sie lautet nicht nur:
Bist du bereit, für Deutschland zu sterben?
Für meinen Teil muss ich sie um eine entscheidende Frage ergänzen: Für welches Deutschland?

Was tatsächlich beschlossen ist

Zunächst gilt es jedoch, ein verbreitetes Missverständnis auszuräumen: Die allgemeine Wehrpflicht ist nicht zurück. Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) lässt den Dienst freiwillig: sechs bis elf Monate bei rund 2.600 Euro brutto im Monat.

Aufgebaut wird gerade etwas anderes: die Infrastruktur, ohne die eine Wehrpflicht gar nicht funktionieren könnte. Seit Januar erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen. Männer müssen ihn beantworten, Frauen können es. Für Männer ab Jahrgang 2008 wird die Musterung ab dem 1. Juli 2027 wieder Pflicht. Vorher müssen die Musterungszentren für eben jene aber überhaupt erst entstehen, denn die Kreiswehrersatzämter wurden nach 2011 abgewickelt. Melden sich zu wenige Freiwillige, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Das Ziel ist klar: Bis 2035 soll die Bundeswehr 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservisten umfassen. Ende 2025 waren es rund 184.000 Aktive.

Es fehlen also rund 76.000 Aktive und eine Reserve in einer Größe, die es seit Jahrzehnten schlicht nicht gibt.

Die Tendenz halte ich im Kern für wichtig und richtig. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und dreißig Jahren deutscher, vor allem energiepolitischer, Bequemlichkeit ist klar: Sicherheit entsteht nicht aus der Überzeugung, dass schon nichts passieren wird. Abschreckung funktioniert bekanntlich nur, wenn hinter ihr Fähigkeiten stehen, die ein Gegner ernst nimmt.

Was mich an der gesamten Wehrpflichtdebatte besonders stört, ist ihre generationelle Schieflage: Für jahrzehntelange politische Versäumnisse sollen nun ausgerechnet jene einstehen, die sie weder verursacht noch beeinflusst haben. Natürlich muss ein Neuanfang irgendwo beginnen. Der Eindruck, dass die Jüngsten nun die Rechnung für die Fehler der Älteren begleichen sollen, bleibt dennoch.

Der Generationenvorwurf trifft die Falschen

Umfragezahlen laden hierbei zu einer bequemen Empörung ein: 58 Prozent der Bevölkerung befürworten eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. Bei den 18- bis 28-Jährigen sind es 30 Prozent, bei den über 69-Jährigen 77 Prozent. Selbst dienen würden 23 Prozent aller Befragten und 14 Prozent der Jüngsten.

Daraus ließe sich mühelos die Pointe basteln, die Begeisterung für staatsbürgerliche Pflichten wachse genau in dem Maße, in dem die eigene Betroffenheit sinke. Ich habe sie indes selbst formuliert, bevor mir auffiel, dass sie ausgerechnet bei der Gruppe mit der höchsten Zustimmung einfach nicht trägt.

Gerade die über 69-Jährigen haben tatsächlich in großer Zahl selbst gedient. Drückebergerei lässt sich ihnen daher nur schwer vorwerfen.

Ihr Problem sehe ich aber an anderer Stelle: Sie erinnern sich an einen Dienst, den es nicht mehr gibt. Wer 1972 einrückte, leistete Grundwehrdienst in einer Standortarmee, deren Auftrag im Abschrecken bestand und die genau deshalb nie kämpfen musste. Das war Langeweile, Schikane, verlorene Lebenszeit, aber fast nie Lebensgefahr. Wer heute gemustert wird, wird für Landes- und Bündnisverteidigung ausgebildet, in einer Lage, in der laut Shell-Jugendstudie 81 Prozent der Jugendlichen Angst vor einem Krieg in Europa haben. Zum Vergleich: 2019 waren es nur 46 (!) Prozent.

Der Konflikt verläuft also nicht zwischen Pflichtbewussten und Verweichlichten, sondern zwischen Menschen, die zwei Seiten derselben Medaille meinen.

Wer in dieser Debatte eine Trittbrettfahrer-Generation sucht, muss ohnehin nicht bei den Alten suchen. Er findet sie bei den heute über 30-Jährigen, bei mir. Wir haben weder gedient noch verweigert, wir werden im Ernstfall nicht eingezogen und wir sind zugleich diejenigen, die den Ausbau der Bundeswehr beschließen, kommentieren und für notwendig erklären. Meine Altersgruppe ist die einzige, die in dieser Frage nichts riskiert und trotzdem alles entscheidet.

Das macht die Wehrpflicht nicht falsch, es verpflichtet uns nur zu Bescheidenheit im Ton.

Mit 18 durfte ich noch ahnungslos sein

Wenn wir schon nichts riskieren, könnten wir wenigstens denjenigen zuhören, die es betrifft. Ich habe in den vergangenen Jahren und neulich erst mit einigen jungen Menschen in diesem Alter gesprochen und mein Eindruck lag weit weg vom Klischee der politikverdrossenen TikTok-Generation. Viele waren politisch interessiert. Etliche davon sogar klarer sortiert, als ich es mit 18 war. Die Shell-Jugendstudie stützt das: 75 Prozent der Jugendlichen sind mit der Demokratie in Deutschland zufrieden oder sehr zufrieden.

Was mir aber ebenfalls auffiel, war ihre Überforderung.

Wie eingangs erwähnt, bin ich Jahrgang 1993. Als ich 18 war, durfte ich noch ahnungslos sein, mehr noch: Ich durfte dumm sein. Ich konnte Unsinn denken, meine Meinung ändern, mich leidenschaftlich in etwas verrennen und ein halbes Jahr später das genaue Gegenteil vertreten. Vor allem konnte ich aber eines: Ich durfte sagen: Keine Ahnung. Das war keine Schande, sondern der Normalzustand eines Menschen, der gerade erst anfängt, sich die Welt zu erklären.

Diese Freiheit ist kleiner geworden. Heute soll ein 18-Jähriger möglichst schon eine sauber etikettierte Haltung zu Klima, Migration, Gender, Israel, Gaza, Russland, Trump, AfD, Europa und selbstverständlich zur Wehrpflicht mitbringen. Widerspruchsfrei, öffentlich präsentabel und moralisch jederzeit auf der richtigen Seite. Ein schlichtes „Ich weiß es noch nicht“ gilt inzwischen fast als Charakterstörung.

Der Druck kommt dabei von beiden Seiten: Aus „progressiven“ Milieus, in denen politische Fragen erstaunlich schnell moralisch sortiert werden und wer zweifelt, sich erklären muss; sowie aus konservativen, die im selben Atemzug Patriotismus, Pflichtbewusstsein und Dienstbereitschaft einfordern. Beide Seiten verlangen von jungen Menschen fertige Antworten auf Fragen, an denen selbst wir Erwachsene seit Jahrzehnten scheitern.

Eine politische Überzeugung entsteht freilich nicht dadurch, dass man mit 16 die Liste der erwünschten Antworten auswendig lernt. Sie entsteht durch Erfahrung, Irrtum und Widerspruch. Wer unter diesen Bedingungen ständig hört, er müsse sich entscheiden, zu welchem Lager er gehört, wird politische Identität irgendwann tatsächlich für eine Wahl zwischen Extremen halten.

Vielleicht besteht das Problem also nicht darin, dass junge Menschen zu wenig Haltung haben. Vielleicht verlangen wir zu früh zu viel davon. Bevor wir ihnen also erklären, wofür sie einstehen sollen, sollten wir sie fragen, was sie eigentlich denken.

Der beste Einwand kommt nicht von den 18-Jährigen

Durch mein soziales Umfeld habe ich die Möglichkeit zum direkten Austausch: Viele Freunde und Bekannte dienen bei der Bundeswehr. Sie haben mir schon bei dem einen oder anderen Kommentar geholfen, meine Gedanken zu ordnen, zu präzisieren und manches schlicht realistischer einzuordnen.

Die stärkste Kritik an der Wehrpflicht ist für mich daher keine moralische, sondern eine militärische. Gerade weil sie aus der Truppe selbst kommt.

Sie lautet: Moderne Streitkräfte brauchen Spezialisten. Drohnenoperateure, Cyberabwehr, Logistik, Flugabwehr und Sanitätsdienst. Wer sechs Monate bleibt, ist am Ende der Ausbildung ungefähr so weit, dass er anfangen könnte, etwas zu lernen und dann … geht er. Zugleich binden Wehrpflichtige genau die Ressource, an der es am meisten fehlt: erfahrene Ausbilder, Kasernenplätze, Material. Der Engpass der Bundeswehr ist ironischerweise nicht die Zahl junger Männer in Deutschland, der Engpass ist alles andere.

Dieser Einwand ist zu gewichtig, um ihn beiseitezuschieben. Er entkräftet ein zentrales Argument der Befürworter: Als schnelle Antwort auf den Bedarf einsatzbereiter Verbände taugt die Wehrpflicht indes kaum. Sie kann kurzfristig vor allem eines leisten: große Mengen nur begrenzt ausgebildeten Personals bereitzustellen. Doch genau das folgt einer Logik des Verschleißes, wie man sie derzeit vor allem aus der russischen Kriegsführung kennt. Für eine moderne Armee kann das weder militärischer Maßstab noch ethisch vertretbare Grundlage sein.

Eben deshalb zielt das Gesetz auch gar nicht darauf ab. Von den 460.000 Menschen, die 2035 zur Verfügung stehen sollen, sind 200.000 Reservisten und die Reserve ist genau der Ort, an dem eine breite, kürzere Ausbildung Sinn ergibt. Reservisten sollen keine Drohnenschwärme führen. Sie sollen Verkehrsknoten sichern, Konvois begleiten, Infrastruktur schützen, Nachschub organisieren und die aktive Truppe für das freimachen, wofür sie ausgebildet ist. Wer im Bündnisfall Truppen durch Deutschland nach Osten verlegen will, braucht dafür sehr viele Menschen mit solider Grundausbildung, keine Elite.

Der militärische Einwand trifft die Wehrpflicht als Erziehungsprogramm, nicht als Instrument der Reserve. Wer sie befürwortet, sollte das ehrlich sagen, statt von der charakterbildenden Wirkung des Dienstes zu schwadronieren.

Verbindlichkeit ohne Risiko

An dieser Stelle folgt verlässlich in jeder Debatte der Vorschlag, auf den sich beinahe alle einigen können: ein Gesellschaftsjahr für alle. Wahlweise bei der Bundeswehr, im Katastrophenschutz oder im sozialen Bereich. 79 Prozent sprechen sich in der zuvor genannten Umfrage dafür aus, deutlich mehr als für die Wehrpflicht. Interessant wird es erst bei der Frage, wo man dieses Pflichtjahr selbst verbringen möchte: Die Bundeswehr landet mit 17 Prozent auf dem vorletzten Platz. Nur die Integrationsarbeit mit Flüchtlingen ist noch unbeliebter – zehn Jahre nach der großen Willkommenskultur eine Pointe, die sich beinahe von selbst schreibt.

Man darf bei aller Befürwortung für das Pflichtjahr aber das Wesentliche nicht vergessen: Ein solches Pflichtjahr erzeugt keine einzige zusätzliche verteidigungsfähige Person, kostet dabei Milliarden, entzieht dem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt einen kompletten Jahrgang und wäre dabei verfassungsrechtlich der weit größere Eingriff, weil es alle träfe statt nur eines Teils.

Vier von fünf Befragten finden es also richtig, junge Menschen zu verpflichten, aber nur, solange die Pflicht ungefährlich bleibt. Folglich hätten wir gern die Verbindlichkeit, jedoch ohne das Risiko.

Ein Staat ist kein Mobilfunkanbieter

Hinter der Ablehnung des Wehrdienstes steckt bei vielen jungen Menschen ein Gedanke, den ich zunächst undankbar fand: Was hat dieser Staat eigentlich für mich getan?

Meine Antwort bleibt: eine ganze Menge. Frieden über Generationen, Demokratie, Rechtsstaat, Bildung, soziale Sicherung und Freiheiten, die historisch keineswegs selbstverständlich sind.

Trotzdem ist die Gegenfrage berechtigt: Wer heute jung ist, zahlt oft mehr als die Hälfte seines verfügbaren Einkommens fürs Wohnen, konkurriert um knapper werdende Ausbildungsplätze und soll zugleich bis zu vier- statt zweijährige sachgrundlose Befristungen als neue Normalität akzeptieren. Berufserfahrung wird verlangt, während zugleich immer weniger ausgebildet wird. Familienplanung, Eigentum oder selbst ein Kredit werden so zur Unsicherheitsrechnung. Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten, Krieg und die Folgen des Klimawandels. Zugegeben, mit 33 bin ich zwar noch lange nicht alt, aber ich wäre heute nur ungern noch einmal 18.

Dennoch folgt daraus nicht, was viele daraus ableiten. Demokratie ist kein Abonnement, das man kündigt, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt. Diese Ordnung ist ja gerade das, was mir erlaubt, all das zu kritisieren, zu bekämpfen und abzuwählen.

Umgekehrt ist der Wehrdienst aber auch keine Dankeszahlung. Niemand schuldet Deutschland sein Leben, weil er seine Schulen besuchen durfte. Grundrechte werden nicht auf Kredit gewährt und wer sie als Vorleistung verbucht, für die später Gegenleistungen fällig werden, hat ein verqueres und überaus autoritäres Verständnis von Staatsbürgerschaft.

Das Soldatengesetz formuliert die eigentliche Frage dabei präziser als jede Talkshow: Soldaten sollen „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen“ und für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Entscheidend ist, was dort gerade nicht steht: nicht die Regierung, nicht eine Partei, nicht ein politisches Lager. Verteidigt werden sollen Recht und Freiheit.

Womit die Frage zurückkommt, um die sich diese Debatte bislang erfolgreich drückt.

Die Frage, die ich mir selbst stelle

Ich will an dieser Stelle einmal nicht so tun, als sei ich der abgeklärte Kommentator, der von oben auf die Zweifel der Jungen blickt, denn ich habe eigene.

Ich bin in Hamburg zu Hause. Im April 2024 zogen rund 1.100 Menschen über den Steindamm und demonstrierten für ein Kalifat. Nicht in Kabul, sondern in meiner Stadt. Für 2025 beziffert das Bundesamt für Verfassungsschutz das islamistische Personenpotenzial in Deutschland auf etwa 30.000 Menschen, davon rund ein Drittel als gewaltorientiert.

Dazu kommt, was sich nicht in Behördenzahlen fassen lässt: Stadtteile, in denen sich Milieus abschließen, Schulen, an denen Lehrer bestimmte Themen nicht mehr ansprechen. Ein Stadtbild, das sich in manchen Vierteln so sehr verändert hat, dass man sich als Ortsansässiger fremd vorkommt.

