Warum Freiheit nicht heißen darf, den öffentlichen Raum mit in den Abgrund zu ziehen
Kommentar von Jens Baumanns

Es gibt Sätze, die hängen bleiben, weil sie die Wahrheit derart hart formulieren, dass man sie zunächst zurückweisen möchte.
Einer dieser Sätze lautet: Der Mensch hat ein Recht auf Verwahrlosung.
Ich habe diese Formulierung jüngst in einem Gespräch aufgenommen und übernommen, weil sie den Kern einer liberalen Gesellschaft erstaunlich präzise trifft. In einem freien Land darf der Mensch unvernünftig leben. Er darf falsche Entscheidungen treffen, Hilfe ablehnen, sich selbst schaden und an den eigenen Lebensentscheidungen scheitern. Der Staat ist nicht dazu da, jeden Menschen gegen seinen Willen zu einem bürgerlichen Idealbild zu erziehen. Freiheit umfasst auch Zumutungen. Sie umfasst sogar das Recht, am eigenen Leben zu scheitern.
Aber dieses Recht endet dort, wo die Allgemeinheit mitverwahrlosen soll.
Am gestrigen Freitag schrieb Zoe Clausen in der MOPO über bettelnde Menschen in Hamburgs S- und U-Bahnen. Ihre These lautet sinngemäß: Nicht die Bettelnden seien das eigentliche Problem. Ich las das, hielt kurz inne und musste an den eingangs erwähnten Satz denken. Ihre Aussagen sind menschlich nachvollziehbar, sozial sensibel und in Teilen sicher richtig. Natürlich stehen hinter Obdachlosigkeit, Armut, Sucht und Betteln oft harte Einzelschicksale. Niemand ist wohl deshalb auf der Straße, weil das Leben dort so bequem wäre. Es gibt sicher auch freundliche, zurückhaltende obdachlose Menschen, die niemanden bedrängen und deren Not man nicht achtlos wegwischen sollte.
Nur bildet diese Perspektive nicht die ganze Realität ab. Denn die Wirklichkeit vieler Fahrgäste sieht anders aus: Sie erleben nicht nur stille Armut, sondern aufdringliches Betteln.
Das Problem ist das wiederholte, aufdringliche, teils aggressive Ansprechen in einem Raum, dem man nicht ausweichen kann. Das Problem ist der Mann, der durch den Wagen läuft, laut seine Geschichte erzählt und Geld fordert. Die Frau, die nach einem freundlichen „Nein“ beleidigend wird. Die Gruppe, die betrunken oder berauscht in der Station sitzt. Der Fahrgast, der sich nicht mehr sicher ist, ob Wegschauen klüger ist als Reagieren. Die Mutter, die ihrem Kind erklären muss, warum jemand im Abteil schreit. Der Pendler, der morgens nicht sozialpolitisch konfrontiert werden möchte, sondern einfach zur Arbeit fahren will. Wer täglich fährt, erlebt diese Situationen nicht als kurze Begegnung mit der „Realität der Straße“, sondern als wiederkehrende Zumutung in einem Verkehrssystem, für das er bezahlt.
Man muss diese Unterscheidung zwingend sauber treffen: Nicht jeder Bettelnde ist aggressiv und nicht jeder Obdachlose stört. Nicht jeder Mensch in Not ist ein Problem für andere. Der Grundsatz aber bleibt: Betteln gehört nicht in S- und U-Bahnen. Der Nahverkehr ist kein moralisches Versuchslabor, keine mobile Sozialstation und kein öffentlicher Beichtstuhl für das schlechte Gewissen der Stadt. Er ist in erster Linie ein Verkehrsmittel.
Genau deshalb gibt es Regeln. Die Hochbahn und der HVV verfügen über Hausrecht, Beförderungsbedingungen und Verhaltensvorgaben. Betteln, Musizieren, Rauchen und Alkoholkonsum sind in Fahrzeugen und Anlagen nicht ohne Grund untersagt oder eingeschränkt. Das ist keine soziale Grausamkeit, sondern eine notwendige Grundordnung. Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, betritt keinen rechtsfreien Raum, sondern einen zweckgebundenen:
Er dient der Beförderung.
Der eigentliche Skandal ist daher nicht, dass solche Regeln wie auch die Bußen existieren. Der Skandal ist, dass man in Hamburg immer wieder so tut, als sei ihre konsequente Durchsetzung bereits eine moralische Entgleisung. Sie ist es nämlich nicht.
Es ist kein Angriff auf die Menschenwürde, Fahrgäste vor Belästigung zu schützen. Es ist keine soziale Kälte, aggressives Betteln aus Bahnen und Bahnhöfen herauszuhalten. Es ist kein Klassenkampf von oben, wenn ein Verkehrsunternehmen sein Hausrecht durchsetzt. Es ist schlicht Ordnungspolitik.
Natürlich braucht Hamburg Hilfeangebote. Mehr Wohnraum, Suchthilfe, medizinische Versorgung, psychiatrische Betreuung, Streetwork und niedrigschwellige Anlaufstellen sind notwendig. Wer nur mit Bußgeldern und Platzverweisen antwortet, löst Obdachlosigkeit nicht. Daraus folgt aber eben nicht, dass man auf Regeln verzichten darf. Hilfe und Ordnung sind keine Gegensätze, sie gehören zusammen.