Man kann das als subjektive Wahrnehmung abtun. Nur ist eine Gesellschaft auch das, was ihre Mitglieder wahrnehmen, und die Empörung darüber, dass jemand diese Veränderung überhaupt benennt, hat in den vergangenen Jahren mehr Vertrauen zerstört als jede Statistik.

Also stelle ich mir die Frage ehrlich: Würde ich für ein Deutschland in den Krieg ziehen, in dem am Ende gilt, was auf diesen Schildern stand? In dem religiöses Recht über staatlichem steht, Frauen weniger wert sind, Juden bedroht werden und Homosexuelle sich verstecken müssen?

Nein, für dieses Deutschland würde ich nicht kämpfen.

Ich bin überzeugt, dass viele Menschen diesen Gedanken teilen, ihn aber nicht aussprechen, weil sie wissen, welche Reaktionen darauf folgen. Genau darin liegt das Problem: Eine Gesellschaft, die ihren Bürgern nicht zugesteht, die Bedingungen ihrer eigenen Verteidigungsbereitschaft offen zu benennen, gewinnt keine überzeugteren Bürger. Das Gegenteil ist der Fall.

Ordnung statt Zustand

Ich habe die Frage zu Ende gedacht und gemerkt, dass ich sie falsch gestellt habe:
Verteidigt wird nämlich nie ein Zustand, verteidigt wird eine Ordnung.

Der Zustand dieses Landes liefert derzeit reichlich Gründe für Ernüchterung: Die Wirtschaft schwächelt, der Wohnungsmarkt ist für viele zur Zumutung geworden, die Bahn scheitert regelmäßig an sich selbst und die Bundeswehr war über Jahre hinweg eher sicherheitspolitische Behauptung als einsatzfähige Realität.

Wer verlangt, dass junge Menschen für diesen Ist-Zustand ihr Leben riskieren, wird zu Recht ausgelacht.

Ordnung dagegen ist etwas anderes, denn sie ist das, was diesen Zustand korrigierbar macht: Wahlen, Gewaltenteilung, Grundrechte, ein Gericht in Karlsruhe, das der Macht Grenzen setzt. Regierungen kann man austauschen, Gesetze ändern, Fehlentwicklungen beenden und Fehlentscheidungen umkehren. Diese Möglichkeit verschwindet erst, wenn die Ordnung selbst verschwindet.

Warum ich an dieser Stelle mehr Patriotismus begrüße

Es gehört zum guten Ton, an dieser Stelle den Verfassungspatriotismus zu loben: Man liebt nicht das Land, man liebt das Grundgesetz. Das klingt aufgeklärt und ist dennoch auf halbem Weg stehen geblieben.

Denn niemand riskiert sein Leben für eine Gesetzessammlung. Menschen verteidigen, woran sie hängen: eine Sprache, eine Landschaft, eine Stadt, Nachbarn, eine Geschichte, in der auch das Furchtbare vorkommt. Die deutsche Eigenart, Zugehörigkeit für verdächtig und Stolz für einen Rückfall zu halten, hat eine Lücke hinterlassen und Lücken bleiben nicht leer. Wenn niemand außer den Rändern erklärt, was dieses Land ausmacht, dann erklären es eben die Ränder.

Die Trennung von Verfassung und Zugehörigkeit ist deshalb der eigentliche Fehler: Verfassungspatriotismus ohne emotionale Bindung ist eine staatsrechtliche Abschlussarbeit und Nationalgefühl ohne Verfassung gefährlich. Erst zusammen ergeben sie das, was man in Dänemark oder Polen ganz selbstverständlich für normal hält: ein Land, das sich mag und trotzdem streiten kann.

Wer von einem 18-Jährigen Verteidigungsbereitschaft erwartet, muss ihm vorher erlaubt haben, dieses Land zu mögen.

Wenn schon Pflicht, dann ehrlich

Bleibt zum Abschluss der Punkt, an dem die deutsche Debatte konsequent kneift: Nach Artikel 12a des Grundgesetzes können nur Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden. Der Fragebogen ist für Männer verbindlich, für Frauen freiwillig. Die Musterungspflicht gilt nur für Männer und käme die Bedarfswehrpflicht, träfe sie ausschließlich Söhne.

Die Begründung dieser Regelung ist historisch schnell abgehandelt: Sie stammt aus einer Zeit, in der Frauen in der Bundeswehr überhaupt keinen Dienst an der Waffe leisten durften. Nur fiel diese Sperre 2001. Seither führen Frauen Kompanien, fliegen Kampfjets und – auch das gehört zur Wahrheit – sterben im Einsatz. Zum Wehrdienst verpflichtet werden können sie dennoch nicht.

Ich halte das für unhaltbar und ich sage bewusst nicht nur, dass man darüber sprechen dürfen müsse: Artikel 12a gehört geändert. Wer eine der einschneidendsten Pflichten des Staates ans Geschlecht knüpft, muss dafür einen Grund nennen können, der über „das war schon immer so“ hinausgeht. Ich sehe nämlich keinen.

Dieselbe Ehrlichkeit schuldet der Staat im Übrigen auch sonst: Er schuldet eine Armee, die ausbilden kann. Kasernen, Material, Ausbilder, einen klaren Auftrag statt der vagen deutschen Interessen am Hindukusch. Ein Pflichtdienst, in dem monatelang Beschäftigungstherapie in Flecktarn stattfindet, weil dreißig Jahre gespart wurde, ist keine Zeitenwende, sondern Lebenszeitbetrug. Er schuldet Klarheit über das Risiko statt Gefasel über Persönlichkeitsentwicklung.

Vor allem aber schuldet er einer Generation, der man Klimafolgen, Rentenlasten und die Nachwirkungen von Sondervermögen hinterlässt, dass er ihr nicht ausgerechnet beim Wehrdienst mit Solidarität kommt.

Pflicht zur Freiheit

Ich bin am Ende nicht gegen die Wehrpflicht. Wenn die Sicherheitslage es erfordert und die Freiwilligkeit nicht reicht, halte ich eine demokratisch beschlossene Bedarfswehrpflicht für vertretbar. Sie muss nur der letzte Schritt sein und nicht der bequemste.

Dem 18-Jährigen aus der Fernsehdiskussion würde ich deshalb nicht mit moralischem Hochmut begegnen, sondern mit einer Frage: Warum eigentlich nicht?

Die Umfrageergebnisse sprechen gegen die beliebteste Erklärung: Wer angab, Deutschland nicht mit der Waffe verteidigen zu wollen, begründete das nur zu sechs Prozent mit fehlender Verbundenheit zu diesem Land. Genannt wurden vor allem grundsätzliche Gewaltablehnung und der Wunsch, das eigene Leben nicht zu riskieren. Ich sehe hier kein Patriotismusdefizit, sondern ehrliche Angst und eine moralische Überzeugung. Beides verdient eine Antwort statt eines Etiketts.

Zuhören heißt allerdings nicht, jedem Argument recht zu geben. Auch einem 18-Jährigen darf man widersprechen. Man darf ihm sagen, dass Freiheit Kosten verursacht und im Zweifel jemand anderes sie trägt, damit er in Freiheit über ihre Zumutungen streiten kann.

Vor allem aber würde ich ihm das sagen, was ich mir selbst sagen musste: Er hat recht, wenn er dieses Deutschland nicht verteidigen will, solange er den Zustand meint. Er hat unrecht, wenn er die Ordnung meint. Der Zustand ist es in der Tat nicht wert. Jedoch ist die Ordnung das Einzige, was den Zustand je wieder ändern kann.

Man muss Deutschland nicht dankbar sein. Man muss es kritisieren, wenn es seine eigenen Werte vergisst. Man darf sogar laut fragen, ob es sie eigentlich noch verteidigen will. Wer Freiheit beansprucht, muss sich aber irgendwann fragen, wer sie schützt.

Denn selbst die Freiheit, öffentlich zu erklären, dass man dieses Land nicht verteidigen möchte, existiert nur so lange, wie jemand bereit ist, die Ordnung zu verteidigen, die diesen Satz erlaubt.

Vielleicht ist genau das die unangenehmste Pflicht einer freien Gesellschaft: nicht Gehorsam gegenüber dem Staat, sondern Verantwortung, ja gar eine Verpflichtung zur die Freiheit.


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Marktaufsicht im Leerlauf

Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich?

Kommentar von Jens Baumanns

Ein Liter Super E10 kostete am Sonntag im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,15 Euro. Für Diesel wurden 2,17 Euro fällig. Binnen zwei Wochen verteuerte sich E10 um 13,6 Cent, Diesel sogar um 23,1 Cent. Acht Tage hintereinander waren die Preise gestiegen. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Anlass für neue Entlastungen. Sie werde die Lage beobachten, heißt es aus Berlin.

Eine Frage drängt sich auf: Was macht das Bundeskartellamt eigentlich beruflich? Fährt dort niemand Auto, oder werden die Dienstwagen grundsätzlich mit einer Tankkarte bezahlt?

Beobachten gehört inzwischen zu den Kernkompetenzen deutscher Regierungspolitik:
Man beobachtet die Konjunktur, den Wohnungsmarkt, die Migration, die Sozialausgaben und nun eben wieder die Preise an den Zapfsäulen. Ein Fernglas scheint im politischen Berlin inzwischen als hinreichendes Instrument staatlicher Handlungsfähigkeit zu gelten.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche führt ein Haus, das sich Wettbewerb und wirtschaftliche Vernunft auf die Fahnen schreibt. Beim Kraftstoffmarkt bleibt davon bislang vor allem eine beachtliche Menge Papier übrig. Maßnahmenpakete werden beschlossen, Regeln eingeführt, Daten ausgewertet und Verfahren angekündigt. Der Autofahrer erkennt die Wirkung dieses entschlossenen Krisenmanagements zuverlässig am Sprung an der nächsten Preistafel.

Der Ölpreis erklärt viel – aber nicht alles

Zu einer korrekten Einordnung gehört: Nicht jeder hohe Benzinpreis ist das Ergebnis eines Kartells. Der wichtigste Treiber der gegenwärtigen Entwicklung ist der seit Anfang Juli deutlich gestiegene Ölpreis. Der erneut aufgeflammte Iran-Konflikt und die Unsicherheit rund um die Straße von Hormus belasten die Märkte. Diesel reagiert besonders empfindlich, weil Deutschland bei diesem Kraftstoff stärker auf Importe angewiesen ist.

Das Bundeskartellamt kann den Weltmarktpreis für Rohöl natürlich nicht per Verwaltungsakt senken. Es kann Unternehmen auch nicht allein deshalb bestrafen, weil ihre Produkte teuer sind. Ein hoher Preis ist noch kein Beleg für eine illegale Absprache.

Diese Einschränkung darf allerdings nicht als bequeme Generalabsolution dienen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Kartellamt geopolitische Krisen verhindern kann, sondern ob es seinen begrenzten, aber durchaus vorhandenen Einfluss auf einen Markt wirksam nutzt, dessen strukturelle Schwächen seit Jahren bekannt sind.

Die Antwort fällt in der Tat ernüchternd aus.

Ein vollständig vermessener Markt ohne erkennbare Aufsicht

Die Markttransparenzstelle des Bundeskartellamts erhält fortlaufend die Preisangaben von etwa 15.000 Tankstellen. Jede Änderung bei Super E5, E10 und Diesel wird erfasst und an Vergleichsdienste weitergegeben. Deutschland verfügt damit über einen nahezu lückenlos vermessenen Kraftstoffmarkt.

Der Staat weiß, wo der Liter gerade wie viel kostet. Er kennt die täglichen Preissprünge, regionale Unterschiede und langfristige Entwicklungen. Verbraucher können dank Tank-Apps nachsehen, an welcher Station sie möglicherweise drei Cent weniger bezahlen.

Das ist praktisch, Wettbewerbspolitik ist das aber noch lange nicht.

Wenn der sichtbarste Nutzen einer Markttransparenzstelle darin besteht, Daten an Vergleichsportale weiterzureichen, wird sie im Ergebnis zur staatlich finanzierten Spritpreis-App. Transparenz kann den Wettbewerb hierbei selbstverständlich unterstützen, am Ende ersetzt sie aber weder wirksame Ermittlungen noch strukturelle Eingriffe, wenn der Wettbewerb selbst eben offensichtlich nicht ausreichend funktioniert.

Die Monopolkommission hat den entscheidenden Punkt längst benannt: Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Diese vertikale Verflechtung dämpft den Wettbewerbsdruck. Das Problem beginnt also nicht erst an der Zapfsäule, es liegt tiefer in einer Marktstruktur, in der große Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette beherrschen.

Neu ist diese Erkenntnis nicht. Überraschend ist, wie lange man sie offenbar betrachten kann, ohne daraus sichtbare Konsequenzen abzuleiten.

Ein Rabatt mit bemerkenswertem Schwund

Besonders aufschlussreich ist die Bilanz des Tankrabatts: Von Anfang Mai bis Ende Juni senkte der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe. Einschließlich der Umsatzsteuerwirkung sollte die Entlastung 16,7 Cent pro Liter betragen. Den Bundeshaushalt kostete das Experiment rund 1,6 Milliarden Euro.

Das Bundeskartellamt errechnete anschließend, dass beim Diesel durchschnittlich 13,8 Cent beziehungsweise 82,6 Prozent der Entlastung weitergegeben wurden. Bei Benzin waren es 13 Cent beziehungsweise 77,8 Prozent. Pro Liter fehlten damit durchschnittlich 2,9 beziehungsweise 3,7 Cent.

Man kann das, wie das Kartellamt, als überwiegende Weitergabe bezeichnen. Der Steuerzahler könnte es weniger behördlich formulieren: Ein erheblicher Teil seines Geldes kam nicht dort an, wo er ankommen sollte.

Rund vier Fünftel gelten in der deutschen Verwaltung offenbar bereits als Erfolg. Ein Unternehmen, das seinen Kunden nur vier Fünftel der zugesagten Leistung liefert, dürfte mit dieser Auslegung weniger weit kommen.

Noch fragwürdiger wurde es beim Auslaufen des Rabatts. Bereits vor dessen Ende stiegen die Preise kräftig, obwohl sich vielerorts noch günstiger versteuerter Kraftstoff in den Lagern befand. Die Monopolkommission kam zu dem Schluss, dass Mineralölunternehmen das absehbare Ende offenbar genutzt hätten, um ihre Margen auszuweiten. In den letzten Tagen des Rabatts seien teilweise nur noch sieben bis elf Cent der rechnerischen Entlastung angekommen.

Der Staat gab 1,6 Milliarden Euro aus, die Branche reichte einen Teil davon nicht weiter und die zuständigen Institutionen stellten hinterher mit wissenschaftlicher Genauigkeit fest, dass genau dies geschehen war. Immerhin war die Dokumentation vollständig.

Die Zwölf-Uhr-Regel: High Noon an der Zapfsäule

Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen und zwar um zwölf Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Das Wirtschaftsministerium verkaufte diese Regel als Beitrag zu mehr Transparenz und als Schutz vor ständigen Preissprüngen.

Tatsächlich wurde das tägliche Schauspiel dadurch vor allem übersichtlicher. High Noon an der Zapfsäule: Punkt zwölf stehen sich Autofahrer und Preistafel gegenüber, nur dass der Ausgang bereits feststeht: Der Preis zieht schneller als der Kunde.

Auch das kann man als Fortschritt bezeichnen. Früher wurde der Autofahrer über den Tag verteilt überrascht, heute geschieht es pünktlich.

Die Regel mag die Zahl der Preiserhöhungen verringern und den Vergleich erleichtern. Sie löst das strukturelle Problem jedoch nicht. Ein Markt wird nicht wettbewerbsintensiver, nur weil sich seine Anbieter beim täglichen Duell an dieselbe Uhrzeit halten.

Frau Reiche verwaltet den Preisauftrieb

Das Wirtschaftsministerium verweist darauf, die Befugnisse des Kartellamts gestärkt zu haben. Die Behörde soll leichter gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen können. Auf Grundlage einer Sektoruntersuchung wurde ein Verfahren nach § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet, das bedeutet: Raffinerien wurden zu Auskünften aufgefordert.

Das klingt entschlossen. Bislang klingt es jedenfalls vor allem nach Vorbereitung.

Ein Verfahren ist keine Abhilfemaßnahme, eine Auskunftsanfrage ist noch kein stärkerer Wettbewerb. Ein Maßnahmenpaket entfaltet seinen Wert nicht durch die Zahl seiner Pressemitteilungen, sondern schlicht durch seine Wirkung im Markt.

Frau Reiche kann mitnichten für jeden Preissprung persönlich verantwortlich gemacht werden. Sie ist jedoch politisch dafür verantwortlich, ob ihr Ministerium bekannte Wettbewerbsprobleme mit der gebotenen Konsequenz behandelt. Sichtbar ist davon bislang wenig. Genauer gesagt: Frau Reiche tut das, was sie offenbar am besten kann – nichts.

Sie verweist auf Verfahren, Zuständigkeiten und neue Befugnisse, während die Preise steigen und die strukturellen Probleme des Marktes längst bekannt sind. Wer sich wirtschaftsliberal nennt, darf Wettbewerb nicht lediglich beschwören, er muss dessen Voraussetzungen sichern.

Kein neuer Tankrabatt, kein Preisdeckel

Die naheliegende politische Reaktion wäre nun ein weiterer Tankrabatt. Davon ist abzuraten.

Der erste Rabatt war teuer, unscharf und kam nachweislich nicht vollständig bei den Verbrauchern an. Eine erneute pauschale Steuersenkung würde wieder Milliarden kosten, hohe Verbräuche besonders stark begünstigen und einem Markt zusätzliches Geld zuführen, dessen Weitergabemechanismus sich gerade als unzuverlässig erwiesen hat.

Ein staatlicher Preisdeckel wäre ebenso problematisch: Er würde den Staat zwingen, einen politisch gewünschten Preis festzulegen, könnte das Angebot verzerren und die eigentlichen Wettbewerbsdefizite kaschieren. Der Staat sollte Kraftstoffpreise weder dauerhaft subventionieren noch administrieren.

Seine Aufgabe ist anspruchsvoller. Er muss einen funktionsfähigen Markt gewährleisten.

Dazu gehören deutlich mehr Transparenz über Raffinerie- und Großhandelsmargen, beschleunigte Verfahren gegen strukturelle Wettbewerbsstörungen und ein besserer Marktzugang für unabhängige Anbieter. Sollte sich bestätigen, dass vertikale Verflechtungen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, müssen auch strukturelle Abhilfemaßnahmen ernsthaft geprüft werden.

Wer über Jahre Daten sammelt, Berichte veröffentlicht und Schwachstellen benennt, darf sich irgendwann nicht mehr hinter der Komplexität des Marktes verstecken.

Beobachten ist keine Wirtschaftspolitik

Der aktuelle Preisanstieg hat reale externe Ursachen. Diese Feststellung entlastet den Staat von der absurden Erwartung, den Ölpreis kontrollieren zu können. Sie entlastet ihn aber nicht von seiner Verantwortung für die Wettbewerbsordnung in Deutschland.

Das Kartellamt betont, bei Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten konsequent vorzugehen. Bis dahin beobachtet es die Preise, analysiert Margen, erhebt Daten und informiert die Verbraucher darüber, wie teuer das Tanken gerade ist.

Der Autofahrer wusste das bereits, er steht schließlich davor.

Die Bundesregierung will die Entwicklung ebenfalls weiterhin beobachten. Mein Vorschlag zur Güte:
Vielleicht sollten Wirtschaftsministerium und Kartellamt bei Gelegenheit gemeinsam tanken fahren. Diese Exkursion könnte eine gewisse Unmittelbarkeit in die Debatte bringen.


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Konsequent inkonsequent

Wenn Grundsätze nur für die anderen gelten

Kommentar von Jens Baumanns

Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten Eltern geworden. Eines vorweg: dem Kind ist ein behütetes und liebevolles Leben zu wünschen. Es trägt keinerlei Verantwortung für die Entscheidungen der Erwachsenen und gehört weder zum Gegenstand noch in die Schusslinie einer politischen Auseinandersetzung.

Bei Jens Spahn endet diese Schonung allerdings.

Seine Vaterschaft mag privat sein. Der eklatante Widerspruch zwischen seiner politischen Haltung, der Position seiner Partei und seinem persönlichen Handeln ist es nicht.

Spahn galt bislang als Gegner der Leihmutterschaft. Als Bundesgesundheitsminister sprach er sich ausdrücklich gegen ihre Legalisierung aus. Auch seine Partei hält an dieser ablehnenden Haltung fest und begründet sie mit ethischen Vorbehalten, gesundheitlichen Risiken sowie der Gefahr, Frauen und Kinder zum Gegenstand eines Geschäftsmodells zu machen. Erst im Februar 2026 bekräftigte die CDU ihr Nein erneut: Selbst altruistische Leihmutterschaften sollen verboten bleiben.

Nun hat ausgerechnet dieser Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausland jene Praxis für die eigene Familiengründung genutzt, die seine Partei in Deutschland sogar dann untersagen will, wenn die austragende Frau kein Honorar erhält.

Das ist keine beiläufige Abweichung zwischen einer früheren Aussage und einer späteren Lebensentscheidung, es ist Doppelmoral in ihrer beinahe vollendetsten Form.

Verständnis ist kein Anspruch

In meinem Kommentar „Kinderlos, krank, homosexuell? Der Staat kassiert trotzdem“ habe ich bewusst auf die besonderen Hürden hingewiesen, vor denen homosexuelle Männer mit Kinderwunsch stehen.

Eine gemeinsame biologische Elternschaft ist ausgeschlossen. Adoptionen sind langwierig, streng geprüft und bieten keinen Anspruch auf Erfolg. Der Weg über eine Leihmutterschaft im Ausland ist rechtlich komplex, finanziell aufwendig und ethisch überaus umstritten.

Diese Hürden sind real. Sie können schmerzen, als ungerecht empfunden werden und für Betroffene schwer zu ertragen sein.

Als homosexueller Mann kenne ich diese biologische Grenze nicht nur aus einer abstrakten Debatte. Gerade deshalb verweigere ich mich beiden bequemen Antworten: Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare darf weder geringschätzig abgetan noch zu einem Anspruch überhöht werden, dem sich die Rechte anderer Menschen unterzuordnen hätten.

Ein Kinderwunsch ist menschlich. Er kann tief empfunden, dauerhaft und existenziell sein. Dennoch begründet er kein Recht auf ein Kind.

Erst recht aber begründet er keinen Anspruch darauf, dass eine Frau ihren Körper, ihre Gesundheit und neun Monate ihres Lebens für die Erfüllung dieses Wunsches zur Verfügung stellt, ein Kind austrägt und es anschließend den Wunscheltern überlässt.

Eine Frau ist keine Gebärmaschine, eine Schwangerschaft keine käufliche Dienstleistung und ein Kind kein bestellbares Ergebnis eines internationalen Vertragswerks.

Genau an diesem Punkt endet das Mitgefühl nicht. Es findet lediglich seine notwendige ethische Grenze.

Wer Leihmutterschaft deshalb grundsätzlich ablehnt, kann eine in sich schlüssige Position vertreten. Jens Spahn tut das offenbar nur, solange diese Position ihn nicht selbst begrenzt.

Der Bruch mit dem eigenen Maßstab

Die Rechtslage ist differenzierter, als manche zugespitzte Reaktion vermuten lässt.

Deutschland stellt insbesondere die medizinische Herbeiführung und die Vermittlung einer Leihmutterschaft unter Strafe. Die austragende Frau und die Wunscheltern machen sich allein durch eine im Ausland erfolgte Leihmutterschaft nicht automatisch strafbar. Jens Spahn hat nach allem, was bislang bekannt ist, also kein deutsches Strafgesetz gebrochen. Gerade deshalb lautet der Vorwurf nicht Rechts-, sondern zurecht Glaubwürdigkeitsbruch.

Spahn hat sich im Ausland jene Möglichkeit eröffnet, die seine Partei im Inland selbst dann verbieten will, wenn es freiwillig und ohne finanzielle Motivation geschieht. Damit lässt sich die Angelegenheit nicht bequem als reine Privatsache darstellen.

Die CDU begründet ihr Verbot mit Ausbeutungsgefahren, gesundheitlichen Risiken und grundsätzlichen ethischen Vorbehalten. Diese Bedenken verschwinden nicht plötzlich am Abflugschalter. Eine Schwangerschaft wird nicht allein deshalb moralisch unbedenklich, weil sie in den USA stattfindet. Der Körper einer Frau verliert seine Schutzwürdigkeit nicht, sobald die deutsche Rechtsordnung außer Sichtweite gerät.

Wer eine Praxis wegen ihres ethischen Wesens ablehnt, kann sie nicht durch einen Langstreckenflug moralisch neutralisieren. Relokation verändert nicht die Moral.

Entweder Leihmutterschaft kann unter bestimmten rechtlichen, medizinischen und sozialen Voraussetzungen verantwortbar organisiert werden. Dann muss die CDU ihre pauschale Ablehnung überdenken und Jens Spahn muss erklären, welche Bedingungen seinen eigenen Fall ethisch vertretbar gemacht haben.

Oder Leihmutterschaft bleibt auch in sorgfältig regulierten Modellen eine Form potenzieller Instrumentalisierung und Ausbeutung. Dann gilt dieser Einwand selbstverständlich auch für Jens Spahn.

Beides gleichzeitig geht nicht: hierzulande das Verbot mit dem Schutz der Frau begründen und im Ausland persönlich von derselben Praxis profitieren.

Die Moral fliegt Business Class

Besonders entlarvend ist die soziale Dimension: Leihmutterschaften in den USA können Gesamtkosten zwischen 100.000 und 250.000 US-Dollar verursachen. Darin enthalten sind unter anderem medizinische Leistungen, Versicherungen, Vermittlung und anwaltliche Begleitung.

Es handelt sich folglich nicht um einen allgemein zugänglichen Ausweg für kinderlose Paare, sondern um eine Möglichkeit für Menschen, die über genügend Geld und Zugang zur passenden Rechtsordnung verfügen.

Der einfache Bürger erhält das Verbot, der Vermögende erhält eine Agentur, spezialisierte Anwälte und eine Rechnung. Formal bleibt die deutsche Rechtslage unangetastet. Praktisch wird ihre Wirkung zu einer Frage des Kontostands.

Spahn hat das deutsche Verbot nicht gebrochen, er konnte es sich lediglich leisten, dass es für seinen eigenen Lebensentwurf praktisch keine Wirkung entfaltete.

Wer nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, bleibt an die hier geltenden Grenzen gebunden. Wer reich genug ist, kann eine andere Rechtsordnung nutzen und damit die praktische Wirkung des deutschen Verbots für sich überwinden.

Deutlicher lässt sich politische Klassengesellschaft kaum vorführen: Die Moral bleibt daheim, der Kinderwunsch fliegt Business Class in die USA.

Für die Allgemeinheit gelten das Verbot und seine moralische Begründung fort. Jens Spahn hingegen beansprucht für sich die persönliche Ausnahme. Das ist nicht bloß inkonsequent, sondern schlicht heuchlerisch.

Spahns Problem ist größer als dieser eine Widerspruch

Der aktuelle Vorgang wäre bereits für sich genommen kritikwürdig. Bei Jens Spahn fügt er sich jedoch in ein politisches Erscheinungsbild ein, das seit Jahren von einem bemerkenswerten Missverhältnis zwischen öffentlichem Anspruch und persönlicher Verantwortung geprägt ist.

Für mich ist Spahn längst zum Gesicht eines Berliner Politikbetriebs geworden, dessen Nähe zur Macht mitunter größer wirkt als seine Bereitschaft, für die Folgen des eigenen Handelns einzustehen.

Besonders deutlich wurde das bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie.

Unter Spahns Verantwortung kaufte der Bund in großem Umfang Schutzmasken ein. Die Folgen beschäftigen Parlament, Gerichte und Steuerzahler bis heute. Im Bundestag wurde über mögliche Milliardenrisiken, die Umstände der Beschaffung und unzureichende Transparenz gestritten. Die Opposition warf Spahn Verschwendung und undurchsichtige Geschäfte vor; die Union wies die Vorwürfe zurück. Fest steht: Die politische und finanzielle Aufarbeitung ist keineswegs abgeschlossen.

Daraus folgt nicht automatisch der Nachweis persönlicher Korruption. Einen solchen Nachweis gibt es bislang (noch) nicht. Es entsteht jedoch ein verheerender Eindruck.

Spahn erscheint immer wieder dort, wo politische Macht, erhebliche öffentliche Mittel, mangelnde Transparenz und ausbleibende persönliche Konsequenzen zusammentreffen.

Gerade im Fall der Leihmutterschaft muss sich Jens Spahn die Frage gefallen lassen, warum ein von ihm politisch verteidigtes Verbot für den eigenen Kinderwunsch offenbar keine bindende moralische Grenze mehr darstellte.

Jeder Vorgang für sich mag unterschiedlich gelagert sein. Zusammengenommen verdichten sie sich für mich zu einem politischen Muster: Jens Spahn vertritt Grundsätze mit großer Entschiedenheit, solange sie seine eigene Position nicht gefährden und sein persönliches Leben nicht begrenzen.