Eine Stadt, die nur hilft, ohne klare Grenzen zu setzen, schafft keine Humanität, sondern Dauerelend. Eine Stadt, die nur verdrängt, ohne Hilfe anzubieten, handelt ebenso falsch. Notwendig ist beides: Hilfe für diejenigen, die erreichbar sind, Konsequenz gegenüber denen, die andere bedrängen, und klare Durchsetzung bestehender Regeln im öffentlichen Raum.
Besonders aufgestoßen ist mir der wohlmeinende Hinweis, man könne ja einfach kurz vom Handy hochschauen, zuhören und freundlich „Nein“ sagen. Das klingt empathisch. Es ist aber auch bemerkenswert bevormundend. Fahrgäste sind keine ehrenamtlichen Streetworker auf Schienen. Niemand ist verpflichtet, sich morgens auf dem Weg zur Arbeit, abends nach einem langen Tag oder mit Kindern im Abteil mit jedem fremden Elend auseinanderzusetzen. Niemand muss Blickkontakt aufnehmen, zuhören, reagieren oder innerlich eine kleine Gewissensprüfung bestehen, nur weil jemand im Waggon um Geld bittet.
Ein Nein muss nicht freundlich performt werden, damit es legitim ist. Es muss schlicht akzeptiert werden.
Wer den öffentlichen Nahverkehr attraktiv machen will, darf nicht nur über Takte, Tarife und Klimaziele sprechen. Er muss auch über Sicherheit, Sauberkeit und Zumutbarkeit sprechen. Denn ein Verkehrsmittel, in dem sich Menschen bedrängt, belästigt oder unsicher fühlen, wird nicht dadurch besser, dass man ihnen erklärt, sie müssten nur sensibler sein.
An dieser Stelle lohnt der Blick nach London. Dort sind U-Bahn-Stationen durch Zugangssperren gesichert. Wer den bezahlten Bereich betreten will, braucht ein Ticket oder eine gültige Zahlung. Das löst natürlich keine Obdachlosigkeit, aber es schützt den Zweck des Systems. Es trennt Verkehrs- von Aufenthaltsraum. Es macht klar: Wer hier ist, ist Reisender, nicht Dauergast eines Verkehrsbetriebs, der unfreiwillig zur Wärmestube, Bettelzone oder Ausweichfläche ungelöster Sozialpolitik wird.
Hamburg sollte diesen Gedanken ernsthaft prüfen. Kontrollierte Zugänge zu stark frequentierten Bahnsteigen und Stationen wären kein Allheilmittel, aber ein ordnungspolitisches Signal. Sie würden Schwarzfahren erschweren, unkontrolliertes Verweilen reduzieren und den fahrkartenpflichtigen Bereich wieder stärker denjenigen vorbehalten, für die er gedacht ist: Fahrgästen.
Das mag hart klingen, tatsächlich ist es nur ehrlich.
Wer kein gültiges Ticket hat, gehört nicht in den fahrkartenpflichtigen Bereich. Wer bettelt, Fahrgäste bedrängt, alkoholisiert randaliert oder andere beleidigt, gehört aus dem System entfernt – unabhängig von Herkunft, Einkommen, sozialem Status oder persönlicher Lebenslage. Wer Hilfe braucht, muss Hilfe angeboten bekommen. Wer sie ablehnt und zugleich andere belastet, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist keine Entmenschlichung, es ist die notwendige Unterscheidung zwischen Mitgefühl und Kapitulation.
Hamburg hat zu lange akzeptiert, dass sich soziale Probleme in Bahnen, Bahnhöfe und zentrale Räume verlagern. Dort sind sie sichtbar, dort stören sie, dort werden sie kurz diskutiert und anschließend auf Wiedervorlage gesetzt. Eine Stadt ist nicht sozial, weil sie Elend in der U-Bahn mitfahren lässt. Sie ist sozial, wenn sie Hilfe organisiert, Regeln durchsetzt und den Bürgern den Raum zurückgibt, den sie finanzieren.
Der öffentliche Nahverkehr ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Er funktioniert aber nur, wenn er geordnet bleibt. Wird er zum Auffangbecken ungelöster Sozial-, Sucht- und Ordnungspolitik, verliert er jene Normalität, auf die eine Großstadt angewiesen ist.
Genau deshalb braucht Hamburg keine Debatte darüber, ob man Mitleid haben darf. Hamburg braucht eine Debatte darüber, warum dieses Mitleid immer öfter von den falschen Menschen eingefordert wird: von Fahrgästen, Mitarbeitern der Hochbahn, Anwohnern und all jenen, die täglich mit den Folgen politischer Halbherzigkeit konfrontiert sind.
Genau hier liegt die Grenze liberaler Nachsicht. Der Staat darf nicht jeden Menschen vor sich selbst retten wollen, aber er muss die Allgemeinheit vor den Folgen schützen, wenn individuelles Elend zur öffentlichen Gefahrenlage wird. Freiheit ist kein Anspruch darauf, ganze Nachbarschaften zu überfordern. Sozialpolitik ist kein Schutzschirm, unter dem Ordnung, Sicherheit und Zumutbarkeit verschwinden.
Wer also sagt, der Mensch habe ein Recht auf Verwahrlosung, muss den zweiten Satz gleich mitsprechen: Die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, nicht mitverwahrlost zu werden.
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