Sobald diese Haltung den eigenen Interessen im Weg steht, verliert sie bemerkenswert schnell ihre Standfestigkeit.

Das Gesicht einer selbstbezogenen Politik

Jens Spahn vermittelt wie kaum ein anderer den Eindruck, dass Jens Spahn vor allem einer Person verpflichtet ist: Jens Spahn.

Dieser Eindruck entsteht nicht wegen seiner Präsenz allein. Ehrgeiz ist kein politisches Vergehen. Machtwille gehört zum Geschäft und niemand gelangt rein zufällig an die Spitze einer Bundestagsfraktion.

Problematisch wird Machtwille aber dort, wo das Amt nicht mehr als Verpflichtung, sondern als persönlicher Besitzstand erscheint. Wo Verantwortung rhetorisch beschworen, praktisch jedoch abgewehrt wird. Wo ein Politiker über Jahre hinweg jede Kontroverse übersteht, ohne dass der eigene Anspruch auf Einfluss erkennbar erschüttert wird.

Spahn wirkt wie ein Mann, der sich an die Macht klammert, weil er sich ein politisches Leben außerhalb ihrer Reichweite offenbar kaum noch vorstellen kann.

Genau deshalb ist Jens Spahn für mich zur Verkörperung des schlechten Berliner Spitzenpolitikers geworden: selbstgewiss, medial dauerpräsent und stets bereit, den Bürgern Verbindlichkeit abzuverlangen, während er die eigenen Widersprüche zur Privatsache erklärt.

Es ist jene Politik aus dem Elfenbeinturm, die von der Bevölkerung Regeln, Rücksicht und Verzicht erwartet, sich selbst aber einen anderen Bewegungsspielraum zugesteht.

Dass manche Beobachter bei einer solchen Distanz zwischen politischer Elite und Lebenswirklichkeit an Versailles denken, ist nicht bloß geschmacklose Übertreibung. Der Vergleich beschreibt ein wachsendes Gefühl: Dort oben lebt eine Klasse, die über Zumutungen spricht, deren Folgen sie selbst kaum noch erreichen.

Dass Marie Antoinette den berühmten Satz über den Kuchen aller Wahrscheinlichkeit nach nie gesagt hat, ist historisch gut belegt. Als Symbol einer politischen Elite, die den Kontakt zur Lebenswirklichkeit verloren hat, hat er die Jahrhunderte dennoch überdauert.

Jens Spahn liefert seine eigenen Symbole.

Eine Meinungsänderung wäre erlaubt

Menschen dürfen ihre Auffassung ändern, sogar Politiker, solange es ehrlich und glaubwürdig ist.

Spahn könnte offen erklären, dass seine persönliche Erfahrung seine frühere Haltung verändert habe. Er könnte begründen, welche Voraussetzungen eine selbstbestimmte Entscheidung der austragenden Frau gewährleisten sollen. Er könnte eine Debatte darüber anstoßen, ob ein Totalverbot Frauen und Kinder tatsächlich besser schützt oder lediglich einen internationalen Markt für Wohlhabende fördert.

Er könnte sich dafür einsetzen, dass eine verantwortbare Regelung nicht nur ihm und anderen Vermögenden im Ausland offensteht.

Eine solche Kehrtwende wäre angreifbar, aber immerhin anständig.

Bislang ist keine politische Initiative Spahns erkennbar, die aus seiner persönlichen Entscheidung eine neue, allgemein geltende Position ableitet. Die Bundesregierung hält weiterhin am Verbot fest, ebenso seine Partei.

So entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass Spahn die Ausnahme für sich nutzt, ohne den zugrunde liegenden politischen Grundsatz für andere infrage zu stellen. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den Zeitpunkt der Veröffentlichung: Ausgerechnet mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause wurde ein Thema öffentlich, das einer unmittelbaren politischen Debatte im Bundestag zunächst entzogen ist.

Das Problem ist nicht, dass er seine Meinung geändert haben könnte. Das eigentliche Problem ist, dass er die persönliche Konsequenz einer möglichen Meinungsänderung nutzt, ohne die politische Konsequenz auszusprechen.

Das Verbot bleibt bestehen, die moralische Begründung ebenfalls.
Nur Jens Spahn selbst nimmt sich davon aus.

Das stärkste Gegenargument

Das stärkste Argument der Befürworter lautet, eine erwachsene Frau könne sich freiwillig und selbstbestimmt für eine Leihmutterschaft entscheiden. Dieser Einwand verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Er beantwortet jedoch nicht, wie echte Freiwilligkeit in einem internationalen Markt zuverlässig von finanzieller Abhängigkeit, familiärem Druck und wirtschaftlicher Not getrennt werden soll. Genau deshalb beruft sich die CDU auf Ausbeutungsrisiken.

Wer diese Risiken politisch für so schwerwiegend hält, dass selbst altruistische Modelle verboten bleiben sollen, muss erklären, warum sie im eigenen Fall beherrschbar waren.

Auch der Hinweis, Politiker müssten privat nicht jede Position ihrer Partei vollständig verkörpern, greift zu kurz.

Spahn hat keine alltägliche Freiheit genutzt, die er politisch lediglich stärker regulieren möchte. Er hat eine Praxis in Anspruch genommen, deren Verbot seine Partei mit einem grundsätzlichen ethischen Verdacht begründet.

Ein Politiker muss nicht vollkommen sein. Er muss jedoch erklären können, warum der Maßstab, den er politisch mitträgt, für sein eigenes Handeln nicht gelten soll.

Gerade bei Jens Spahn ist diese Frage zwingend. Als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist er kein Hinterbänkler, der mit der Linie seiner Partei nichts zu tun hätte. Er gehört zur Führung einer politischen Kraft, die für sich beansprucht, Familie, Verantwortung und christlich geprägte Menschenwürde besonders ernst zu nehmen.

Wer diesen Anspruch erhebt, muss sich an ihm messen lassen.

Verzicht für die anderen, Ausnahme für Spahn

Mich stößt an diesem Vorgang nicht allein die persönliche Inkonsistenz ab. Sie fügt sich in das größere Bild eines Politikbetriebs, der gegenüber den Bürgern strenge Maßstäbe pflegt und gegenüber sich selbst erstaunliche Nachsicht.

Bürger können Irrtümer verzeihen. Sie verstehen, dass Politik unter Unsicherheit handelt und Entscheidungen später korrigiert werden müssen.

Was sie zu Recht verachten, ist der Eindruck, dass für die Regierenden andere Maßstäbe gelten als für die Regierten.

Spahn vermittelt genau diesen Eindruck:

Er verteidigt ein Verbot, dessen Konsequenzen er selbst nicht tragen musste. Er führte ein Ministerium, dessen Maskenbeschaffung bis heute erhebliche finanzielle und politische Fragen aufwirft, ohne dass diese Affäre seiner Karriere erkennbar geschadet hätte. Er beansprucht das persönliche Glück, ohne die öffentliche Inkonsistenz überzeugend zu beantworten. Er bleibt im Zentrum der Macht, gleichgültig, welche Fragen sich hinter ihm auftürmen.

Darin liegt für mich die eigentliche Heuchelei.

Jens Spahn erscheint nicht als Politiker, dessen Handeln von einem erkennbaren Kompass geleitet wird. Er erscheint als Politiker, dessen Kompass bemerkenswert zuverlässig auf die eigene Position zeigt.

Herr Spahn, ziehen Sie die Konsequenz

Herr Spahn,

Ihre Vaterschaft ist, wie Sie sagten, Ihr persönliches Glück. Ihre politische Bigotterie jedoch eine öffentliche Angelegenheit.

Sie können nicht an der Spitze einer Fraktion stehen, deren Partei Leihmutterschaft selbst in altruistischer Form wegen der Gefahr von Ausbeutung verbieten will, und zugleich im Ausland persönlich von genau jener Praxis profitieren, ohne diesen Widerspruch aufzulösen.

Erklären Sie, weshalb die ethischen Bedenken Ihrer Partei in Ihrem Fall nicht galten. Erklären Sie, ob Sie Ihre frühere Ablehnung aufgegeben haben. Erklären Sie, ob auch andere Menschen unter klaren Voraussetzungen den Weg gehen dürfen sollen, den Sie sich selbst eröffnet haben.

Oder gestehen Sie ein, dass Ihre Grundsätze genau so lange hielten, wie sie lediglich das Leben anderer begrenzten.

Sie stehen seit Jahren sinnbildlich für einen Politikbetrieb, in dem offene Fragen, kostspielige Fehlentscheidungen und persönliche Widersprüche erstaunlich selten zu persönlichen Konsequenzen führen.

Die Maskenaffäre hat Sie politisch nicht gestoppt. Ihre offenkundige Doppelmoral bei der Leihmutterschaft wird es vermutlich ebenfalls nicht tun. Gerade das ist Teil des Problems.

Sie scheinen sich selbst für politisch unersetzlich und gegenüber den üblichen Maßstäben für bemerkenswert immun zu halten. Aus meiner Sicht haben Sie damit die Glaubwürdigkeit verloren, eine der wichtigsten Fraktionen dieses Landes zu führen.

Treten Sie zurück.

Nicht weil Sie Vater geworden sind, nicht weil Sie homosexuell sind. Nicht weil ein Politiker seine Meinung niemals ändern dürfte.

Treten Sie zurück, weil politische Führung ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen öffentlichem Anspruch und persönlichem Handeln verlangt und weil Sie diesen Maßstab erneut nicht erfüllen.

Ein solcher Schritt verlangt Rückgrat und politischen Anstand. Dass Sie dazu bereit sind, bezweifle ich. Dafür klammern Sie sich zu beharrlich an Einfluss, Ämter und öffentliche Bedeutung.

Deshalb dürfte mein Rücktrittsaufruf ein frommer Wunsch bleiben.
Konsequenter kann man kaum inkonsequent sein.


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Im Dunkeln ist gut munkeln

Der Staat zieht den Vorhang zu – die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes

Kommentar von Jens Baumanns

Im Dunkeln ist gut munkeln“, sagt der Volksmund. Gemeint sind Gerüchte, Vermutungen und Dinge, die sich im Verborgenen abspielen. Für eine Demokratie sollte jedoch genau das Gegenteil gelten. Je mehr Macht ein Staat über seine Bürger ausübt, desto heller muss das Licht sein, das auf sein eigenes Handeln fällt. Demokratie lebt nicht vom blinden Vertrauen in Regierungen. Sie lebt von Transparenz, Kontrolle und der Möglichkeit, politische Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Genau deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz kein bloßes Verwaltungsinstrument, sondern ein demokratischer Garant für Transparenz. Es gibt Bürgern, Journalisten, Wissenschaftlern und Unternehmen die Möglichkeit, staatliches Handeln zu hinterfragen, Entscheidungen nachzuvollziehen und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht aus pauschalem Misstrauen gegenüber einer bestimmten Regierung, sondern aus einem gesunden Misstrauen gegenüber Macht als solcher. Nun soll genau dieses Prinzip aufgeweicht werden.

Nach derzeitigen Plänen soll der Zugang zu amtlichen Informationen erschwert werden.

Was bislang grundsätzlich ohne Darlegung eines besonderen Interesses möglich ist, soll künftig an strengere Voraussetzungen gebunden werden. Damit erhielten die Behörden größeren Spielraum bei der Entscheidung, wer Zugang zu welchen Informationen erhält und unter welchen Bedingungen Auskunft erteilt wird. Aus einem demokratischen Recht droht schleichend ein Privileg zu werden. Bereits die Ankündigung sollte jeden Bürger aufhorchen lassen.

Gerade eine Bundesregierung unter einem Kanzler, zu dem sich im aktuellen ARD-DeutschlandTrend nur noch 13 Prozent der Befragten wohlwollend äußern, müsste Transparenz nicht fürchten, sondern offensiv suchen. Hinzu kommt, dass die schwarz-rote Koalition nach ihrem ersten Amtsjahr so schlecht bewertet wurde wie keine Bundesregierung seit Beginn dieser Messreihe im Jahr 1997. Wer mit einem derart massiven Vertrauensverlust konfrontiert ist, sollte den Bürgern mehr Einblick gewähren, statt ausgerechnet deren demokratische Kontrollmöglichkeiten zu beschneiden.

Soll heißen: Eine Regierung mit einem derart miserablen Zeugnis täte gut daran, sich in Demut zu üben und fortan mit größter Umsicht zu handeln.

Vertrauen lässt sich nicht verordnen, erst recht nicht durch eingeschränkte Auskunftsrechte. Es entsteht dort, wo politische Entscheidungen erklärt, Verantwortlichkeiten offengelegt und staatliche Abläufe nachvollziehbar gemacht werden. Eine Regierung, die verspieltes Vertrauen ernsthaft zurückgewinnen will, müsste daher Türen öffnen, statt neue Hürden zu errichten. Wer den Zugang zu Informationen erschwert, erweckt hingegen den Eindruck, nicht die Qualität des eigenen Handelns verbessern, sondern dessen Überprüfbarkeit begrenzen zu wollen.

Die Botschaft ist damit gleich doppelt verheerend: Vertrauen soll nicht länger durch mehr Offenheit zurückgewonnen, sondern Misstrauen durch weniger Einblick kaschiert werden. Gerade darin liegt der fundamentale Widerspruch dieses Vorhabens.

Dabei wird häufig übersehen, worum es im Kern überhaupt geht: Der Staat besitzt bereits enorme Macht. Er erlässt Gesetze, erhebt Steuern, greift in Eigentumsrechte ein, verteilt Milliardenbeträge aus öffentlichen Haushalten und entscheidet über nahezu jeden Lebensbereich seiner Bürger: Von Bauvorhaben, umfassenden Sozialleistungen bis hin zu Genehmigungen und hoheitlichen Eingriffen. Gerade deshalb muss staatliches Handeln einer besonders intensiven Kontrolle unterliegen.

Demokratie bedeutet nicht, alle vier Jahre ein Kreuz auf einem Wahlzettel zu machen und anschließend darauf zu hoffen, dass schon alles richtig laufen wird. Demokratie endet nicht am Wahlabend: Sie beginnt dort, wo Bürger, Medien und Opposition Regierungen dauerhaft kontrollieren können. Informationsfreiheit ist daher kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Säule des Rechtsstaats.

Genau an diesem Punkt irritiert mich die Entwicklung der vergangenen Jahre zunehmend.

Auf immer komplexere Herausforderungen folgen zunehmend kleinteilige und selten tragfähige Reformen. Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern durch neue Dokumentationspflichten erweitert. Die Sozialversicherungen werden nicht nachhaltig stabilisiert; Beiträge und Belastungen steigen weiter. In der Migrationspolitik fehlt weiterhin eine wirksame Ordnung, während ihre Folgen vielerorts lediglich hingenommen werden. So entsteht der Eindruck einer Politik, die sich in Nebenbaustellen verzettelt, Symptome behandelt und die strukturellen Ursachen unangetastet lässt.

Das Ergebnis erleben wir täglich: Aus komplexen Problemen entstehen noch komplexere Regelwerke, neue Kosten und zusätzliche Belastungen. Diese Kosten trägt am Ende vor allem die arbeitende Mitte unseres Landes, während unsere Regierung andere alimentiert und knappe Mittel weiterhin mit der Gießkanne über die Krisenherde dieser Welt verteilt.

Doppelmoral

Umso auffälliger ist der Gegensatz zwischen den weitreichenden Pflichten, die Bürgern und Unternehmen auferlegt werden, und den Maßstäben, die der Staat an sich selbst anlegt.

Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen, Lieferketten dokumentieren, Compliance-Vorgaben erfüllen, Datenschutz nachweisen und jede steuerliche Kleinigkeit offenlegen. Der Bürger soll möglichst vollständig transparent sein. Der Staat hingegen möchte seine eigenen Informationspflichten einschränken. Diese Asymmetrie ist schwer vermittelbar.

Wer maximale Offenheit verlangt, sollte sich denselben Maßstab auch selbst auferlegen. Transparenz darf keine Einbahnstraße sein.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jede interne Beratung oder jedes vertrauliche Gespräch öffentlich zu machen. Natürlich benötigt Regierungshandeln geschützte Räume. Diplomatie, Sicherheitsfragen oder laufende Ermittlungen sind berechtigterweise ausgenommen. Doch genau deshalb existieren bereits heute zahlreiche Schutzvorschriften. Eine pauschale Schwächung des Informationszugangs ist dafür weder notwendig noch überzeugend.

Gerade die deutsche Geschichte lehrt eine einfache Erkenntnis: Demokratische Kontrolle verschwindet selten von heute auf morgen. Sie wird Schritt für Schritt zurückgedrängt. Ein wenig mehr staatliches Ermessen hier, ein etwas eingeschränkter Informationszugang dort. Jede einzelne Änderung mag für sich genommen gering erscheinen. In ihrer Summe verschiebt sich jedoch das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Deshalb sollten Gesetze niemals aus der Perspektive der gerade regierenden Mehrheit geschrieben werden. Jedes Gesetz muss auch der Regierung standhalten, die eines Tages vielleicht von den politischen Gegnern gestellt wird. Wer heute Informationsrechte einschränkt, schafft ein Instrument, das morgen jeder anderen Regierung ebenfalls zur Verfügung steht.

Rechtsstaatlichkeit lebt gerade davon, Macht so zu begrenzen, dass sie unabhängig von parteipolitischen Mehrheiten kontrollierbar bleibt.

Eine Regierung, die von der Qualität ihrer Arbeit überzeugt ist, muss kritische Nachfragen nicht fürchten. Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Informationsfreiheit ist kein Misstrauensvotum gegen die Regierung. Sie ist der Grund, weshalb Bürger ihr überhaupt vertrauen können. Wenn ausgerechnet jetzt damit begonnen wird, das Licht zu dimmen, sollten wir alle genauer hinsehen. Nicht weil wir jeder Regierung böse Absichten unterstellen müssen, sondern weil demokratische Kontrolle niemals vom Wohlwollen der Regierenden abhängen darf.

Wer Transparenz abbaut, beseitigt keine Bürokratie, sondern entzieht staatliches Handeln der demokratischen Kontrolle. Aus einer vermeintlichen Verwaltungsreform wird damit ein Angriff auf das Prinzip der Rechenschaftspflicht.

Ein Staat, der von seinen Bürgern immer mehr Offenlegung verlangt, sich selbst aber dem kritischen Blick entziehen will, weckt nicht nur Misstrauen. Schlimmer noch: Er beschädigt das Fundament, auf dem Vertrauen in den Staat überhaupt ruhen kann.

Letztlich geht es bei den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht um eine technische Anpassung, sondern um die grundlegende Frage, wie viel demokratische Kontrolle diese Regierung noch auszuhalten bereit ist. Eine Regierung, die den Vorhang vor den Bürgern zuzieht, darf sich nicht wundern, wenn am Ende für sie selbst der Vorhang fällt.


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33 Punkte machen noch keine Rentenreform

Die Aktienrente kommt.
Der Befreiungsschlag bleibt aus.

Kommentar von Jens Baumanns

Deutschland reformiert die Rente – wieder einmal.
Doch dieses Mal soll es anders werden: größer, grundlegend, generationengerecht und zukunftsfest. Die Rentenkommission hat 33 Vorschläge vorgelegt, die Bundesregierung will sie weitgehend, wenn nicht vollständig, umsetzen. Es klingt nach Aufbruch, nach Vernunft und auch ein klein wenig nach dem lange erwarteten Moment, in dem die Politik endlich begreift, dass Demografie real ist.

Bei genauerer Betrachtung wirkt die Reform jedoch weniger wie ein Befreiungsschlag als wie die nächste Ausbaustufe deutscher Bürokratie. Ein seit Jahrzehnten absehbares Problem wird viel zu spät ernsthaft angegangen, anschließend zum historischen Reformprojekt erklärt und schließlich jenen in Rechnung gestellt, die das System längst tragen: Arbeitnehmern, Arbeitgebern, der arbeitenden Mitte und damit auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Natürlich enthält dieses Paket richtige Gedanken. Die stärkere – längst überfällige – Kapitaldeckung gehört dazu. Eine moderne Altersvorsorge kann nicht dauerhaft nahezu ausschließlich auf dem Umlageverfahren beruhen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Wer das noch immer verdrängt, lebt gedanklich in jener Zeit, in der Norbert Blüms berühmter Satz „Die Rente ist sicher“ noch wie ein politisches Versprechen klang. Fast drei Jahrzehnte später zeigt sich die Wahrheit deutlich unverblümter: Sicher ist vor allem, dass dieses System ohne grundlegende Reform immer teurer wird.

Die eigentliche Schwäche dieser Reform ist dabei fast schon typisch. Die Symptome werden erkannt, der Befund ist im Kern richtig, nur die Behandlung folgt wieder in berühmt-berüchtigter deutscher Staatsmanier: Mehr Pflicht, mehr staatliche Organisation, mehr Belastung von Arbeit, noch mehr Verwaltung und politische Steuerung. Weniger Freiheit, weniger Eigentumsbildung, weniger echte Entlastung. Ausgerechnet dort, wo ein mutiger Systemwechsel nötig wäre, wird das bestehende System vor allem weiter ausgebaut.

Kapitaldeckung ja – aber nicht als neue Lohnnebenkostenmaschine

Der zweifelsfrei wichtigste Punkt der Reform ist die geplante gesetzliche Kapitalrente. Das klingt modern, nach Schweden und Norwegen, oder einfach nach internationaler Vernunft. Ich sehe die Schlagzeile schon vor mir: Deutschland entdeckt den Kapitalmarkt.

Denn so richtig der Gedanke ist, so problematisch ist seine Finanzierung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen weiter das bestehende Umlagesystem tragen und zusätzlich eine neue kapitalgedeckte Säule aufbauen. Das ist keine Entlastung, sondern Doppelbelastung. Die alte Rente muss weiter bezahlt werden, die neue Rente soll zusätzlich parallel angespart werden. Immobilienwirtschaftlich gesprochen: Der Staat hat die Sanierung des Bestands verschleppt – und lässt nun dieselben Beitragszahler den Altbau erhalten und zugleich den Neubau finanzieren.

Natürlich entsteht Kapitaldeckung nicht aus dem Nichts. Ein Kapitalstock muss aufgebaut und finanziert werden. Doch wenn der Staat jahrzehntelang versäumt hat, rechtzeitig eine Aktienrente einzuführen, dann ist es ordnungspolitisch fragwürdig, diesen politischen Rückstand nun primär über zusätzliche Lohnnebenkosten zu finanzieren.

Deutschland hat schon heute ein Problem mit zu hohen Arbeitskosten: Abgaben, Energiekosten, Bürokratie und regulatorische Unsicherheit belasten den Standort bereits erheblich. Unternehmen investieren zurückhaltender, Fachkräfte fehlen, die Wettbewerbsfähigkeit gerät unter Druck. Wer in dieser Lage neue paritätische Beiträge einführt, schafft keine zukunftsfeste Altersvorsorge, sondern erhöht die Kosten des Faktors Arbeit weiter. Am Ende wird nicht nur die Rente teurer finanziert, sondern auch Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zusätzlich belastet.

Die Anschubfinanzierung einer Kapitalrente müsste breiter angelegt werden: aus allgemeinen Steuermitteln, aus echten Prioritätenverschiebungen im Bundeshaushalt, aus einer konsequenten Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Rentenkasse und gegebenenfalls aus befristeten, klar zweckgebundenen Steueranteilen. Auch über Teile der Mehrwertsteuer kann man sprechen, sofern man ehrlich bleibt: Kostenlos wäre auch das nicht. Der entscheidende Unterschied läge jedoch darin, dass Arbeit nicht unmittelbar weiter verteuert würde.

Langfristig können und sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beteiligt werden. Kurzfristig aber darf die Politik ihre eigene Verspätung nicht einfach als neue Pflichtabgabe an Beschäftigte und Unternehmen durchreichen.

Nicht der Kapitalmarkt ist das Risiko, sondern der politische Zugriff

Kapitaldeckung ist kein Teufelszeug. Die Börse ist kein Kasino, sofern man besonnen, breit gestreut, langfristig, kostengünstig und international diversifiziert investiert. Das eigentliche Risiko liegt daher nicht im Kapitalmarkt selbst, sondern in der politischen Versuchung, auf ihn zuzugreifen.

Wer verwaltet den Fonds?
Wer entscheidet über die Anlagekriterien?
Wer schützt das Vermögen vor Zweckentfremdung?

Genau hier liegt die entscheidende Gefahr: Aus der Aktienrente darf kein staatlicher Fonds werden, in dem die Rendite der Beitragszahler nur noch eine Nebenrolle spielt – während Industriepolitik, politisch wechselhafte Nachhaltigkeitsvorgaben, fragwürdige geschäftliche Näheverhältnisse politischer Entscheidungsträger und kurzfristige Wahlkampflogik zunehmend mitentscheiden.

Wenn Deutschland die Aktienrente so verwaltet wie seine Infrastruktur, dann gute Nacht, Rendite.

Eine echte Kapitalrente braucht deshalb eine klare Abschirmung gegen politische Eingriffe: keine Stopfung von Haushaltslöchern, keine Förderung heimischer Lieblingsbranchen, keine ideologischen Anlagevorgaben zulasten der Rendite, keine Zweckentfremdung und keine stille Umleitung in politische Prestigeprojekte. Vor allem darf keine Verwaltungskonstruktion entstehen, die aus Kapitaldeckung das nächste schwerfällige Staatsprojekt macht.

Eine moderne Aktienrente müsste Bürger zu Eigentümern machen: mit individuellen Kapitalkonten, transparenten Ansprüchen, niedrigen Kosten, breiter internationaler Streuung, klarer Vererbbarkeit und maximalem Schutz vor politischem Zugriff. Kapitaldeckung ohne echten Eigentumsbezug bleibt am Ende nur ein technisches Verwaltungssystem – aber keine substanzielle Stärkung privater Altersvorsorge.

Gerade deshalb ist Governance keine technische Randfrage, sondern eine der zentralen Bewährungsproben dieser Reform – vielleicht sogar die entscheidende.

Das Umlagesystem darf nicht dauerhaft mit einer Kapitalmarktschicht stabilisiert werden

Der eigentliche Denkfehler liegt jedoch an anderer Stelle: Die Reform wirkt, als solle das bestehende Umlagesystem nicht grundlegend zurückgebaut, sondern lediglich durch eine kapitalgedeckte Ergänzung stabilisiert werden. Das ist natürlich besser als nichts, aber es ist nicht mutig genug.

Deutschland braucht keine dauerhafte Reparatur des Umlagesystems mit kapitalgedeckter Ergänzung. Deutschland braucht einen langfristigen Systemwechsel über Generationen hinweg. Bestehende Ansprüche müssen geschützt werden, rentennahe Jahrgänge dürfen nicht ins Risiko gedrängt werden, und die geburtenstarken Jahrgänge müssen verlässlich durch die Übergangsphase getragen werden. Für jüngere Generationen aber sollte die kapitalgedeckte, individuell zurechenbare Altersvorsorge schrittweise deutlich an Bedeutung gewinnen.

Mir schwebt eine Übergangsarchitektur von zwei bis drei Jahrzehnten vor. Ich sage das auch aus der Perspektive meines eigenen Jahrgangs. Als 1993 Geborener sehe ich jedes Jahr in der Renteninformation, wie überschaubar die gesetzliche Rente einmal ausfallen dürfte. Gerade deshalb wäre mir Ehrlichkeit lieber als die fortgesetzte Illusion, das bestehende System könne mit einigen technischen Korrekturen dauerhaft stabil bleiben. Fairer wäre es, klar zu sagen: Wir stellen das System schrittweise um. Wer jünger ist, muss stärker privat vorsorgen oder über eine kapitalgedeckte Säule eigene Ansprüche aufbauen.

Genau darin läge der Vorteil einer Übergangsarchitektur: Sie würde einerseits das bestehende System nicht überfordern, bestehende Ansprüche schützen und jüngeren Generationen zugleich rechtzeitig sagen, worauf sie sich einstellen müssen. Mit jedem Jahrgang könnte der kapitalgedeckte Anteil wachsen, während das Umlagesystem schrittweise an Gewicht verliert. Ab einem klar definierten Stichtag könnten neu geborene Jahrgänge dann vollständig in ein kapitalgedecktes System hineinwachsen – zu einem Zeitpunkt, an dem die demografische Sonderlast der geburtenstarken Jahrgänge weitgehend ausgelaufen ist.

Das wäre ehrlicher als die heutige Konstruktion: weiter hohe Beiträge zahlen, zusätzlich Kapitaldeckung aufbauen und zugleich so tun, als könne diese Doppelbelastung dauerhaft ohne klare Systementscheidung funktionieren.

Länger arbeiten ist keine Fachkräftestrategie

Auch beim Renteneintritt wird der Reformwille sichtbar: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 stärker an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden. Die Botschaft lautet: Wir leben länger, also sollen wir länger arbeiten.

Das klingt zunächst logisch, es ist aber nur im Durchschnitt logisch. Denn Lebenserwartung ist Statistik, Erwerbsbiografie die Realität.

Der Dachdecker altert anders als der Referent im Ministerium. Die Pflegekraft anders als der Controller im Homeoffice. Der Handwerker anders als der Büromensch mit ergonomischem Stuhl, höhenverstellbarem Schreibtisch und zwei Tagen Remote Work. Wer Rentenpolitik allein an durchschnittlicher Lebenserwartung ausrichtet, behandelt völlig unterschiedliche Lebensläufe nach demselben abstrakten Maßstab.

Natürlich kann nicht jeder nach 45 Beitragsjahren automatisch abschlagsfrei in Rente gehen. Beitragsjahre allein bilden aber weder körperliche Belastung, gesundheitlichen Verschleiß noch tatsächliche Erwerbsfähigkeit sauber ab. Auch das gehört zur Wahrheit. Ein gut verdienender Angestellter mit 45 Jahren Bürokarriere ist nicht automatisch schutzbedürftiger als jemand, der nach 38 Jahren körperlicher Arbeit gesundheitlich kaum noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Genau deshalb braucht es Differenzierung. Lebenserwartung und Beitragsjahre sind wichtige Faktoren, aber sie reichen allein nicht aus. Entscheidend ist, welche Lebensarbeitsleistung jemand erbracht hat, welchem Belastungsprofil er über Jahrzehnte ausgesetzt war und ob er tatsächlich noch erwerbsfähig ist.

Eine echte Fachkräftestrategie müsste an den Ursachen ansetzen: mehr Produktivität, bessere Bildung, schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, weniger Bürokratie für Unternehmen, steuerliche Entlastung von Mehrarbeit, bessere Kinderbetreuung, weniger Teilzeitfallen, stärkere Gesundheitsprävention und mehr Netto vom Brutto.

Auch wenn unser Kanzler es ungern hören mag, löst längeres Arbeiten allein den Fachkräftemangel nicht. Es verschiebt ihn höchstens. Wenn geburtenstarke Jahrgänge länger im Arbeitsmarkt gehalten werden, gewinnt man Zeit, doch Zeit allein ist keine Reform.

Minijobs: Missbrauch bekämpfen, aber flexible Arbeit nicht zerstören

Besonders deutlich zeigt sich der problematische Grundreflex dieser Reform bei den Minijobs: Es gibt ein reales Missbrauchsproblem, also wird nicht präzise nachgesteuert, sondern gleich ein ganzes Instrument unter Generalverdacht gestellt. Das wirkt konsequent, ist aber zu grob.

Natürlich können Minijobs missbraucht werden. Es gibt Geschäftsmodelle, die reguläre Beschäftigung umgehen, normale Arbeitsverhältnisse kleinrechnen oder Sozialabgaben vermeiden wollen. Dagegen braucht es Kontrolle, Datenabgleich, klare Regeln und Sanktionen. Was es nicht braucht, ist die pauschale Demontage legaler Zuverdienstmöglichkeiten.

Denn wer Minijobs stark einschränkt, trifft nicht nur Missbrauch. Er trifft Schüler, Studenten, Rentner, Alleinerziehende, Vollzeitbeschäftigte mit zu geringem Netto und Menschen, die wegen explodierender Lebenshaltungskosten schlicht auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Die meisten arbeiten nicht im Minijob, um den Staat zu provozieren oder Regeln zu umgehen, sondern weil das Geld sonst nicht reicht.

Zugleich geht die Debatte an der wirtschaftlichen Realität vieler Betriebe vorbei. Der DEHOGA Bayern hat recht, wenn er darauf hinweist, dass Gastronomie, Hotellerie und Saisonbetriebe flexible Beschäftigungsformen brauchen. Kellner, Aushilfen und Saisonkräfte lassen sich nicht per Federstrich in reguläre Vollzeitstellen verwandeln. Wer Minijobs pauschal verdächtigt, bekämpft nicht nur Missbrauch, sondern beschädigt genau jene Flexibilität, die viele Betriebe im Alltag arbeitsfähig hält.

Beamte: Gerechtigkeit ja, Stammtisch nein

Besonders vorsichtig muss man bei der Beamtenfrage sein. Der Satz „Beamte sollen endlich auch einzahlen“ klingt populär. Er ist aber ebenfalls zu kurz gedacht.

Ja, auch Beamte müssen Teil einer fairen Altersvorsorgearchitektur sein. Es ist schwer vermittelbar, dass Millionen Arbeitnehmer immer höhere Lasten tragen sollen, während der Staat seine eigenen Versorgungssysteme nur behutsam anfasst. Wirkungsgleiche Reformen bei Pensionen sind richtig. Auch eine stärkere kapitalgedeckte Vorsorge für neue Beamte wäre sinnvoll. Ebenso sollte der Staat prüfen, ob wirklich jede Stelle verbeamtet werden muss oder ob Verbeamtung wieder stärker auf hoheitliche Kernaufgaben begrenzt werden sollte.

Doch Pension und gesetzliche Rente sind nicht einfach dasselbe System mit unterschiedlichem Namen. Beamtenversorgung ist Teil eines Gesamtpakets: Besoldung, Alimentationsprinzip, besondere Dienstpflicht, Streikverbot, lebenslange Bindung an den Staat und andere Laufbahnlogiken. Viele normale Beamte verdienen während ihres aktiven Berufslebens weniger als gut qualifizierte Fachkräfte in der Privatwirtschaft. Dafür kehrt sich das Verhältnis im Alter oft um.

Wer Beamte also einfach wie normale Arbeitnehmer renten- und steuerrechtlich behandelt, darf die Konsequenzen nicht ausblenden. Der Staat müsste als Arbeitgeber Beiträge zahlen. Besoldungen müssten womöglich angepasst werden, wenn faktisch Nettokürzungen entstehen. Bund, Länder und Kommunen würden kurzfristig nicht einfach entlastet, sondern an anderer Stelle erheblich zusätzlich belastet, was die ohnehin klammen Kassen vollends sprengen könnte.

Der richtige Weg wäre sauberer: bestehende Ansprüche respektieren, neue Beamtenjahrgänge stärker kapitalgedeckt absichern, Pensionen wirkungsgleich an Reformen der gesetzlichen Rente koppeln und Verbeamtung auf jene Bereiche konzentrieren, in denen sie wirklich staatspolitisch notwendig ist.

Rentengerechtigkeit braucht Differenzierung, keine Stammtisch-Parolen.

Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse

Bevor der Staat neue Pflichtbeiträge einführt, sollte er ehrlich offenlegen, was die Rentenversicherung eigentlich finanziert. Nicht jede Leistung in der Rentenkasse ist eine echte Versicherungsleistung. Manche Leistungen sind gesellschaftspolitisch gewollt. Das kann legitim sein, aber dann gehören sie in den Bundeshaushalt und nicht versteckt auf die Beitragsrechnung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Rentenkasse darf nicht länger als Nebenhaushalt politischer Sozialleistungen dienen. Wer Sozialpolitik bestellt, soll sie aus Steuern bezahlen. Nicht über Beiträge, die Arbeit verteuern und anschließend als technische Notwendigkeit verkauft werden.

Das wäre ein echter Reformschritt: klare Trennung von Versicherung und Sozialpolitik. Transparenz statt Beitragsnebel.

Mehr Pflicht ist keine Reformkultur

Das Kernproblem dieser Rentenreform bleibt ihr geistiger Grundton. Sie denkt nicht zuerst in Freiheit, Eigentum und Vereinfachung. Sie denkt in Pflicht, Ausweitung und Verwaltung.

Mehr Gruppen sollen einbezogen werden, damit mehr Beiträge fließen. Mehr Regeln bedeuten mehr staatliche Organisation, mehr Zuständigkeiten und mehr Verwaltung. Die gesetzliche Rente wird dadurch nicht kleiner, einfacher und klarer, sondern komplexer, breiter und noch stärker zum politischen Großsystem.

Deutschland leidet nicht an zu wenig Pflicht, sondern an zu viel Komplexität. Selbst Vereinfachung gerät hierzulande oft zur nächsten Verästelung. Dafür haben wir sogar ein treffendes Wort: Verschlimmbessern.

Wir verpflichten, regulieren, kontrollieren und verwalten – und wundern uns dann, dass Bürger und Unternehmen unter der Last ächzen. Altersvorsorge müsste dabei genau in die andere Richtung gehen: einfacher, verständlicher, eigentumsnäher und flexibler. Bürger müssten klarer erkennen können, was ihnen gehört, worauf sie sich verlassen können und welche Verantwortung sie selbst tragen.

Stattdessen bleibt der Eindruck: Der Staat hat sein altes System zu spät reformiert und macht daraus nun das nächste Großprojekt. Auch damit haben wir Deutschen Erfahrung: Wo die Worte Staat und Großprojekt zusammenfallen, ist müdes Lächeln oft realistischer als Vorfreude.

Fazit: Richtige Richtung, falscher Reflex

Bei aller Kritik: Diese Reform enthält den richtigen Gedanken. Deutschland braucht Kapitaldeckung. Deutschland braucht mehr Eigentumsbildung und eine Altersvorsorge, die nicht allein davon abhängt, dass immer kleinere Erwerbsgenerationen immer größere Rentnergenerationen finanzieren.

Doch genau deshalb ist dieses Paket so ernüchternd. Es erkennt den notwendigen Weg, greift aber wieder in denselben alten Werkzeugkasten, den wir eigentlich aussortieren müssten: neue Pflichten, höhere Lohnnebenkosten, staatliche Fondsverwaltung, mehr Komplexität und die nächste Rechnung für die arbeitende Mitte.

Die Politik hat die Aktienrente jahrzehntelang verschlafen. Jetzt soll die arbeitende Generation das Umlagesystem weitertragen und gleichzeitig den Kapitalstock aufbauen, den frühere Regierungen längst hätten anlegen müssen. Das ist kein fairer Generationsvertrag mehr.

Eine echte Reform müsste Arbeit entlasten, Kapitaldeckung steuerlich anschieben, versicherungsfremde Leistungen aus der Beitragskasse lösen und den Kapitalstock vor politischem Zugriff schützen. Sie müsste Beamte differenziert einbinden, Minijob-Missbrauch gezielt bekämpfen und das Umlagesystem schrittweise aus seiner Dominanz lösen. Vor allem anderen müsste sie aber jüngeren Generationen echte Eigentumsbildung ermöglichen, statt sie dauerhaft in steigende Pflichtbeiträge einzuspannen.

Diese Reform ist ein Anfang, aber kein Befreiungsschlag. Sie ist ein deutscher Kompromiss: zu spät erkannt, zu kompliziert gebaut und am Ende wieder denen in Rechnung gestellt, die den Laden ohnehin am Laufen halten.


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Unter falscher Flagge

Warum Schwarz-Rot-Gold nicht immer Schwarz-Rot-Gold ist

Kommentar von Jens Baumanns

Ich war kurz wütend.
Nicht überrascht, nicht bloß irritiert, sondern wirklich wütend.

Als ich in meinem Instagram-Feed las, dass im Umfeld des Bundestages das Zeigen von Schwarz-Rot-Gold beanstandet worden sein soll, war mein erster Reflex ziemlich eindeutig:
Nicht auch das noch.

Nicht schon wieder diese deutsche Spezialbegabung, die eigene Nationalflagge mit spitzen Fingern anzufassen, als müsse man sie erst historisch desinfizieren, bevor man sie öffentlich zeigen darf.

Der Gedanke traf bei mir einen Nerv, denn der Umgang dieses Landes mit seinen eigenen Farben ist seit Jahren merkwürdig verkrampft. Schwarz-Rot-Gold wirkt in manchen Kreisen nicht wie das Symbol einer freiheitlichen Republik, sondern wie ein optischer Verdachtsmoment: Kaum hängt die Deutschlandfahne außerhalb von Fußballturnier, Staatsakt oder Siegerehrung irgendwo sichtbar, beginnt in Teilen des politischen Betriebs das inzwischen berühmt-berüchtigte Stirnrunzeln.

Nach den jüngsten Debatten um abgehängte Deutschlandfahnen, um Empörungswellen und um jene eingeübte linke Schnappatmung bei allem, was nach nationaler Symbolik aussieht, lag mein erster Impuls also nahe: „Schon wieder wird Schwarz-Rot-Gold zum Problem erklärt.“

Nur war genau dieser Impuls zu schnell.

Bei näherer Betrachtung bleibt von der einfachen Erzählung weniger übrig, als der erste Aufreger verspricht: Nach allem, was belastbar berichtet wurde, ging es im konkreten Vorfall offenbar um eine normale Deutschlandfahne, die von AfD-Abgeordneten auf einem Balkon von Bundestagsbüros gezeigt wurde. Beanstandet wurde demnach nicht Schwarz-Rot-Gold als solches, sondern eine sichtbare Symbolaktion im Bereich des Bundestages. Formal ging es also um einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung.

Das klingt weniger aufregend, es ist aber entscheidend. Denn damit kippt die Erzählung.

Es wurde nicht die Deutschlandfahne an sich verboten. Es wurde eine Aktion beanstandet, die im parlamentarischen Raum formal nicht zulässig gewesen sein soll. Man kann diese Regel kleinlich finden und darüber streiten, ob Abgeordnete in ihren Büros tatsächlich keine Fahnen sichtbar zeigen dürfen sollten. Man kann sich auch fragen, ob ein Parlament nicht souverän genug sein müsste, eine Bundesflagge an einem Abgeordnetenfenster auszuhalten.

Was man aber nicht tun sollte, ist so zu tun, als habe der Bundestag die Bundesflagge aus dem politischen Raum verbannt.

Genau an diesem Punkt wird der Vorgang eigentlich erst interessant. Nicht, weil er ein großer Skandal wäre, sondern weil er zeigt, wie verlässlich Empörung heute funktioniert.

Die Aufregung über Schwarz-Rot-Gold hat einen realen Kern. Viele Bürger empfinden längst, dass die Deutschlandfahne in Teilen der Öffentlichkeit nicht als selbstverständliches Symbol der Bundesrepublik wahrgenommen wird, sondern als etwas, das sofort erklärt, eingeordnet oder relativiert werden muss. Diese Wahrnehmung ist nicht erfunden. Wer Schwarz-Rot-Gold zeigt, muss sich in bestimmten Milieus schneller rechtfertigen als jene, die jede andere Fahne als Ausdruck von Haltung vor sich hertragen.

Das ist falsch. Mehr noch: Es ist politisch dumm.

Die Deutschlandfahne ist kein rechtes Symbol. Sie ist aber auch weder optischer Gesinnungstest, noch ein Relikt, das man nur mit historischem Gefahrguthinweis zeigen darf. Sie ist die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes formuliert es denkbar knapp:
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Dieser Satz ist kurz, aber er sollte eigentlich genügen.

Schwarz-Rot-Gold steht nicht für autoritären Nationalismus. Diese Farben stehen für die freiheitliche Tradition Deutschlands, für Einheit und Recht, für Verfassung und Republik, für eine demokratische Bürgernation.

Eine Nachhilfestunde in Geschichte


Ein kurzer historischer Blick lohnt sich: Schwarz-Rot-Gold sind eben gerade nicht die Farben des Kaiserreichs und auch nicht die Farben des Nationalsozialismus. Das Deutsche Kaiserreich führte Schwarz-Weiß-Rot. Das NS-Regime griff diese Farbtradition zunächst wieder auf und machte später die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Nationalflagge. Schwarz-Rot-Gold hingegen wird häufig auf die Befreiungskriege gegen Napoleon und das Lützowsche Freikorps zurückgeführt: schwarze Uniformen, rote Aufschläge, goldfarbene Knöpfe. Spätestens beim Hambacher Fest von 1832 wurden diese Farben zum Zeichen der deutschen Freiheits- und Einheitsbewegung. Bürger, Studenten und Demokraten forderten dort nationale Einheit, politische Mitbestimmung und Grundrechte. Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 bekannte sich zu Schwarz-Rot-Gold.

Diese Farben stehen historisch also nicht für Unterwerfung, sondern für den Versuch, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und nationale Einheit miteinander zu verbinden.

Sie gehören folglich nicht an den Rand der Gesellschaft, sie gehören in ihre Mitte.

Gerade deshalb halte ich die linke Verkrampfung gegenüber nationalen Symbolen für so fatal. Wer die Deutschlandfahne pauschal verdächtigt, überlässt sie jenen, die sie für ihre eigenen Zwecke vereinnahmen wollen. Wer nationale Zugehörigkeit nur noch als Problem behandelt, darf sich nicht wundern, wenn andere daraus ein Geschäftsmodell der Empörung machen.

Die AfD kann dieses Spiel nutzen. Sie muss dafür nicht einmal besonders raffiniert sein. Es reicht, einen Reiz zu setzen und die vorhersehbare Reaktion abzuwarten. Sobald die Empörung kommt, wird sie zum Beweis für die eigene Erzählung umgebaut. Aus einem möglichen Hausordnungsverstoß wird ein angebliches Deutschlandfahnenverbot. Aus formaler Beanstandung wird ein Angriff auf die Nation und aus parlamentarischer Ordnung politische Unterdrückung.

Genau so funktioniert Ragebait

Er ist deshalb so wirksam, weil er selten vollständig aus der Luft gegriffen ist. Deutschland hat tatsächlich ein gestörtes Verhältnis zu seinen Symbolen. In einem unverkrampften Land würde eine Deutschlandfahne keinen mittleren Nervenzusammenbruch auslösen. In einem unverkrampften Land müsste man nicht jedes Mal erklären, dass Patriotismus nicht automatisch Extremismus bedeutet. Deutschland ist in dieser Frage aber nicht unverkrampft. Genau deshalb wirkt der Köder.

Der Fall erinnert zugleich an die Debatte um Regenbogenfahnen in Bundestagsbüros und an die restriktive Linie zur Beflaggung des Bundestages. Damals wurde argumentiert, dass im und am Bundestag nicht beliebig jede politische Fahne gezeigt werden könne. Die Bundestagsverwaltung verwies darauf, dass Fahnen grundsätzlich und unabhängig von ihrer Symbolik nicht gestattet seien.

Wer diese Linie bei der Regenbogenflagge richtig fand, kann bei der Deutschlandfahne nicht plötzlich so tun, als sei dieselbe Ordnung ein antideutscher Skandal.

Das ist keine Spitzfindigkeit, es ist politische Konsequenz.

Natürlich ist die Deutschlandfahne nicht irgendeine politische Fahne. Sie ist die Bundesflagge. Sie hat eine andere Stellung als eine Parteifahne, eine Bewegungsfahne oder eine aktivistische Symbolflagge. Trotzdem darf der Bundestag als Verfassungsorgan Regeln für seine Gebäude und deren äußere Erscheinung setzen. Das Parlament ist kein beliebiger Balkon und keine Demonstrationskulisse. Es ist der zentrale Ort demokratischer Gesetzgebung.

Wer dort politische Zeichen setzt, weiß in der Regel ziemlich genau, was er tut.

Deshalb wäre es zu billig, diesen Vorgang ausschließlich als Empörung über Schwarz-Rot-Gold zu verkaufen. Die Erzählung ist größer als der Sachverhalt. Gerade darin liegt ihre politische Funktion.

Ein zweiter Punkt machte mich bei der Recherche in meinem Feed stutzig: der Begriff „Stolzflagge“.

Im ersten Moment klang dieses Wort für mich wie die nächste sprachpolitische Verrenkung. Nach einer jüngsten Debatte, in der die Formulierung „Migranten und Nicht-Migranten“ für Irritation sorgte, wirkte „Stolzflagge“ zunächst wie eine weitere betreute Wortschöpfung aus dem Labor der Gegenwartssemantik.

Auch das war zu schnell gedacht.

Der Begriff „Stolzflagge“ verweist auf einen politischen Deutungsraum, der nicht harmlos ist. Belastbar belegt ist vor allem der sogenannte „Stolzmonat“: eine Kampagne, die als Gegenentwurf zum Pride Month inszeniert wurde und von rechtskonservativen bis rechtsextremistischen Akteuren aufgegriffen worden ist. Auch das Umfeld der Identitären Bewegung bewegte sich in diesem Kontext. Damit ist der Begriff politisch nicht unschuldig.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Deutschlandfahne eine „Stolzflagge“ ist. Diese Gleichsetzung wäre falsch, aber es bedeutet, dass Kontext zählt.

Schwarz-Rot-Gold ist zunächst die Bundesflagge. Wird es aber bewusst in einen Kampagnenrahmen gestellt, der mit identitärer Symbolik, Ausgrenzung und rechtsextremer Selbstinszenierung arbeitet, verändert sich die Botschaft: Dann wird aus einem Verfassungssymbol ein Code, aus der Bundesflagge eine Projektionsfläche und aus Patriotismus wird Instrumentalisierung.

Dort verläuft die klare Grenze.

Patriotismus ist legitim. Mehr noch: Ein Land braucht ein gesundes Maß an Patriotismus. Ein Staat, der von seinen Bürgern Loyalität, Steuern, Dienstbereitschaft und Gemeinsinn erwartet, kann nicht zugleich so tun, als sei nationale Identifikation etwas Peinliches. Ohne emotionale Bindung an das Gemeinwesen wird Politik technokratisch, kalt und beliebig, wie wir es derzeit erfahren.

Patriotismus ist jedoch kein Freibrief

Wer Deutschland liebt, sollte zuerst wissen, was dieses Deutschland ausmacht: Grundgesetz, Rechtsstaat, Freiheit, Verantwortung, Bürgerrechte, demokratische Ordnung. Patriotismus ohne Verfassungstreue ist Pose. Patriotismus ohne Maß ist Lärm. Patriotismus, der sich hinter Codes versteckt, ist kein Bekenntnis, sondern Strategie.

Darum muss man in diesem Fall zwei Zumutungen gleichzeitig aushalten:

Die Deutschlandfahne darf nicht dämonisiert werden. Wer Schwarz-Rot-Gold pauschal unter Verdacht stellt, beschädigt ein demokratisches Symbol und treibt normale Bürger in die Arme jener, die sich als letzte Verteidiger des Landes inszenieren. Die Nationalfarben gehören nicht in die Schmuddelecke politischer Verdächtigung. Sie gehören sichtbar und selbstverständlich in die Mitte der Republik.

Die Deutschlandfahne darf nicht instrumentalisiert werden. Wer Schwarz-Rot-Gold als Köder für Empörung, als Kulisse für Provokation oder als Deckmantel für identitäre Kampagnen nutzt, verteidigt diese Flagge nicht. Er missbraucht sie.

Die einen machen die Fahne verdächtig, die anderen machen sie zur Falle.

Deshalb wählte ich „Unter falscher Flagge“ als Titel. Nicht, weil die gezeigte Deutschlandfahne keine Deutschlandfahne gewesen wäre. Sondern weil die Erzählung um sie herum unter falscher Flagge segelt: Sie gibt vor, Schwarz-Rot-Gold zu verteidigen, während sie in Wahrheit Empörung bewirtschaftet. Sie nutzt ein reales Problem und überzieht es zur politischen Opfererzählung.

Am Ende bleibt eine Debatte, in der kaum noch unterschieden wird: zwischen Bundesflagge und Kampagnensymbol, zwischen Hausordnung und Flaggenverbot, zwischen legitimer nationaler Identifikation und strategischer Provokation. Ebensolche Unterscheidung wäre aber zwingend nötig.

Eine erwachsene Republik muss ihre Fahne zeigen können, ohne nervös zu werden. Sie muss aber auch stark genug sein, ihre Symbole gegen Vereinnahmung zu verteidigen. Schwarz-Rot-Gold gehört nicht der AfD. Es gehört nicht ihren Vorfeldakteuren, nicht rechten Kampagnen und nicht jenen, die aus jedem Stück Stoff ein politisches Stöckchen bauen, über das andere springen sollen.

Schwarz-Rot-Gold gehört der Bundesrepublik Deutschland

Diese Flagge steht nicht gegen Minderheiten. Sie steht nicht gegen Europa, nicht gegen Freiheit, Individualität oder moderne Lebensentwürfe. Sie steht für den Staat, der all das rechtlich schützt. Wer sie auf einen engen, ausgrenzenden Begriff von Nation reduziert, verkennt ihren demokratischen Sinn. Wer sie aus Angst vor falschen Assoziationen meidet, allerdings auch.

Die Deutschlandfahne ist kein Verdachtsmoment, sie ist aber auch kein Tarnmantel.

Sie ist ein Symbol, das Respekt verdient. Gerade deshalb darf sie weder von links dämonisiert noch von rechts instrumentalisiert werden. Wer sie verachtet, schwächt die demokratische Identität dieses Landes. Wer sie als Empörungswerkzeug benutzt, beschädigt sie ebenfalls.

Schwarz-Rot-Gold ist die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wer diese Farben zeigt, sollte wissen, wofür sie stehen. Wer sie bekämpft, sollte sich fragen, welches Verhältnis er eigentlich zu diesem Land hat. Wer sie missbraucht, sollte nicht erwarten, dass man ihm Patriotismus abnimmt.

Die Deutschlandfahne gehört in die Mitte der Republik. Dort ist sie richtig, dort ist sie stark. Dort darf man sie weder verdächtigen noch vereinnahmen. Alles andere geschieht unter falscher Flagge.


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Der Ernstfall ist lauter als ein Tornado

Sicherheit beginnt nicht erst beim Angriff

Kommentar von Jens Baumanns

Man stelle sich für einen Moment vor, Deutschland würde seine eigene Verteidigungsfähigkeit mit derselben Leidenschaft verteidigen, mit der es ihre Begleitgeräusche beklagt. Wir wären vermutlich sicherheitspolitisch weiter.

Vom 8. bis 12. Juni trainiert die Bundeswehr unter dem Titel „Panther Shield“ am Hamburger Flughafen Starts und Landungen mit Tornado-Kampfjets. Geübt wird nicht für eine Flugshow, nicht für militärische Selbstdarstellung und auch nicht, um Anwohnern in Fuhlsbüttel, Norderstedt oder den Einflugschneisen den Alltag zu erschweren. Geübt wird, weil eine Armee im Ernstfall nur dann funktionieren kann, wenn sie ihre Abläufe vorher beherrscht.

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber offenbar nicht.

Der Umweltverband BIG Fluglärm kritisiert die erwartete Lärmbelastung, fordert Transparenz und verweist auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das klingt zunächst nachvollziehbar. Niemand muss Fluglärm verharmlosen: Kampfjets sind laut, militärischer Flugbetrieb ist keine akustische Nebensächlichkeit. Bürger dürfen Fragen stellen, Behörden müssen informieren, der Staat sollte erklären, was er tut, soweit dies ohne sicherheitsrelevante Einschränkungen möglich ist. Doch damit endet das Verständnis auch schon.

Denn wer in der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage eine solche Übung vor allem als Lärmproblem betrachtet, verfehlt den Kern. Deutschland befindet sich nicht mehr in der behaglichen Welt der frühen 2000er-Jahre, in der man glaubte, Sicherheitspolitik lasse sich als Randthema verwalten. Russland führt seit Jahren einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, provoziert den Westen, testet Bündnisgrenzen, arbeitet mit hybriden Angriffen, Desinformation und militärischer Einschüchterung. Die Frage ist daher nicht, ob Deutschland militärische Übungen bequem findet. Die Frage ist, ob Deutschland begriffen hat, dass Verteidigungsfähigkeit nicht durch Absichtserklärungen entsteht.

Eine wehrhafte Demokratie braucht mehr als Wertebekundungen. Sie braucht Soldatinnen und Soldaten, einsatzfähiges Material, funktionierende Infrastruktur und geübte Abläufe. Genau darum geht es bei „Panther Shield“. Die Luftwaffe trainiert, zivile Flughäfen im Verteidigungs- oder Bündnisfall nutzen zu können.

Wer das kritisiert, sollte erklären, was die Alternative sein soll. Im Ernstfall improvisieren? Auf perfekt vorbereitete Militärflugplätze hoffen? Darauf vertrauen, dass ein Gegner freundlicherweise Rücksicht auf unsere infrastrukturellen Gewohnheiten nimmt?

Damit sind wir bei einem typisch deutschen Missverständnis angekommen: Sicherheit soll vorhanden sein, aber bitte ohne Zumutung. Man will eine Bundeswehr, die schützt, aber möglichst nicht stört. Man fordert Wehrhaftigkeit und spricht seit Jahren von der Zeitenwende, behandelt ihre praktischen Konsequenzen jedoch wie eine lästige Betriebsstörung.

Genau diese Haltung ist Teil des Problems

Die Bundeswehr kann nicht erst dann üben, wenn der Ernstfall eingetreten ist: Eine Luftwaffe kann nicht erst dann lernen, mit ziviler Infrastruktur zusammenzuarbeiten, wenn feste militärische Standorte bereits bedroht oder ausgefallen sind. Flughafenbetrieb, Feuerwehr, Flugsicherung, Logistik und militärische Abläufe müssen vorher zusammengeführt werden. Wer Einsatzfähigkeit will, muss Übung zulassen. Wer Übung verhindern oder permanent delegitimieren will, muss ehrlicherweise sagen, dass ihm Einsatzfähigkeit offenbar weniger wichtig ist als die eigene Unbehelligtheit.

Natürlich ist Lärm belastend und man darf über Messwerte, Flugzeiten und Informationspolitik sprechen. Es ist jedoch ein erheblicher Unterschied, ob man konstruktive Transparenz verlangt oder ob man aus jeder militärischen Übung ein grundsätzliches Problem macht. Die Bundeswehr ist kein externer Störfaktor, der sich versehentlich in den zivilen Alltag verirrt hat. Sie ist Teil dieses Staates. Sie schützt nicht irgendein abstraktes Gebilde, sondern unsere Ordnung, unsere Freiheit, unsere Infrastruktur und im Zweifel auch diejenigen, die sich heute über ihre Geräuschentwicklung beschweren.

Darin liegt eine gewisse Ironie: Diejenigen, die im Ernstfall Schutz erwarten, begegnen der Vorbereitung dieses Schutzes nicht selten mit Abwehr. Man möchte Sicherheit konsumieren, aber ihre Voraussetzungen nicht sehen, nicht hören und nicht spüren. Das ist bequem, aber unreif und weltfremd.

Der Ernstfall wäre lauter als ein Tornado

Ein tatsächlicher Angriff würde nicht mit Vorankündigung im Zeitfenster zwischen 9 und 18 Uhr erfolgen. Er würde keine Rücksicht auf Ruhezeiten nehmen, keine Lärmschutzkommission abwarten und keine Bürgerdialoge moderieren. Wer die Übung schon für eine unzumutbare Belastung hält, sollte sich zumindest kurz fragen, was die Alternative bedeutet: eine Bundeswehr, die im entscheidenden Moment nicht ausreichend vorbereitet ist. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Gerade deshalb wäre etwas mehr Maß in der Debatte angebracht. Kritik an Lärm ist legitim, pauschale Skepsis gegenüber militärischer Übung ist es in dieser Weltlage nicht. Deutschland hat seine Streitkräfte über Jahrzehnte vernachlässigt, sicherheitspolitische Verantwortung verschoben und sich zu lange auf andere verlassen. Nun, da die Realität zurückkehrt, wirkt es reichlich widersprüchlich, ausgerechnet jene Übungen zu problematisieren, die diese Versäumnisse zumindest teilweise korrigieren sollen.

Man kann nicht einerseits beklagen, die Bundeswehr sei nicht einsatzfähig, und andererseits jede konkrete Vorbereitung behandeln, als sei sie eine Zumutung für die zivile Komfortzone. Wer Verteidigungsfähigkeit fordert, muss akzeptieren, dass sie nicht in PowerPoint-Präsentationen, Bundestagsreden oder wohlklingenden Lippenbekenntnissen zur wehrhaften Demokratie entsteht, sondern durch Ausbildung, Übung, Material und einsatzfähige Strukturen.

Sicherheit ist kein theoretischer Zustand, sie ist praktische Arbeit

Diese Arbeit leisten Soldatinnen und Soldaten, die unserem Land dienen. Natürlich verdienen sie kritische Begleitung dort, wo sie nötig und angebracht ist, insbesondere wenn es um rechtsextreme Tendenzen, rechtsradikale Netzwerke oder Pflichtverletzungen innerhalb der Truppe geht. Solche Fälle müssen klar benannt und konsequent aufgearbeitet werden, gerade weil sie nicht für die Bundeswehr als Ganzes stehen. Ich vertraue der Bundeswehr und der Grundgesetztreue des überwiegenden Teils ihrer Soldatinnen und Soldaten. Vor allem aber verdienen sie Respekt, Rückhalt und Dankbarkeit. Es ist bemerkenswert, wie schnell diese Dankbarkeit in Deutschland in den Hintergrund tritt, sobald der Dienst der Bundeswehr nicht mehr abstrakt bleibt, sondern konkret wahrnehmbar wird.

Dabei wäre gerade diese Dankbarkeit mehr als angebracht. Der Dienst in der Bundeswehr ist kein gewöhnlicher Beruf mit Uniform, sondern ein Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber unserem Land, unserer Verfassung und unserer demokratischen Ordnung. Soldatinnen und Soldaten dienen nicht einer Regierung, nicht einer Partei und nicht einer tagespolitischen Stimmung. Sie dienen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die uns allen erlaubt, in Sicherheit zu leben, zu streiten, zu kritisieren und auch unbequem zu sein. Wer diese Ordnung ernst nimmt, sollte diejenigen nicht geringschätzen, die im Zweifel bereitstehen, sie zu verteidigen.

Dankbarkeit bedeutet dabei nicht, jede Entscheidung der Bundeswehr kritiklos zu bejubeln. Eine demokratische Armee muss kontrolliert, begleitet und politisch verantwortet werden. Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob man kritisch hinsieht oder ob man den Dienst der Truppe schon dann als Zumutung behandelt, sobald er im Alltag wahrnehmbar wird. Eine Gesellschaft, die von Freiheit spricht, sollte den Menschen, die diese Freiheit schützen sollen, nicht mit routinierter Gereiztheit begegnen. Sie sollte anerkennen, dass Sicherheit nicht aus sich selbst heraus entsteht, sondern von Menschen getragen wird, die bereit sind, mehr auf sich zu nehmen als viele andere.

Panther Shield“ ist deshalb mehr als eine militärische Übung. Sie ist ein Test für die politische Ernsthaftigkeit dieses Landes: Meinen wir es mit der Zeitenwende ernst? Meinen wir es mit Wehrhaftigkeit ernst? Meinen wir es mit Schutz und Bündnisfähigkeit ernst? Oder möchten wir all das nur so lange, wie es den eigenen Alltag nicht berührt?

Eine Demokratie, die verteidigt werden will, muss ihren Verteidigern ermöglichen, sich vorzubereiten. Alles andere ist wohlfeil.

Ja, der Lärm einer Übung mag unangenehm sein; der Lärm eines unvorbereiteten Ernstfalls jedoch wäre unerträglich.


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Fünf Ringe, null Vertrauen

Hamburg will mehr – aber erst einmal funktionieren

Kommentar von Jens Baumanns

Hamburg hat nicht gegen Olympia gestimmt, sondern gegen einen Senat, dem viele Bürger große Versprechen schlicht nicht mehr zutrauen.

Ich habe selten größeren Schwachsinn gelesen als die Behauptung, Hamburg wolle „nicht mehr sein, als es ist“. Nicht, weil der Satz nicht elegant zugespitzt wäre. Gerade darin liegt seine Gefahr. Er klingt nach großer Diagnose, ist bei genauerem Hinsehen aber vor allem eines: eine bemerkenswert bequeme Verwechslung von hanseatischer Skepsis mit provinzieller Mutlosigkeit.

Lars Haider, Chefredakteur des Hamburger Abendblatts, deutet in seinem Leitartikel zum Referendum das Nein zu Olympia als Signal einer Stadt, die sich selbst genüge. Hamburg wolle nicht Weltstadt werden, nicht größer denken, nicht mehr Touristen, nicht mehr internationale Sichtbarkeit. Das klingt feuilletonistisch rund, trifft aber die Lebensrealität vieler Hamburger ungefähr so präzise wie ein ICE-Fahrplan die Wirklichkeit, aber dazu am Ende mehr.

Die Hamburger haben nicht gegen Größe gestimmt.
Sie haben gegen Größenfantasien gestimmt.

Das ist ein Unterschied, den man gerade in einer Stadt verstehen müsste, die ihre Bürger seit Jahren im praktischen Anschauungsunterricht darüber belehrt, wie deutsche Großprojekte aussehen, wenn politische Vision auf organisatorische Wirklichkeit trifft. Wer morgens im Stau steht, weil die nächste Baustelle wieder einmal die Stadt zerlegt, wer den Elbtunnel nur noch als verkehrspolitisches Glücksspiel begreift, wer die Köhlbrandbrücke als Symbol einer alternden Infrastruktur erlebt und wer am Eingang zur HafenCity auf den Elbtower blickt, diesen unfertigen Hochaltar hanseatischer Hybris, der braucht keine Nachhilfe in Weltläufigkeit. Er braucht eine Stadt, die funktioniert.

Genau das übersieht Haider.

Es ist zu einfach, das Nein zu Olympia als Triumph der Linken, der AfD oder irgendeiner diffusen Fortschrittsfeindlichkeit zu lesen. Damit macht man es sich politisch bequem. Wer die Mehrheit einer Stadt in die Nähe der politischen Ränder rückt, nur weil sie einer Senatskampagne nicht folgt, sollte weniger über Olympia und mehr über Demokratie nachdenken. Ein Bürgerentscheid ist kein pädagogischer Test, bei dem die Bevölkerung die richtige Antwort zu geben hat, er ist die Antwort selbst.

Viele Hamburger haben vermutlich nicht gesagt: „Wir wollen keine Weltstadt sein.“
Sie haben gesagt: „Wir trauen euch das nicht zu.

Dieses Misstrauen ist nicht vom Himmel gefallen. Es steht in Beton gegossen an den Elbbrücken. Der Elbtower sollte ein Symbol für Hamburgs Aufbruch sein. Heute wirkt er wie ein Mahnmal dafür, was passiert, wenn sich Stadtentwicklung von Investorenpoesie, Hochglanzmodellen und fragwürdiger Risikoverteilung betören lässt. Ein Turm, der wachsen sollte, wurde zur Ruine des Vertrauens. Wer dann denselben Bürgern erklärt, Olympia werde schon seriös, transparent, nachhaltig und wirtschaftlich tragfähig organisiert, darf sich nicht wundern, wenn diese Bürger höflich die Augenbraue heben und mit Nein stimmen.

Hinzu kommt: Hamburg ist bereits jetzt an vielen Stellen überlastet. Nicht im Sinne einer Stadt, die zu groß träumt, sondern einer Stadt, die zu vieles gleichzeitig will, ohne das Bestehende hinreichend zu beherrschen. Der Verkehr ist angespannt, die Infrastruktur altert, Baustellen reihen sich an Baustellen, Wohnraum bleibt knapp, öffentliche Stellen wirken oft überfordert. Dazu kommt eine wirtschaftliche Lage, in der viele Menschen sparen müssen und sehr genau überlegen, wofür öffentliches Geld ausgegeben wird.

Die Kostenfrage als bloßes Scheinargument abzutun, ist daher arrogant. Natürlich stimmt es, dass Bundesmittel nicht einfach automatisch in Hamburg ankommen, wenn Hamburg Nein sagt. Aber daraus folgt nicht, dass die Ausgabendebatte unberechtigt wäre. Bundesgeld ist kein himmlischer Segen, sondern Steuergeld mit anderem Absender. Zudem verschwinden lokale Risiken nicht, nur weil ein Teil der Rechnung aus Berlin bezahlt wird. Sicherheitskonzepte, Verkehrslenkung, Polizeieinsätze, Verwaltungskapazitäten, Betriebskosten, Nachfinanzierungen, Bauverzögerungen und politische Folgekosten bleiben in der Stadt hängen, die am Ende Gastgeberin sein soll.

Wer in Hamburg lebt, weiß: Bei Großprojekten ist der erste Kostenplan oft eher eine literarische Gattung als eine belastbare Realität.

Auch die Kritik an Olympia selbst ist nicht einfach kleinbürgerliches Nörgeln. Viele Menschen mögen den Sport. Viele bewundern Athleten, Wettkampf, Disziplin und den olympischen Gedanken. Genau deshalb sehen sie die Kommerzialisierung des olympischen Betriebs kritisch. Olympia ist längst nicht nur Sportfest, sondern globales Eventprodukt. Es bringt das IOC, Sponsoreninteressen, Sicherheitszonen, touristischen Druck, mediale Inszenierung und eine temporäre Stadtlogik mit sich, bei der der Alltag der Bewohner schnell zur Nebensache wird.

Hamburg ist schon heute nicht immer souverän im Umgang mit Tourismus. Wer an einem normalen Wochenende rund um Landungsbrücken, Elbphilharmonie, Speicherstadt oder Innenstadt unterwegs ist, bekommt eine Ahnung davon, wie eng diese Stadt werden kann. Man muss nicht gegen Besucher sein, um zu fragen, ob die Stadt einem olympischen Ausnahmezustand gewachsen wäre. Gerade wer Hamburg liebt, darf doch fragen, ob diese Stadt noch lebenswerter wird, wenn sie sich wochenlang dem Takt eines globalen Sportkonzerns unterwirft.

Haider verweist auf die Elbphilharmonie als Ausnahme. Das ist interessant, denn gerade die Elbphilharmonie zeigt die Ambivalenz solcher Projekte. Ja, sie ist heute ein Wahrzeichen. Ja, sie hat Hamburg international sichtbarer gemacht. Aber sie war zugleich ein Paradebeispiel für Kostenexplosion, Verzögerung und politische Schönrednerei. Dass am Ende ein beeindruckendes Gebäude entstanden ist, macht den Weg dorthin nicht automatisch zum Vorbild. Auch ein Unfall kann glimpflich ausgehen. Daraus folgt aber nicht, dass man ihn wiederholen sollte.

Hamburgs Nein ist deshalb keine Absage an Größe. Es ist eine Absage an politische Selbstberauschung. An Kampagnen, die von Zukunft sprechen, während Gegenwart ungelöst bleibt. An eine Stadtregierung, die Visionen verkauft, aber im Alltag zu oft den Eindruck vermittelt, schon mit dem Normalbetrieb überfordert zu sein.

Eine Stadt muss nicht Olympia ausrichten, um Weltstadt zu sein. Sie muss funktionieren, verlässlich planen, Verträge so schließen, dass nicht am Ende Investoren gewinnen und Bürger zahlen. Sie muss Verkehr, Wohnen, Infrastruktur und öffentliche Sicherheit im Griff haben. Erst dann darf sie mit leuchtenden Augen von olympischen Sommermärchen sprechen.

Hamburg will nicht weniger sein, als es ist. Hamburg will endlich wieder das sein, was es sein müsste: eine wohlhabende, gut organisierte, leistungsfähige Metropole, die ihre eigenen Grundlagen beherrscht. Das ist nicht kleingeistig, das ist erwachsen.

Zum Schluss noch Haiders Trost für alle Olympia-Freunde: Die Spiele kämen sicher nach Deutschland und mit der Bahn seien es nicht einmal sechs Stunden bis München.

Da möchte man fast dankbar sein für diese Pointe. Herr Haider möge mir bitte den Zug zeigen. Die schnellste Verbindung liegt bereits offiziell über sechs Stunden. In der Realität der Deutschen Bahn wird daraus dann gern ein Tagesausflug mit Anschlussverlust, Wagenreihungsdebakel und der bekannten Durchsage, dass der Zug heute leider bereits ab Hannover ausfällt.

Vielleicht ist genau das der treffendste Nachsatz zu dieser Debatte: Wer Olympia in München besuchen will, bekommt schon auf der Anreise eine deutsche Großprojekterfahrung gratis dazu.


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